Berufsunfähigkeitsversicherung

Für die meisten Menschen ist ein regelmäßiges Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit wesentlich, um den Lebensstandard aufrecht-zuerhalten. Bei Berufsunfähigkeit fällt das Gehalt weg – und das führt in der Regel zu drastischen Veränderungen des Alltags.
Es gibt keinen Beruf ohne Risiko.
Die Berufsfähigkeit ist also der Garant für die Möglichkeit, Einkommen im erlernten oder ausgeübten Beruf zu erzielen. Fehlen diese regelmäßigen Einnahmen plötzlich, muss auf vorhandene finanzielle Rücklagen zurückgegriffen werden. Damit kann die Lage meist nur vorübergehend überbrückt werden, zumal sich aus der Situation heraus oft Mehrausgaben – beispielsweise für medizinische Versorgung oder Betreuung – ergeben. Gerade junge Menschen verfügen häufig nur über geringe oder gar keine Finanzpolster. Besonders schwer wiegend ist das, wenn es in einer Familie nur einen Einkommensbezieher gibt. Da die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich reduziert wurden, ist eine solide und ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung heute unverzichtbar.

Nicht verwechselt werden darf die private Berufsunfähigkeitsversicherung mit der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Diese reine Basisabsicherung leistet nämlich erst dann, wenn irgendeine Tätigkeit weniger als eine vertraglich vereinbarte Stundenzahl pro Tag oder gar nicht mehr ausgeübt werden kann. Damit ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Vergleich zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung der gesetzlichen Rentenversicherung sehr viel ähnlicher.

Was haben Sie von der gesetzl. Berufsunfähigkeitsversicherung zu erwarten ?

Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente faktisch abgeschafft. Sie erhalten nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen. Diese Rente ersetzt die früheren Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrenten. Dabei wird nicht mehr berücksichtigt, welchen beruflichen Status der Betroffene zuvor besaß. Er oder sie muss nahezu jeden anderen Job annehmen, egal wie hoch die erreichte berufliche Qualifikation auch ist. Die volle Höhe der Erwerbsminderungsrente – das sind lediglich rund 38 Prozent des letzten Bruttoeinkommens – gibt es nur, wenn der Erkrankte oder Verunglückte weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Ca. 77% der Deutschen verlassen sich noch auf ihre gesetzliche Berufsunfähigkeitsabsicherung und überschätzen dabei die durch die Rentenreform 2001 drastisch gekürzten Leistungen. Der Versicherte kann darüber hinaus auf jede Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden.

Stattdessen wurde die Erwerbsminderungsrente eingeführt, die wesentlich geringere Leistungen beinhaltet:

  • Wer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (also nicht im eigenen Beruf) noch mehr als 6 Stunden täglich arbeiten kann, erhält gar keine Rente mehr. Entscheidend ist demnach das sogenannte “Restleistungsvermögen“ und nicht der zuletzt ausgeübte Beruf. Es ist also vorstellbar, dass ein ehemaliger Chef auf eine Tätigkeit als Pförtner verwiesen wird.
  • Die halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten kann. Kann den Betroffenen kein entsprechender Arbeitsplatz vermittelt werden, so haben sie Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente.
  • Wer Anfang an nur weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, bekommt die volle Erwerbsminderungsrente – und das sind im Schnitt nur 756 Euro monatlich.

Doch damit nicht genug. Es müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, bevor die Erwerbsminderungsrente gezahlt werden kann:

Die betroffene Person muss mindestens 5 Jahre (Wartezeit) in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben – eine Voraussetzung, die insbesondere Auszubildende, Studenten und Berufseinsteiger nicht erfüllen können. Sie haben somit in den ersten Jahren keinerlei Absicherung bei Berufsunfähigkeit!
In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sein.

Die Erwerbsminderungsrente kann in Abhängigkeit vom Umfang der Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung höher, aber auch deutlich niedriger ausfallen. Für Berufsanfänger gelten etwas mildere Regelungen.

Auch für Menschen, deren Geburtsdatum vor dem 2. Januar 1961 liegt, hat sich der gesetzliche Versicherungsschutz verschlechtert. Prinzipiell bleibt die Unterscheidung zwischen Berufs-und Erwerbsunfähigkeitsrente zwar erhalten: Es gibt weiterhin die Erwerbsminderungsrente „wegen Berufsunfähigkeit” beziehungsweise „wegen Erwerbsunfähigkeit”. Ihre Leistungen sind jetzt jedoch geringer als zuvor. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch hier helfen , die finanziellen Lücken weit gehend zu schließen.

Es gibt Berufe, bei denen das hohe Risiko einer Berufsunfähigkeit offensichtlich ist. Bei Dachdeckern etwa oder Fliesenlegern. Wer beispielsweise viel am Schreibtisch arbeitet, glaubt deshalb häufig, er könne gar nicht berufsunfähig werden. Laut Angaben des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger wird jedoch jeder vierte Arbeitnehmer frühzeitig berufs- oder erwerbsgemindert. Ursachen sind häufig Erkrankungen des Skeletts oder der Muskulatur sowie Herz- und Kreislauferkrankungen. Auch psychische Erkrankungen sind zunehmend Auslöser für eine Berufsunfähigkeit