Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte
Eine spezielle Klausel bietet Ihnen den nötigen Schutz
Der Schutz gegen Berufsunfähigkeit ist auch für Beamte enorm wichtig. Zusätzlich sollte jedoch eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Diese geht über die herkömmliche Absicherung der Arbeitskraft hinaus.
Was ist Dienstunfähigkeit?
Für Beamte ist der Begriff der Dienstunfähigkeit wichtig. Sollte das Arbeitsvermögen nicht mehr ausreichen, um die dienstlichen Verpflichtungen zu erfüllen, erfolgt eine Versetzung in den Ruhestand. Spezielle Policen schützen vor einem finanziellen Verlust.
Begriff der Dienstunfähigkeit
Dienstunfähigkeit bedeutet, dass Beamte aufgrund von Krankheit durch ein körperliches oder geistiges Leiden nicht in der Lage sind, ihre Arbeitspflichten zu erfüllen. Allerdings können Beamte unter bestimmten Umständen ein Ruhegehalt bei dauerhafter Arbeitstunfähigkeit beziehen. Trotz des hohen staatlichen Schutzes benötigen Beamte eine zusätzliche private Versicherung mit ganz speziellen Bedingungen. Man spricht von einer Dienstunfähigkeitsversicherung.
Insbesondere in den ersten fünf Berufsjahren besteht für Beamte kein Schutz bei Dienstunfähigkeit. Der Versicherungsschutz muss daher auf die Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnitten sein.
Bestehende Versorgung bei Dienstunfähigkeit
Insbesondere Beamte benötigen einen individuell gestalteten Versicherungsschutz. Denn lediglich in den ersten fünf Jahren erhalten Beamte im Fall einer krankheitsbedingten Dienstunfähigkeit kein Ruhegehalt.Nach Ablauf dieser sogenannten Wartezeit erhalten Beamte ein Mindestruhegehalt, welches in der Regel deutlich höher als die Versorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Insofern ist ein abgestimmter privater Versicherungsschutz zu empfehlen, d.h. Anpassungen der versicherten Rente sollten auch nach Vertragsbeginn noch möglich sein. Im Fall der Dienstunfähigkeit erhalten Beamte nach fünf Jahren Wartezeit ein Ruhegehalt. Die Höhe des Ruhegehaltes wird aus der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit und den ruhegehaltsfähigen Bezügen berechnet.
Warum ist die Dienstunfähigkeitsversicherung wichtig?
Beamte wie z.B. Lehrer, Poilzeibeamte und Soldaten benötigen eine DU-Versicherung. Dabei handelt es sich um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer speziellen Dienstunfähigkeitsklausel. Die Dienstunfähigkeitsversicherung schützt Beamte. Durch Vereinbarung einer entsprechenden Klausel wird im Falle einer Versetzung in den Ruhestand durch den Dienstherrn keine eigene Prüfung auf Dienstunfähigkeit durch den Versicherer vorgenommen. Die Entscheidung des Dienstherrn wird ohne gesonderte Prüfung anerkannt, womit die vereinbarte Rente zur Auszahlung kommt. Beamte werden bei Minderung ihrer Arbeitskraft durch körperliche oder geistige Schäden dienstunfähig. Laut amtlicher Statistik liegen einer Dienstunfähigkeit in den meisten Fällen Krankheiten zugrunde. Als dienstunfähig kann der Beamte aber auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll arbeitsfähig ist. Die Dienstunfähigkeit wird von einem Amtsarzt festgestellt und durch den Dienstherrn ausgesprochen. Mit einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung kann das Einkommen gesichert und die Zukunft kalkulierbar gemacht werden. Selbstverständlich auch für Beamte, die besonderen Gefahren ausgesetzt sind und eine spezielle Dienstunfähigkeit absichern müssen (Polizei, Strafvollzug, Feuerwehr).
Definition der Dienstunfähigkeit
Ein Beamter ist arbeitsunfähig, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen einer Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Pflichten dauernd unfähig ist. Bei Dienstunfähigkeit ist der Beamte in den Ruhestand zu versetzen(Zwangspensionierung).Bei Krankheit hat der Beamte die Dienstunfähigkeit auf Verlangen des Arbeitgebers nachzuweisen. Dies bedeutet, dass bei einer mehr als drei Tage dauernden Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss.
