19. Mai 2013

Wichtige Punkte des Entwurfs zum Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung

1. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden mit Beginn des Jahres 2013 auf die besonderen Bedürfnisse der Demenzkranken hin ausgeweitet. Das ambulante Leistungsangebot, das bisher Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung umfasst, wird um Betreuungsleistungen für Demenzerkrankte erweitert. Zugleich bekommen Demenzkranke in der ambulanten Versorgung höhere Leistungen als bisher.
Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in der sogenannten Pflegestufe 0 erhalten Leistungen in Höhe von 50 Prozent der Pflegestufe I. Das sind 225 Euro pro Monat für Pflegesachleistungen. In den Pflegestufen I und II werden die Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz um ein Drittel der Leistungen zur nächst höheren Pflegestufe hin erhöht. Statt 450 € sind das künftig 665 € an Pflegesachleistungen in Pflegestufe I und 1.250 € statt 1.100 € an Pflegesachleistungen in Pflegestufe II.
Entscheidet sich der Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz für Pflegegeld, dann sind es 120 € in der sogenannten Pflegestufe  0, 305 € in Pflegestufe I (bisher 235 €), 525 € in Pflegestufe II (bisher 440 €).Von den Leistungsverbesserungen profitieren etwa 500.000 Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. 
 
2. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten mehr Wahlmöglichkeiten. Sie können an-stelle der bisherigen standardisierten Komplexleistungen, mit den Pflegediensten Zeitkontingente vereinbaren, das sie je nach ihrem individuellen Bedarf für unterschiedliche Leistungen einsetzen können. Dies hilft den Pflegebedürftigen und verbessert auch die Situation der Pflegekräfte, wenn sie nicht nach Leistungskomplexen unter hohem Zeitdruck Leistungen erbringen müssen.
Pflege ist eine menschliche Zuwendung und keine Akkordarbeit.
 
3. Es besteht Konsens über die Notwendigkeit eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der sich anstelle der heutigen stark verrichtungsbezogenen Beurteilung stärker an der Selbstständigkeit orientiert und damit insbesondere Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz zugute kommt. 
Im Hinblick darauf, dass eine sofortige Einführung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes nicht möglich ist, weil eine Vielzahl insbesondere auch technischer Fragen noch zu klären sind, wird ein Expertenbeirat unter der Leitung von Herrn Wolfgang Zöller und Herrn Karl-Dieter Voß das BMG in der Frage, wie der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff zügig umgesetzt werden kann, beraten.
 
4. Um dem Wunsch vieler Pflegebedürftiger nachzukommen, so lange wie möglich in eigener häuslicher Umgebung leben zu können, werden alternative Wohnformen durch drei Maßnahmen gefördert:
  • Pflegebedürftige in einer selbstorganisierten Wohngruppe erhalten eine Pauschale von 200 € monatlich für die     Beschäftigung einer Kraft für die Organisation und Sicherstellung der Pflege.
  • Der Einsatz einzelner, selbstständiger Pflegekräfte in den Wohngruppen wird erleichtert.
  •  Als Anreiz für die Gründung neuer Wohngruppen wird ein Programm aufgelegt, aus dem eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 2.500 € je Pflegebedürftigen bei max. 10.000 € je Wohngruppe für die erforderliche, pflegegerechte Umgestaltung der Wohnung erfolgt.
 
5. Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen werden im Begutachtungsprozess gestärkt:
 
 Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung wird zur Einhaltung von Servicegrundsätzen sowie zur Einrichtung eines Beschwerdemanagements verpflichtet.Die Pflegekassen können neben dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung auch andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt, beauftragen.
Die Pflegekassen haben die Versicherten darüber aufzuklären, dass sie einen Anspruch auf die Übermittlung des Pflegegutachtens haben. Ihr Wunsch wird bei der Begutachtung dokumentiert.Die Pflegekasse hat unmittelbar nach Antragseingang einen Beratungstermin innerhalb von 2 Wochen in der häuslichen Umgebung unter Nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten anzubieten. Für den Fall, dass dies nicht erfolgt, erhält der Antragssteller einen Beratungsgutschein, der bei einer von der Pflegekasse zu benennenden qualifi-zierten Beratungsstelle eingelöst werden kann.
 
