18. Mai 2012

Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter

Versicherungsmakler  oder Versicherungsvertreter – die Unterschiede zwischen diesen sind den meisten Kunden nicht klar. Die meisten Interessenten denken doch immer gleich, der will mir doch nur was verkaufen.Gerade in der  letzten Zeit ist dieses Problem aufgetaucht. Der Hintergrund, ein Mitarbeiter(Gebundener Versicherungsvertreter) von einem sogenannten" großen Vertrieb" kam auf Empfehlung auf mich zu und fragte mich nach einer Zusammenarbeit. Gleich zu Beginn des Gespräches bemerkte ich aber eine gewisse Zurückhaltung, Vorbehalte und eine große (ihm vermutlich eingeimpfte) Überheblichkeit. Nachdem ich bei ihm mit Sachlichkeit, Bestimmtheit und Fachwissen , Bedenken hinsichtlich seiner im Bereich Krankenversicherung vermittelten Verträge hervorgerufen habe, war er ganz schnell auf dem Boden der Realität. Er sah ein, dass es weitaus mehr als nur Beitragsrückerstattung gibt. Denn so wurden seine Policen an den Mann ober an die Frau gebracht. Auf Leistung wurde in der Regel nicht geachtet. Hauptsache billig. Auch diese Verhaltensweise wurde jetzt teilweise nicht abgelegt, denn er wollte für seine Kunden Alternativen zu dem Monatsbeitrag, bevor die Beitragsanpassung gelten wird. Bei den durchgeführten Kundengesprächen kam aber trotzdem immer wieder die Befürchtung zum Ausdruck, "Oh… ein Versicherungsmakler, soll das jetzt übernehmen? ".Frei nach dem Motto.."Sie sind ja einer, vor dem mich meine Eltern immer gewarnt haben". Ich spürte gewisse Vorbehalte, vermutlich wurde früher bereits von dem Vertrieb den Kunden immer wieder suggeriert "Nur wir sind die Besten, trauen Sie keinem anderen, traue schon gar keinem Makler, der schließt einfach Verträge ab, kündigt diese und macht wieder neue Verträge. Ich sage mal , alles gefährliches Halbwissen.Es mag aber auch solche Makler geben.Wer "grottenschlechte" Verträge abschließt, kann ja nächstes Jahr kündigen, und wieder Verträge machen. Bei Verträgen mit Leistungen und Inhalten  geht das leider nicht.Vor allem der Slogan" Wir sind die Besten",den kenne ich irgendwo her. Es gibt auch andere , die für sich beanspruchen … "nur wir arbeiten gut und sauber",aber mit einem Blick hinter die Kulissen, stellt sich vieles anders dar.

Stück für Stück konnte ich jedoch nachweisen, dass wir Makler nicht "beißen" und die Kunden an Leistungen in der privaten Krankenversicherung heranführen.Es dauerte  nicht lange, ich erfuhr die Wünsche und Vorstellungen der "Versicherten" und zeigte Ihnen erst einmal, welchen maroden Versicherungsschutz Sie seit Jahren hatten. Nach kurzer Zeit erhielt ich dann die Schweigepflichtentbindung gegenüber den behandelnden Ärzten und Behandlungsunterlagen trudelten bei mir ein. Der ordentliche Wechsel (mit Schweißperlen auf der Stirn) konnte beginnen. Aus diesem Grunde möchte ich an dieser Stelle noch einmal die einzelnen Beratertypen(wenn ich sie so bezeichnen kann) mit ihren Unterschieden darstellen.

