23. Mai 2013

Das Ende einer nächsten gesetz. Krankenkasse

Die finanziell angeschlagene Krankenkasse BKK für Heilberufe wird zum Jahresende geschlossen. Das hat das Bundesversicherungsamt in Bonn am Mittwoch entschieden. Hintergrund sind ein zweistelliges Millionendefizit im laufenden Geschäftsjahr und ein massiver Mitgliederschwund. Die zuletzt noch 113.000 Versicherten müssen sich aber keine Sorgen machen: Sie bleiben bis Dezember versichert und können dann frei in andere Kassen wechseln, wie Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) und der Kassen-Spitzenverband betonten.

Der Sprecher der Pleite-Kasse mit Sitz in Düsseldorf, Ulrich Rosendal, sagte der Nachrichtenagentur dapd, für 2011 sei ein Defizit von 26 Millionen Euro zu erwarten. In den vergangenen zwei Jahren habe die BKK für Heilberufe 50 Prozent ihrer Mitglieder verloren. Die BKK hat in den letzten Monaten vergeblich Fusionspartner gesucht, blieb aber bis zur Schließungsentscheidung des Bundesversicherungsamtes erfolglos.

Gesundheitsminister Bahr ermahnte die übrigen Krankenkassen, die Versicherten der Heilberufe-BKK nun “ohne Ansehen von Alter und Gesundheit” zügig aufzunehmen. Verhältnisse wie bei der im Mai geschlossenen City-BKK – der ersten Kassen-Schließung seit Einführung des Gesundheitsfonds 2009 – dürften sich nicht wiederholen. Damals waren zehntausende Versicherte wochenlang auf der Suche nach einer neuen Kasse abgewiesen worden.

Worauf sollten Sie beim Abschluss einer BU achten ?

In vielen Verträgen findet sich Kleingedrucktes, das einem im Zweifelsfall um den Versicherungsschutz bringen kann, wenn es darauf ankommt. Ich zeige Ihnen einige wesentlichen Fallstricke beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch wenn viele qualitativ hochwertige Versicherungen auf diese Klauseln im Kleingedruckten verzichten, sollten Sie vor der Unterschrift darauf achten, dass die Versicherungsgesellschaft auf einige Regelungen explizit verzichtet. Weitere Informationen  erhalten Sie hier.

Verzicht auf die abstrakte Verweisung

Im Fall einer Berufsunfähigkeit kann die Versicherungsgesellschaft auf weitere Tätigkeiten verweisen, die zur Sicherung des Lebensunterhaltes dienen können. Also eine Tätigkeit, die auch deutlich unter dem Niveau Ihrer bisherigen Tätigkeit liegt. Das bedeutet, ein Arzt kann im Fall einer Berufsunfähigkeit noch als Vertreter für Medikamente arbeiten etc. Dies ist die abstrakte Verweisung. Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sollten Sie darauf achten, dass die Versicherungsgesellschaft auf diese Klausel verzichtet.

Bewilligung der Versicherungsleistung innerhalb von sechs Monaten

Wie lange eine Erkrankung dauern wird, ist oft schwer zu sagen. Deshalb sollte der Zeitraum, in dem ein Arzt eine Berufsunfähigkeit aussprechen muss, nicht zu umfangreich bemessen werden. Wenn die Versicherungsgesellschaft einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt, in dem nach ärztlicher Diagnose keine Erwerbsarbeit erfolgen kann, ist das eine realistische Forderung. Je länger der Zeitraum in die Zukunft verlegt wird, umso unwahrscheinlicher ist es, dass ein Arzt eine Berufsunfähigkeit ausspricht. Und umso unwahrscheinlicher ist es, dass Sie eine Leistung von Ihrer Versicherung erhalten.

Mitwirkungspflichten

In einem Versicherungsvertrag hat der Versicherungsnehmer grundsätzlich eine Mitwirkungspflicht, z.B. sollten die obligatorischen Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen werden. Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie darauf achten, dass diese Pflichten ausreichend spezifiziert sind, sonst können Sie im Nachhinein eine böse Überraschung erleben.