6. Um die Rehabilitation zu stärken werden drei Maßnahmen ergriffen:
  •  Die Antragssteller erhalten im Rahmen der Begutachtung eine gesonderte Rehabilitationsempfehlung, die es ihnen ermöglicht, ihre Ansprüche besser geltend zu machen.
  • Der Anspruch pflegender Angehöriger auf Vorsorge – und – Rehabilitationsmaßnahmen wird gestärkt.
  • Es wird ermöglicht, dass bei einer Rehabilitation der pflegenden Angehörigen die gleich-zeitige Versorgung des Pflegebedürftigen in unmittelbarer räumlicher Nähe stattfindet.
7. Die Situation für pflegende Angehörige wird zudem dadurch verbessert, dass
  • bei Inanspruchnahme von Leistungen der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege das hälftige Pflegegeld weitergezahlt wird,
  • bei der gleichzeitigen Pflege von zwei oder mehr Pflegebedürftigen die rentenrechtlich wirksamen Zeiten addiert werden,
  • die für Angehörige so wichtige Selbsthilfe mit jährlich 10 Cent pro Versicherten gefördert wird.
8. Die medizinische Versorgung der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen wird verbessert, indem     
  • die Krankenversicherung vor Ort Kooperationsverträge zwischen Pflegeheimen und geeigneten Ärzten zu vermitteln hat,
  • die Vertragspartner Ärzte bzw. Zahnärzte und Krankenkassen veranlasst werden, finanzielle Anreize für Ärzte und Zahnärzte zu setzen, Hausbesuche durchzuführen,
  • die Pflegeheime offen zu legen haben, wie sie die medizinische Versorgung der Pflegeheimbewohner sicherstellen.
 
9. Es ist ein wichtiges Anliegen, dass Pflegekräfte und Angehörige möglichst viel Zeit für die Versorgung der Pflegebedürftigen haben. Vorhandene Regelungen und auch die geplanten Neuregelungen werden daher streng auf ihr Entbürokratisierungspotenzial hin überprüft. Es wird u. a. die Möglichkeit für einen Modellversuch zur besseren Verzahnung der Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung und der Heimaufsicht eröffnet. Weitere von der vom Bundesministerium für Gesundheit berufenen Ombudsfrau zur Entbürokratisierung in der Pflege, Elisabeth Beikirch [ombudsfrau@bmg.bund.de] zu unterbreitende Vorschläge werden Eingang in die Reform finden.
 
10. Um die zusätzlichen Leistungen insbesondere für Demenzkranke und Angehörige finanzieren zu können, wird der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2013 um 0,1 Beitragssatzpunkte angehoben und damit der finanzielle Spielraum deutlich erweitert.
Im Hinblick auf den Teilleistungscharakter der Pflegeversicherung ist eine zusätzliche private Eigenvorsorge sehr wichtig. Sie wird deshalb aus Steuermitteln gefördert. Hierzu bedarf es einer gesetzlichen Regelung.
 

Gesetzesänderungen zum 01.Januar 2012

§ Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze 

Die Beitragsbemessungsgrenze in der g esetzlichen Krankenversicherung beträgt für das Jahr 2012 3.825 Euro im Monat bzw. 45.900 Euro im Jahr (2011: 3.712,50 Euro bzw. 44.550 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze liegt bei 4.237,50 Euro im Monat bzw. 50.850 Euro im Jahr (2011: 4.125 Euro bzw. 49.500 Euro). 

