20. Mai 2013

Die Central drückt Generali

Die Generali Deutschland AG hat 2011 rund 1,1 Milliarden Euro Belastungen aus der Finanzmarktkrise verkraftet, dank Steuereffekte mehr verdient und ist dabei nach Beiträgen auch gewachsen. Bei Ertrag und Neugeschäft sind die Ziele nach den Aussagen von Vorstandschef Dietmar Meister erreicht worden. Das Jahr 2012 wird indes, ebenso wie die Bilanzpressekonferenz selbst, überschattet von der Central Krankenversicherung AG, die sich mit Billigtarifen verkalkuliert hat und nun umgebaut wird.Nachdem die Personenversicherer in den letzten Jahren für kräftiges Wachstum der Generali Deutschland Gruppe gesorgt haben, rechnet der Vorstandsvorsitzende Dietmar Meister nun für 2012 im günstigen Fall mit Stagnation in der Gruppe. Denkbar sei aber auch ein „leichtes Minus“. Brutto nahmen die gebuchten Beiträge 2011 um 1,7 Prozent auf 13,3 Milliarden Euro zu. In der Lebensversicherung leidet die Gruppe unter dem allgemeinen Markttrend, von dem man sich allerdings absetzen will, und in der Krankenversicherung unter der Kündigungswelle bei der Central Krankenversicherung AG(ca. 42000 Kündigungen 2011) und deren Umbau . Dieser könne die Gruppe auch 2013 und 2014 noch belasten.
 
„Wir haben kein Finanzierungs- oder Ergebnisproblem bei der Central, sondern Geschäftsprobleme, möglicherweise auch einen Reputationsverlust“, so Generali-Vorstandschef Dietmar Meister. Meister. Bei den von ihm als „Billigtarife“ bezeichneten Einsteigertarifen „Ecoline“ hätten Leistungen und Prämien nicht in einem vernünftigen Verhältnis gestanden.
Diese Tarife waren Anfang August geschlossen worden. „Das war strategisch nicht haltbar und nicht durchhaltbar“, erklärte der Vorstandsvorsitzende.
Nach Beitragsanpassungen von durchschnittlich 12,9 Prozent über alle Tarife und Verteuerungen von bis zu 30 Prozent bei den Einsteigertarifen kündigten 2011 rund 42.000 Central-Kunden ihre Vollversicherung. Das waren rund viermal soviel wie in früheren Zeiten.
Anfang 2012 habe es weitere Kündigungen gegeben, so Meister. Bezogen auf Ende 2011 sei die Zahl der Vollversicherten um 14.000 auf 494.000 gesunken. Die Zahl der Nicht-Zahler wollte Meister nicht beziffern. Er sagte, dass sie „leicht überproportional“ sei, was auch mit den Einsteigertarifen zusammenhänge.
2011 war das Segment Krankenversicherung noch um 4,3 Prozent auf 2,31 Milliarden Euro Beitrag gewachsen. 85 Prozent des Zuwachses resultierten allerdings aus Verteuerungen – üblich sind hier 50 Prozent.
 
Das Neugeschäft über Makler habe man praktisch eingestellt. Nach überproportionalen Beitragsanpassungen und ohne das Angebot der Einsteigertarife hätte man von diesem Vertriebsweg ohnehin nichts mehr bekommen, meinte Meister.
Man sollte sich fragen, warum. Diese Tarife konnte man ja auch keinem anbieten.
 

