Entstehung der Pflegeversicherung

Bis zu der Einführung der Pflegeversicherung am 01.01.1995 mussten einige Probleme gelöste werden, den, denn bis zu diesem Zeitpunkt gab es keine finanzielle Absicherung für das Risiko der Pflegebedürftigkeit . Die Kosten für die Pflege mussten bis dahin von den Betroffenen selbst aufgebracht werden. Nachdem eigene vorhandene Geldmittel aufgebraucht wurden, verblieb für viele nur noch der Gang zum Sozialamt. Auch das Haushaltsetat der Kommunalverwaltung wurden durch die nun massiv anfallenden Pflegekosten belastet. Durch den demographischen Wandel wurde klar, dass es immer mehr alte Menschen geben wird. Am 1. Januar 1995 wurde dann nun die letzte große Lücke in der sozialen Versorgung geschlossen: Seither gibt es die Pflegeversicherung, die Pflegepflichtversicherung , die als neue Säule des Sozialversicherungssystems eingeführt wurde. Damit wurde das Risiko der altersbedingten Pflegebedürftigkeit als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung, gesetzlich abgesichert. Da wahrscheinlich jeder von uns einmal auf diese Hilfe angewiesen sein kann, wurde schon bei der Einführung der Pflegeversicherung eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich oder privat Versicherten festgelegt.
Die rechtlichen Grundlagen ergehen nun aus vor allem aus den Regelungen_ des Sozialgesetzbuches V . und Sozialgesetzbuch XI
Besondere Relevanz hat das SGB V für die Pflegeversicherung . Nach dem Grundsatz “die Pflege muss der Krankenversicherung folgen” sieht der 23 SGB XI vor, dass alle Mitglieder Krankenversicherung einen Zusatzvertrag mit Gegenstandsbereich einer Pflegeversicherung abschließen müssen. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung ist die private Pflegepflichtversicherung von den Bestimmungen und Leistungen her ,der gesetzlichen Pflegeversicherung angeglichen.Daraus bedeutet nun für Sie wiederum, dass es sich nur um eien Grundversorgung handelt, die Sie verbessern sollten