Der Versicherungsvertreter

Versicherungsvertreter sind gemäß Versicherungsvertragsgesetz streng von Maklern abgegrenzt. Weitere Bezeichnungen sind: Agent, Exklusivvertrieb, Agenturvertrieb, Ausschließlichkeitsagent, Außendienst der Versicherungsgesellschaft. Es handelt sich hierbei immer um Versicherungsvertreter, die im Auftrag einer oder mehrerer (Mehrfachagent) Versicherungsgesellschaft/-en Geschäfte anbahnen und die Kunden beraten.Der Versicherungsvertreter  sollte eigentlich  seine Produkte genau kennen. Durch die eigentlich  begrenzte Anzahl der Tarife sollte der Vertreter alle Fragen zum Produkt und den passenden Bedingungen beantworten können.Er kann dem Kunden eben nur die Produkte des eigenen Unternehmens anbieten .Rechtlich gesehen steht der Versicherungsvertreter auf der Seite des Versicherers (siehe auch §84 HGB)

Der Versicherungsmakler

Versicherungsmakler  vermitteln  Versicherungsverträge zwischen zwei Parteien, zumeist Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Sie sind Kaufleute nach dem Handelsrecht gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. 7 HGB und nach § 93 HGB bestimmt als Handelsmakler.Versicherungsmakler sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern stehen als "treuhänderähnliche Sachwalter" der Interessen des Versicherungsnehmers auf dessen Seite(vgl. BGH, NJW 1985, 2595).

Die Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers gegenüber dem ihn beauftragenden Versicherungsnehmer hängen vom Maklervertrag ab. Zusätzliche Rechte und Pflichten sind im Gesetz über den Versicherungsvertrag definiert. Der Umfang der Pflichten betrifft regelmäßig nicht nur die Ermittlung eines ausreichenden Versicherungsschutzes und die Vermittlung entsprechender, für den Versicherungsnehmer günstiger Verträge, sondern auch die Verwaltung, Betreuung und Aktualisierung dieser Versicherungsverhältnisse.Der Versicherungsmakler steht also immer rechtlich auf der Seite des Kunden und ist nur diesem verpflichtet. Er ist “Sachwalter” des Kunden und setzt sich für den Kunden ein, notfalls auch gegen eine  Versicherung. Der Makler wählt aus den Tarifen und Angeboten des Marktes den passenden Schutz für den  Kunden aus. Er ist nicht an irgendein  Unternehmen gebunden.

 

Seit der Einführung der EU-Vermittlerrichtlinie zum 22.5.2007 müssen Versicherungsmakler, genau wie alle selbstständig gewerbetreibenden Versicherungsvermittler, gesetzlichen Anforderungen entsprechen, die von der zuständigen IHK kontrolliert werden.

Hier können Sie im Versicherungsvermittlerregister Einsicht nehmen und sich so erkundigen.

 

 

 

 

Beitragsanpassungen 2011

Einige Versicherte werden diese Jahr doppelt erstaunt sein, wenn die Post der Privaten Krankenversicherung eintrifft. So wird es nicht nur eine (teilweise deutliche) Anhebung der Beiträge geben, sondern zudem noch eine Anpassung der Selbstbeteiligung. Gerade die Kunden der Central Krankenversicherung,(gott sei Dank ich hab kaum welche) sind davon betroffen.
Vieles zur Central, werden Sie bestimmt bereits gelesen haben.
Anbei schicke ich Ihnen die Information, wann die unter Umständen Sie betreffenden  Beitragsanpassungen verschickt werden .
  •  Allianz                                 KW 46+47
  • AOL                                       ab KW 47
  • ARAG                                   ab KW 47
  • AXA                                      ab KW 47                           
  • Barmenia                           ab den 14.November
  • Consal                                 ab den 14.November
  • Central                                ab KW 48
  • Conti                                    ab KW 48
  • Deutscher Ring                ab KW 48
  • DKV                                      seit 09.11.2011
  • Gothaer                              Ende KW 47 / Anfang KW 48
  • Hallesche                           ab den 14.November
  • Hanse Merkur                  Ende KW 45 / Anfang KW 46
  • Inter                                     ab KW 47
  • LKH                                       ab KW 47
  • Münchener Verein         am 15.11.2011
  • Nürnberger                       ab KW 47
  • R + V                                    ab KW 47
  • SDK                                      ab KW 47
  • Signal                                  ab KW 47
  • Universa                            bis Ende November

 Ob es Sie betrifft, kann ich Ihnen auf Nachfrage beantworten. Die betroffenen Gesellschaften und Tarife liegen bereits vor.

