18. Mai 2012

Refresh der Internetseite

Auf Grund von Kundenwünschen habe ich meine andere Internetseite   überarbeit. da diese doch im Laufe der Zeit in die Jahre gekommen ist. Ich möchte doch auch zu Sachversicherungen Hinweise , Informationen und Unterstützung geben. Gern komme ich diesen Wünschen nach. Aus diesem Grunde habe ich die Domain www.versicherungsvergleiche-pkvberlin.de neu gestaltet. Aber diese ist noch nicht ganz fertig, wird aber weiter mit Inhalten gefüllt.

Anregungen, Wünsche  und Kritik nehme ich gern entgegen. Die Onlinerechner für Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz , Unfallversicherunjg und Wohngebäudeversicherung sind nun wieder online und Sie können diese wie gewohnt anonym benutzen und bei Bedarf auch OInlineabschlüsse machen.

Natürlich, und das ist mir wichtig, sollen Sie auch in diesen Bereichen, weiterhin kompetent beraten und betreut werden. Langjährige Partnerschaften, ermöglichen es mir Sie auch in Fragen der gewerblichen und privaten Sachversicherung zu unterstützen. 

2.PKV-Treff am 09.05.2012

Ich war am gestrigen Tage zu einer größeren ganztägigen Veranstaltung im Marriot Hotel am Potsdamer Platz eingeladen.
Hochkarätige Referenten waren vom PKV-Verband, Vorstände von Gesellschaften,Aktuare,Buchautoren,Motivationstrainer, Chefärzte von Kliniken, niedergelassene Ärzte und Apotheker. Thema waren die derzeitigen Probleme in unserem dualen Gesundheitssystem.
Auf der einen Seite die Probleme der PKV mit den letzten Beitragsanpassungen, die von einigen Gesellschaften (bedingt durch falsche Marktpolitik und Kalkulation) den Durchschnitt aller Gesellschaften ins Negative gedrückt haben. Die durchschnittliche Beitragsanpassung der PKV betrug  eigentlich  3,5 %. Die der GKV 3,2 %. Ca.45% Versicherte in der PKV hatten aber gar keine Beitragsanpassung. Der 10-Jahres Durchschnitt lag somit in der PKV bei 4,5 % und der der GKV bei 3,2 %.Auch das Nichtzahlerproblem belastete beide Systeme. Die PKV mußte das Problem selber lösen, die GKV erhielt 14 Millionnen an Steuerzuschuß !!
Zu den neuerlichen massiv geführten Angriffen auf die PKV (vornehmlich durch die AOK) ist zu sagen, dass diese vermutlich politisch gesteuert sind,wenn wir uns vor Augen halten, dass im Dezember 2011 durch die SPD, Linke und die Grünen eine "Bürgerversicherung" als Wahlpropaganda als wahlstategische Ziel aufgenommen wurden. Man muß dazu wissen, dass unter unserer damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt diverse Abteilungsleiter in diesem Ministerium aus der AOK kamen und eine nachhaltige Zusammenarbeit zwischen der SPD und der AOK nach wie vor besteht.  
Nicht jede private KrankenvolIversicherung ist eine echte Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung ist.Nachwie vor gibt es Billig(Schrott)tarife, die es nicht wert sind, sich der PKV zuordnen zu lassen.Auch die GKV hat durchaus Vorteile  kann z.B. bei der Mutterschaftsvorsorge, dem Mutterschaftsgeld oder der Familienversicherung punkten. Vorsicht ist auf jeden Fall bei PKV-Grundschutztarifen geboten, denn die Leistungseinschränkungen dieser Tarife bietet erhebliches Haftungspotential für den Makler oder Mehrfachagenten. 
Ich möchte hier aber auch die Leistungen der PKV hervorheben, denn nur in diesem System können alle nur denkbaren medizinischen Leistungen erstattet werden zu einem oft sogar günstigeren Beitrag als in der GKV. Da die Leistungen, die die GKV erbringen kann, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen, gibt es immer wieder Beispiele aus der Praxis, die wir hier nicht unerwähnt lassen wollen.
So schreibt mein geschätzter Partner Clemens W. Ressel in seinem Buch: "Todsicher versichert" von seinem blinden Nachbarn, der bei seiner GKV einen Blindenhund beantragt, um im Straßenverkehr besser zurecht zu kommen.
Hier die Antwort seiner gesetzlichen Kasse:
"Zu den vitalen Lebensbedürfnissen gehöre lediglich, dass der Blinde "die alltäglichen Verrichtungen im Nahbereich der Wohnung selbständig erledigen kann. Dafür genügt ein Blindenstock. Ein Hund wäre wegen des Gebotes der Wirtschaftlichkeit nicht zulässig"
 Beispiele für das Maß des Notwendigen überschreitende Leistungen sind auch > Ultraschalluntersuchungen der Gebärmutter/Eierstöcke oder der Brust im Rahmen der Krebsfrüherkennung.
Ein Augenarzt berichtet über das spezielle IGeL-Problem – Grüner Star = Glaukom "Jedem Privatpatienten ab 18 Jahren messe ich in meiner Praxis den Augeninnendruck und schaue mir gena die Pupille am Augenhintergrund an. Warum? Weil ich es so gelernt habe. Weil das die ganzheitliche Augenheilkunde ist. Weil nur dies eine komplette Augenuntersuchung ist.Dagegen ist dieses Thema bei Kassenpatienten eine der Hauptursachen für die Frustration des deutschen Kassenarztes. Alleine der Gedanke, dass das Glaukom immer noch die dritthäufigste Erblindungsursache in Deutschland ist. Die Tatsache, dass aber die Glaukomvorsorge von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt wird, tut uns Augenärzte sehr weh. Wir haben mehr als 10 Jahre dafür gekämpft und im Jahr 2006 endgültig den Kampf verloren. " Durch die Budgetierung wird den Ärzten ein fester finanzieller Rahmen aufgezwungen mit dem die niedergelassenen Ärzte die Versorgung ihrer Patienten realisieren müssen. Sollten Sie ihr Budget nicht einhalten, müssen die Ärzte die Mehrausgaben aus eigener Tasche bezahlen. Diese können schon mal mehrere Tausende Euro ausmachen:
Erst im Januar 2010 beging ein verzweifelter niedersächsischer Arzt Selbstmord, weil er über 660.000 Euro zurückzahlen musste.
Erwähnt sei hier auch noch einmal der §12 SGBV " Die Leistungen(der Ärzte) müssen ausreichen,zweckmäßig und wirtschjaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten".
Im Gegensatz dazu für die PKV: §1 der Gebührenordnung: "Vergütungen darf der Arzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige Versorgung erforderlich sind". 
 

