Betriebliche Altersvorsorge

Der Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge als Ergänzung zur Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird seit 2002 im Bereich der privaten und betrieblichen Altersversorgung staatlich gefördert, weil fest steht, dass nur mit der Ergänzung durch betriebliche und private Altersvorsorge der Lebensstandard im Alter gesichert werden kann. Deshalb ist es das Ziel der Bundesregierung, mit langfristig geltenden guten Rahmenbedingungen, eine möglichst hohe Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu erzielen.
Um die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu steigern, ist in das Betriebsrentengesetz ein individueller Anspruch des Arbeitnehmers auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung aufgenommen worden. Mit der Entgeltumwandlung kann jeder Arbeitnehmer einen Teil seines Arbeitsentgelts in eine private Rentenversicherung investieren unter Befreiung dieses Teils von Steuern und Sozialabgaben. Nach bisherigem Recht sollte die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung Ende 2008 auslaufen. Bisher hat sich die staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge sehr positiv entwickelt. Ende 2006 verfügten 17,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über eine Be¬triebsrentenanwartschaft, dies sind rd. 65 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. In erster Linie beruht die positive Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung auf der Steuer-und Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung. Um die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu fördern, hat die Bundesregierung mit dem „Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung”, das am 10. Dezember 2007 verkündet wurde, die Fortsetzung der Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung über das Jahr 2008 hinaus beschlossen, obwohl sich dadurch innerhalb eines Jahres Beitragsausfälle bei der Sozialversicherung von insgesamt rd. 2 Mrd. Euro ergeben. Im Zusammenhang mit der entsprechenden Steuerfreiheit bildet jedoch die Sozialversicherungsbefreiung eine dauerhafte Förderung der betrieblichen Altersversorgung, so dass die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in Form der Entgeltumwandlung zunehmen wird.