 Klicken Sie hier um Alternativen zu bekommen…

Die Einkaufstour der Versicherer geht weiter

Die Continentale Krankenversicherung a.G. will die Mannheimer AG Holding kaufen, wurde heute mitgeteilt. Es würde bereits eine Absichtserklärung geben, die auch vom derzeitigen Inhaber , der österreichischen Uniqa, abgesegnet worden sei.
Das Wechselkarussel an der Spitze des Vorstands der Continentale Versicherungen steht nun wieder in einem ganz anderen Licht: Helmut Posch war bis zum Frühjahr Chef der Mannheimer und wechselte zum 1. September zur Conti, um dort den Vorstandschef Rolf Bauer zu beerben .
Heute früh teilte die Continentale mit, dass sie beabsichtigt, der österreichischen Uniqa-Gruppe deren 92-prozentigen Anteil an der Mannheimer Krankenversicherung abzukaufen. Beide Unternehmen hätten wohl eine gemeinsame Absichterklärung unterzeichnet.
Continentale-Chef Bauer: „Wir erhoffen uns von diesem Schritt eine wesentliche strategische Ergänzung, insbesondere in der Sachversicherung, und eine nachhaltige Stärkung unseres Verbundes wie auch der Mannheimer im Versicherungsmarkt.“
Die Mannheimer KV ist für die Continentale längst kein unbekannter Partner. Von 2003 bis 2005 war die Conti bereits an der Mannheimer Krankenversicherung AG beteiligt . „Wir haben die damalige Partnerschaft in ausgesprochen guter Erinnerung und sehen sie als Basis einer für alle Beteiligten positiven Zusammenarbeit in der Zukunft“, so Bauer.
Die Mannheimer war zunächst im Bereich der Lebensversicherung und später auch mit der Krankenversicherung in Schieflage geraten. Die Bestände des Lebensversicherers mussten als erster und bisher einziger Fall von der eigens dafür gegründeten Auffanggesellschaft Protektor übernommen werden . Der Krankenversicherer konnte dagegen in der Folge konsolidiert werden.
Sollte es so kommen, hätte die Conti endlich mit der Mannheimer Tarife in der Krankenversicherung, die preislich im oberen Bereich anzusiedeln sind, aber von den allg. Versicherungsbedingungen zu den “Top-Five” gehören.

Veränderung der Annahmerichtlinien beim Deutschen Ring

Nachdem viele Gesellschaften bereits  Veränderungen in ihrer Annahmepolitik vorgenommen haben, reagierte auch der Deutsche Ring.

Nach den nun geltenden Annahmerichtlinien für die Krankenversicherung sind grundsätzlich Anträge von Personen nicht annahmefähig, bei denen

  •  eine Vertragsdauer unter drei Jahren zu erwarten ist oder
  •  kein Vertrauen in die wirtschaftliche Standfestigkeit des Antragstellers vorliegt.

Die bisherigen Regelungen haben weiterhin Bestand. Aufgrund der aktuellen Marktentwicklungen und den veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen werden  die aktuellen Annahmerichtlinien ab dem 15.10.2011 jedoch wie folgt konkretisiert:

