Fragen und Antworten zur privaten Krankenversicherung

Wer kann sich privat versichern?

Arbeitnehmer, deren Brutto-Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, können in eine PKV wechseln. Die Versicherungspflichtgrenze liegt

  • im Jahr 2007 bei 47.700.- €
  • im Jahr 2008 bei 48.150.- €
  • im Jahr 2009 bei 48.600.- €
  • im Jahr 2010 bei 49.950.- €
  • im Jahr 2011 bei 49.500.- €

Außerdem können sich – unabhängig vom Einkommen – in der Regel Selbständige und Freiberufler, Beihilfeberechtigte und Studenten (wenn sie sich von der gesetzl. Versicherungspflicht haben befreien lassen) privat versichern.
Siehe auch Häufige Fragen des PKV-Verbandes und Hinweis SGB V § 6.

Erhalte ich von meinem Arbeitgeber einen Zuschuss?

Ja. Der Arbeitgeber muss ca. 50% des Beitrages zahlen. Auch für die Beiträge von Familienmitgliedern (Kinder, nicht erwerbstätige Ehefrau) wird ein Zuschuss gezahlt. Es gibt jedoch eine Obergrenze, die dem maximalen Zuschuss für die GKV entspricht. Der GKV-Höchstbeitrag für 2011 beträgt 575,45 Euro pro Monat.

Einmal privat bedeutet immer privat – stimmt das?

Nein. Jeder privat Versicherte wird automatisch pflichtversichert (und muss zurück in die GKV) wenn das Bruttoeinkommen als Arbeitnehmer unter die jeweilige Versicherungspflichtgrenze sinkt. Arbeitslosigkeit führt ebenfalls automatisch zur Versicherungspflicht und Mitgliedschaft in der GKV. Selbständige und Freiberufler, die Arbeitnehmer werden, sind (unabhängig vom Einkommen) ebenfalls versicherungspflichtig.
Nach Vollendung des 55. Lebensjahres ist Rückkehr in die GKV allerdings nur noch im Rahmen der Familienversicherung möglich.

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV?

Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt für das Jahr 2011 44.550 € jährlich .

Steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter?

Nein. Die private Krankenversicherung berücksichtigt bei der Beitragskalkulation das zunehmende Krankheitsrisiko im Alter. Daher liegen die gezahlten Beiträge in den ersten Jahren über dem tatsächlichen Leistungsbedarf. Mit Hilfe dieses „zu hohen“ Betrages wird eine verzinste Alterungsrückstellung finanziert. Diese Rückstellung wird mit steigendem Alter und höherem Krankheitsrisiko Zug um Zug „aufgelöst“ und senkt den Beitrag. Dadurch ist gewährleistet, dass der Beitrag nicht aufgrund des Älterwerdens des Versicherten steigt.

Siehe auch Hinweise zur PKV im Alter.

Was ist die GOÄ / GOZ bzw. der Regelhöchstsatz und der Höchstsatz?

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) sieht für die Berechnung ärztlicher Leistungen eine Spanne vom 1fachen bis 3,5fachen (= Höchstsatz) des Gebührensatzes vor.
Bei der Berechnung der Gebühr werden die Schwierigkeit und der Zeitaufwand der einzelnen Leistung sowie die Umstände bei der Ausführung nach Ermessen des Arztes bestimmt. Die Schwierigkeit der Leistung kann auch durch den Krankheitsfall begründet sein. In der Regel darf eine Gebühr nur zwischen dem 1fachen und dem 2,3fachen des Gebührensatzes (=Regelhöchstsatz) berechnet werden. Ein Überschreiten des 2,3fachen des Gebührensatzes darf nur bei schriftlich begründeten Besonderheiten vorkommen. Für medizinisch-technische Leistungen (z.B. Röntgen) verringern sich die o.g. Sätze auf das 2,5- bzw. 1,8fache, für Laboratoriumsuntersuchungen auf das 1,3- bzw. 1,15fache.

Siehe auch Gebührenordnung für Ärzte.

Was sind die grundsätzlichen Unterschiede zwischen der PKV und GKV?

Während die Leistungen der GKV durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales bundesweit einheitlich geregelt sind und sich daher nur geringe Unterschiede zwischen verschiedenen Versicherungsgesellschaften ergeben, kann die privaten Versicherer ihre Tarife und Bedingungen frei formulieren. Der Kunde kann den Versicherungsschutz in der PKV durch verschiedene Tarife individuell wählen und durch Versicherungsvergleiche Geld sparen.

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) richtet sich der Krankenversicherungsbeitrag nach dem Einkommen des Versicherten und dem Beitragssatz der gewählten Krankenkasse. Zusätzlich haben alle Mitglieder der GKV seit dem 1. Juli 2005 einen zusätzlichen Beitragssatz von 0,9 Prozent vom Bruttoeinkommen zu tragen.

In der privaten Krankenversicherung (PKV) wird der monatliche Beitrag nach dem Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherten sowie dem individuell gewählten Tarif und Leistungspaket der Versicherungsgesellschaft.

Wann kann ich meine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kündigen?

Wenn ein freiwilliges Mitglied der GKV in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln möchte, kann die Mitgliedschaft in der GKV zum Ende des übernächsten Monats ordentlich gekündigt werden.

Beispiel: Kündigungseingang bei der Krankenkasse (GKV) 20. Januar —> zwei volle Monate , also Februar und März —> die Mitgliedschaft in der GKV endet am 30.März. Mit Beginn 1. April kann eine Versicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden.

Eine Kündigung sollte schriftlich per Einschreiben erfolgen.
Ein Kündigungsmuster liegt hier für Sie bereit.

Informationen zu Kündigungsfristen für Selbstständige finden Sie hier.