Geschützt: Continentale lehnt einen Behandlungsplan ab

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Kurz und knapp

BU-Bedingungen überarbeitet

Der Volkswohl Bund hat die Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherungen überarbeitet. So wurden die Nachversicherungsgarantien um weitere Ablässe erweitert und die Infektionsklausel ausgeweitet.Diese gilt jetzt für alle Berufe. Sie besagt, dass eine Berufsunfähigkeit auch dann vorliegt, wenn der Versicherte wegen einer Infektion ein behördliches Berufsverbot erhält. Bei der Nachversicherungsgarantie gibt es jetzt weitere Anlässe – beispielsweise eine Scheidung oder den Tod des Ehegatten –, die eine Erhöhung der vereinbarten BU-Rente ohne neue Gesundheitsprüfung zulassen. Beim vorübergehenden Ausscheiden aus dem Beruf, etwa wegen Elternzeit oder Arbeitslosigkeit, bezieht sich die Feststellung der Berufsunfähigkeit trotzdem auf den zuletzt ausgeübten Beruf. Außerdem hat der Volkswohl Bund seine Beratungs- und Unterstützungsleistung für den BU-Fall nun schriftlich in den Bedingungen fixiert.
 
Starkes Neugeschäft
 
Der R+V Krankenversicherung gelang 2011 dank des Neugeschäftes ein Beitragszuwachs von 17,3 Prozent auf 298 Millionen Euro gebuchte Beiträge. Die Zahl der Krankenversicherten stieg um zwölf Prozent auf rund 553.000, davon gut 52.000 in der Krankenvollversicherung. Das Auslandsgeschäft – der Rückgang der Einmalbeiträge in Italien – führte konzernweit zu einem Beitragsrückgang von 1,8 Prozent auf 5,8 Milliarden Euro. Erwirtschaftet wurde im Segment Leben/Kranken ein Vorsteuerergebnis in Höhe von 199 Millionen Euro, ein Plus von 4,2 Prozent
 
Neuer Vollversicherungstarif
Die beiden Krankenversicherer des Konzerns Versicherungskammer Bayern (VKB), Bayerische Beamtenkrankenkasse und Union Krankenversicherung, haben eine neue Krankheitskostenvollversicherung entwickelt.
Gesundheit Comfort gibt es in den drei Selbstbehaltstufen 300, 900 oder 1200 Euro. Beim Zahnersatz kann sich der Versicherte zwischen drei Möglichkeiten bei der Erstattungshöhe entscheiden: 50, 75 oder 90 Prozent. Zahnbehandlung ist in jedem Fall zu 100 Prozent enthalten. Pflege- und Krankentagegeld können gesondert hinzugefügt werden.
Zum Leistungsspektrum gehört die hundertprozentige Kostenübernahme beispielsweise für ambulante Leistungen wie Transport zur Notfallbehandlung, häusliche Behandlungspflege und Palliativversorgung, für stationäre Leistungen bei psychotherapeutischer Behandlung ohne zeitliche Begrenzung, für eine Begleitperson im Krankenhaus und für Hospizversorgung, ebenso für Generika, Prothesen und für kieferorthopädische Behandlungen. 80 Prozent Erstattung bietet er unter anderem für Heilpraktikerbehandlung, ambulante Psychotherapie und Originalpräparate. Die allgemeinen und besonderen Wartezeiten entfallen, der Versicherungsschutz gilt weltweit. Er ist kein Primärarzttarif, der Versicherte kann also direkt zum Facharzt gehen.Die Einteilung in die bisherigen Berufsgruppen fällt weg; unterschieden wird in den Selbstbehalt-Stufen 900 und 1200 Euro nur noch zwischen Selbstständigen und Angestellten. Leistungsverzeichnisse und Hilfsmittelkataloge werden den Angaben zufolge anhand des medizinisch-technischen Fortschritts regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
 