  • Vorversicherungszeit von mindestens 24 Monaten in einer deutschen Krankenversicherung Annahmefähig sind generell Personen, die unmittelbar vor Versicherungsbeginn mindestens 24 Monate in einer deutschen  Krankenversicherung (GKV oder PKV) versichert waren. Dieser Zeitraum muss sich aus den Angaben im Antrag ergeben. In Einzelfällen können entsprechende Nachweise angefordert werden. Diese Regelung gilt nicht für Anträge von Beamten und höher verdienenden Arbeitnehmer (ohne GKV Pflicht).
  • Regelmäßige Beitragszahlung Bei Anträgen von PKV-Wechslern (Ausnahme: Beamte) ist zukünftig vom Versicherungsnehmer zu bestätigen, dass beim Vorversicherer kein Beitragsrückstand von mehr als einem Monatsbeitrag besteht.
Hinweis zur Versicherung von Selbstständigen
Eine Beendigung von Verträgen mit Beitragsrückstand ist nicht mehr möglich. Trotzdem besteht Versicherungsschutz für Notfallleistungen. Damit drohen jeder Krankenversicherungsgesellschaft und damit deren Versicherten erhebliche Schäden, wenn zu viele Nichtzahler im Bestand sind.
Bei Selbstständigen – insbesondere Berufseinsteigern und Existenzgründern – behält sich der DR  eine gesonderte Prüfung vor. Diese bezieht sich auf die Tragfähigkeit der zukünftigen beruflichen Tätigkeit.
Wichtiger Hinweis:
Falschangaben zu den zuvor genannten Punkten werden im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht geprüft. Eine Verletzung kann den Versicherer berechtigen (je nach Verschulden) vom Vertrag zurückzutreten, ihn zu kündigen oder
anzupassen, was zu einer Leistungsfreiheit des Versicherers (auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle) führen kann.

Einstieg in die private Krankenversicherung

Hier möchte ich ein paar Antworten auf einige grundsätzliche Fragen geben. Denn wenn man beginnt, sich für eine private Krankenversicherung zu interessieren, benötigt man anfangs einige Informationen. Wer kann eine private Krankenversicherung abschließen? Wie lange verbleibt man in diesem System? Ist ein zurück zur gesetzlichen Krankenkasse möglich? Ich  gebe ihnen erste Antworten auf ein paar wesentliche Fragen, die sich vor dem Abschluss für die private Krankenversicherung stellen.
Wer kann in die private Krankenversicherung wechseln?
Die aktuelle gesetzliche Regelung besagt, dass Arbeitnehmer, die ein Jahr über der jährlich festzusetzenden Jahreseinkommensgrenze verdienen in die private Krankenversicherung wechseln können. Ein Wechsel ist für Beamte, Selbstständige, Unternehmer und studierende ohne Wartezeit jederzeit möglich.
Kann man in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren?
Manchmal ist die Frage zu hören, ob man wieder in die gesetzliche Krankenkasse wechseln könnte, wenn man einmal in die private Krankenversicherung gewechselt sei. Grundsätzlich gilt, dass man einen Wechsel in die private Krankenversicherung langfristig bedenken sollte. Ist man einmal gewechselt, ist der Wechsel zur gesetzlichen Krankenkasse verbaut, zumindest ohne Statuswechsel.
Wer z.B. heiratet und danach eine Familienversicherung wählt, wer Elterngeld bezieht oder ein Studium aufnimmt, kann im Zuge dieses Wechsels auch in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren. Die Möglichkeit eines Statuswechsels besteht aber nur bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres. Aus diesem Grund sollten sie den Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung gründlich und vor allem langfristig bedenken.
Was ist Versicherten einer privaten Krankenversicherung zu raten, wenn sie unzufrieden sind?
Sind sie mit einer abgeschlossenen privaten Krankenversicherung nicht zufrieden, bleibt ihnen in der Regel nur die Möglichkeit eines Wechsels zu einer anderen privaten Krankenversicherung oder ein Tarifwechsel nach §204 VVG  in einen anderen Tarif der gleichen privaten Krankenversicherung. Wechseln sie den Anbieter, ist dies mit finanziellen Einbußen verbunden, denn von ihren Beiträgen werden unter anderem auch die Altersrückstellungen gezahlt. Diesen Verlust kann man verschmerzen, wenn die Altersrückstellungen einiger weniger Jahre verloren gehen, aber nach einer Versicherungszeit von mehreren Jahren können diese Verluste eine deutliche Verteuerung zur Folge haben.
Aus diesen Gründen ist es dringend geraten, vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung so viele Informationen wie möglich einzuholen, da ein solcher Abschluss für jeden Fall individuell bedacht werden sollte. Ein erster Einblick in diese komplexe Thematik kann ein PKV Check oder kostenloser Versicherungsvergleich sein.