Verzicht auf Paragraph 41 VVG

Wenn vor dem Abschluss der Versicherung bereits ein erhöhtes Risiko vorliegt, das keiner der Parteien bekannt war, kann die Versicherung einen höheren Beitrag fordern oder gar die Versicherung kündigen. Viele Versicherungen verzichten jedoch auf diese Regel. Auch das ist ein wesentliches Qualitätskriterium. Am besten ist es, einen kompetenten Versicherungsexperten zu Rate zu ziehen, der Ihnen möglicherweise unklare Passagen in dem Versicherungsvertrag erklärt. Erste Informationen gibt es mithilfe eines kostenlosen Versicherungsvergleichs.

Gesundheitsfragen und Berufsunfähigkeitsversicherung – machen sie bitte wahrheitsgemäße Angaben. Um den Versicherungsantrag wahrheitsgemäß ausfüllen zu können, sind keine detaillierten Angaben über die Diagnose notwendig, es reicht aus, dass die Versicherungsgesellschaft z.B. über ärztliche Behandlungen im Fall von Rückenbeschwerden informiert ist. So entschied das Landgericht Coburg. In dem Fall hatte die Versicherungsnehmerin vor Gericht ausgesagt, dass sie die detaillierten Diagnosen nicht kannte und deshalb keine präzisen Angaben machen konnte. Das Gericht hat diese Erklärung nicht anerkannt, denn der Fragebogen fragt nach den Beschwerden und nicht nach den Diagnosen (AZ 13 O 260/10). In der Begründung wurde auch auf eine vormals ergangene höchstrichterliche Entscheidung berücksichtigt, dass es nicht darum ginge, ob der Patient seine Beschwerden für ernst hält oder nicht. Auch die Erkrankungen, die möglicherweise als harmlos und belanglos empfunden werden, können dennoch relevant sein, wie der oben zitierte Fall der Beamtin, die an Gastritis litt und diese nicht angegeben hat.

Bei einem Versicherungsantrag – das gilt auch für Lebensversicherungen und private Krankenversicherungen – sollten Sie auf jeden Fall wahrheitsgemäße Angaben darüber machen, mit welchen Beschwerden sie einen Arzt aufgesucht haben und auch welche Medikamente sie in den letzten zehn Jahren eingenommen haben. Wer es hier versäumt, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, riskiert seinen Versicherungsschutz

Tücken der Werbung in der Versicherungsbranche

Ein Urteil zu einem Hintergrund, auf den ich immer in den Beratungen hinweise,  geht durch die Medien: demnach sind die Werbebotschaften einer privaten Krankenversicherung unverbindlich. Eine Kundin darf sich nicht auf garantierte Leistungen eines Werbeprospektes berufen, wenn in den Versicherungsbedingungen etwas anderes steht.
Im verhandelten Fall schloss eine Klägerin eine private Krankenversicherung bei der Bayerischen Beamtenkasse München ab. Sie hatte sich auf ein Werbeprospekt verlassen, in dem offensiv mit einer Beitragsrückerstattung geworben wurde: „Attraktive Beitragsrückerstattung! Leistungsfreiheit bedeutet bares Geld für Sie. Sie erhalten drei Monatsbeiträge bereits nach dem ersten leistungsfreien Jahr.“ Doch obwohl die Kundin im ersten Beitragsjahr keine Leistung in Anspruch nahm, erhielt sie die versprochene Beitragsrückerstattung nicht. Der Versicherer verwies statt dessen auf die Finanzkrise 2008: wegen des geringeren Vermögens und Anlageertrages könne die Rückerstattung nun nicht mehr erbracht werden.
Mit dieser Begründung wollte sich die Kundin jedoch nicht zufrieden geben, zumal sie ausdrücklich wegen des Versprechens einer Beitragsrückerstattung ihre Krankenversicherung gewechselt hatte. Und so reichte sie Klage vor dem Landgericht München ein, wobei sie sich auf eine „Prospekthaftung“ für derartige Werbeaussagen berief. Das Gericht entschied jedoch im Sinne des Versicherers: nicht die Werbeprospekte seien ausschlaggebend für die erbringenden Leistungen, sondern die Versicherungsbedingungen. Dort hieß es, die Höhe der Erstattung werde jährlich festgelegt und gelte nicht für alle Tarife (Az. 261 C 25225/10). Der Gerichtsspruch war bereits im August diesen Jahres bekannt geworden , doch viele Medien griffen das Thema erst auf, nachdem die „Stiftung Warentest“ in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift „Finanztest“ (11/2011) darüber berichtete. Der Imageschaden für Versicherungen könnte groß sein – geht doch von dem Urteil die Botschaft aus, dass den Werbeversprechungen der Versicherer nicht zu trauen ist.
Vorallem von 55 Euro Krankenversicherungen können Sie nichts erwarten.