§ Durchschnittlicher Zusatzbeitrag
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für das Jahr 2012 beträgt wie in 2011 null Euro. Somit wird auch in 2012 kein Sozialausgleich bei Zusatzbeiträgen durchgeführt. 
§ Höhere Pflegesätze 
Die Leistungsansprüche der Versicherten an die Pflegeversicherung steigen in der häuslichen Pflege in der Pflegestufe I von 440 auf 450 Euro, in der Pflegestufe 11 von 1.040 auf 1.100 Euro und in der Pflegestufe 111 von 1.510 auf 1.550 Euro. Der Satz für Härtefälle bleibt konstant bei 1.918 Euro. In der voIlstationären Pflege steigen die Leistungsansprüche für Versicherte der Pflegestufe III ebenfalls auf 1.550 Euro (2011: 1.510 Euro) und für Härtefälle auf 1.918 Euro (2011: 1.825 Euro). 
§ Familienpflegezeit 
Schon bisher hatten Versicherte, die Pflegezeit nach § 3 des Pflegezeitgesetzes in Anspruch nahmen und wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, die Möglichkeit. sich bei Herabsetzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit fürdie Dauer der Pflegezeit von der Versicherungspflicht in der GKV befreien zu lassen, um ihre bisher bestehende private Absicherung im Krankheitsfall fortführen zu können. Jetzt gilt auch für Beschäftigte, die Familienpflegezeit nach dem neuen Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Familienpflegezeitgesetz) in Anspruch nehmen, unter den gleichen Voraussetzungen eine Befreiungsmöglichkeit. Diese besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch, wenn im Anschluss an die Pflegezeit eine Teilzeitbeschäftig ung aufgenommen wird. 
§ Verlängerung der Familienversicherung 
Eine Verlängerung der Familienversicherung eines Kindes über das 25. Lebensjahr hinaus war bisher nur möglich, wenn die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung der Wehrpflicht oder ersatzweise des Zivildienstes unterbrochen wurde. Jetzt werden hier neben der Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht ab dem 1. Juli 2011 auch Zeiten eines freiwilligen Wehrdienstes anerkannt, eines Freiwilligendienstes nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz, dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder eines vergleichbaren Freiwilligendienstes (z. B. Internationaler Jugendfreiwilligendienst, Tätigkeit als Entwicklungshelfer). Der Verlänge-rungszeitraum ist auf höchstens zwölf Monate begrenzt. 
§ Versicherungspflicht in dualen Studiengängen 
Es ist gesetzlich klargestellt worden, dass alle Teilnehmer an allen Formen von dualen Studiengängen sozialversicherungsrechtlich einheitlich und so zu behandeln sind wie die zur Berufsausbildung Beschäftigten. Sie sind damit unter anderem versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Dies gilt während der gesamten Dauer des Studienganges, das heißt sowohl während der Praxisphasen als auch während der Studienphasen. 
§ Stärkerer Leistungswettbewerb der Kassen 
Die Kassen können ihren Versicherten mehr Satzungsleistungen anbieten, also Leistungen, die über den gesetzlich festgelegten Leistungskatalog hinausgehen. Dies gilt für Vorsorge- und Reha-Maßnahmen, künstliche Befruchtung, zahnärztliche Behandlung (ohne Zahnersatz), nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel. häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe sowie Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern. 
§ Haushaltshilfe 
Alle Krankenkassen sind jetzt im Regelfall dazu verpflichtet worden, in ihren Satzungen festzulegen, in welchem Umfang sie über den gesetzlich definierten Pflichtleistungsanspruch auf Haushaltshilfe hinaus ihren Versicherten Haushaltshilfe gewähren wollen. In den Satzungen kann zum Beispiel festgelegt werden, ob auch im Zusammenhang mit ambulanter Behandlung Haushaltshilfe gewährt wird und unter welchen Bedingungen. 
§ Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlungen 
Versicherte, die langfristig Heilmittelbehandlungen wie zum Beispiel Krankengymnastik benötigen, etwa Menschen mit schweren Behinderungen, können sich diese jetzt von ihrer Krankenkassefür einen geeigneten Zeitraum genehmigen lassen. Die entsprechenden Heilmittelverordnungen des Arztes unterliegen dann nicht mehr den Wirtschaftlichkeitsprüfungen. 
§ Bessere Kostentransparenz 
Die Versicherten können künftig unkomplizierter bei ihrer Krankenkasse Auskunft über die von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten erhalten. Die Krankenkassen können die bei ihnen vorhandenen Daten für Auskünfte an ihre Versicherten künftig einfacher nutzen und können jetzt auch im Internet Auskunftsmöglichkeiten für ihre Versicherten anbieten. Natürlich ist der Datenschutz dabei zu beachten. Bei Onlineangeboten müssen Sicherheitsmaßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik getroffen werden. 
§ Transparenz über Ver¬wendung der Kassenmittel 
Die Rechenschaftspflichten der Krankenkassen über die Verwendung ihrer Mittel werden erweitert. Die Krankenkassen müssen künftig die wesentlichen Ergebnisse ihrer Jahresrechnung in einer für die Versicherten verständlichen Weise unter anderem im Internet veröffentlichen, damit sich die Bürqerinnen und Bürger bei der Wahl ihrer Krankenkasse über deren wirtschaftlieche Lage informieren können. Die Angaben müssen zum 30. November des dem Berichtsjahr folgenden Jahres veröffentlicht werden. Dies gilt erstmals für die Jahresrechnungsergebnisse 2013. Darüber hinaus wird eine obligatorische Prüfung und Testierung der Jahresrechnungen der Krankenkassen durch Wirtschafts- bzw. Buchprüfer eingeführt. 
§ Reibungsloser Wechsel bei Kasseninsolvenz 
Versicherte, deren Krankenkasse geschlossen worden ist. können leichter zu einer neuen Krankenkasse wechseln. Sie werden von ihrer Kasse unverzüglich über die Schließung informiert sowie darüber, dass Versicherungspflichtige innerhalb von sechs Wochen nach der Schließung eine neue Kasse wählen müssen. Dem Schreiben muss eine Liste aller Krankenkassen beiliegen, zwischen denen die Mitglieder wählen können, und ein Aufnahmeantrag für eine andere Kasse. Mit diesem Formular können Mitglieder einfach den Kassenwechsel vollziehen, ohne selbst eine Geschäftsstelle aufzusuchen. 
§ Neuregelung für privat versicherte ALG lI-Empfänger 
Zuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung zahlt das Jobcenter nicht mehr an die ALG li-Empfänger aus, sondern überweist sie direkt an das Versicherungsunternehmen. Analog wird in der Sozialhilfe verfahren. 
§ Einheitliche Rufnummer 
Für den ärztlichen Bereitschaftsdienst soll in ganz Deutschland die einheitliche Telefonnummer 116117 eingeführt werden. Sie wird über die Kassenärztliche Bundesvereinigung bereitgestellt. 
§ Vergütung für Zahnärzte bei Hausbesuchen 
Die zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen oder Menschen mit Behinderungen, die eine Zahnarztpraxis nicht oder nur mit hohem Aufwand aufsuchen können, wird durch die Einführung einer zusätzlichen Vergütung für Hausbesuche durch Zahnärztinnen und Zahnärzte verbessert. 
§ Novellierung der GOZ 
Die Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) wurde an den aktuellen Stand der zahnärztlichen Behandlung angepasst. So wurde z. B. eine klare Abrechnungsgrundlage für häufig erbrachte, bisher nicht im Verzeichnis der GOZ enthaltene Leistungen geschaffen. Die GOZ regelt die Vergütung für zahnärztliche Leistungen im Rahmen der Behandlung von Privatversicherten. Für gesetzlich Versicherte findet die GOZ nur dann Anwendung, wenn sie über die Leistungen der GKV hinausgehende besonders aufwendige Zahnersatzleistungen oder Füllungsalternativen in Anspruch nehmen. 
 