Versicherer ändern die Annahmerichtlinien

Annahmerichtliniender AXA im Jahresendgeschäft verschärft
Die "Axa-Krankenversicherung" hat zum Ende des Jahres ihre Bedingungen für die Annahme von potentiellen Versicherungsnehmern zugespitzt.Bereits seit September 2011 bietet Axa für Saisonarbeiter, Erntehelfer, Trockenbauern sowie Kraftfahrzeugführer keine Krankenversicherung mehr an. Ab Mitte November sind hiervon nun zusätzliche Berufsgruppen betroffen: Personen aus dem Bauhilfs- sowie Baunebengewerbe, Bautenisolierer, Bodenleger, Maler und Fuger sowie Gebäudereniger werden künftig nicht mehr angenommen. Diese Einschränkungen gibt es gleichsam für die gastronomische Branche: Auch Gastwirte, Hotelbesitzer, Köche sowie Imbiss- und Kioskbesitzer können sich bei Axa nicht mehr krankenversichern lassen.Der Tarif Vision 4500 ist nur noch für „echte“ Freiberufler abschließbar.
Nach Informationen, die vorliegen, gründet Axa die Verschärfung ihrer Versichertenauswahl darauf, langfristig die Beitragsstabilität für ihre Bestands- und Neukunden gewährleisten zu wollen.
 
Conti ändert Ihre Annahmerichtlinien zum 18.11.2011
Für Personen ab Eintrittsalter 55 (Antragsteller und/oder mitzuversichernde Personen) ist zusätzlich zum Antrag, ab sofort ein ärztliches Attest mit Angabe der im Attest geforderten Laborwerte gemäß Vordruck 2696 erforderlich (siehe Anlage, ohne Zahnstatus). Die Kosten für das ärztliche Attest inklusive der Kosten für die Laboruntersuchungen trägt der Antragssteller.
Kinderalleinversicherungen in der Krankenkosten-Vollversicherung Anträge auf eine Krankheitskosten-Vollversicherung für „alleinversicherte Kinder und Jugendliche“ (0 – 20 Jahre), also ohne ein mitzuversicherndes Elternteil, die ebenfalls  krankheitskostenvollversichert ist, werden abgelehnt. Es sei denn, das ein Jugendlicher (17-20 Jahre) aus seinem Berufsstatus heraus, eine Krankheitskosten-Vollversicherung beantragen kann.
Bei allen Selbstständigen, die noch keine 2 Jahre selbstständig sind wird eine Gewerbeanmeldung benötigt. Im Einzelfall behält sich die Conti die Anforderung eines Gehaltsnachweises, BWA, Business-Plan etc. vor.
DKV kündigt Verträge mit Firmenkunden
Die "Deutsche Krankenversicherung" (DKV) kündigt rund 150 deutschen Firmen die Zusatzversicherungsverträge für Krankheitskosten bei Auslandsaufenthalten. Diese Zusatzversicherung für Manager und andere Mitarbeiter deckt bei Auslandsaufenthalten Krankheitskosten ab und ist vor allem von größeren Unternehmen genutzt worden.
Insgesamt waren ca. 14.000 Arbeitnehmer über die DKV versichert. Bei den Unternehmen stößt die Kündigung auf Unverständnis. Doch für die umsatzstärkste deutsche Krankenversicherung ist dieser Schritt nicht ganz freiwillig.Wie berichtet, will die Muttergesellschaft, die Munich Re, dieses Geschäftsfeld  komplett auf die DKV Globality in Luxemburg übertragen. Diese ist Teil des Konzernbereichs Munich Health.  Noch in diesem Jahr sollen die DKV-Gesellschaften in Spanien und weiteren Ländern nach dem gleichen  Prinzip umstrukturiert werden.Damit verliert die Deutsche Krankenversicherung (DKV) ein wichtiges Geschäftsfeld und einen attraktiven Zukunftsmarkt für die private Krankenversicherung. Das Inlandsgeschäft mit Firmenkunden bleibt der DKV erhalten.
Quelle: Financial Times Deutschland

 

Beitrasanpassung Central oder wenn Mogelpackungen platzen !