PKV-Verband drängt auf einen Nichtzahler-Tarif

Seit Einführung der Krankenversicherungs-Pflicht entstehen den privaten und gesetzlichen Krankenversicherern Schäden in Millionenhöhe, weil Versicherte ihre Beiträge nicht zahlen können. Die privaten Krankenversicherer appellieren nun an die Politik, einen Nichtzahlertarif von 100 Euro einführen zu dürfen. Der Tarif soll nur die Behandlung in Notfällen abdecken.
550 Millionen Euro – so hoch ist der Schaden, der den privaten Krankenversicherern derzeit durch Nichtzahler entsteht. Doch weder dürfen die Versicherungen ihre säumigen Zahler einfach auf die Straße setzen, noch den Schaden auf die anderen Versicherungsnehmer umlegen – Die Versicherer bleiben auf den Außenständen sitzen. Am Mittwoch befasste sich nun der Gesundheitsausschuss des Bundestages in einer nichtöffentlichen Sitzung mit einem möglichen „Nichtzahlertarif“. Wie der Informationsdienst des Deutschen Bundestages hib mitteilte, waren neben Vertretern der Privatversicherer auch der Verbraucherzentrale Bundesverband sowie Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen geladen.
Der PKV-Verband erörterte in der Sitzung, dass es inzwischen 144.000 Privatversicherte gibt, die seit mindestens drei Monaten keine Beiträge mehr gezahlt haben. Seit Einführung der Versicherungspflicht im Jahr 2009 sei eine Kündigung der Nichtzahler jedoch nicht mehr möglich. Wenn die Zahlung säumiger Beiträge ausbleibt, landen die Versicherten nach einem Jahr im Basistarif: Aufgrund des hohen Beitragssatzes von rund 600 Euro im Monat steigen die Schulden des einzelnen Versicherten dann weiter an. Hier soll der Nichtzahlertarif zukünftig Abhilfe schaffen.
Doch nicht nur die privaten Krankenversicherungen sind betroffen. Das Wissenschaftliche Institut der AOK erläuterte, dass durchaus auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung ein hoher Schaden aufgrund der säumigen Beitragszahler entstehe – im letzten Jahr wurden die Ausfälle für die GKV auf circa eine Milliarde Euro geschätzt. Allerdings sei das Solidarsystem automatisch in der Lage, die Fehlbeträge auszugleichen.
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) bezog vor dem Gesundheitsausschuss Stellung. Grundsätzlich begrüßten die Verbraucherschützer die Idee eines Nichtzahlertarifes für PKV-Versicherte. Jedoch sei damit das zentrale Problem der enormen Beitragsschulden für den einzelnen Versicherungsnehmer nicht in den Griff zu bekommen. Zusätzlich solle darüber nachgedacht werden, nach einer längeren Wohlverhaltensphase den Nichtzahlern eine Entschuldung zu gewähren.
 
Kunden wurden und werden immer noch mit Billigtarifen gelockt
Das Problem der PKV-Nichtzahler ist zum Teil hausgemacht. So boten die Versicherungen, wie Central, DKV und Hanse Merkur zuletzt und teilweise immer noch vermehrt Billigtarife von weniger als hundert Euro Monatsbeitrag an, mit denen auch weniger zahlungskräftige Versicherungsnehmer zum Abschluss einer Police gebracht werden sollten. Viele selbstständige Unternehmer mit kleinem Geldbeutel wurden so angelockt – wenn die Mitgliedsbeiträge dann erhöht werden, teils um bis zu 40 Prozent, können sie viele Versicherte nicht mehr zahlen.
Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist jedoch schwierig. Der Gesetzgeber hat einen Austritt aus der privaten Krankenversicherung nur in Ausnahmefällen vorgesehen, etwa wenn ein Versicherungsnehmer arbeitslos wird oder das Jahresgehalt unter die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 45.900 Euro rutscht. Für Versicherte über 55 Jahre ist eine Rückkehr für gewöhnlich nicht mehr möglich.
Zudem wurden die finanziellen Hürden für einen Wechsel in die PKV zum Jahr 2011 aufgeweicht: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze muss nur noch ein Jahr überschritten sein, um einen PKV-Vertrag abschließen zu können. Zuvor waren drei aufeinanderfolgende Jahre Pflicht.
 
 

Berufsunfähigkeit – ein unterschätzte Risiko

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Formen der privaten Absicherung. Nachdem der Gesetzgeber vor elf Jahren allen nach Januar 1961 Geborenen die Leistungen aus der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung gestrichen hat, beschränkt sich der gesetzliche Versicherungsschutz auf die heute 52-Jährigen und Älteren.