BUZ ohne Gesundheitsprüfung
Die Stuttgarter bietet eine Berufsunfähigkeitsabsicherung ohne Gesundheitsprüfung an. Damit können die Beiträge für die Altersvorsorge für den Fall einer Berufsunfähigkeit abgesichert werden.In dem vereinfachten Antragsprozess müssen keine Gesundheitsfragen mehr beantwortt werden. Versicherte können die neue Zusatzversicherung „BUZ-B Xpress“ zu den Stuttgarter Rententarifen hinzuwählen. Durch den Verzicht auf Fragen zu Gesundheit und sonstigen Risiken beschleunige sich der Antragsprozess, erläutert der Versicherer. Nur den Beruf muss der Versicherte angeben. Die Wartezeit beträgt drei Jahre, ist die Berufsunfähigkeit durch einen Unfall verursacht, entfällt sie. Die Stuttgarter BUZ-B Xpress übernimmt im Fall der Berufsunfähigkeit die Beiträge zur Rentenversicherung. Dabei profitiere der Makler von einem deutlich schlankeren Verkaufsprozess.
Die Versicherung kann zu folgenden Tarifen der Stuttgarter Tarifen hinzugewählt werden: Basis-Rente, Direkt-Rente, Flex-Rente, Gesundheitskonto sowie in der betrieblichen Altersversorgung. Sie ist pro Person bei allen Rententarifen generell bis zu einem monatlichen Höchstbeitrag der Hauptversicherung von 250 Euro wählbar, in der bAV sind höhere Maximalbeiträge der Hauptversicherung möglich. Das Höchsteintrittsalter beträgt 51 Jahre, die Mindestversicherungsdauer zwölf Jahre, auch eine Dynamik ist möglich.
 
Jeder Fünfte ohne Haftpflichtpolice
Jeder fünfte Deutsche hat keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen. Jeder Zweite kennt die Höhe der versicherten Deckungssumme nicht, in vielen Fällen liegt diese weit unter dem empfohlenen Standardwert, über einen Schutz bei Forderungsausfall verfügen nur die wenigsten. Zu beunruhigenden Ergebnissen kam eine Studie eines Versicherers zur privaten Haftpflichtpolice.„Wie bei jeder anderen Police ist es auf jeden Fall ratsam, die Leistungen seiner Haftpflicht von Zeit zu Zeit zu überprüfen“, so ein Produktmanager Haftpflicht dieser Versicherung. „Dabei sollte es nicht nur um die Höhe der Deckungssumme gehen. Denn auch an anderen Stellen wurde der Leistungsumfang der Privathaftpflichtversicherung in den letzten Jahren regelmäßig verbessert.“Ein weiteres großes Risiko sei es, von einem Menschen geschädigt zu werden, der keine eigene Haftpflichtversicherung hat und den Schaden auch nicht aus eigenen Mitteln begleichen kann, stellt der Versicherer weiter fest. Dieses finanzielle Risiko fängt eine „Forderungsausfalldeckung“ in der Privathaftpflicht-Police des Geschädigten auf. Doch mehr als 60 Prozent der Befragten wissen nicht, ob sie eine entsprechende Klausel vereinbart haben, ergab die Studie weiter. Hinzu kommen fast 25 Prozent, die das Vorhandensein dieser Klausel in ihren Verträgen explizit ausschließen.Ihre Haftpflichtpolice können Sie hier überprüfen
 
Ideal sortiert Pools aus 
Die Ideal Versicherung hat ihre Zusammenarbeit mit Pools beschränkt und die Namen im Internet veröffentlicht. Ursachen und Hintergründe. Pools haben deutliche und offensichtliche Defizite in Transparenzfragen, kritisiert Rainer M. Jacobus. Der Ideal-Vorstandsvorsitzende will um jeden Preis verhindern, dass „Schmuddelvertreter über den Umweg des Pools zu uns kommen.“ Daher arbeitet die auf Senioren spezialisierte Gesellschaft ab sofort nur noch mit ausgewählten Pools und Maklern zusammen.
 
 

Zur Beitragsentwicklung in PKV und GKV

Zu den neuerlichen Äußerungen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen erklärt der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Volker Leienbach:"Dass die Verbraucherzentrale aus bundesweit 144 Beschwerden bei insgesamt 9 Millionen Privatvollversicherten allen Ernstes Schlussfolgerungen über angebliche Systemfehler der PKV ziehen will, ist schlicht unseriös.Mehrere unabhängige Branchen-Analysedienste haben aktuell einen Beitragsanstieg in der PKV von durchschnittlich nur rund 2 Prozent festgestellt. Das Analysehaus "Morgen & Morgen" hat sogar nachgewiesen, dass es für rund 45 Prozent der PKV-Tarife 2012 gar keine Beitragserhöhung gibt. Die Experten der Deutschen Aktuarvereinigung haben die langfristige Beitragsentwicklung von Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung seit 1997 analysiert. Demnach betragen die jährlichen Steigerungen im Schnitt in der PKV knapp 3,3 Prozent und rund 3,1 Prozent in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Das zeigt: Die steigenden Gesundheitskosten betreffen beide Versicherungssysteme gleichermaßen, wobei die PKV mit ihren kapitalgedeckten Alterungsrückstellungen weitaus besser darauf vorbereitet ist.

