Ich möchte Ihnen an dieser Stelle die Unterschiede zwischen einem Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter näher darstellen.

Versicherungsmakler

Versicherungsmakler vermitteln Versicherungsverträge zwischen zwei Parteien, zumeist Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Sie sind Kaufleute nach dem Handelsrecht gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. 7 HGB und nach § 93 HGB bestimmt als Handelsmakler. Versicherungsmakler sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern stehen als “treuhänderähnliche Sachwalter” (vgl. BGH, NJW 1985, 2595) der Interessen des Versicherungsnehmers auf dessen Seite.
Die Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers gegenüber dem ihn beauftragenden Versicherungsnehmer hängen vom Maklervertrag ab. Zusätzliche Rechte und Pflichten sind im Gesetz über den Versicherungsvertrag definiert. Der Umfang der Pflichten betrifft regelmäßig nicht nur die Ermittlung eines ausreichenden Versicherungsschutzes und die Vermittlung entsprechender, für den Versicherungsnehmer günstiger Verträge, sondern auch die Verwaltung, Betreuung und Aktualisierung dieser Versicherungsverhältnisse.
Für eine schuldhafte Verletzung seiner Pflichten haftet der Versicherungsmakler gegenüber dem Versicherungsnehmer und muss für dieses Risiko eine Berufshaftpflichtversicherung in Form einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abgeschlossen haben. Der Versicherungsmakler arbeitet für den Kunden. Er vermittelt Versicherungen, ohne von einer Versicherungsgesellschaft damit betraut zu sein. Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, seinem Rat eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zu Grunde zu legen, so dass er nach fachlichen Kriterien eine Empfehlung dahin abgeben kann, welcher Versicherungsvertrag geeignet ist, den Bedürfnisse, Vorstellungen und der Situation des Versicherungsnehmers zu erfüllen. Nur der Versicherungsmakler kann aus der Berufsgruppe der Versicherungsvermittler eine vollkommen unabhängige Beratung erbringen.
Ein weiterer Vorteil des Versicherungsmaklers ist, dass er anonym Anträge oder Voranfragen stellen kann. Damit kann ein oft vorhandenes Problem bei der Suche nach einer passenden Personenversicherung ( Beispiel: private Krankenversicherung) umgangen werden. Wer nämlich bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften Anträge stellt und immer wieder wegen der Gesundheitsprüfung abgelehnt wird, muss diese Ablehnungen in jedem neuen Antrag immer wieder angeben. Dadurch erfahren die Gesellschaften, dass der Interessent bei einer anderen Versicherungsgesellschaft bereits durchgefallen ist. Der Makler kann ohne Namensnennung des Interessenten Angebote einholen und im Vorfeld gesundheitliche Risiken prüfen lassen.

Versicherungsvertreter

Gebundene Vermittler oder Versicherungsvertreter sind gemäß Versicherungsvertragsgesetz streng von Maklern abgegrenzt. Weitere Bezeichnungen sind: Agent, Exklusivvertrieb, Agenturvertrieb, Ausschließlichkeitsagent, Außendienst der Versicherungsgesellschaft, .
Es handelt sich hierbei immer um Versicherungsvertreter, die im Auftrag einer oder mehrerer ( als Mehrfachagent) Versicherungsgesellschaft/-en Geschäfte anbahnen und die Kunden beraten. Auch der Mehrfachagent ist ein Versicherungsvertreter. Er arbeitet nicht exklusiv für eine Versicherungsgesellschaft, sondern vertreibt Produkte mehrerer Gesellschaften. Der Unterschied zum Makler besteht darin, dass er rechtlich Vertreter der jeweiligen Versicherungsgesellschaften ist und mit ihnen einen Agentenvertrag hat. Der Versicherungsvertreter (auch Ausschließlichkeitsvertreter, Hauptvertreter, Generalvertreter oder Generalagent genannt) arbeitet nur für eine einzige Versicherungsgesellschaft, ist dieser gegenüber weisungsgebunden und darf nur die Produkte dieser einen Gesellschaft an den Kunden vermitteln. Somit kann ein Versicherungsvertreter keine unabhängige Beratung liefern.Eine Abwandlung vom Versicherungsvertreter ist der Mehrfachvertreter (auch Mehrfachagent genannt), der für mehrere Versicherungsgesellschaften arbeitet.

Um für den Kunden Klarheit zu schaffen, ob er es mit einem Mehrfachagenten oder einem Makler zu tun hat, wurde die Registrierungspflicht für Vermittler gesetzlich verankert. In Deutschland ist die Registrierung der Versicherungsvermittler vorgeschrieben. Jeder Vermittler muss sich als gebunden (Exklusiv- oder Mehrfachagenten) oder ungebundener Makler in einer zentralen, öffentlichen im Internet zugänglichen Datenbank registrieren. Hier können Sie im Versicherungsvermittlerregister Einsicht nehmen.