Kriterien für die Private Krankenversicherung
Oft ist es für den Verbraucher schwierig, im Vorfeld zu klären, welche Leistungskriterien in der privaten Krankenversicherung im Ernstfall entscheidend sind.Qualität, Service und Zuverlässigkeit – wer wünscht sich das nicht bei der Absicherung der eigenen Gesundheit.
Nur welche Qualitätskriterien in der privaten Krankenversicherung gibt es ? Worauf müssen Sie achten, denn in der privaten Krankenversicherung ist kein Tarif wie der Andere. Es wäre wie “Äpfel mit Birnen” zu vergleichen.
Stellen Sie die richtigen Fragen bei der Auswahl der privaten Krankenversicherung.
In der privaten Krankenversicherung können Sie durch die richtige Tarifwahl Ihren Versicherungsschutz an Ihren Bedürfnissen ausrichten. Unabhängig davon, ob Sie eine preisgünstige Lösung suchen oder das Leistungsangebot voll ausschöpfen möchten, bieten Ihnen unterschiedliche Tarife vielfältige Möglichkeiten.
Aber wie finden Sie nun den für Sie passenen Tarif. Was ist unverzichtbar, worin unterscheiden sich die Angebote ?
Ich möchte Ihnen dazu wichtige Informationen zu den einzelnen Qualitätskriterien geben
Ambulanter Bereich
Freie Arztwahl und Hausarztprinzip
Privatpatienten haben freie Wahl unter den niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten.Je nach Tarif können auch Heilpraktiker in Anspruch genommen werden.Ohne Überweisung ist auch ein Arztwechsel jederzeit möglich.
Beim sogenannten Hausarztprinzip soll die Erstbehandlung nur von bestimmten Ärzten (neben dem Hausarzt sind das i.R. Augen-,Kinder-,Not-,Bereitschaftsärzte-und Gynäkologen) erfolgen, die dann bei Bedarf eine Überweisung an einen Facharzt ausstellen. Wird ein Facharzt ohne Überweisung durch den Hausarzt aufgesucht, erfolgt nur eine prozentuale Erstattung.
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Das Arzthonorar für die Behandlung von Privatpatienten ist in der GOÄ geregelt. Die Höhe bemisst sich an Punktzahlen udn Punktwerten sowie der Schwierigkeit, dem Zeitaufwand und den Umständen bei der Behandlung. In den meisten Fällen rechnen Ärzte den Regelhöchtssatz (2,3 fache Satz) ab. Wenn besondere Umstände vorliegen, kann der Arzt mit schriftlicher Begründung, auch bis zum 3,5fachen Satz liquidieren.Die sollte Ihr Versicherungsschutz auf jeden Fall beinhalten. Über den 3,5fachen Satz hinaus darf der Arzt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit seinem Patienten abrechnen. In dieser Honorarvereinbarung wird der Versicherte auch darauf hingewiesen, dass die Versicherung unter Umständen diese Kosten nicht erstattet.
Fahrten und Transporte
Die Leistungen für Fahrten zum Arzt und Transporte in Notfällen ist zum Bsp. nach Unfällen, bei Gehunfähigkeit und auch bei Fahrten zu bestimmten Behandlungen(Chemotherapie, Dialyse) wichtig. Entscheidende Fragen sind:
- werden allle notwendigen Transportmittel erstattet
- werden Fahrten und Transporte nur zum nächstgelegenen Arzt bezahlt
- gibt es eine Kilometerbegrenzung
Beispiel: Fahrtkosten zur Dialyse: 6.750,- € Alle 2-5 Tage Dialysenotwendigkeit. In 2,5 Jahren 225 Dialysetage. Fahrtkosten (Taxi) pro Dialyselag 50,-€.
Hilfsmittel
Hifsmitel sind vorallem technische Mittel,die körperliche Beeinträchtigungen unmittelbar mildern oder ausgleichen.