Jeder dritte Deutsche will gänzlich auf die Absicherung einer privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) verzichten. 41 Prozent aller Deutschen haben bisher keine Versicherung abgeschlossen.Fehlender Bedarf (38 Prozent) und Desinteresse (35 Prozent) wurden als Hauptgründe für den fehlenden BU-Schutz genannt. Unter den Desinteressierten finden sich vor allem junge Berufstätige zwischen 16 und 29 Jahren mit einem Anteil von 44 Prozent.
Dabei bestehe gerade für diese Altersgruppe ein erhöhtes durchschnittliches Risiko, im Laufe des Erwerbslebens berufsunfähig zu werden. Laut der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. werden 43 Prozent der heute 20-Jährigen in Zukunft berufsunfähig.Waren es vor zehn Jahren vielfach Erkrankungen der Wirbelsäule, die Berufsunfähigkeit auslösten, gebe es heute eine schleichende BU, ausgelöst von Stress und hohen Anforderungen im Berufsalltag. Der Anteil der psychischen Erkrankungen an den BU-Fällen nehme jährlich um fünf Prozent zu.
 
Doch auch diese Altersgruppe musste deutliche Leistungskürzungen hinnehmen. Um das BU-Risiko vollständig abzusichern, kommt also keine Generation Berufstätiger mehr an einer privaten Vorsorge vorbei. Anlass genug, zu fragen, wie es um den BU-Versicherungsschutz der Deutschen bestellt ist. Deshalb wurden Im Auftrag  1.002 Berufstätige im Alter zwischen 16 und 60 Jahren zu diesem Thema befragt.
 
Krankheitsrisiko erkannt – Frauen weniger abgesichert als Männer
67 Prozent aller Befragten rechnen für sich persönlich damit, in Zukunft einmal an einer schweren Krankheit zu leiden und dadurch berufsunfähig zu werden. Von zehn dieser risikoaffinen Personen verfügen aber nur sechs über eine BU-Versicherung. Nur acht Prozent der Personen mit einem realen Krankheitsrisiko, die noch nicht über einen Versicherungsschutz verfügen, wollen bis 2015 eine Police erwerben.
Ein großer Teil der Berufstätigen sieht also trotz der Furcht vor einer schweren Erkrankung von einer einschlägigen Risikoabsicherung ab. 17 Prozent der Befragten schließen eine Krankheit mit folgender Berufsunfähigkeit für sich kategorisch aus. Dabei fällt auf, dass nur 42 Prozent der Frauen, aber 61 Prozent der Männer eine BU-Police besitzen. Darunter sind gut verdienende und junge Menschen besonders häufig vertreten.
 
Fehlender Bedarf und Desinteresse als Hauptgründe für fehlende BU
Was hält die BU-Abstinenzler davon ab, eine entsprechende Versicherung abzuschließen? Ein Teil von ihnen sieht für sich keinen Bedarf an einem Versicherungsschutz, ein anderer Teil interessiert sich nicht für das Thema. Unter den Desinteressierten sind vor allem junge Berufstätige zwischen 16 und 29 Jahren. Dabei besteht gerade für diese Altersgruppe ein erhöhtes durchschnittliches Risiko, im Laufe des Erwerbslebens einmal berufsunfähig zu werden. Laut der Deutschen Aktuarvereinigung werden 43 Prozent der heute 20-Jährigen in Zukunft berufsunfähig werden. Die Befragten selbst schätzen diesen Anteil hingegen im Durchschnitt auf nur 26 Prozent.
Berufsleben verlaufen nicht immer geradlinig. Berufsanfänger beziehen in der Regel kleinere Gehälter und können zunächst keine großen finanziellen Sprünge machen. Auch für die beruflich Etablierten besteht das Risiko, in Lebenssituationen zu geraten, in denen es ihnen schwerfällt, die Beiträge für ihre BU-Versicherung zu leisten. Deshalb befürworten die Befragten BU-Verträge, die ihnen die Option auf flexible Beiträge – natürlich unter entsprechender Einschränkung der Versicherungsleistungen – gewähren. Da diese Policen zu den teureren Assekuranzprodukten zählen, ist den Berufstätigen Flexibilität im Hinblick auf ihre individuelle Lebenssituation wichtig.
 