Besonders zahlreich waren Erhöhungen der Central Krankenversicherung, DKV und bei der Gothaer Versicherung.In Einzelfällen, in denen sich Versicherte von der Beitragsentwicklung in ihrem Tarif überfordert fühlen, gibt es wirksame Alternativen. Jeder Privatversicherte hat das gesetzliche Recht zum Wechsel in andere, preiswertere Tarife seines Versicherers. Und in Problemfällen gibt es für langjährig Privatversicherte einen funktionierenden Sozialtarif: den brancheneinheitlichen Standardtarif mit deutlich geringeren Beiträgen bei Leistungen entsprechend der Gesetzlichen Krankenversicherung.Dass die Verbraucherzentrale dieses für betroffene Versicherte besonders wirksame Angebot zur Beitragssenkung überhaupt nicht erwähnt, weckt Zweifel an der Qualität ihrer Beratungsarbeit.

Die EinzelfallKritik der Verbraucherzentralen kann nicht darüber hinwegtäuschen, was sich Tag für Tag in der Praxis beweist: Deutschland hat dank seines Zwei-Säulen-Systems aus Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung eine auch im internationalen Vergleich hervorragende Gesundheitsversorgung mit kurzen Wartezeiten, freier Arztwahl und medizinischem Fortschritt für alle. Nur die Private Krankenversicherung trifft Vorsorge für den demografischen Wandel. Die Privatversicherten haben einen großen Kapitalstock für die höheren Kosten im Alter gebildet – während die GKV ihre steigenden Ausgaben einfach den kleiner werdenden künftigen Generationen überlässt. Umso mehr stärkt der solide Finanzierungsbeitrag der PKV die Gesundheitsversorgung. Das kommt allen Patienten zugute, auch den GKV-Versicherten. Je mehr Menschen und Leistungen kapitalgedeckt in der PKV abgesichert werden, desto besser für die Zukunft des Gesundheitswesens."

Zu den Äußerungen des Vorsitzenden des AOK-Bundesverbands, Jürgen Graalmann, in einem Interview der Deutschen Presse-Agentur erklärt PKV-Verbandsdirektor Volker Leienbach:"Die abfälligen Äußerungen des Vorsitzenden des AOK Bundesverbandes über die Private Krankenversicherung (PKV) haben mit der Realität nichts zu tun.

Wider besseres Wissen erfindet Herr Graalmann ein Horrorszenario, das durch nichts belegt ist. Tatsache ist vielmehr, dass es aktuell so viele Privatversicherte gibt wie nie zuvor: 9 Millionen Vollversicherte und 22 Millionen Zusatzversicherungen – und alle kommen freiwillig in die PKV. Aber  zu Korrruption, Abrechnungsbetrug wie  Falschabrechnungen in unserem Gesundheitswesen die mit mehreren  Milliarden Euro beziffert werden wird nur oberfächlich, wenn überhaupt, Stellung genommen.                                       

Dass der Repräsentant einer privilegierten öffentlich-rechtlichen Körperschaft wie der AOK wahrheitswidrig einen privatwirtschaftlichen Wettbewerber schlechtredet, ist eine üble Entgleisung. Wenn in der freien Wirtschaft ein Unternehmen so etwas über ein anderes sagen würde, wären Schadenersatzansprüche fällig.

 

 

 

Die Central drückt Generali

Die Generali Deutschland AG hat 2011 rund 1,1 Milliarden Euro Belastungen aus der Finanzmarktkrise verkraftet, dank Steuereffekte mehr verdient und ist dabei nach Beiträgen auch gewachsen. Bei Ertrag und Neugeschäft sind die Ziele nach den Aussagen von Vorstandschef Dietmar Meister erreicht worden. Das Jahr 2012 wird indes, ebenso wie die Bilanzpressekonferenz selbst, überschattet von der Central Krankenversicherung AG, die sich mit Billigtarifen verkalkuliert hat und nun umgebaut wird.Nachdem die Personenversicherer in den letzten Jahren für kräftiges Wachstum der Generali Deutschland Gruppe gesorgt haben, rechnet der Vorstandsvorsitzende Dietmar Meister nun für 2012 im günstigen Fall mit Stagnation in der Gruppe. Denkbar sei aber auch ein „leichtes Minus“. Brutto nahmen die gebuchten Beiträge 2011 um 1,7 Prozent auf 13,3 Milliarden Euro zu. In der Lebensversicherung leidet die Gruppe unter dem allgemeinen Markttrend, von dem man sich allerdings absetzen will, und in der Krankenversicherung unter der Kündigungswelle bei der Central Krankenversicherung AG(ca. 42000 Kündigungen 2011) und deren Umbau . Dieser könne die Gruppe auch 2013 und 2014 noch belasten.
 
