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Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2010

Wie wir erfahren haben, werden für 2010 folgende Entgelt- und Bemessungsgrenzen geplant:
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze soll von derzeit 48.600 € Bruttojahreseinkommen um 1.350 € (2,77%) auf voraussichtlich 49.950 € (mtl. 4.162,50 € ) steigen.
Die Werte in Klammern ist die Beitragsbemessungsgrenze, die gleichzeitig für Arbeiter und Angestellte, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren, die Jahresarbeitsentgeltgrenze darstellt!


2000 - 39.574 €
2001 - 40.034 €
2002 - 40.500 €
2003 - 45.900 €          (41.400 €)
2004 - 46.350 €          (41.850 €)
2005 - 46.800 €          (42.200 €)
2006 - 47.250 €          (42.750 €)
2007 - 47.700 €          (42.750 €)
2008 - 48.150 €          (43.200 €)
2009 - 48.600 €          (44.100 €)
2010 - 49.650 €          (45.000 €)


In 10 Jahren erhöhte sich die Jahresarbeitsentgeltgrenze um 10.076 € oder 25,46%.
Die Beitragsbemessungsgrenze soll von 44.100 € auf 45.000 € steigen . Sie steigt also um voraussichtlich 900 €. Das würde bei einem Beitragssatz von 14,9% eine Steigerung des Höchstbeitrages für Krankenkasse um 11,18 € monatlich gleich kommen. Plus Pflegepflichtversicherung versteht sich. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt 2008 auf 48.150,00 €. Das sind auf den Monat umgerechnet 4.012,50 €. Bis zu diesem Entgelt besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherte mit einem höheren Einkommen können als freiwillige Mitglieder in der BKK bleiben.

 

Der Makler ist im Dunkeln, eine PKV nimmt eigenhändig Kontakt auf

Wie mir heute bekannt wurde, beauftragte eine namhafte private Krankenversicherung  Callcenter , um Kunden, die sich teilweise in Maklerbeständen(also geschützt) befinden, anzurufen. Der "Bestandsschutz Makler" wurde klassisch ausgehebelt. Den Kunden wurden Umstellungsangebote in einen relativ neuen Tarif dieser Gesellschaft unterbreitet und sofortige Abschlussmöglichkeiten unterbreitet.

Allein dabei würde ich mir Gedanken machen, denn Wechsel in andere Tarife mit Leistungsverbesserungen müssen zwingend eine neue Risikoprüfung zur Folge haben. Haben Sie dieses nicht und sind keine vertraglich vereinbarten Optionen enthalten, so muss dieses irgendeinen “Haken” haben. Zumal auch diese "neuen" Tarife lt. den AVB`s mehr zu den schwachen und lückenhaften Tarifen der PKV-Welt zählen(Den Beweis trete ich gerne an).Es liegt die Vermutung nahe, dass die „alten“ Tarife geschlossen werden soll und somit die gesunden Kunden aus dem "alten" Tarif in den neuen Tarif „verschoben“ werden sollen. Das hätte dann aber logischerweise zur Folge, dass sich in dem „alten“ Tarif nur noch die Risiken befinden, die diese private Krankenversicherung im neuen Tarif nicht haben möchte. Meine Empfehlung :Unterschreiben Sie nichts beziehungsweise legen Sie nach Erhalt vom neuen Versicherungsschein sofort Widerspruch ein. Aus rechtlichen Gründen darf ich an dieser Stelle den Namen der betreffenden privaten Krankenversicherung nicht nennen. Wenn Sie in dieser Angelegenheit Unterstützung benötigen, klicken Sie hier. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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