Riesterrente

Mit der Riester-Rente fördert der Staat seit 2002 die private Altersvorsorge durch Zulagen und Steuervergünstigungen. Lohnend ist sie vor allem für Geringverdiener, Familien mit Kindern und Anleger, die eine sichere Geldanlage wünschen. Aber auch Besserverdienende können durch Steuervorteile profitieren.
Die oft nicht sehr hohen Erträge werden durch die staatlichen Zulagen und Steuervorteile aufgebessert. Je nach Vertragslaufzeit, Einkommen und Zulagenhöhe erhöht sich die Rendite um drei bis fünf Prozent. Für Zinsen und Erträge müssen in der Ansparphase keine Steuern gezahlt werden. Wer als Anleger auf sichere Geldanlagen setzt, ist daher mit der Riester-Rente gut beraten. Der Nachteil: Auch für die Riester-Rente gilt die nachgelagerte Besteuerung. Die Auszahlungen in der Rentenphase müssen daher voll versteuert werden.

Gefördert werden unter anderem Arbeitnehmer und Selbstständige, die in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie weitere Personengruppen wie Beamte, Wehr- und Zivildienstleistende, Eltern während der Elternzeit, Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld sowie Rentner mit voller Erwerbsminderung. Wenn bei Verheirateten nur Einer förderberechtigt ist, kann der andere Partner zusätzlich einen eigenen Vorsorgevertrag abschließen. Er hat dann Anspruch auf die Förderung, ohne einen eigenen Sparbeitrag zu leisten.

Keine Förderung dagegen erhalten vor allem Personen, die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung versichert sind, Sozialhilfeempfänger und geringfügig Beschäftigte, die den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken.

Um die vollen Zulagen zu erhalten, muss ein bestimmter Anteil des Einkommens aus dem Vorjahr gespart werden. Ab dem Jahre 2008 beträgt er vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens. Dafür gibt es für Alleinstehende 154 Euro im Jahr. Verheiratete haben Anspruch auf den doppelten Betrag, aber nur wenn beide einen Vertrag abschließen. Für jedes Kind gibt es eine zusätzliche Zulage in Höhe von 185 Euro, für Neugeborene ab dem 1. Januar 2008 sogar 300 Euro/Jahr. Die Zulage entfällt jedoch, sobald kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht. Durch die Zulagen profitieren Familien in besonderem Maß von der Riester-Förderung .

Wer bis zum 25. Lebensjahr einen Riester-Vertrag abschließt, erhält zusätzlich einen einmaligen Bonus von 200 Euro.
Riester-Sparer müssen jedoch nicht die volle Gesamtsparleistung aus eigener Tasche bezahlen. Denn die Gesamtsparleistung setzt sich aus den Zulagen und dem Mindesteigenbeitrag zusammen. Je höher die Zulagen sind, desto geringer fällt also die eigene Leistung aus. Mindestens 60 Euro jährlich müssen aber auf jeden Fall selbst gezahlt werden.
Riester-Sparer können ihr Geld in

1. Banksparpläne
2. Fondssparpläne
3. Rentenversicherungen

anlegen.

Ein Riester-Banksparplan oder ein Riester-Fondssparplan ist meistens empfehlenswerter als eine Riester-Rentenversicherung oder fondsgebundene Riester-Rentenversicherung. Besonders für junge und jüngere Anleger mit etwas Risikobereitschaft kann ein Riester Fondssparplan eine geeignete Lösung sein. Riester-Banksparpläne sind besonders für sicherheitsbewusste Anleger und Sparer ab dem 50. Lebensjahr ein gute Möglichkeit. Versicherungslösungen sind dagegen zu kostenintensiv und selten empfehlenswert. Nur gelegentlich können für Sparer bis etwa 40 Jahre auch im Einzelfall Riester Rentenversicherungen akzeptabel sein, wenn diese einigermaßen kostengünstig sind. Riester-Fondspolicen scheiden jedoch fast immer aus.