„Wir haben kein Finanzierungs- oder Ergebnisproblem bei der Central, sondern Geschäftsprobleme, möglicherweise auch einen Reputationsverlust“, so Generali-Vorstandschef Dietmar Meister. Meister. Bei den von ihm als „Billigtarife“ bezeichneten Einsteigertarifen „Ecoline“ hätten Leistungen und Prämien nicht in einem vernünftigen Verhältnis gestanden.
Diese Tarife waren Anfang August geschlossen worden. „Das war strategisch nicht haltbar und nicht durchhaltbar“, erklärte der Vorstandsvorsitzende.
Nach Beitragsanpassungen von durchschnittlich 12,9 Prozent über alle Tarife und Verteuerungen von bis zu 30 Prozent bei den Einsteigertarifen kündigten 2011 rund 42.000 Central-Kunden ihre Vollversicherung. Das waren rund viermal soviel wie in früheren Zeiten.
Anfang 2012 habe es weitere Kündigungen gegeben, so Meister. Bezogen auf Ende 2011 sei die Zahl der Vollversicherten um 14.000 auf 494.000 gesunken. Die Zahl der Nicht-Zahler wollte Meister nicht beziffern. Er sagte, dass sie „leicht überproportional“ sei, was auch mit den Einsteigertarifen zusammenhänge.
2011 war das Segment Krankenversicherung noch um 4,3 Prozent auf 2,31 Milliarden Euro Beitrag gewachsen. 85 Prozent des Zuwachses resultierten allerdings aus Verteuerungen – üblich sind hier 50 Prozent.
 
Das Neugeschäft über Makler habe man praktisch eingestellt. Nach überproportionalen Beitragsanpassungen und ohne das Angebot der Einsteigertarife hätte man von diesem Vertriebsweg ohnehin nichts mehr bekommen, meinte Meister.
Man sollte sich fragen, warum. Diese Tarife konnte man ja auch keinem anbieten.
 

Freiwillig in der GKV Versicherte – Steuerbescheid früh einreichen

Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen ihrer Krankenkasse zur Beitragsbemessung regelmäßig ihren Steuerbescheid vorlegen. Ist das Einkommen des Versicherten gestiegen, wird sein Beitrag für die Zukunft angepasst. Doch in manchen Fällen darf die Krankenkasse Beiträge auch rückwirkend anpassen und nachfordern.Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte, deren beitragspflichtige Einnahmen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze (2012: 45.900 Euro/ Jahr) liegen, müssen ihrer Krankenkasse regelmäßig ihr Einkommen nachweisen. Dies geschieht in der Regel durch Vorlage des aktuellen Steuerbescheids. Auf dessen Grundlage legt die Krankenkasse den Beitrag fest – und zwar mit Wirkung ab dem Folgemonat bis zur Vorlage des nächsten Steuerbescheids. Die bisherigen Beitragszahlungen werden nicht rückwirkend verändert, auch wenn der Steuerbescheid eigentlich für einen vergangenen Zeitraum gilt. Wird beispielsweise der Steuerbescheid für 2010 im März 2012 eingereicht. wird der Beitrag zum I. April 2012 entsprechend angepasst. Einkommensveränderungen wirken sich daher erst mit einer größeren Verzögerung auf den Beitrag aus. Die Krankenkasse darf grundsätzlich weder gezahlte Beiträge zurückzahlen noch rückwirkend Beitragsnachzahlungen fordern. Davon gibt es jedoch zwei Ausnahmen:

Existenzgründer

Zum einen ist dies bei Existenzgründern der Fall. Wird eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen, liegt noch kein Steuerbescheid für entsprechende Einkünfte vor. Die Krankenkasse schätzt in solchen Fällen das Einkommen und setzt die Beiträge vorläufig fest. Sobald der erste Steuerbescheid bei der zuständigen Krankenkasse vorgelegt wird, werden die Beiträge entsprechend dem tatsächlichen Einkommen angepasst. Ist das Einkommen gemäß Steuerbescheid höher als zuvor angenommen, wird der Beitrag erhöht – und zwar sowohl für die Zukunft als auch für die Vergangenheit. Die Differenz zum bisherigen Beitrag muss nachgezahlt werden.

Verspätete Vorlage des Steuerbescheids

Zum anderen darf die Krankenkasse auch bei verspäteter Vorlage des Steuerbescheids Beiträge nachfordern, wenn das Einkommen des Versicherten gestiegen ist. Der Versicherte muss der Krankenkasse den Steuerbescheid normalerweise unmittelbar nach Erhalt vorlegen. Reicht er ihn jedoch Monate später ein, darf die Krankenkasse Beiträge für den Zeitraum zwischen Erhalt und Vorlage des Steuerbescheids nachfordern. Dies soll an einem Beispiel verdeutlicht werden: Der Versicherte erhält den Steuerbescheid im März 2.012., reicht ihn aber erst im August 2012 bei der Krankenkasse ein. Die Krankenkasse passt in diesem Fall den Beitrag nicht erst mit Wirkung zum Folgemonat September, sondern bereits mit Wirkung zum April 2.012 (dem Monat nach Erhalt des Steuerbescheids) fest.

 

Gesetzesänderungen zum 01.Januar 2012

§ Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze 

Die Beitragsbemessungsgrenze in der g esetzlichen Krankenversicherung beträgt für das Jahr 2012 3.825 Euro im Monat bzw. 45.900 Euro im Jahr (2011: 3.712,50 Euro bzw. 44.550 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze liegt bei 4.237,50 Euro im Monat bzw. 50.850 Euro im Jahr (2011: 4.125 Euro bzw. 49.500 Euro). 

