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Unisex-Tarife in der PKV - Was bedeutet das für Sie ?

Am 1. März 2011 hat der EuGH ein gerade in der Versicherungswirtschaft enorm bedeutendes Urteil zur Kalkulation von Produkten nach geschlechtsspezifischen Merkmalen gesprochen. Das Urteil des EuGH erklärt eine versicherungsspezifische Regelung der so genannten Gender-Richtlinie für ungültig, die im Jahre 2004 von den EU-Mitgliedsstaaten einstimmig verabschiedet und auch vom Europäischen Parlament mit großer Mehrheit angenommen worden war. Nach der Entscheidung entfällt mit Wirkung zum 21.12.2012 die Ausnahmeregelung, wonach eine risikogerechte Beitragskalkulation nach Geschlechtsmerkmalen derzeit noch möglich ist. Tarifbeiträge von Frauen und Männern werden sich tendenziell angleichen.
PKV kalkuliert in Teilen bereits geschlechtsunabhängig.
Mit der Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das im Jahre 2006 in Kraft getreten ist, hat die private Krankenvollversicherung bereits in Teilen geschlechtsunabhängig kalkuliert. Demnach werden die Kosten für die Schwangerschaft auf Männer und Frauen gleichermaßen verteilt. Nun müssen auch weitere Kosten, die zum Beispiel durch die höhere Lebenserwartung der Frauen entstehen, auf beide Geschlechter verteilt werden. Die konkreten Auswirkungen werden von der Ausgestaltung der rechtlichen Umsetzung abhängen. Sie dürften auch je nach Tarif und Alter unterschiedlich sein. In den meisten Fällen werden die Männer etwas mehr, die Frauen hingegen weniger zahlen. Hierbei dürfte die Verteilung der im einen Tarif versicherten Personen auf Männer bzw. Frauen eine Rolle spielen. Da sich in den einzelnen Tarifen i. d. R. mehr Männer als Frauen befinden, dürften sich die Zuschläge für die Männer überwiegend im Rahmen halten.
Ab 21.12.2012 erfolgt eine grundlegende Neukalkulation aller PKV-Tarife
Mit der Umsetzung des Urteils am 21.12.2012 müssen alle privaten Krankenversicherer Unisex-Tarife (mind.) für das Neugeschäft anbieten.
Spätestens zum 01.01.2013 ist also davon auszugehen, dass sämtliche heute abschließbaren Tarife einer neuen Kalkulation unterworfen werden müssen.

Nutzen Sie Ihre neue Wahlfreiheit durch den Wegfall der 3-Jahres-Frist

Am 11.11.2010 hat der Bundestag das GKV-Finanzierungsgesetz verabschiedet. Lesen Sie hier mehr über die Änderungen, die für PKV-Versicherte

Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz wurde die alte Rechtslage wieder eingeführt, wie sie vor der letzten Gesundheitsreform im Jahre 2007 galt: Angestellte werden mit Ablauf des Jahres versicherungsfrei, in welchem ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (oder auch Versicherungspflichtgrenze)übersteigt und voraussichtlich auch im Folgejahr oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen wird. Weil die neuen Regelungen bereits am 31. Dezember 2010 in Kraft treten, scheiden Ende diesen Jahres auch Arbeitnehmer aus der Versicherungspflicht aus, deren Gehalt diese Verdienstgrenze erstmalig in diesem Jahr überschritten hat. Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze lag im Jahr 2010 bei 49.950 Euro und wird ab 2011 leicht auf 49.500 Euro gesenkt.

Sozialversicherungswerte 2011

  1. Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 49.500,- € (Versicherungspflichtgrenze KV+PV) (4.125,- € mtl.)
  2. Beitragsbemessungsgrenze in der GKV 44.550,- € (3.712,50 € mtl.)
  3. Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 44.550,- € (PKV Bestandsversicherte bis 2002) (3.712,50 € mtl.)
  4. Bezugsgröße West 30.660,- € (2.555,- € mtl.)
  5. Allgemeiner Beitragssatz GKV (14,6% + Sonderbeitrag 0,9%, ) 15,5 %
  6. Ermäßigter Beitragssatz (14,0% + Sonderbeitrag 0,9%) 14,9 %
  7. Beitragssatz Pflegepflichtversicherung 1,95 % / 2,2 % Kinderlosenzuschlag +0,25%=2,20%
  8. Max. Arbeitgeberzuschuss zur PKV 271,01 €
  9. Max. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung: 50% des Beitrages bis 40,84 €
  10. Höchstbeitrag freiw. vers. kinderloser Arbeitnehmer 657,11 € (ohne Zusatzbeitrag)
  11. Höchstbeitrag freiw. vers. kinderloser Selbstständiger ohne KTG 634,84 €
  12. Mindestbeitrag kinderloser Selbstständiger ohne KTG 327,68 €
    (14,9% + 2,2% von € 1.916,25)
  13. Freiwillig vers. Kinder und Studenten ab vollend. 30. Lj. (€ 126,90+PV € 18,74) 145,64 €
  14. Studentenbeitrag KV (ab vollend. 25. Lj. bis 30. Lj.) 01 – 03/2011 55,55 €
    ab 04/2011 64,77 €
  15. Studentenbeitrag PV (kinderlos) 01 – 03/2011 11,26 € ab 04/2011 13,13 €
  16. max. tgl. Krankengeld brutto in der GKV (70% der BBG) 86,62 €
  17. max. Krankengeld Netto nach Abzug Sozialvers. (Kinderlose 12,55%) (75,75 €)