Wieder wie jedes (oder fast) Jahr werden Versicherte erstaunt sein, wenn sie unerfreuliche Post von ihrer Privaten Krankenversicherung bekommen. So wird es teilweise nicht nur eine Beitragsanpassung geben, sondern eventuelle Anpassung der ursprünglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Gerade Centralkunden  sind davon betroffen.
Wurden doch in der Vergangenheit viele Versicherte von  Vertrieben in den sogenannten "Billigtarifen"  versichert.
Öffentlichkeitswirksame Zeitungsartikel , wie "der beste Klassikschutz" taten ihr übriges.
Doch nun kommt das dicke Ende. Die Beitragsanpassung.
Über 100 Euro für Leistungen,die teilweise schlechter als gesetzlich versichert sind. In diesem Tarif (V333S2P), der eine Pauschalleistung bei Leistungsfreiheit beinhaltete, wurde ja immer mit hohen Rückerstattungen geworben.
Getreu dem Motto : "Der Tarif , der zu Jedem passt" oder "Der Tarif, der viel kostet".

Viele sind überversichert

Einer aktuellen Studie zufolge geben die Versicherten in der Bundesrepublik zu viel Geld für komplett sinnlose Versicherungen aus. In einer Befragung von Experten wurden auch konkrete Zahlen genannt, welche Summen für überflüssige Versicherungen ausgegeben werden. Nach Meinung von 32% der Experten werden in der Bundesrepublik bis zu einer Milliarde Euro für sinnlose Versicherungen ausgegeben. Daher ist es ratsam wenn Sie beginnen, ein eigenes Vorsorgeportfolio zusammenzustellen, sich aufs wesentliche zu konzentrieren. Wichtig ist es, dass als erstes die Versicherungen abgeschlossen werden, die ein essentielles Risiko absichern. Eine Bedarfsanalyse kann hier helfen.
Grundlegend ist eine gute Absicherung des Risikos Krankheit. Auch wenn mit unschlagbar günstigen Angeboten geworben wird, z.B. eine private Krankenversicherung schon ab 59 Euro – sollten Sie bei einer privaten Krankenversicherung nicht am falschen Ende sparen, denn bei besonders preiswerten Versicherungen sind unverhältnismäßige Beitragserhöhungen vorprogrammiert. Daher sollten Sie sich vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung gründlich und kompetent beraten lassen.
Wichtig ist eine Absicherung der privaten Haftpflicht, da man grundsätzlich für fahrlässig verursachte Schäden haftbar ist, und zwar in unbegrenzter Höhe. Besitzen Sie ein Haustier, sollten Sie sich darüber informieren, ob auch für dieses Tier eine Versicherung nötig ist. Läuft ihr Hund auf die Straße und ein Auto verursacht beim Ausweichen einen Unfall, werden Sie möglicherweise mit Schadensersatzforderungen konfrontiert.
Ebenfalls wichtig ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer nach dem Jahr 1961 geboren ist, kann kaum auf staatliche Unterstützung beim Bestreiten des Lebensunterhalt hoffen. Haben Sie kein Privatvermögen von dem Sie leben können und keine Angehörigen, die für Sie aufkommen können, bleibt nur noch der Gang zum Sozialamt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie keine eigenen Einnahmen durch Erwerbsarbeit erzielen können. Da eine Berufsunfähigkeit immer eintreten kann, z.B. durch Krankheit oder Unfall, sollten Sie sich darüber Gedanken machen, dieses Risiko rechtzeitig abzusichern.
Haben Sie die wesentlichen Risiken abgesichert und eine Liquiditätsreserve von drei Monatsgehältern angesammelt, sollten Sie sich über ein Produkt der individuellen Altersvorsorge und auch die Absicherung Ihres Haushaltes Gedanken machen. Bei Fragen rund um Ihr Versicherungsportfolio ist ein unabhängiger Versicherungsexperte ein kompetenter Ansprechpartner. Oder Sie nutzen für den ersten Überblick zunächst eine Bedarfsanalyse im Internet.