§ Durchschnittlicher Zusatzbeitrag
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für das Jahr 2012 beträgt wie in 2011 null Euro. Somit wird auch in 2012 kein Sozialausgleich bei Zusatzbeiträgen durchgeführt. 
§ Höhere Pflegesätze 
Die Leistungsansprüche der Versicherten an die Pflegeversicherung steigen in der häuslichen Pflege in der Pflegestufe I von 440 auf 450 Euro, in der Pflegestufe 11 von 1.040 auf 1.100 Euro und in der Pflegestufe 111 von 1.510 auf 1.550 Euro. Der Satz für Härtefälle bleibt konstant bei 1.918 Euro. In der voIlstationären Pflege steigen die Leistungsansprüche für Versicherte der Pflegestufe III ebenfalls auf 1.550 Euro (2011: 1.510 Euro) und für Härtefälle auf 1.918 Euro (2011: 1.825 Euro). 
§ Familienpflegezeit 
Schon bisher hatten Versicherte, die Pflegezeit nach § 3 des Pflegezeitgesetzes in Anspruch nahmen und wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, die Möglichkeit. sich bei Herabsetzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit fürdie Dauer der Pflegezeit von der Versicherungspflicht in der GKV befreien zu lassen, um ihre bisher bestehende private Absicherung im Krankheitsfall fortführen zu können. Jetzt gilt auch für Beschäftigte, die Familienpflegezeit nach dem neuen Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Familienpflegezeitgesetz) in Anspruch nehmen, unter den gleichen Voraussetzungen eine Befreiungsmöglichkeit. Diese besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch, wenn im Anschluss an die Pflegezeit eine Teilzeitbeschäftig ung aufgenommen wird. 
§ Verlängerung der Familienversicherung 
Eine Verlängerung der Familienversicherung eines Kindes über das 25. Lebensjahr hinaus war bisher nur möglich, wenn die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung der Wehrpflicht oder ersatzweise des Zivildienstes unterbrochen wurde. Jetzt werden hier neben der Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht ab dem 1. Juli 2011 auch Zeiten eines freiwilligen Wehrdienstes anerkannt, eines Freiwilligendienstes nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz, dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder eines vergleichbaren Freiwilligendienstes (z. B. Internationaler Jugendfreiwilligendienst, Tätigkeit als Entwicklungshelfer). Der Verlänge-rungszeitraum ist auf höchstens zwölf Monate begrenzt. 
§ Versicherungspflicht in dualen Studiengängen 
Es ist gesetzlich klargestellt worden, dass alle Teilnehmer an allen Formen von dualen Studiengängen sozialversicherungsrechtlich einheitlich und so zu behandeln sind wie die zur Berufsausbildung Beschäftigten. Sie sind damit unter anderem versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Dies gilt während der gesamten Dauer des Studienganges, das heißt sowohl während der Praxisphasen als auch während der Studienphasen. 
§ Stärkerer Leistungswettbewerb der Kassen 
Die Kassen können ihren Versicherten mehr Satzungsleistungen anbieten, also Leistungen, die über den gesetzlich festgelegten Leistungskatalog hinausgehen. Dies gilt für Vorsorge- und Reha-Maßnahmen, künstliche Befruchtung, zahnärztliche Behandlung (ohne Zahnersatz), nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel. häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe sowie Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern. 
§ Haushaltshilfe 
Alle Krankenkassen sind jetzt im Regelfall dazu verpflichtet worden, in ihren Satzungen festzulegen, in welchem Umfang sie über den gesetzlich definierten Pflichtleistungsanspruch auf Haushaltshilfe hinaus ihren Versicherten Haushaltshilfe gewähren wollen. In den Satzungen kann zum Beispiel festgelegt werden, ob auch im Zusammenhang mit ambulanter Behandlung Haushaltshilfe gewährt wird und unter welchen Bedingungen. 
§ Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlungen 
Versicherte, die langfristig Heilmittelbehandlungen wie zum Beispiel Krankengymnastik benötigen, etwa Menschen mit schweren Behinderungen, können sich diese jetzt von ihrer Krankenkassefür einen geeigneten Zeitraum genehmigen lassen. Die entsprechenden Heilmittelverordnungen des Arztes unterliegen dann nicht mehr den Wirtschaftlichkeitsprüfungen. 
§ Bessere Kostentransparenz 
Die Versicherten können künftig unkomplizierter bei ihrer Krankenkasse Auskunft über die von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten erhalten. Die Krankenkassen können die bei ihnen vorhandenen Daten für Auskünfte an ihre Versicherten künftig einfacher nutzen und können jetzt auch im Internet Auskunftsmöglichkeiten für ihre Versicherten anbieten. Natürlich ist der Datenschutz dabei zu beachten. Bei Onlineangeboten müssen Sicherheitsmaßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik getroffen werden. 
§ Transparenz über Ver¬wendung der Kassenmittel 
Die Rechenschaftspflichten der Krankenkassen über die Verwendung ihrer Mittel werden erweitert. Die Krankenkassen müssen künftig die wesentlichen Ergebnisse ihrer Jahresrechnung in einer für die Versicherten verständlichen Weise unter anderem im Internet veröffentlichen, damit sich die Bürqerinnen und Bürger bei der Wahl ihrer Krankenkasse über deren wirtschaftlieche Lage informieren können. Die Angaben müssen zum 30. November des dem Berichtsjahr folgenden Jahres veröffentlicht werden. Dies gilt erstmals für die Jahresrechnungsergebnisse 2013. Darüber hinaus wird eine obligatorische Prüfung und Testierung der Jahresrechnungen der Krankenkassen durch Wirtschafts- bzw. Buchprüfer eingeführt. 
§ Reibungsloser Wechsel bei Kasseninsolvenz 
Versicherte, deren Krankenkasse geschlossen worden ist. können leichter zu einer neuen Krankenkasse wechseln. Sie werden von ihrer Kasse unverzüglich über die Schließung informiert sowie darüber, dass Versicherungspflichtige innerhalb von sechs Wochen nach der Schließung eine neue Kasse wählen müssen. Dem Schreiben muss eine Liste aller Krankenkassen beiliegen, zwischen denen die Mitglieder wählen können, und ein Aufnahmeantrag für eine andere Kasse. Mit diesem Formular können Mitglieder einfach den Kassenwechsel vollziehen, ohne selbst eine Geschäftsstelle aufzusuchen. 
§ Neuregelung für privat versicherte ALG lI-Empfänger 
Zuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung zahlt das Jobcenter nicht mehr an die ALG li-Empfänger aus, sondern überweist sie direkt an das Versicherungsunternehmen. Analog wird in der Sozialhilfe verfahren. 
§ Einheitliche Rufnummer 
Für den ärztlichen Bereitschaftsdienst soll in ganz Deutschland die einheitliche Telefonnummer 116117 eingeführt werden. Sie wird über die Kassenärztliche Bundesvereinigung bereitgestellt. 
§ Vergütung für Zahnärzte bei Hausbesuchen 
Die zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen oder Menschen mit Behinderungen, die eine Zahnarztpraxis nicht oder nur mit hohem Aufwand aufsuchen können, wird durch die Einführung einer zusätzlichen Vergütung für Hausbesuche durch Zahnärztinnen und Zahnärzte verbessert. 
§ Novellierung der GOZ 
Die Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) wurde an den aktuellen Stand der zahnärztlichen Behandlung angepasst. So wurde z. B. eine klare Abrechnungsgrundlage für häufig erbrachte, bisher nicht im Verzeichnis der GOZ enthaltene Leistungen geschaffen. Die GOZ regelt die Vergütung für zahnärztliche Leistungen im Rahmen der Behandlung von Privatversicherten. Für gesetzlich Versicherte findet die GOZ nur dann Anwendung, wenn sie über die Leistungen der GKV hinausgehende besonders aufwendige Zahnersatzleistungen oder Füllungsalternativen in Anspruch nehmen. 
 