Die meisten Befragten unter 30 Jahren begrüßen günstige Einsteigertarife. Die Berufstätigen benötigen im Durchschnitt knapp 1.600 Euro an monatlicher Berufsunfähigkeitsrente, um im Ernstfall einen zufriedenstellenden Lebensstandard genießen zu können. Dabei haben Männer einen deutlich höheren Finanzbedarf als Frauen, der auch durch entsprechende Versicherungsverträge und Prämien gedeckt werden müsste.
Den Befragten ist es besonders wichtig, dass die BU-Rente tatsächlich die Lücke im Gehaltsausfall schließt. Entsprechend hoch müssten die vertraglich festgeschriebenen Versicherungsleistungen sein. Eine weitere Sorge der Berufstätigen ist die Verlässlichkeit der Assekuranz hinsichtlich der Leistungszusagen. Vor allem die Personen, die eine Familie haben, legen Wert darauf, dass ihre Angehörigen über die Police im Leistungsfall mitversorgt sind – und nicht nur sie selbst.
 
 

Freiwillig in der GKV Versicherte – Steuerbescheid früh einreichen

Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen ihrer Krankenkasse zur Beitragsbemessung regelmäßig ihren Steuerbescheid vorlegen. Ist das Einkommen des Versicherten gestiegen, wird sein Beitrag für die Zukunft angepasst. Doch in manchen Fällen darf die Krankenkasse Beiträge auch rückwirkend anpassen und nachfordern.Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte, deren beitragspflichtige Einnahmen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze (2012: 45.900 Euro/ Jahr) liegen, müssen ihrer Krankenkasse regelmäßig ihr Einkommen nachweisen. Dies geschieht in der Regel durch Vorlage des aktuellen Steuerbescheids. Auf dessen Grundlage legt die Krankenkasse den Beitrag fest – und zwar mit Wirkung ab dem Folgemonat bis zur Vorlage des nächsten Steuerbescheids. Die bisherigen Beitragszahlungen werden nicht rückwirkend verändert, auch wenn der Steuerbescheid eigentlich für einen vergangenen Zeitraum gilt. Wird beispielsweise der Steuerbescheid für 2010 im März 2012 eingereicht. wird der Beitrag zum I. April 2012 entsprechend angepasst. Einkommensveränderungen wirken sich daher erst mit einer größeren Verzögerung auf den Beitrag aus. Die Krankenkasse darf grundsätzlich weder gezahlte Beiträge zurückzahlen noch rückwirkend Beitragsnachzahlungen fordern. Davon gibt es jedoch zwei Ausnahmen:

Existenzgründer

Zum einen ist dies bei Existenzgründern der Fall. Wird eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen, liegt noch kein Steuerbescheid für entsprechende Einkünfte vor. Die Krankenkasse schätzt in solchen Fällen das Einkommen und setzt die Beiträge vorläufig fest. Sobald der erste Steuerbescheid bei der zuständigen Krankenkasse vorgelegt wird, werden die Beiträge entsprechend dem tatsächlichen Einkommen angepasst. Ist das Einkommen gemäß Steuerbescheid höher als zuvor angenommen, wird der Beitrag erhöht – und zwar sowohl für die Zukunft als auch für die Vergangenheit. Die Differenz zum bisherigen Beitrag muss nachgezahlt werden.

Verspätete Vorlage des Steuerbescheids

Zum anderen darf die Krankenkasse auch bei verspäteter Vorlage des Steuerbescheids Beiträge nachfordern, wenn das Einkommen des Versicherten gestiegen ist. Der Versicherte muss der Krankenkasse den Steuerbescheid normalerweise unmittelbar nach Erhalt vorlegen. Reicht er ihn jedoch Monate später ein, darf die Krankenkasse Beiträge für den Zeitraum zwischen Erhalt und Vorlage des Steuerbescheids nachfordern. Dies soll an einem Beispiel verdeutlicht werden: Der Versicherte erhält den Steuerbescheid im März 2.012., reicht ihn aber erst im August 2012 bei der Krankenkasse ein. Die Krankenkasse passt in diesem Fall den Beitrag nicht erst mit Wirkung zum Folgemonat September, sondern bereits mit Wirkung zum April 2.012 (dem Monat nach Erhalt des Steuerbescheids) fest.

