GKV und PKV im Alter
Wer sich heute krankenversichert, denkt auch darüber nach, ob seine Entscheidung in späteren Jahren noch genauso gut und richtig ist. Deshalb ist ein Ausblick in die Zukunft unerlässlich:
Bleibt meine private Krankenversicherung auch im Alter bezahlbar?
Zunächst einmal erfolgen bei der PKV (private Krankenversicherung) seit 1992 zusätzliche Zuführungen zur Alterungsrückstellung, beitragsneutral aus Überschüssen finanziert. Daneben bieten alle Unternehmen preiswerten Basisschutz sowie den Standardtarif für ältere Versicherte. So ergeben sich im Alter erhebliche Beitragsersparnisse. Und ab Alter 65 stehen bei den „neuen“ Versicherten zukünftig die Mittel aus dem 10 %igen Vorsorgezuschlag und den verbesserten Überschüssen zur Verfügung, die den Beitrag weitgehend stabil halten werden und ab Alter 80 Beitragssenkungen bzw. in einigen Fällen sogar Beitragsfreiheit ermöglichen. Durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) sind Rentner massiv belastet worden.
So sind auf pflichtversicherte Rentner in der KVdR und auch auf freiwillig versicherte Rentner zum Teil kräftige Beitragserhöhungen zugekommen. Pflichtversicherte Rentner: ihr Beitrag auf Versorgungsbezüge verdoppelt sich, darüber hinaus werden Kapitalleistungen einer betrieblichen Altersversorgung (z. B. Direktversicherung) monatlich mit einem 120stel über 10 Jahre verteilt beitragspflichtig;
Freiwillig Versicherte Rentner: In der gesetzl Krankenversicherung versicherte Rentner zahlen auf Rente und Versorgungsbezüge nicht mehr den ermäßigten, sondern den allgemeinen Beitragssatz ihrer Kasse. Seit 1.4.2004 Rentner müssen ihre Beiträge zur Pflegeversicherung alleine tragen (der Zuschuss entfällt).
Weitere Fachinformationen
In einer älter werdenden Gesellschaft steigen die Gesundheitskosten. Eine Studie des renommierten Fritz Beske Instituts für Gesundheits-System-Forschung Kiel prognostiziert: Während heute jeder fünfte Bürger älter als 60 Jahre ist, wird das im Jahr 2030 für etwa jeden dritten Bürger gelten. Die Zahl der über 85-Jährigen wird sich bis dahin sogar fast verdoppeln. Mit dieser demografischen Entwicklung steigen die Kosten im Gesundheitswesen. Insgesamt verursachen 85-jährige Frauen und Männer mehr als das Vierfache an Gesundheitskosten wie Frauen und Männer im Alter von 45 Jahren und das Doppelte im Vergleich zu den 65-Jährigen (Quelle: „Überproportionaler Finanzierungsbeitrag privatversicherter Patienten zum Gesundheitswesen“, Wissenschaftliches Institut der PKV, Niehaus/Weber, 2005).Die private Krankenversicherung ist dagegen Generationengerecht und zukunftsfest. Mit der Bildung von Alterungsrückstellungen stellt die private Krankenversicherung eine nachhaltige Finanzierung der Gesundheitsversorgung sicher. In der PKV (private Krankenversicherung) sind die Beiträge so kalkuliert, dass bereits in jungen Jahren eine systematische Vorsorge für das Alter gebildet wird. Auf diese Weise sorgen Privatversicherte selbst für ihre im Alter steigenden Gesundheitskosten vor. Die Beitrags- und Steuerzahler von morgen w erden damit nicht belastet. Mit ihren derzeit mehr als 140 Milliarden Euro an Alterungsrückstellungen in der Kranken- und Pflegeversicherung ist die PKV gut auf die Zukunft vorbereitet – und das selbst in turbulenten Zeiten: Der Kapitalstock der Versicherten hat alle Finanzkrisen unbeschadet überstanden. Selbst im Krisenjahr 2009 stiegen die Rückstellungen um 7,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr an.