- Körperersatzstücke
- Orthopädiche Hilfsmittel
- sonstige Hilfsmittel
- Hilfsmittel für die Mobilität
- Blindenhilfen
- lebenserhaltende Hilfsmittel
Oftmals ist die Leistung für Hilfsmittelin vielen Tarifen auf einige wenige begrenzt. Wichtig ist, dass lebenserhaltende Hilfsmittel ohne Einschränkung abgesichert sind. Die Leistung für “kleine” Hilfsmittel , wie Brillen darf nicht entscheidend sein.
Beispiel: Atem-/Sauerstoffmonitor: ca. 5.500,- €
Heilmittel
Heilmittel sind physikalisch-medizinische Behandlungen (z.B. Inhalationen, Krankengymnastik und Übungsbehandlungen, Massagen,
Hydrotherapie und Packungen Wärmebehandlungen, Elektro- und
Lichttherapie).Hier gibt es in der PKV echte Risiken – es geht hier von prozentualen Regelungen, Anwendungshäufigkeiten oder Preisgrenzen…Aber:
- Wer bringt aber Ihnen nach einem Schlaganfall
das Sprechen bei ? - Wer bringt Ihnen nach einem Unfall und einem neurochirurgischen
Eingriff das Greifen bei?Wer hilft Ihnen beim Erreichen der alten Mobilität ?
Deshalb ist die ausdrückliche Erwähnung der Nichtärztlichen
Behandler unverzichtbar!
Achten Sie darauf.
Beispiel: Behandlung nach Schlagunfall: bis zu 6.600,- € 10 Monate Therapie, 3 Behandlungen/Woche, um Sprechen zu lernen.
Verkehrsunfall: 4.000,- € 1 Jahr Therapie. 100 Behandlungen bei motorischen Störungen.
Psychotherapie
Eine Psychotherapie kann Z.B. nach schweren Schicksalen ud er traumatischen Erlebnissen notwendig werden. Ein umfassender
Versicherungsschutz muss eine gewisse Mindestsitzungszahl beinhalten und sollte auch das Delegatioinsverfahren,
also auch die Behandlung durch z. B. Diplompsychologen und nicht nur durch einen Arzt einschließen.
Beispiel: Ambulante Psychotherapie: 4.022,- € Kind, Diagnose ADS. 40 Sitzungen, 2,3-facher Satz = 100.55 € pro Sitzung.
Stationärer Bereich
Freie Arztwahl
In den allg. Krankenhausleistungen ist die Behandlung durch den diensthabenden Arzt enthalten. Ob dieser eine längere Schicht hinter sich hat und welche qualitativen Voraussetzungen er mit bringt, liegt im Ermessen der Klinik.Eine freie Arztwahl könnte hier das entscheidende Kriterium für Sie sein.
Gebührenordnung(GOÄ)
Das Arzthonorar für die Behandlung von Privatpatienten im stationären Bereich ist auch hier in der GOÄ geregelt. Die Höhe bemisst sich hier ebenso an Punktzahlen und Punktwerten sowie der Schwierigkeit. dem Zeitaufwand und den Umstünden bei der Ausführung der Leistung.Wenn Besonderheiten (z. B. von der Norm abweichende Verwachsungen im Operalionsgebiet und damit verbundene erhöhte Schwierigkeiten zur Durchführung der OP) vorliegen. kann der Arzt mit schriftlicher Begründung auch bis zum 3,5fachen Satz abrechnen.
Über den 3,5fachen Satz hinaus darf der Arzt nur nach vorheriger schriftlicher Honorarvereinbarung mit seinem Patienten abrechnen.In dieser Honorarvereinbarung wird der Versicherte auch darauf hingewiesen. dass die Versicherung eventuell die Kosten nicht komplett erstattet. Der Patient trägt das volle Restkostenrisiko. Wer dieses Risiko ausschließen möchte, sollte auch hier auf die Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus achten. Gerade bei einem Krankenhausaufenthalt aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung ist eine Absicherung bis zu den Höchstsätzen und darüber hinaus außerordentlich wichtig.