 

Die größten Irrtümer zur Berufsunfähigkeit

 

Ein Versicherer hat in einer Studie untersuchen lassen, warum die eigentlich essenzielle Absicherung gegen das Risiko Berufsunfähigkeit (BU) für viele nicht wichtig scheint. Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, das viele Bürger fälschlicherweise glauben, adäquat gegen den Verlust der Arbeitskraft geschützt zu sein, eine mangelnde persönliche Risikoeinschätzung haben oder auch von falschen Ursachen ausgehen, die zur BU führen.
Obwohl Verbraucherschützer und Versicherer in seltener Einmütigkeit die Wichtigkeit der BU-Absicherung propagieren, ist seit Jahren und nach wie vor nur ein knappes Viertel gegen dieses existenzielle Risiko versichert.
 
Ursachen für die geringe Akzeptanz
 
Ein Lebensversicherer hat vor diesem Hintergrund durch das Meinungsforschungs-Institut TNS Infratest eine nach eigenen Angaben repräsentative Umfrage unter 936 berufstätigen Bundesbürgern zwischen 20 und 60 Jahren durchführen lassen.
Ziel war es, Ursachen für die relativ geringe Akzeptanz der Berufsunfähigkeits-Versicherung zu finden – ob eine private BU-Absicherung etwa für zu teuer oder für überflüssig gehalten wird und wie gut der Einzelne zum Thema BU informiert ist. Gefragt nach ihrer Ausgabebereitschaft würden nur 20 Prozent gar nichts für eine BU-Absicherung bezahlen.
52 Prozent würden ihr Geld jedoch lieber für andere Dinge ausgeben und daher keine Versicherung abschließen, so ein weiterer gewichtiger Grund. Auch wenn nur ein gutes Viertel dem Grund für einen Verzicht auf eine BU-Absicherung zustimmte, dass man schlecht informiert sei, so sind mit 49 Prozent fast doppelt so viele der Ansicht, sie hätten auf andere Art gegen Berufsunfähigkeit vorgesorgt.
 
Fehlerhafte Absicherung
 
Fälschlicherweise denken rund zwei Drittel aller Befragten, dass Sparen, eine Unfallversicherung oder der Erwerb von Immobilien einen adäquaten Schutz im Falle einer BU darstellt. 54 Prozent sind der Meinung, dass die Lebensversicherung, und 42 Prozent, dass eine Krankenzusatz-Versicherung die richtige Absicherung wäre.
Dass die Berufstätigen mehrheitlich jede der genannten Vorsorgeformen für den Fall der Berufsunfähigkeit für geeignet halten, zeigt nach Ansicht der Studienautoren ein großes Maß an Uninformiertheit.
Denn nur in der Lebensversicherung könnte das Risiko einer Berufsunfähigkeit gezielt abgesichert werden, aber auch nur dann, wenn zum Hauptvertrag auch eine BU-Zusatzversicherung, die im Versicherungsfall zum Beispiel eine Rente auszahlt, mit eingeschlossen wird. Die private Berufsunfähigkeits-Versicherung als Einzelpolice, die beste Absicherung bei BU, spielte bei der Studie bezüglich der geeigneten BU-Maßnahmen für die Befragten jedoch keine herausragende Rolle.
 
Unterschätzte Risiken
 
Weitere Fehleinschätzungen zeigen sich auch bei den Ursachen für Berufsunfähigkeit. So wurden von den Befragten am häufigsten Rückenleiden (43 Prozent) und Unfälle (37 Prozent) genannt. Tatsächlich liegt der Anteil der Ursache Rückenleiden jedoch nur bei 17 Prozent – und derjenige der Ursache Unfälle sogar nur bei fünf Prozent.
Letzteres könnte ein Grund dafür sein, warum die Unfallversicherung bei den oben genannten Absicherungsmethoden gegen BU so häufig genannt wird. Leicht unterschätzt wird hingegen die Ursache „psychische Erkrankungen“. Während dies mit 27 Prozent nur ein gutes Viertel der Befragten angab, liegt diese Ursache mit 33 Prozent tatsächlich an der Spitze der BU-Gründe.
Hierdurch entsteht nach Ansicht der Studienautoren folgendes Problem: „Wenn die Bevölkerung die Gründe für Berufsunfähigkeit nicht kennt, schätzt sie auch das Risiko der persönlichen Betroffenheit falsch ein.“
 