 

Erschreckende Einblicke oder Nachbetrachtung

 Ein Gastbeitrag geschrieben von meinem geschätzten Kollegen Markus Kopka.
 
Wie jedes Jahr wieder, so erlebten wir auch in den letzten Dezembertagen  2011 Nachfragen von kurzentschlossenen, wechselwilligen Versicherten in der privaten Krankenversicherung. Die Beitragsanpassungen kamen per Post. Ein anderer Grund, warum sich Interessenten verstärkt bei uns melden war der grundsätzliche Gedanke von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.  
Primär gehörte im vergangenen Jahr die Central Krankenversicherung  zu den Gesellschaften, von der sich die meisten Versicherten trennen wollten. Beitragerhöhungen für einen maroden Versicherungsschutz teilweise über 100 Euro, wollte keiner hinnehmen. Bei den durchgeführten Beratungen fiel immer wieder auf, wie schlecht und völlig unzureichend die Versicherten über ihren eigenen Versicherungsschutz Bescheid wussten. Nachfragen zum Vertrag, Inhalten und versicherten Risiken, zeigten immer wieder, dass der damalige Versicherungsvermittler, und dazu zählen auch Versicherungsmakler, selber überhaupt keine Ahnung von Inhalten, Versicherungsbedingungen im Detail  hatten. Es ergibt sich die Frage: Warum wurde damals an die Central so viel schlechtes Versicherungsgeschäft vermittelt? Nach Aussage der Central ist die Strategie, dass Einsteiger später von dem Tarif V333 in höherwertige Tarife wie V222 oder V111 umsteigen, nicht aufgegangen. Dies ist wohl nicht der alleinige Grund.
Unserer Auffassung nach hat das Preis- / Leistungsverhältnis in den besseren Tarifen von Anfang an nicht gepasst. Der Einsteigertarif war dann möglicherweise eher zu Lasten der besseren Tarife kalkuliert. Zum Anderen war man gierig, mit unterkalkulierten Tarifen viele Kunden zubekommen. Das machte vermutlich die frühere Annahmepolitik möglich. Die letzte Gesundheitsreform und deren Ausgestaltung (Pflicht zur Krankenversicherung) ist sicherlich auch ein wichtiger Faktor. Die Anzahl Nichtzahler in den billigen Tarifen ist statistisch wesentlich höher. Somit könnte der Weg der Central von Beginn an gefährlich und zum Scheitern verurteilt gewesen sein. 
Es gibt Gerüchte, dass eine neuerliche  Selbstbeteiligungsstufe" S4" mit über 2000 € kommen soll. Ob, wie und wann ist doch sehr ungewiss. Sicher gilt hingegen, dass der Vertrieb in Zukunft von der Deutschen Vermögensberatung, der Generali selbst sowie der Volksführsorge betrieben werden soll.
Die private Krankenversicherung ist ein sehr komplexes und ein sehr beratungsintensives Thema. Es ist schon schlimm genug, dass Versicherungsvertreter "ihre" Produkte verkaufen, eigentlich aber wohlwissend, dass die Versicherungsgesellschaft die sie ja vertreten (müssen) und die Tarife die ihnen zur Verfügung stehen nicht im Ansatz das leisten, was eine private  Krankenversicherung leisten muss. Denn eine Krankenversicherung sollte nicht wie ein Produkt angeboten werden, die Krankenversicherung sollte immer den Wunsch des Versicherten zum Ausdruck bringen "wie möchte ich beim Arzt behandelt werden". Primär erschreckt uns aber die Tatsache, dass leider auch sehr viele Maklerkollegen anscheinend keinen tieferen Einblick in die Details zur PKV haben. Dies zeigen zum Beispiel Angebote und Vergleiche von unabhängigen Versicherungsmaklern, die unsere Kunden vor uns beraten haben.
 
Es ist unglaublich und erschreckend mit welcher Dreistigkeit Tarife und Gesellschaften angeboten werden, die löchrig sind wie Schweizer Käse. Der Kunde wäre im Leistungsfall der Dumme gewesen. Der Verdacht, als ob es nur darum ginge möglichst günstig und billig zu sein, damit der Interessent auf gar keinen Fall bei jemand anderem abschließt lässt sich nicht bestätigen, liegt aber auf der Hand. Dabei ist es gerade in der privaten Krankenversicherung ein Muss dem Kunden genauestens die Bedingungen im Detail zu erklären. Was bietet ihm der Markt, wo lauern Gefahren usw.. Entscheidend ist, mit ihm seine Wünsche, aber vor allem seine als Laie noch nicht bewussten Bedürfnisse durchzusprechen. Wer nicht alles kennt, kann auch nicht objektiv entscheiden. Es wird oft weder darauf hingewiesen, dass der Kunde teilweise unbegrenzte Selbstbeteiligung in seinem Tarif versteckt hat, dass es einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog gibt, noch wird auf die Erstattung nach der Gebührenordnung für Ärzte geachtet. Man soll es kaum glauben, aber es werden auch Tarife ohne bedingungsgemäße Rehabilitationsleistungen verkauft. Solche Tarife sind reine Spendenquittungen an die Versicherungen, denn Leistung erhalten Sie im Fall der Fälle garantiert nicht. 
Leider sind die beschriebenen Tatsachen kein Einzelfall, sondern viel mehr die Regel. Wir können nur jedem Versicherten raten, sich von einem Fachmakler beraten zu lassen und sich intensiv und kritisch mit der privaten Krankenversicherung auseinanderzusetzen. Jedes einzelne Fachgebiet, sei es die Altersvorsorge, die betriebliche Altersvorsorge, die Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch die Sachversicherungen stellt schon im Einzelnen einen ungeheuren Wissensbedarf da.Wir,  die auf die PKV spezialisierten Versicherungsmakler haften für unsere Beratung. Der Versicherungsmakler der glaubt, dass er alle Versicherungsarten von alleine beraten kann, ist unserer Meinung nach nicht in der Lage, die enorme Informationsflut zu verarbeiten und eine saubere und vor allem für den Kunden hundertprozentige Beratung zu leisten. Auch gibt es Internetportale, in denen Versicherungsmakler parallel zur Versicherung Gas, Strom und Telefontarife verkaufen.
Glauben Sie nicht? Dann schauen Sie mal nach! 
 