Zu beachten ist, dass die Definition der Dienstunfähigkeit stark von der Definition der Berufsunfähigkeit abweich.
Die allgemeine Dienstunfähigkeit ist im § 42 des Bundesbeamtengesetz bei Beamten auf Lebenszeit geregelt.
(1) Der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann der Beamte auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird. Bestehen Zweifel über die Dienstunfähigkeit des Beamten, so ist er verpflichtet, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen und, falls ein Amtsarzt dies für erforderlich hält, auch beobachten zu lassen.
Das bedeutet für
- Beamte auf Probe und Widerruf
Beamte auf Probe und Widerruf befinden sich noch in der Ausbildung und haben dementsprechend (hier gilt die Wartezeit von 5 Jahren) noch gar keine Versorgungsansprüche gegenüber Ihrem Dienstherren (Dienstunfall einmal ausgenommen). Im Leistungsfall kommt es zur Entlassung des Beamten auf Probe / Widerruf und zu einer Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Aufgrund dieser nicht vorhandenen Anwartschaften ist speziell bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit eine komplette Absicherung der Arbeitskraft über eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit entsprechender Dienstunfähigkeitsklausel notwendig. Nach der Verbeamtung auf Lebenszeit kann dann die private Absicherungshöhe unter Einbeziehung der Mindestversorgung des Dienstherren entsprechend reduziert werden.
- Polizisten & Vollzugsbeamte
Im Rahmen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann für Polizeibeamte im öffentlichen Dienst eine spezielle berufsbezogene Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart werden. Für Polizisten ist es dabei wichtig, dass in den Versicherungsbedingungen eine exakte Definition des ausgeübten Berufsbildes (Polizeidienst) gibt. Wird in den Bedingungen nur auf die allgemeine Dienstunfähigkeit verwiesen, kann es dazu führen, dass keine Leistungen erfolgen. Die Polizeidienstunfähigkeit wird nur von sehr wenigen Versicherern angeboten und fällige Leistungen können zeitlich begrenzt sein. Bei diesen speziellen Dienstunfähigkeitsklauseln sind die Kriterien bereits dann erfüllt, wenn die Beamtin bzw. der Beamte den besonderen gesundheitlichen Anforderungen an seinen Dienst nicht mehr genügt und seine Dienstfähigkeit nicht innerhalb eines Jahres wiederhergestellt werden kann. - Feuerwehrbeamte
Im Rahmen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch für Feuerwehrbeamte im öffentlichen Dienst eine spezielle berufsbezogene Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart werden. Für Feuerwehrbeamte ist es dabei wichtig, dass in den Versicherungsbedingungen eine exakte Definition des ausgeübten Berufsbildes (Feuerwehrdienst) gibt. Wird in den Bedingungen nur auf die allgemeine Dienstunfähigkeit verwiesen, kann es dazu führen, dass keine Leistungen erfolgen. Die Feuerwehrdienstunfähigkeit wird nur von sehr wenigen Versicherern angeboten und fällige Leistungen können zeitlich begrenzt sein. Bei diesen speziellen Dienstunfähigkeitsklauseln sind die Kriterien bereits dann erfüllt, wenn die Beamtin bzw. der Beamte den besonderen gesundheitlichen Anforderungen an seinen Dienst nicht mehr genügt und seine Dienstfähigkeit nicht innerhalb eines Jahres wiederhergestellt werden kann.
Welche Fragen sind also bei der Dienstunfähigkeit wichtig?
