Leistungen der Pflegeversicherung
Wie viel Leistungen ein Pflegebedürftiger aus der Versicherung bekommt, hängt von Grad und Dauer der Hilfebedürftigkeit ab. Braucht jemand nur Hilfe beim täglichen Waschen und Einkaufen? Kann die Person alleine essen oder nicht? Kann sie zuhause wohnen oder braucht sie rund um die Uhr Betreuung? Je nach Umfang des Hilfebedarfs gibt es verschiedene Pflegestufen. Die Pflegeversicherung gibt dabei den Pflegebedürftigen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden wollen.
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind Dienst-, Sach- und/oder Geldleistungen.Unterschieden wird zwischen stationärer Pflege, also Pflege in einem Pflegeheim, und häuslicher Pflege im Wohnumfeld des Pflegebedürftigen.
Leistungen im Bereich der vollstationären Pflege
Bei stationärer Pflege zahlen die Pflegekassen die Kosten für Grundpflege, soziale Betreuung und medizinische Behandlungspflege im Pflegeheim.
Häusliche oder ambulante Pflege
Als Sachleistung wird die Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienste bezeichnet. Die Höhe der Leistung hängt von der Pflegestufe ab.
Pflegegeld
Wird die Pflege nicht durch professionelle Pflegedienste übernommen, besteht die Möglichkeit, Pflegegeld zu erhalten.
Kombination von Geld- und Sachleistungen
Es ist möglich, Pflegegeld und die Unterstützung durch ambulante Pflegedienste zu kombinieren. Die Leistungen erhält man dann jeweils anteilig.
Ergänzende Leistungen bei erheblichem allgemeinen Pflegebedarf
Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungs- und Pflegeaufwand haben unter Umständen Anspruch auf einen jährlichen Zusatzbetrag.
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege
Teilstationäre Pflege kommt zum Beispiel in Frage, wenn die pflegende Person berufstätig ist und nicht den ganzen Tag Zeit hat.
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege kann für bis zu vier Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden in Fällen, in denen weder häusliche noch teilstationäre Pflege möglich ist.
Ersatzpflege/Pflegevertretung
Ersatzpflege ist für bis zu vier Wochen im Jahr möglich, wenn die pflegende Person verhindert ist und schon seit sechs Monaten häuslich pflegt.
Pflegehilfsmittel
Kosten für Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege benötigt werden, werden von der Pflegekasse übernommen – unabhängig von der Pflegestufe.
Mittel zur Wohnungsanpassung
Die Pflegeversicherung gewährt unabhängig von der Pflegestufe finanzielle Zuschüsse für “Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes”.
Pflegekurse
Spezielle Kurse für pflegende Angehörige oder sonstige ehrenamtliche Pflegepersonen sollen die Qualität der häuslichen Pflege verbessern.
Wie viele Medien berichteten, ist dieser gesetzliche Schutz aber nicht ausreichend, da er als Basisabsicherung zu verstehen ist. Im Ernstfall können Ihnen die Pflegekosten schnell über den Kopf wachsen. Mit einer Pflege-Zusatzversicherung können Sie die Leistung der gesetzlichen Absicherung aufstocken – und dies individuell nach Ihrem persönlichen Bedarf.




