Kundenservice
Für einen optimalen Kundenservice biete ich Ihnen zahlreiche Kontaktmöglichkeiten.
Der Versicherer( am besten über Ihren Versicherungsmakler) ist unverzüglich (in der Regel innerhalb einer Woche) zu informieren, wenn ein Schaden eingetreten ist. Erhebt z.Bsp. in einer Haftpflichtangelegenheit der Geschädigte Ihnen gegenüber Ansprüche , ist eine weitere Meldung an die Versicherung innerhalb einer Woche nach Anspruchserhebung notwendig (und zwar unabhängig davon, ob Sie den Anspruch für begründet halten oder nicht). Sie haben auf jeden Fall dem Versicherer gegenüber eine Auskunftspflicht über den Schadenshergang. Sie sind dazu verpflichtet, die Schadenabwicklung dem Versicherer zu überlassen , dh. Sie sind nicht dazu berechtigt, Ansprüche anzuerkennen oder zu erstatten, tun Sie das dennoch, ist nicht sichergestellt, dass Sie verauslagte Gelder vom Versicherer zurückerhalten. In den Allg. Versicherungsbedingungen sind Ihre Obliegenheitsverpflichtungen geregelt
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