- Erweiterung der BU-Bedingungen durch eine Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte auf Lebenszeit
- Erweiterung der BU-Bedingungen durch eine Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte auf Probe & Widerruf
- Die allgemeinen DU-Klauseln für Beamte auf Lebenszeit beinhalten im Leistungsfall keine zeitliche Fristen
- Die allg. DU-Klauseln für Beamte auf Probe & Widerruf beinhalten im Leistungsfall keine zeitliche Fristen
- Erweiterung der BU-Bedingungen durch eine spezielle DU-Klausel für Berufs- und Zeitsoldaten
- Erweiterung der BU-Bedingungen durch eine spezielle DU-Klausel für Polizisten und Vollzugsbeamte
- Erweiterung der BU-Bedingungen durch eine spezielle DU-Klausel für Justizvollzugsbeamte
- Erweiterung der BU-Bedingungen durch eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel für Feuerwehrbeamte
- Die speziellen Dienstunfähigkeitsklauseln beinhalten im Leistungsfall keine zeitliche Fristen
- Erweiterung der BU-Bedingungen durch die Mitversicherung einer Teildienstunfähigkeit für Beamte a.L.
Welche Klauseln können in den Versicherungsbedingungen vorkommen
Echte Dienstunfähigkeitsklausel
“Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.”
Diese Dienstunfähigkeitsklausel bietet Beamten in der Regel vollen Schutz. (Für Vollzug- und uniformierte Beamte sind weitere Details zu erörtern! Für sie sollte zusätzlich eine spezielle Klausel für Vollzugsbeamte vereinbart sein)
Unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel
“Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit.” Hier fehlt “die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit”, sodass nur Beamte auf Lebenszeit einen wirklich messbarer Nutzen geboten wird. Man bezeichnet diese Dienstunfähigkeitsklausel daher als unvollständig.
Unechte Dienstunfähigkeitsklausel
Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande ist, ihren Beruf auszuüben und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Für Beamte gilt: Wird ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des versicherten Beamten nach Satz 1.” Bei diesem Beispiel einer unechten Dienstunfähigkeitsklausel gelten für Beamte die gleichen Bewertungsgrundsätze wie bei einer Berufsunfähigkeit. Für Beamte, die dienstunfähig aber nicht berufsunfähig sind – weil sie theoretisch eine andere angemessene Tätigkeit ausüben könnten – besteht demnach keine ausreichende Absicherung.
Die Konsequenz aus den unterschiedlichen Definitionen
Der Dienstherr kann also weitestgehend unabhängig entscheiden, ob ein Beamter dienstunfähig ist oder nicht. Dies kann zur Folge haben, dass man zwar ein Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit erhält, die Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert wird, da man noch in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Ob man tatsächlich einen anderen Beruf ausübt bzw. eine Anstellung bekommt, spielt hierbei keine Rolle – lediglich die Tatsache, dass man es könnte, reicht aus, um die Leistung zu verwehren. Durch diese spezielle Beamtenklausel wird die Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit gleichgestellt und der Beamte erfährt finanziellen Schutz, wenn er aus gesundheitlichen Gründen entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.
Um zu verdeutlichen wie wichtig es ist darauf zu achten, dass man eine Berufsunfähigkeitsversicherung inklusive Dienstunfähigkeitsklausel wählt, möchte ich Ihnen dies an folgenden Gerichtsurteilen aufzeigen
Fehlende Beamtenklausel, OLG Köln v. 16.03.1995
“Enthält der BUZ-Vertrag keine Beamtenklausel, so folgt allein aus der Versetzung eines Lehrers in den vorzeitigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nicht, daß der Lehrer auch berufsunfähig i.S.d BUZ ist.”
Fehlende spezielle Beamtenklausel (Polizeidienstunfähigkeit), OLG Karlsruhe v. 19.03.1997
“Nehmen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Versicherers in der Beamtenklausel Bezug auf die gesetzliche Definition der Dienstunfähigkeit in den Beamtengesetzen, so liegt Berufsunfähigkeit nur dann vor, wenn allgemeine Dienstunfähigkeit eingetreten ist. Die Dienstunfähigkeit für die konkrete Tätigkeit (hier Polizeidienstunfähigkeit) begründet keine Berufsunfähigkeit, auch wenn die AVB von der Erfüllung seiner Dienstpflichten sprechen.”
Füllen Sie bitte das Formular aus und schicken es mir entweder per Mail oder als Fax zurück.








