Definition und Kriterien der BU
Definition laut § 172 VVG:
“Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.”
Kriterien der BU
Auch hier in der Berufsunfähigkeitsvorsorge gibt es verschiedene Kriterien, die Sie in Ihrem bestehenden Vertrag oder beim Neuabschluß beachten sollten.
Dazu zählen zum Beispiel :
- Verzicht auf abstrakte Verweisung in allen Berufsgruppen
- Präzise Definition, unter welchen Bedingungen Berufsunfähigkeit vorliegt und was unter dem Begriff »zumutbar« – im Rahmen der konkreten Verweisung – zu verstehen ist.
- Verzicht auf die gesetzlich vorgesehene Kündigungs- und Vertragsanpassungsmöglichkeit des § 19 VVG bei nicht zu vertretender Anzeigepflichtverletzung des VN
- Verzicht auf die gesetzlich vorgesehene Beitragserhöhungsmöglichkeit des § 163 VVG
- Keine Beitragserhöhung – auch wenn sich das persönliche Risiko erhöht (z. B. bei Berufswechsel)
- Kein Leistungsausschluss bei Kriegsereignissen außerhalb Deutschlands_
- Kein Leistngsausschluss bei Verkehrsdelikten
- Wie ist die dauer der Beeinträchtigung geregelt ?
- Arztanordnungsklause_
- Umorganisationsklausel
- Anspruch auf Wiedereingliederungshilfe bei Reaktivierung
- Weltweiter Schutz ohne zeitliche Begrenzung
- Schutz auch nach Ausscheiden aus dem Berufsleben – ohne zeitliche Begrenzung
- Zinslose Stundung der Beiträge bis zur Leistungsentscheidung
- Leistungen ab Eintritt der BU
Kennen Sie selbst diese Kriterien im Detail ? Vertrauen Sie Ihrem Berater, in der Hoffnung, dass dieser darüber Kenntnis hatte und dies in seinem Angebot berücksichtigt hat ? Gern prüfe ich für Sie die gemachten Angebote oder bestehende Verträge.
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