Selbstständige GKV oder privat versichert ?

Selbstständige und Freiberufler sind in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht pflichtversichert.Für weitere Infos bitte klicken.
Sie können sich in der GKV als freiwilliges Mitglied nur weiterversichern,müssen also unmittelbar vor ihrer Selbstständigkeit dort versichert gewesen sein. Für die freiwillige Weiterversicherung muss zusätzlich eine Vorversicherungszeit erfüllt sein: unmittelbar vorher 12 Monate bzw. in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate. Nach dem Wechsel zur PKV (private Krankenversicherung) ist eine Rückkehr zur GKV somit grundsätzlich nicht möglich.
Gängige Ausnahme hiervon: Nach Aufgabe der Selbstständigkeit wird eine versicherungspflichtige Arbeitnehmerbeschäftigung aufgenommen, die wiederum die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse begründet. Seit dem 01.07.2000 gilt das aber nur für unter 55-Jährige. Unabhängig vom Alter kann auch eine Familienversicherung infrage kommen.
Welchen Beitrag zahlen Selbstständige in der GKV?
Selbstständige und Freiberufler zahlen in der GKV grundsätzlich den Höchstbeitrag, weil als beitragspflichtige Einnahme die Beitragsbemessungsgrenze (3.750 EUR) heranzuziehen ist. Nur bei Nachweis geringerer Einkünfte ist die Berechnung des Beitrages vom tatsächlichen, wenigstens jedoch von einem Mindesteinkommen von 1.916,25 EUR (75% der monatlichen Bezugsgröße) möglich.
Für Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, gilt im Jahr 2010 ein Mindestbeitrag von 285 bis 294 Euro (je nach Krankengeldanspruch).
Liegt Bedürftigkeit vor, kann dieser Beitrag auf 190 bis 198 Euro reduziert werden. Für die Beitragsbemessung werden alle Einnahmen aus der Selbstständigkeit sowie sonstige Einnahmen – zum Beispiel Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden), Vermietung und Verpachtung – berücksichtigt.

Aber:
Verdienen Selbstständige auch nur ganz gering über der Verdienstgrenze kommen seitens der GKV Beitragsnachforderungen.