Hinweise zum Abschluss einer BU

Die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden und diese auch zum Abschluss zu bringen, kann schwieriger werden als gedacht. Wenn die eigenen gesundheitlichen Probleme über gelegentliche  „Zipperlein“ hinweg gehen, neigen die Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen häufig dazu, den Abschluss abzulehnen, da für Sie das Versicherungsrisiko damit zu hoch werde. Absolute KO-Kriterien sind unter anderem psychotherapeutische Behandlungen oder Beratungen, Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems und auch Rückenprobleme können rasch zu einem Leistungsausschluss führen. Der Grund dafür ist, dass diese Erkrankungen häufig zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit führen können.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob eine bereits bestehende Erkrankung den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung verhindern kann, ist es empfehlenswert, das Angebot von verschiedenen Anbietern zeitgleich einzuholen. So vermeiden Sie, dass sie bei einem zukünftigen Vertragsabschluss angeben müssen, schon von einer oder mehreren Versicherungsgesellschaften abgelehnt worden zu sein. Dieses Problem vieler Interessenten mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht unbeobachtet geblieben. Es haben sich seit einiger Zeit manche Anbieter auf den Markt etabliert, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung bewerben. So etwas kann es grundsätzlich nicht geben, vielmehr sollte man bei diesen Angeboten von einer vereinfachten Gesundheitsprüfung sprechen, die einige wenige Fragen stellt, etwa ob man in den letzten fünf Jahren in stationärer Behandlung war.
Der Haken bei der Sache ist, dass diese Art von Versicherungen sich zum einen an junge Interessenten wendet, die sich kaum Sorgen um ihren Gesundheitszustand machen müssen. Andererseits sind diese Angebote oft teurer als vergleichbare Produkte. Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt sich daher ein kostenloser Versicherungsvergleich, um einen ersten Überblick über das allgemeine Angebot zu bekommen. Dieser Vergleich ersetzt zwar keine fachkundige Beratung, aber der Interessent erhält einen groben Überblick. Vor allem sollten sich die Vertragsbedingungen peinlich genau angesehen werden.Die Arbeit von Vermittlern ist in aller Regel kostenlos, da seine Beratung mit dem Abschluss honoriert wird und er von der Versicherungsgesellschaft dafür eine Courtage bekommt.. Doch gibt es auch Angebote, die für exorbitant hohe Gebühren eine Berufsunfähigkeitsversicherung an den Mann bringen wollen. Zu bedenken ist hier, dass diese Berater Ihnen nicht andere Versicherungen vermitteln können, als jeder andere unabhängige Versicherungsexperte. Daher sollten Sie daran denken, dass nicht nur seriöse Anbieter auf dem Markt unterwegs sind und manchen Angeboten mit der nötigen Skepsis gegenübertreten, da Vertriebe häufig nur Masse statt Klasse verkaufen wollen..

