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Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2010
Wie wir erfahren haben, werden für 2010 folgende Entgelt-
und Bemessungsgrenzen geplant:
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze soll von derzeit 48.600 €
Bruttojahreseinkommen um 1.350 € (2,77%) auf voraussichtlich 49.950 € (mtl.
4.162,50 € ) steigen.
Die Werte in Klammern ist die Beitragsbemessungsgrenze, die gleichzeitig für
Arbeiter und Angestellte, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der
an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei
einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven
Krankenversicherung versichert waren, die Jahresarbeitsentgeltgrenze
darstellt!
2000 - 39.574 €
2001 - 40.034 €
2002 - 40.500 €
2003 - 45.900 €
(41.400 €)
2004 - 46.350 €
(41.850 €)
2005 - 46.800 €
(42.200 €)
2006 - 47.250 €
(42.750 €)
2007 - 47.700 €
(42.750 €)
2008 - 48.150 €
(43.200 €)
2009 - 48.600 €
(44.100 €)
2010 - 49.650 €
(45.000 €)
In 10 Jahren erhöhte sich die Jahresarbeitsentgeltgrenze um 10.076 € oder
25,46%.
Die Beitragsbemessungsgrenze soll von 44.100 € auf 45.000 € steigen . Sie
steigt also um voraussichtlich 900 €. Das würde bei einem Beitragssatz von
14,9% eine Steigerung des Höchstbeitrages für Krankenkasse um 11,18 €
monatlich gleich kommen. Plus Pflegepflichtversicherung versteht sich. Die
Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt 2008 auf 48.150,00 €. Das sind auf den
Monat umgerechnet 4.012,50 €. Bis zu diesem Entgelt besteht
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherte
mit einem höheren Einkommen können als freiwillige Mitglieder in der BKK
bleiben.
Der Makler ist im Dunkeln, eine PKV nimmt eigenhändig Kontakt auf
Wie mir heute bekannt wurde, beauftragte eine
namhafte private Krankenversicherung Callcenter , um Kunden, die sich
teilweise in Maklerbeständen(also geschützt) befinden, anzurufen. Der
"Bestandsschutz Makler" wurde klassisch ausgehebelt. Den Kunden wurden
Umstellungsangebote in einen relativ neuen Tarif dieser Gesellschaft
unterbreitet und sofortige Abschlussmöglichkeiten unterbreitet.
Allein dabei würde ich mir Gedanken machen, denn Wechsel in andere Tarife
mit Leistungsverbesserungen müssen zwingend eine neue Risikoprüfung zur
Folge haben. Haben Sie dieses nicht und sind keine vertraglich vereinbarten
Optionen enthalten, so muss dieses irgendeinen “Haken” haben. Zumal auch
diese "neuen" Tarife lt. den AVB`s mehr zu den schwachen und lückenhaften
Tarifen der PKV-Welt zählen(Den Beweis trete ich gerne an).Es liegt die
Vermutung nahe, dass die „alten“ Tarife geschlossen werden soll und somit
die gesunden Kunden aus dem "alten" Tarif in den neuen Tarif „verschoben“
werden sollen. Das hätte dann aber logischerweise zur Folge, dass sich in
dem „alten“ Tarif nur noch die Risiken befinden, die diese private
Krankenversicherung im neuen Tarif nicht haben möchte. Meine Empfehlung
:Unterschreiben Sie nichts beziehungsweise legen Sie nach Erhalt vom neuen
Versicherungsschein sofort Widerspruch ein. Aus rechtlichen Gründen darf ich
an dieser Stelle den Namen der betreffenden privaten Krankenversicherung
nicht nennen.
Wenn Sie in dieser Angelegenheit Unterstützung benötigen, klicken Sie hier.
Gesundheitsreform 2006
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