Rechengrößen für 2012

Das Bundeskabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2012 beschlossen. Dazu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2012 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr angepasst. Die Festlegung der Werte und das Verordnungsverfahren erfolgen wie in jedem Jahr auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen. Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2012 zugrunde liegende Einkommensentwicklung im Jahr 2010 betrug in den alten Bundesländern 2,09 Prozent und in den neuen Bundesländern 1,97 Prozent. Für die Fortschreibung der bundeseinheitlich geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird demgegenüber eine Einkommensentwicklung für Gesamtdeutschland im Jahr 2010 in Höhe von 2,07 Prozent zugrunde gelegt. Bei der Ermittlung der jeweiligen Einkommensentwicklung wird auf die Veränderung der Bruttolöhne und-gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen („Ein-Euro-Jobs“) abgestellt.
Die wichtigsten Rechengrößen 2012 im Überblick: 
Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), erhöht sich für das Jahr 2012 auf 2.625 Euro/Monat (2011: 2.555 Euro/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) verändert sich im Vergleich
zum Vorjahr nicht und beträgt weiterhin 2.240 Euro/Monat.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung für das Jahr 2012 steigt auf 5.600Euro/Monat (2011: 5.500 Euro/Monat).Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) verändert sich im Vergleich zum Vorjahr nicht und beträgt weiterhin4.800 Euro/Monat.
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für das Jahr 2012 steigt auf 50.850 Euro (2011: 49.500 Euro). Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2012 auf 45.900 Euro (2011: 44.550 Euro). Unabhängig davon, welche Versicherungspflichtgrenze gilt, beträgt die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2012 für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung 45.900 Euro jährlich (2011: 44.550 Euro) bzw. 3.825 Euro monatlich (2011: 3.712,50 Euro).

 

Beratungsqualität entscheidet – Tipps zum Tarifwechsel in der PKV

Jahresende, Rechnungszeit. Viele Versicherte werden sich demnächst wieder verwundert die Augen reiben, wenn Sie von ihren PKV-Versicherungen die Beitragsrechnungen für das kommende Jahr erhalten.
Saftige Erhöhungen bei evtl. reduzierten Leistungen. Was die wenigsten Versicherten wissen: Auch in der PKV ist ein Tarifwechsel möglich. Der Paragraph 204 (VVG) sagt zusammengefasst aus, dass die Versicherten das gesetzlich verbriefte Recht haben, innerhalb der Gesellschaft in alle gleichartigen Tarife unter Mitnahme ihrer vollen Alterungsrückstellung zu wechseln. Bietet der Zieltarif jedoch Mehrleistungen als der bestehende Tarif, so kann der Versicherer für diese eine erneute Gesundheitsprüfung und ggf. einen Risikozuschlag verlangen. Verzichtet der Versicherte auf diese Mehrleistung, bleibt er diesbezüglich auf dem bisherigen Niveau.

Die BU

Für die meisten Menschen ist ein regelmäßiges Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit wesentlich, um den Lebensstandard aufrecht-zuerhalten. Bei Berufsunfähigkeit fällt das Gehalt weg – und das führt in der Regel zu drastischen Veränderungen des Alltags. Es gibt keinen Beruf ohne Risiko.
Die Berufsfähigkeit ist also der Garant für die Möglichkeit, Einkommen im erlernten oder ausgeübten Beruf zu erzielen. Fehlen diese regelmäßigen Einnahmen plötzlich, muss auf vorhandene finanzielle Rücklagen zurückgegriffen werden. Damit kann die Lage meist nur vorübergehend überbrückt werden, zumal sich aus der Situation heraus oft Mehrausgaben – beispielsweise für medizinische Versorgung oder Betreuung – ergeben. Gerade junge Menschen verfügen häufig nur über geringe oder gar keine Finanzpolster. Besonders schwer wiegend ist das, wenn es in einer Familie nur einen Einkommensbezieher gibt. Da die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich reduziert wurden, ist eine solide und ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung heute unverzichtbar. Weitere Hinweise zur Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie hier.