Alles Riester oder was

Seit zehn Jahren gibt es die geförderte Riester-Rente. Diese Altersvorsorge lohnt sich, wenn Sparer alles richtig machen. Die Riester-Rente wird zehn Jahre alt. Fast 15 Millionen Menschen haben in dieser Form der Altersvorsorge bisher insgesamt knapp 37 Milliarden Euro angespart. Nach Aussage des Bundesarbeitsministeriums “eine Entwicklung, die sehr erfreulich verläuft”. Alle Kinderkrankheiten hat diese staatlich geförderte private Altersvorsorge nach zehn Jahren aber noch nicht hinter sich gelassen.
Die größten Schwachstellen sind das komplizierte Zulagenverfahren, die vielen Vermittler, die Sparern unpassende Produkte verkaufen sowie der Umstand, dass ausgerechnet Geringverdiener bisher kaum von der staatlich geförderten Vorsorge profitieren.
Die Zulagen sind das Herzstück der Riester-Rente: Sie sind das, was der Staat allen Sparern dazugibt. Und sie machen diese Art des Sparens so vorteilhaft im Vergleich zu anderen Formen der Altersvorsorge. 154 Euro gibt es jährlich für jeden Sparer als Grundzulage. Hinzu kommt eine Kinderzulage von 300 Euro im Jahr für Kinder, die ab 2008 geboren sind. Für alle Kinder, die vorher geboren wurden, gibt es 185 Euro im Jahr. Eine Familie mit zwei kleinen Kindern kann so jährlich 908 Euro allein an staatlichen Zulagen fürs Alter sparen. Doch mit dem Zulagenverfahren gibt es immer wieder Probleme. Erst Mitte 2011 hat die staatliche Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ausgezahlte Zulagen im Wert von 490 Millionen Euro wieder zurückgebucht. Viele Sparer hatten die Voraussetzungen nicht erfüllt, um die volle Zulage zu erhalten.
Um die volle Zulage zu erhalten, müssen Sparer jedes Jahr mindestens 4 Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr in ihren Riester-Vertrag einzahlen. Bei 50.000 Euro Einkommen sind das zum Beispiel 2000 Euro. Die Zulagen werden auf die eigenen Einzahlungen angerechnet. Wer weniger spart, bekommt die Zulage nur anteilig. Riester-Sparer müssen also ständig im Auge behalten, wie sich ihr Einkommen entwickelt, und sie müssen ihre Sparleistung anpassen, wenn sie nichts von der Zulage verschenken wollen.
Nicht gekürzt wird die Zulage nur bei Gutverdienern, die zwar weniger als 4 Prozent, aber mindestens 2100 Euro jährlich einzahlen. Denn damit haben sie die Förderhöchstgrenze erreicht. Wer zum Beispiel 60.000 Euro brutto im Jahr verdient und so eigentlich 2400 Euro in seinen Vertrag fließen lassen müsste, bekommt die volle Zulage schon ab 2100 Euro Sparleistung im Jahr. Ist das Gehalt dagegen so niedrig, dass die Zulagen allein schon mehr als 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens ausmachen, muss der Sparer trotzdem einen Sockelbetrag von mindestens 60 Euro im Jahr selbst einzahlen.
Verloren ist die staatliche Förderung für Sparer, die ihr Geld vor Ende der Laufzeit aus dem Riester-Vertrag nehmen. Ausnahme: Für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie dürfen sie die angesparte Summe einsetzen. Auch Riester-Sparer, die ihren Wohnsitz in ein Land verlegen, das nicht zur EU oder zum europäischen Wirtschaftsraum gehört, verlieren ihre Ansprüche und müssen die Förderung zurückzahlen.
Für die Riester-Förderung muss eine Voraussetzung erfüllt sein: Der Sparer selbst oder sein Ehepartner ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Für Beamte gilt eine Ausnahme: Sie sind riesterberechtigt, obwohl sie nicht der gesetzlichen Rentenversicherung angehören. Alle anderen, beispielsweise Freiberufler, können über einen Umweg die Zulagen vom Staat bekommen: Wenn ihr pflichtversicherter Ehepartner riestert, werden sie zu “mittelbar” Förderberechtigten. Sie müssen einen eigenen Vertrag abschließen. Dabei sind sie aber nicht an den Anbieter gebunden, bei dem ihr Ehepartner den Riestervertrag abgeschlossen hat. “Mittelbar” Förderberechtigte bekommen so viel Grundzulage wie ihr Ehepartner. Sie müssen aber nicht wie ihr Partner 4 Prozent ihres Einkommens in ihren Vertrag einzahlen. Ab 2012 gibt es aber einen Mindesteigenbeitrag von 60 Euro jährlich. Die volle Zulage von 154 Euro gibt es nur, wenn der Ehepartner mit dem ursprünglichen Riester-Vertrag 4 Prozent seines Einkommens einzahlt. Ansonsten wird ihm und auch dem Partner die Zulage gekürzt. Im Gegenzug wird die Zulage aus dem zweiten Vertrag auf den Mindestbeitrag für den ursprünglichen Riester-Vertrag angerechnet.