 

Erschreckende Einblicke oder Nachbetrachtung

 Ein Gastbeitrag geschrieben von meinem geschätzten Kollegen Markus Kopka.
 
Wie jedes Jahr wieder, so erlebten wir auch in den letzten Dezembertagen  2011 Nachfragen von kurzentschlossenen, wechselwilligen Versicherten in der privaten Krankenversicherung. Die Beitragsanpassungen kamen per Post. Ein anderer Grund, warum sich Interessenten verstärkt bei uns melden war der grundsätzliche Gedanke von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.  
Primär gehörte im vergangenen Jahr die Central Krankenversicherung  zu den Gesellschaften, von der sich die meisten Versicherten trennen wollten. Beitragerhöhungen für einen maroden Versicherungsschutz teilweise über 100 Euro, wollte keiner hinnehmen. Bei den durchgeführten Beratungen fiel immer wieder auf, wie schlecht und völlig unzureichend die Versicherten über ihren eigenen Versicherungsschutz Bescheid wussten. Nachfragen zum Vertrag, Inhalten und versicherten Risiken, zeigten immer wieder, dass der damalige Versicherungsvermittler, und dazu zählen auch Versicherungsmakler, selber überhaupt keine Ahnung von Inhalten, Versicherungsbedingungen im Detail  hatten. Es ergibt sich die Frage: Warum wurde damals an die Central so viel schlechtes Versicherungsgeschäft vermittelt? Nach Aussage der Central ist die Strategie, dass Einsteiger später von dem Tarif V333 in höherwertige Tarife wie V222 oder V111 umsteigen, nicht aufgegangen. Dies ist wohl nicht der alleinige Grund.
Unserer Auffassung nach hat das Preis- / Leistungsverhältnis in den besseren Tarifen von Anfang an nicht gepasst. Der Einsteigertarif war dann möglicherweise eher zu Lasten der besseren Tarife kalkuliert. Zum Anderen war man gierig, mit unterkalkulierten Tarifen viele Kunden zubekommen. Das machte vermutlich die frühere Annahmepolitik möglich. Die letzte Gesundheitsreform und deren Ausgestaltung (Pflicht zur Krankenversicherung) ist sicherlich auch ein wichtiger Faktor. Die Anzahl Nichtzahler in den billigen Tarifen ist statistisch wesentlich höher. Somit könnte der Weg der Central von Beginn an gefährlich und zum Scheitern verurteilt gewesen sein. 
Es gibt Gerüchte, dass eine neuerliche  Selbstbeteiligungsstufe" S4" mit über 2000 € kommen soll. Ob, wie und wann ist doch sehr ungewiss. Sicher gilt hingegen, dass der Vertrieb in Zukunft von der Deutschen Vermögensberatung, der Generali selbst sowie der Volksführsorge betrieben werden soll.
Die private Krankenversicherung ist ein sehr komplexes und ein sehr beratungsintensives Thema. Es ist schon schlimm genug, dass Versicherungsvertreter "ihre" Produkte verkaufen, eigentlich aber wohlwissend, dass die Versicherungsgesellschaft die sie ja vertreten (müssen) und die Tarife die ihnen zur Verfügung stehen nicht im Ansatz das leisten, was eine private  Krankenversicherung leisten muss. Denn eine Krankenversicherung sollte nicht wie ein Produkt angeboten werden, die Krankenversicherung sollte immer den Wunsch des Versicherten zum Ausdruck bringen "wie möchte ich beim Arzt behandelt werden". Primär erschreckt uns aber die Tatsache, dass leider auch sehr viele Maklerkollegen anscheinend keinen tieferen Einblick in die Details zur PKV haben. Dies zeigen zum Beispiel Angebote und Vergleiche von unabhängigen Versicherungsmaklern, die unsere Kunden vor uns beraten haben.
 