Mangelnde persönliche Risikoeinschätzung
 
Dies wird durch ein weiteres Studienergebnis belegt: Ganze fünf Prozent der Befragten halten die Wahrscheinlichkeit, persönlich von Berufsunfähigkeit betroffen zu werden, für „sehr groß“, weitere acht Prozent für „groß“. Zusammengefasst halten sich also lediglich 13 Prozent für gefährdet.
Mehr als ein Drittel gab hingegen „weniger groß“ an – und die Mehrheit von 49 Prozent hält das Risiko für sich selbst nur für „gering“. Tatsächlich müsste aber rund jeder fünfte Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden, stellen die Studienautoren heraus.
Bei den 20- bis 29-Jährigen und bei den Frauen liegt das Gefährdungsbewusstsein („groß“ und „sehr groß“) mit zusammen acht Prozent deutlich geringer. Mit neun Prozent ebenfalls unterdurchschnittlich ausgeprägt ist der Wert bei „den sonst überdurchschnittlich gut informierten Befragten mit Abitur oder einem höheren Bildungsabschluss“.
 
Tätigkeitsbezogene Gefahr?
 
Mehr als doppelt so hoch (20 Prozent) ist der Wert hingegen bei den Befragten mit Hauptschulabschluss. Die Auftraggeber der Studie vermuten hier einen wahrscheinlichen „Zusammenhang zwischen der angesichts des Bildungsabschlusses üblicherweise ausgeübten Tätigkeit und der persönlichen Risikoeinschätzung“.
In Verknüpfung mit den oben genannten vermuteten wichtigsten BU-Ursachen ergibt sich für die Studienautoren „ein eindeutiges Bild: (…) Wer berufsunfähig ist, ist nach Meinung vieler Befragter offenbar dauerhaft körperlich behindert und sitzt im Rollstuhl“.
Auf dieser Basis gelangten die Befragten dann auch zu der Fehleinschätzung ihres persönlichen Risikos. Wer sich für nicht unfallgefährdet halte und auch keinen körperlich anstrengenden Tätigkeiten nachgehe, sehe für sich auch nur ein geringes BU-Risiko. Tatsächlich sind jedoch psychische Störungen die Hauptursachen für eine BU.
 
Irrtümer zum Thema Berufsunfähigkeits-Versicherung
 
Weitere Wissenslücken zeigen sich auch bei verschiedenen Aussagen zur BU-Versicherung, denen die Befragten entweder zustimmen oder die sie ablehnen konnten. Zwar wissen drei Viertel der Bevölkerung, dass die staatlichen Leistungen nicht ausreichen – aber lediglich 22 Prozent stimmten der Aussage zu, dass die Leistungen über den gesetzlichen Schutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit ausreichten und eine private Absicherung nicht erforderlich sei.
Auf der anderen Seite hielt ein gutes Drittel die falsche Aussage, dass Leistungen aus einer privaten BU-Versicherung mit der gesetzlichen Absicherung verrechnet werden und der Staat entsprechend weniger zahle, wenn die private Versicherung leiste, für zutreffend.
Die korrekte Aussage, dass es bei der Absicherung durch den Gesetzgeber nur darum gehe, ob man noch irgendeine berufliche Tätigkeit ausüben könne und der derzeit ausgeübte Beruf folglich keine Rolle spiele, hielten ebenfalls ein gutes Drittel für unwahr. Und sogar mehr als vier von zehn Befragten glaubten fälschlicherweise sogar, dass die private BU-Versicherung bei selbst verschuldeten Unfällen nicht zahle.
 
Die richtige Absicherung
 
Was viele nicht wissen: Kann jemand aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben, hat er nur einen Anspruch auf eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn er gesetzlich rentenversichert ist und vor dem 2.1.1961 geboren wurde. Alle Jüngeren bekommen nämlich nur dann eine Leistung, wenn sie nicht in der Lage sind, sechs oder mehr Stunden am Tag irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben.
Grundsätzlich müssen zudem bestimmte Versicherungs- und Beitragszeiten erfüllt sein. Doch selbst wer eine gesetzliche Berufsunfähigkeits- oder eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten würde, müsste mit einer gravierenden Einkommenslücke im Vergleich zum bisherigen Verdienst rechnen. Eine volle Erwerbsminderungsrente erhält im Übrigen nur derjenige, der aufgrund seiner gesundheitlichen Verfassung weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.
Gesetzlich nicht Rentenversicherte oder nicht über ein Versorgungswerk abgesicherte Selbstständige erhalten im Falle einer Berufs- oder Erwerbsminderung gar keine Leistung. Daher empfiehlt es sich für Berufstätige, eine passende private Berufsunfähigkeits-Versicherung sowie für Kinder und Personen ohne Berufstätigkeit eine Erwerbsunfähigkeits-Police abzuschließen. Diese leistet, egal ob die gesundheitlichen Einschränkungen infolge eines Unfalles oder auch einer Krankheit begründet liegen. Ein Versicherungsfachmann hilft Ihnen dabei, eine individuell passende Absicherung zu finden.
 