Beispiel: Kosten für mehrfache Operationen der Wirbelsäule
Regelsatz : 2,3-fach 5.160,04 €
GOÄ-Höchstsatz: 3,5-fach 7.852,23 €
Über GOÄ-Höchstsatz : 8,5-fach 19.069,68 €
Gemischte Krankenanstalten
»Gemischte Krankenanstalten« sind Krankenhäuser, die auch Kur- und Sanaloriumsbehandlungen oder Rehabililalionsmaßnahmen
durchführen. Hier leisten die Versicherer nur nach vorheriger schriftlicher Zusage. Bei planbaren Krankenhausaufenthalten ist vorher mit dem Versicherer zu klären, ob das gewünschte Krankenhaus unter den Versicherungsschutz fällt. Bei Notfalleinweisungen sollte der Versicherer auf jeden Fall für die Behandlung aufkommen.
Krankentransporte
Transporte ins Krankenhaus werden z. B. nach Unfällen oder krankheitsbedingt notwendig.
Entscheidende Fragen sind:
- Werden alle notwendigecn Transportmittel wie z. B. Rettungswagen. Rettungshubschrauber erstattet?
- Werden Fahrten und Transporte nur zum nächstgelegenen oder auch zu einem geeigneten Krankenhaus bezahlt?
- Gibt es eine Kilometerbegrenzung?
Beispiel: Hubschrauber-Transport: 5.735,- € Bewusstlosigkeit nach Skiunfall. Transport von der Skipiste ins Krankenhaus nach Oberstdorf.
Psychotherapie
Abgesehen von Behandlungen in akuten psychischen Krisensituationen sind in der Regel langfristige Klinikaufenthalte erforderlich, um einen ausreichenden Behandlungserfolg bei psychischen Krankheiten zu erreichen. Diese Aufenthalte können 4 bis 6 Wochen aber auch mehrere Monate notwendig sein. Wichtig ist, dass Ihr Versicherungsschutz die Aufenthaltsdauer nicht begrenzt.
Beispiel:Stationäre Psychotherapie: 36.000,- € ,Diagnose Depression, Kosten für 5,5 Monate
Geltungsbereich/ Ausland
Versicherungsschutz besteht auf Reisen für Heilbehandlungen in Europa zeitlich unbegrenzt, außerhalb Europas bis zu einem Monat. Ist aus medizinischen Gründen die Rückreise aus dem Ausland nicht möglich, verlängert sich der Versicherungsschutz außerhalb Europas um längstens zwei Monate. Danach wird es für Sie sehr teuer. Achten Sie auf einen zeitlich unbegrenzten Versicherungsschutz. Müssen Sie sich im Ausland behandeln lassen oder einen Spezialisten aufsuchen,dann sollte Ihr Versicherungsschutz nicht an die deutsche Gebührenordnung (GOÄ/GOZ) gebunden sein. Bei den vielen Tarifen ist der Krankenrücktransport aus dem Ausland nicht eingeschlossen. Der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung ist also dringend notwendig.
Beispiel: Ambulanzflug aus Spanien: ca. 20.000,- €
Künftigen Änderungen des Versicherungsschutzes
Tarifwechsel\Wechsel der Selbstbeteiligung
Eine Krankenversicherung ist eine Entscheidung fürs Leben. Da sich aber Ihre Bedürfnisse durch eine veränderte Lebenssitualion dem Wunsch nach besseren Leistungen oder einem geringeren Monatsbeitrag verändern, kann der Versicherungsschutz naturgemäß nicht statisch” sein. Aus diesem Grund sollten Sie verschiedene Möglichkeiten haben, Ihren Versicherungsschutz bedarfsgerecht anzupassen und aus einem Tarif in einen anderen bzw. eine andere Tarifstufe zu wechseln. .
GKV-Pflicht
Wechselt z.B. ein Selbstständiger in ein Angestelltenverhältnis, dann tritt unter Umständen die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein und der Versicherungsschutz in der privaten Vollversicherung endet. Eine Umwandlung in eine Zusatzversicherung sollte möglich sein. Wichtig für Sie ist eine garantierte Regelung in den allg. Versicherungsbedingungen.