Die Dankbarkeit der Kunden zeigt sich nach einer umfangreichen und informativen Beratung mit einem Abschluss und im besten Falle mit zahlreichen Empfehlungen oder öffentlichkeitswirksamen Bewertungen im Internet.  Nur so ist es auch möglich den ehemals ehrenwerten Berufsstand des Versicherungsmaklers aus dem Schatten eines verrufenen Versicherungsvermittlers herauszuheben.
 

 

Landeskrankenhilfe verändert Rückerstattung

Die langjährig schadenfreien Versicherten der Landeskrankenhilfe erhalten ab diesem Jahr erheblich weniger Beitrag zurück.Ab dem Jahr 2012 bekommen langjährig schadenfreie Versicherte von der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. nur noch maximal vier Monatsbeiträge Rückerstattung wegen Nichtinanspruchnahme von Versicherungsleistungen. Für das Jahr 2011 wurden noch bis zu sechs Monatsbeiträge gezahlt, also 50 Prozent mehr. Die Beitrags-Rückerstattung (BRE) bezieht sich in erster Linie auf die klassischen Ambulant-Tarife im Rahmen der Krankheitskosten-Vollversicherung. Für manche Tarife werden nur 70 Prozent des Beitrages zugrunde gelegt.Die Erstattung ist nach der Anzahl der schadenfreien Jahre gestaffelt:

  • vier Monatsbeiträge nach fünf Jahren,
  • drei Monatsbeiträge nach vier Jahren,
  • zwei Monatsbeiträge nach einem bis zu drei Jahren.
Im Vorjahr bekamen Versicherte nach einem Jahr ohne Inanspruchnahme der Versicherung statt zwei Monatsbeiträgen nur einen zurück.Für alle Versicherten, die mindestens für zwei Jahre keine Rechnungen eingereicht haben, wird die BRE in diesem Jahr schlechter.Der Grund ist der Wegfall eines Zuschlages von 50 Prozent auf die Rückzahlung. Dieser Zuschlag gilt für die BRE 2010 und 2011, sofern der Kunde auf die Barauszahlung verzichtet und der Betrag auf das Deckungskapital seines Vertrages gutgeschrieben wird. Damit wird eine entsprechende Beitragssenkung im Alter finanziert.
 
Als Grund für den Wegfall des Bonus nennt das Unternehmen: „Nur zirka ein Prozent unserer Kunden hat sich für die Variante einer Anwartschaft auf spätere Beitragsermäßigung und zusätzlichen Bonus entschieden. Dieser Umstand und die steuerliche Beurteilung durch das Bundesministerium der Finanzen zu Lasten unserer Versicherungsnehmer hat uns dazu bewogen, diese Option zukünftig nicht mehr anzubieten.“
In einem Brief an die Versicherungsnehmer schreibt der Krankenversicherer: „Wir haben unsere Beitragsrückerstattung … nochmals verbessert“. Das betrifft jedoch nur Versicherte, die maximal ein Kalenderjahr die Kasse nicht in Anspruch genommen haben und stellt im Übrigen nur die Regelung wieder her, die zuletzt für 2009 gegolten hatte.
Im Gegensatz dazu bekommen langfristig gesunde Versicherte bis zu einem Drittel weniger von ihren Prämien zurück als sie viele Jahre vorher gewohnt waren. Bis zum Geschäftsjahr 2009 hatte die LKH noch bis zu sechs Monatsbeiträge nach sechs schadenfreien Jahren und fünf Beiträge nach fünf Jahren in bar ausgezahlt.
 
