Vetragsformen
Um sich gegen das finanzielle Risiko im Fall einer Berufsunfähigkeit abzusichern, gibt es zwei Möglichkeiten: die selbstständige Police und die Zusatzversicherung. Welche Form die geeignete ist, hängt von den jeweiligen Lebensumständen und Präferenzen ab.
Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung
Diese Versicherung wird als eigenständiger Vertrag abgeschlossen. Geeignet ist die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung für diejenigen, die bereits über eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung verfügen, aber ihr regelmäßiges monatliches Einkommen absichern möchten. Diese Vertragsform kann auch vorteilhaft sein, wenn beispielsweise bei schwankenden Einnahmen öfter mit finanziellen Engpässen gerechnet werden muss. In solchen Phasen ist es leichter, nur den Beitrag für die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung aufzubringen als für Hauptversicherung plus Zusatz-versicherung. Im Zweifel ist es besser, den Aufbau der Altersvorsorge zu unterbrechen, als den Berufsunfähigkeitsschutz zu verlieren.
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Die Versicherung wird zusätzlich zu einer Risikolebensversicherung, einer (fondsgebundenen) Kapitallebensversicherung oder einer (fondsgebundenen) privaten Rentenversicherung abgeschlossen. Die Kombination mit einer staatlich geförderten Basis- oder Riester-Rente ist ebenfalls möglich. Basisleistung der Berufs-unfähigkeits-Zusatzversicherung ist es, den Versicherten bei Berufsunfähigkeit von der weiteren Zahlung der Beiträge für die Hauptversicherung und für die Zusatzversicherung zu befreien. So wird sichergestellt, dass trotz Berufsunfähigkeit zumindest die Hinterbliebenen- und Altersvorsorge bestehen bleibt. Darüber hinaus kann noch eine Berufsunfähigkeitsrente vereinbart werden.
Tarif und Versicherungsschutz
Im Versicherungsantrag werden auch Tarif und Umfang des Versicherungsschutzes festgelegt. Der Antragsteller bestimmt, wie hoch die monatliche Berufsunfähigkeitsrente sein soll. Möchte er, dass sich Beitrag und Leistungen der Versicherung während der Laufzeit dynamisch erhöhen, muss dies ebenfalls im Antrag vermerkt werden. So steigt der Versicherungs-schutz, selbst wenn sich der Gesundheitszustand später verschlechtern sollte. Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen können nämlich dazu führen, dass der Abschluss einer neuen Versicherung nicht mehr oder nur mit Einschränkungen möglich ist. Viele Unternehmen bieten deshalb Nachversicherungsgarantien an. Zu bestimmten Ereignissen, beispielsweise Hochzeit oder Geburt eines Kindes, kann der Versicherungsschutz in bestimmtem Rahmen ohne weitere Gesundheitsprüfung erhöht werden.
Fragen ur Gesundheit
Im Gegensatz zur gesetzlichen Sozialversicherung, die eine Pflichtversicherung ist, entscheidet in der privaten Lebensversicherung der Einzelne frei darüber, ob, wann, gegen welche Risiken und in welcher Höhe er Versicherungsschutz beantragt. Dabei ist er gesetzlich dazu verpflichtet, seinen potenziellen Versicherer vor Vertragsabschluss über bei ihm vorhandene Risiken zu informieren, sofern dieser danach in Schriftform gefragt hat. Naturgemäß werden verstärkt Menschen mit Wissen über ein erhöhtes Risiko Versicherungsschutz beantragen. Der Versicherer muss deshalb die Möglichkeit zu einer umfassenden Prüfung des Risikos haben. Nur so kann er sach-gerecht entscheiden, ob und zu welchen Bedingungen Versicherungsschutz angeboten werden kann.
Die Risikoprüfung wird einmalig vor Vertragsabschluss durchgeführt. Auf dieser Basis legt das Versicherungsunternehmen eine Prämie fest, die dann in der privaten Lebensversicherung, zu der auch die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt, prinzipiell für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert ist. Bei der Prüfung ordnet die Versicherung den Antragsteller aufgrund seiner Gesundheitsmerkmale und Krankheitsvorgeschichte einer Gemeinschaft mit gleich eingeschätztem sogenannten Risikoprofil zu. Erkrankungen können, soweit sie die Wahrscheinlichkeit eines Schadensfalls (Berufsunfähigkeit) beeinflussen, relevant für die Prämienkalkulation und möglicherweise auch für die Versicherbarkeit sein. Eine wesentliche Rolle in diesem Verfahren spielt zudem der Umfang des beantragten Versicherungsschutzes.
Für die Risikoprüfung muss der Antragsteller eine Reihe von Fragen zur Gesundheit schriftlich beantworten. Falls dabei wissentlich falsche Angaben gemacht werden, kann der Versicherer die Zahlung im Fall einer Berufsunfähigkeit verweigern. Deshalb sollte sich jeder für das Ausfüllen genügend Zeit nehmen und die in Schriftform gestellten Fragen zur Gesundheit korrekt beantworten. Die Fragen zur Gesundheit beziehen sich in der Regel auf fünf bis zehn Jahre vor Antragstellung. Unterschieden wird dabei zwischen ambulanten und stationären Behandlungen.
Wenn gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, beispielsweise Allergien oder Störungen des Herz-Kreislauf-Systems, müssen darüber in der Regel ausführliche Angaben zu Art, Schwere und Dauer der Beschwerden auf einem zusätzlichen Fragebogen gemacht werden. Wer eine besonders hohe Berufsunfähigkeitsrente vereinbaren möchte, sollte damit rechnen, dass das Unternehmen eine Untersuchung durch den Hausarzt verlangt. Die Kosten dafür trägt der Versicherer.
Die Risikoprüfung
Zusätzlich zum Antragsformular unterschreibt der Versicherungsnehmer eine Schweigepflichtentbindungserklärung. Damit gewährt er dem Unternehmen das Recht, die Angaben zum Gesundheitszustand beim Hausarzt oder bei anderen behandelnden Ärzten zu überprüfen. Gibt es zahlreiche oder schwierige Vorerkrankungen, kann ein Risikozuschlag verlangt werden. Es ist möglich, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung zu erheblich ist, um dies durch einen Beitragszuschlag auszugleichen. In diesem Fall können diese Vorerkrankungen sowie ihre nachweisbaren Folgen vom Vertragsinhalt ausgeschlossen werden. Allerdings gilt der Versicherungsschutz ansonsten uneingeschränkt und zum regulären Tarifbeitrag, sofern keine weiteren Erkrankungen vorliegen, die einen Zuschlag erforderlich machen.
Bei der Versicherungsgesellschaft werden die persönlichen Daten verwaltet. Ein Risikoprüfer bewertet die Angaben zum Gesundheitszustand. Sofern er keine Auffälligkeiten erkennt, die eine Nachfrage beim Antragsteller oder dessen Arzt erforderlich machen, wird nun der Versicherungsschein ausgestellt. Mit der Zustellung der Police kommt der Versicherungsvertrag formal zustande. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der in der Police angegeben ist und nachdem der erste Beitrag beim Versicherer eingegangen ist. Wird eine Einzugsermächtigung erteilt und weist das Konto die erforderliche Deckung auf, geschieht dies automatisch.