Alterungsrückstellung
Privatversicherte bilden sogenannte Alterungsrückstellungen, mit denen die typischerweise höheren Kosten im Alter “geglättet”, das heißt, über den gesamten Lebenszyklus verteilt werden. Bisher konnten Versicherte bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens ihre Alterungsrückstellungen nicht übertragen, sondern mussten sie neu aufbauen. Faktisch führte dies in der Vergangenheit dazu, dass
ein Wettbewerb um Bestandskunden in der privaten Krankenversicherung nicht statt fand. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde die Übertragbarkeit bereits gebildeter Alterungsrückstellungen für ab 1. Januar 2009 neu abgeschlossene Verträge eingeführt.Beim Tarifwechsel innerhalb eines Unternehmens können die Alterungsrückstellungen in voller Höhe übertragen werden. Dies gilt sowohl für einen Wechsel in den Basistarif als auch für den Wechsel in andere Tarife des Unternehmens mit gleichartigem Versicherungsschutz .
Leistungen der GKV und PKV
In der privaten Krankenversicherung ist der einmal gewählte Leistungsumfang vertraglich garantiert. Er kann weder vom Versicherungsunternehmen noch vom Gesetzgeber nachträglich eingeschränkt werden. Anders sieht es in der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Ihr gesetzlich definierter Leistungsumfang ist das Produkt politischer Entscheidungen und hat damit keine Bestandsgarantie. Im Gegenteil: Es wurden bereits viele Leistungen im Rahmen von Gesundheitsreformen eingeschränkt oder ganz aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen – zum Beispiel rezeptfreie Arzneimittel, Sehilfen oder Leistungen beim Zahnersatz.
Eigenbeteiligung in der GKV
Sie sind verpflichtet, das vom Arzt in der Einweisung genannte Krankenhaus aufzusuchen (grundsätzlich das Ihrem Wohnort nächst gelegene Vertragskrankenhaus, die sogenannte „Einweisungsklausel“).
Die Behandlung erfolgt – ohne Ihren Einfluss – durch den Dienst habenden Arzt. Ihre Krankenkasse erstattet nur die allgemeinen Krankenhausleistungen.
Das bedeutet u. a. Unterbringung im Mehrbettzimmer. Als „häusliche Ersparnis“ müssen Sie für die ersten 28 Tage je Kalenderjahr pro Kalendertag 10 EUR zuzahlen. Die GKV erkennt für Zahnersatz nur Pauschalen (= Festzuschüsse) an. Deren Höhe hängt vom jeweiligen Befund (z. B. ein fehlender Zahn) ab und orientiert sich an den durchschnittlichen Kosten einer einfachen Versorgung. Der Versicherte erhält als Festzuschuss 50 % (auf die 50 % erhält der Versicherte nach
10-jähriger regelmäßiger Vorsorge maximal 30 % Bonus, also
insgesamt 65 %) dieser festgelegten Werte. Bei einer hochwertigen
Versorgung beteiligt sich die GKV gar nicht oder nur mit dem Festzuschuss einer einfachen Versorgung. Vereinfacht gilt:
je hochwertiger die gewählte Versorgung, desto größer sind die zusätzlichen Eigenbeteiligungen.
Die PKV (private Krankenversicherung) bietet hervorragende Leistungen – und das ein Leben lang. Sofern Sie Ihren Vertrag unter Beachtung der wichtigen Kriterien nachhaltig richtig gewählt haben . In Meinungsumfragen machen Versicherte in der privaten Krankenversicherung regelmäßig ihre Uberzeugung deutlich, dass sie im Krankheitsfall sehr gut abgesichert sind. Die Privatversicherten wissen, dass ihr einmal geschlossener Versicherungsvertrag und das damit gegebene Leistungsversprechen ein Leben lang gültig sind. Die Unternehmen der privaten Krankenversicherungen haben in ihren Verträgen Leistungskürzungen ausgeschlossen. Dagegen ist die deutlich geringere Zufriedenheit mit der Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung auch auf die umfangreichen Erfahrungen mit Leistungskürzungen und Zuzahlungserhöhungen in den letzten Jahren zurückzuführen.