Gründe für den Rückgang nennt das Unternehmen nicht.Nun ist auch noch für wenig Leistung weniger Rückerstattung hinzu gekommen.
 
 

Centralchaos geht weiter

Das Chaos bei der Central Krankenversicherung AG erhöht für Makler das Haftungsrisiko. Hintergrund ist die Übernahme des Vertriebes durch den Strukturvertrieb DVAG.Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) hat zum Jahreswechsel rund 320 Vertreter des Krankenversicherers Central übernommen, der zur Generali gehört. An der DVAG ist die Generali mit knapp 40 Prozent beteiligt. Die Central hat ihren Außendienst mit 600 Vertretern aufgelöst, weil der Konzern keine Zukunft mehr für einen separaten Vertrieb in derprivaten Krankenversicherung sieht. Den eigenen Außendienstlern war teilweise der Wechsel entweder zur DVAG oder zu Vertriebsgesellschaften der Generali nach München angeboten worden. Teilweise weiß die Stammorganisation aber auch noch gar nicht, wie es weitergeht.
Laut DVAG wurden 90 Prozent der Vertriebskraft übernommen. Damit meint sie offenbar die vorhandenen Versicherungsbestände, berichtete die Financial Times Deutschland. Mit der Schließung des Central-Außendienstes reagierte der Generali-Konzern auf die massiven Probleme bei der Central. Der Krankenversicherer war in den vergangenen Jahren vor allem mit Billigtarifen gewachsen, die oft weniger Leistung als die gesetzlichen Kassen boten und meist von Selbstständigen abgeschlossen wurden. Die Strategie ging nicht auf, weil kaum ein Neukunde später in höherwertige Tarife wechselte. Stattdessen stieg die Zahl der Nichtzahler drastisch an, die im Notfall dennoch auf Versicherungsleistungen hoffen durften. Bereits im August hatte die Central den Einsteigertarif „Ecoline“ vom Markt genommen.
Von der Neuausrichtung wurden die Bestandskunden der Central total überrascht. So heißt es in einer „Information zu Ihrer Betreuung“, dass die Vertriebsorganisation zum 1. Januar 2012 in die Allfinanz Deutsche Vermögensberatung AG überführt wird. Der Brief kommt von einem DVAG-Vertreter, der weiter erklärt. „Um Ihre Betreuung durch mich sicherzustellen, beabsichtigt die Central, Ihre Vertragsdaten an die Allfinanz DVAG zu übermitteln.“
Derart aufgeschreckt, will mancher Kunde zu einem anderen Anbieter wechseln. Die Central erschwerte dies, indem bei der Kündigung vom neuen Anbieter eine Versicherungsbescheinigung im Original verlangt wird, was rechtlich nicht haltbar sei (§ 205 Absatz 6 VVG). Zudem will man Kündigungen nach dem 31.12.2011 gar nicht anerkennen. In Wahrheit sind sogar rückwirkende Kündigungen erlaubt, falls der Nachversicherungs-Nachweis erst vorgelegt werden kann, nachdem der Vertrag bei wirksamer Kündigung geendet hätte.
Vom Vertriebs-Chaos sind auch Makler betroffen, die offenbar nur noch in reduziertem Umfang bei der Central erwünscht sind. Viele sahen in den durch Gerüchte durchgesickerten Vertriebsveränderungen sowie den angekündigten drastischen Beitragserhöhungen ab 2012 einen dringen Anlass zur Kundenberatung. Wenn dazu der Stand der Alterungsrückstellung oder sonstige Kundendaten abgefragt wurden, ließ Central die Makler zum Teil zwei Monate warten, ehe Kundenbestandslisten geliefert wurden.
Somit konnte der betroffene Makler aufgrund fehlender Informationen nicht rechtzeitig und sachgerecht beraten, was die Gefahr von Schadenersatzforderungen der Maklerkunden erhöht. Entsprechend Maklerauftrag dürfte jetzt vielfach im Kundenbestand die Überprüfung einer Wechselmöglichkeit zu einem anderen Anbieter geboten sein. Die Central führte „technische Umstellungen“ ins Feld, wollte wohl aber auch die Abwanderung von Kunden erschweren. Weiterer Ärger scheintvorprogrammiert.