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Aktuelles
Wie wir erfahren haben, werden für 2010 folgende Entgelt- und
Bemessungsgrenzen geplant:
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze soll von derzeit 48.600 €
Bruttojahreseinkommen um 1.350 € (2,77%) auf voraussichtlich 49.950 € (mtl.
4.162,50 € ) steigen.
Die Werte in Klammern ist die Beitragsbemessungsgrenze, die gleichzeitig für
Arbeiter und Angestellte, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der
an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei
einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven
Krankenversicherung versichert waren, die Jahresarbeitsentgeltgrenze
darstellt!
2000 - 39.574 €
2001 - 40.034 €
2002 - 40.500 €
2003 - 45.900 € (41.400 €)
2004 - 46.350 € (41.850 €)
2005 - 46.800 € (42.200 €)
2006 - 47.250 € (42.750 €)
2007 - 47.700 € (42.750 €)
2008 - 48.150 € (43.200 €)
2009 - 48.600 € (44.100 €)
2010 - 49.650 € (45.000 €)
In 10 Jahren erhöhte sich die Jahresarbeitsentgeltgrenze um 10.076 € oder
25,46%.
Die Beitragsbemessungsgrenze soll von 44.100 € auf 45.000 € steigen . Sie
steigt also um voraussichtlich 900 €. Das würde bei einem Beitragssatz von
14,9% eine Steigerung des Höchstbeitrages für Krankenkasse um 11,18 €
monatlich gleich kommen. Plus Pflegepflichtversicherung versteht sich.
Der Makler ist im Dunkeln, eine PKV nimmt
eigenhändig Kontakt auf
Wie mir heute bekannt wurde, beauftragte die Central Callcenter , um Kunden, die sich teilweise in
Maklerbeständen(also geschützt) befinden, anzurufen. Der "Bestandsschutz
Makler" wurde klassisch ausgehebelt. Den Kunden wurden
Umstellungsangebote in einen relativ neuen Tarif dieser Gesellschaft
unterbreitet und sofortige Abschlussmöglichkeiten unterbreitet.
Allein dabei würde ich mir Gedanken machen, denn Wechsel
in andere Tarife mit Leistungsverbesserungen müssen zwingend eine neue
Risikoprüfung zur Folge haben. Haben Sie dieses nicht und sind
keine vertraglich vereinbarten Optionen enthalten, so muss dieses
irgendeinen “Haken” haben. Zumal auch diese "neuen" Tarife lt. den AVB`s
mehr zu den schwachen und lückenhaften Tarifen der PKV-Welt zählen(Den
Beweis trete ich gerne an). Es liegt die Vermutung nahe, dass die „alten“
Tarife geschlossen werden soll und somit die gesunden Kunden aus dem
"alten" Tarif in den neuen Tarif „verschoben“ werden sollen. Das hätte
dann aber logischerweise zur Folge, dass sich in dem „alten“ Tarif nur
noch die Risiken befinden, die diese private Krankenversicherung im
neuen Tarif nicht haben möchte.
Meine Empfehlung :Unterschreiben Sie
nichts beziehungsweise legen Sie nach Erhalt vom neuen
Versicherungsschein sofort Widerspruch ein.
Wenn Sie in dieser Angelegenheit Unterstützung
benötigen, klicken Sie hier.
DKV
kontaktiert eigenhändig Kunden im Maklerbestand wegen Kündigung nach
Beitragsanpassung
Email der
DKV
Antwort von
mir
AVB der
DKV
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