Die Central drückt Generali
PKV-Verband drängt auf einen Nichtzahler-Tarif
Berufsunfähigkeit – ein unterschätzte Risiko
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Formen der privaten Absicherung. Nachdem der Gesetzgeber vor elf Jahren allen nach Januar 1961 Geborenen die Leistungen aus der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung gestrichen hat, beschränkt sich der gesetzliche Versicherungsschutz auf die heute 52-Jährigen und Älteren.
Freiwillig in der GKV Versicherte – Steuerbescheid früh einreichen
Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen ihrer Krankenkasse zur Beitragsbemessung regelmäßig ihren Steuerbescheid vorlegen. Ist das Einkommen des Versicherten gestiegen, wird sein Beitrag für die Zukunft angepasst. Doch in manchen Fällen darf die Krankenkasse Beiträge auch rückwirkend anpassen und nachfordern.Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte, deren beitragspflichtige Einnahmen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze (2012: 45.900 Euro/ Jahr) liegen, müssen ihrer Krankenkasse regelmäßig ihr Einkommen nachweisen. Dies geschieht in der Regel durch Vorlage des aktuellen Steuerbescheids. Auf dessen Grundlage legt die Krankenkasse den Beitrag fest – und zwar mit Wirkung ab dem Folgemonat bis zur Vorlage des nächsten Steuerbescheids. Die bisherigen Beitragszahlungen werden nicht rückwirkend verändert, auch wenn der Steuerbescheid eigentlich für einen vergangenen Zeitraum gilt. Wird beispielsweise der Steuerbescheid für 2010 im März 2012 eingereicht. wird der Beitrag zum I. April 2012 entsprechend angepasst. Einkommensveränderungen wirken sich daher erst mit einer größeren Verzögerung auf den Beitrag aus. Die Krankenkasse darf grundsätzlich weder gezahlte Beiträge zurückzahlen noch rückwirkend Beitragsnachzahlungen fordern. Davon gibt es jedoch zwei Ausnahmen:
Existenzgründer
Zum einen ist dies bei Existenzgründern der Fall. Wird eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen, liegt noch kein Steuerbescheid für entsprechende Einkünfte vor. Die Krankenkasse schätzt in solchen Fällen das Einkommen und setzt die Beiträge vorläufig fest. Sobald der erste Steuerbescheid bei der zuständigen Krankenkasse vorgelegt wird, werden die Beiträge entsprechend dem tatsächlichen Einkommen angepasst. Ist das Einkommen gemäß Steuerbescheid höher als zuvor angenommen, wird der Beitrag erhöht – und zwar sowohl für die Zukunft als auch für die Vergangenheit. Die Differenz zum bisherigen Beitrag muss nachgezahlt werden.
Verspätete Vorlage des Steuerbescheids
Zum anderen darf die Krankenkasse auch bei verspäteter Vorlage des Steuerbescheids Beiträge nachfordern, wenn das Einkommen des Versicherten gestiegen ist. Der Versicherte muss der Krankenkasse den Steuerbescheid normalerweise unmittelbar nach Erhalt vorlegen. Reicht er ihn jedoch Monate später ein, darf die Krankenkasse Beiträge für den Zeitraum zwischen Erhalt und Vorlage des Steuerbescheids nachfordern. Dies soll an einem Beispiel verdeutlicht werden: Der Versicherte erhält den Steuerbescheid im März 2.012., reicht ihn aber erst im August 2012 bei der Krankenkasse ein. Die Krankenkasse passt in diesem Fall den Beitrag nicht erst mit Wirkung zum Folgemonat September, sondern bereits mit Wirkung zum April 2.012 (dem Monat nach Erhalt des Steuerbescheids) fest.
Die größten Irrtümer zur Berufsunfähigkeit
Krankengeld nach Arbeitsende?
Wird ein gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer am letzten Tag seines Arbeitsverhältnisses von einem Arzt krankgeschrieben, so hat er trotz des nicht mehr bestehenden Beschäftigungs-Verhältnisses ab dem Folgetag einen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden (Az. L 16 KR 73/10).