 

Krankengeld nach Arbeitsende?

Wird ein gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer am letzten Tag seines Arbeitsverhältnisses von einem Arzt krankgeschrieben, so hat er trotz des nicht mehr bestehenden Beschäftigungs-Verhältnisses ab dem Folgetag einen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden (Az. L 16 KR 73/10).

Ein Mann hatte seinen Arbeitsplatz verloren und wurde unmittelbar vor dem Ausscheiden aus den Diensten seines Arbeitgebers krank und von seinem Arzt arbeitsunfähig geschrieben. Auch nach der offiziellen Beendigung seines Arbeitsverhältnisses war er weiterhin krank. Sein Antrag auf Zahlung von Krankengeld über das Ende seiner Beschäftigungszeit hinaus wurde jedoch von seiner Krankenkasse abgelehnt.
Zur Begründung wies die Kasse den gekündigten Arbeitnehmer darauf hin, dass ein Anspruch auf Zahlung eines Krankengeldes nach den gesetzlichen Bestimmungen erstmals einen Tag nach einer Krankschreibung besteht. Zu diesem Zeitpunkt habe er sich jedoch in keinem versicherungs-pflichtigen Arbeitsverhältnis mehr befunden. Der Fall landete schließlich vor Gericht. Nachdem der Versicherte mit seiner Klage in der ersten Instanz gescheitert war, errang er mit seiner Berufung vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen einen Sieg.
Nach Ansicht der Richter reicht es zur Entstehung eines Anspruchs auf Zahlung von Krankengeld aus, dass die Arbeitsunfähigkeit zu einem Zeitpunkt festgestellt wird, zu dem noch eine Versicherung mit Krankengeldanspruch besteht. Das war im Fall des Klägers sein offizieller letzter Arbeitstag. Schließt sich daran nahtlos ein Krankengeldanspruch an, so ist das Krankengeld trotz eines nicht mehr bestehenden Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der Erkrankung weiterzuzahlen.
 
Hinweispflicht der Krankenkasse 
Um den Anspruch bei fortbestehender Erkrankung zu erhalten, muss ein Versicherter spätestens am letzten Tag des Zeitraums, für den ihn der behandelnde Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hat, erneut zum Arzt gehen und sich das Fortbestehen attestieren lassen.
Hierauf muss ihn seine Krankenkasse jedoch hinweisen. „Versäumt die Kasse diesen Hinweis, ist es unschädlich, wenn der Versicherte erst einen Tag später den Arzt aufsucht und deshalb kein lückenloser Krankengeldanspruch besteht“, so das Gericht. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls wurde eine Revision zum Bundessozialgericht zugelassen. Da die Krankenkasse von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.
 
Mögliche Einkommenslücken schließen
 
Grundsätzlich müssen gesetzlich Krankenversicherte im Krankheitsfall mit Einkommenseinbußen rechnen. Denn nach der gesetzlichen sechswöchigen Lohnfortzahlung des Arbeitnehmers zahlt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für maximal 78 Wochen 70 Prozent des Bruttolohns, höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens.
Insbesondere gut verdienende Angestellte haben bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit oftmals hohe finanzielle Einbußen im Vergleich zum Gehalt. Die GKV berücksichtigt nämlich für die Höhe des Krankengeldes maximal das Einkommen bis zur Beitragsbemessungs-Grenze (monatlich 3.712,50 € in 2011 und 3.825 € in 2012). Das Gehalt oberhalb dieser Grenze wird nicht mit einbezogen. Mit einer privaten Krankentagegeld-Versicherung lassen sich diese Einkommenseinbußen jedoch ausgleichen.