Es ist unglaublich und erschreckend mit welcher Dreistigkeit Tarife und Gesellschaften angeboten werden, die löchrig sind wie Schweizer Käse. Der Kunde wäre im Leistungsfall der Dumme gewesen. Der Verdacht, als ob es nur darum ginge möglichst günstig und billig zu sein, damit der Interessent auf gar keinen Fall bei jemand anderem abschließt lässt sich nicht bestätigen, liegt aber auf der Hand. Dabei ist es gerade in der privaten Krankenversicherung ein Muss dem Kunden genauestens die Bedingungen im Detail zu erklären. Was bietet ihm der Markt, wo lauern Gefahren usw.. Entscheidend ist, mit ihm seine Wünsche, aber vor allem seine als Laie noch nicht bewussten Bedürfnisse durchzusprechen. Wer nicht alles kennt, kann auch nicht objektiv entscheiden. Es wird oft weder darauf hingewiesen, dass der Kunde teilweise unbegrenzte Selbstbeteiligung in seinem Tarif versteckt hat, dass es einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog gibt, noch wird auf die Erstattung nach der Gebührenordnung für Ärzte geachtet. Man soll es kaum glauben, aber es werden auch Tarife ohne bedingungsgemäße Rehabilitationsleistungen verkauft. Solche Tarife sind reine Spendenquittungen an die Versicherungen, denn Leistung erhalten Sie im Fall der Fälle garantiert nicht. 
Leider sind die beschriebenen Tatsachen kein Einzelfall, sondern viel mehr die Regel. Wir können nur jedem Versicherten raten, sich von einem Fachmakler beraten zu lassen und sich intensiv und kritisch mit der privaten Krankenversicherung auseinanderzusetzen. Jedes einzelne Fachgebiet, sei es die Altersvorsorge, die betriebliche Altersvorsorge, die Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch die Sachversicherungen stellt schon im Einzelnen einen ungeheuren Wissensbedarf da.Wir,  die auf die PKV spezialisierten Versicherungsmakler haften für unsere Beratung. Der Versicherungsmakler der glaubt, dass er alle Versicherungsarten von alleine beraten kann, ist unserer Meinung nach nicht in der Lage, die enorme Informationsflut zu verarbeiten und eine saubere und vor allem für den Kunden hundertprozentige Beratung zu leisten. Auch gibt es Internetportale, in denen Versicherungsmakler parallel zur Versicherung Gas, Strom und Telefontarife verkaufen.
Glauben Sie nicht? Dann schauen Sie mal nach! 
 
Die Dankbarkeit der Kunden zeigt sich nach einer umfangreichen und informativen Beratung mit einem Abschluss und im besten Falle mit zahlreichen Empfehlungen oder öffentlichkeitswirksamen Bewertungen im Internet.  Nur so ist es auch möglich den ehemals ehrenwerten Berufsstand des Versicherungsmaklers aus dem Schatten eines verrufenen Versicherungsvermittlers herauszuheben.
 

 

Centralchaos geht weiter

Das Chaos bei der Central Krankenversicherung AG erhöht für Makler das Haftungsrisiko. Hintergrund ist die Übernahme des Vertriebes durch den Strukturvertrieb DVAG.Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) hat zum Jahreswechsel rund 320 Vertreter des Krankenversicherers Central übernommen, der zur Generali gehört. An der DVAG ist die Generali mit knapp 40 Prozent beteiligt. Die Central hat ihren Außendienst mit 600 Vertretern aufgelöst, weil der Konzern keine Zukunft mehr für einen separaten Vertrieb in derprivaten Krankenversicherung sieht. Den eigenen Außendienstlern war teilweise der Wechsel entweder zur DVAG oder zu Vertriebsgesellschaften der Generali nach München angeboten worden. Teilweise weiß die Stammorganisation aber auch noch gar nicht, wie es weitergeht.
Laut DVAG wurden 90 Prozent der Vertriebskraft übernommen. Damit meint sie offenbar die vorhandenen Versicherungsbestände, berichtete die Financial Times Deutschland. Mit der Schließung des Central-Außendienstes reagierte der Generali-Konzern auf die massiven Probleme bei der Central. Der Krankenversicherer war in den vergangenen Jahren vor allem mit Billigtarifen gewachsen, die oft weniger Leistung als die gesetzlichen Kassen boten und meist von Selbstständigen abgeschlossen wurden. Die Strategie ging nicht auf, weil kaum ein Neukunde später in höherwertige Tarife wechselte. Stattdessen stieg die Zahl der Nichtzahler drastisch an, die im Notfall dennoch auf Versicherungsleistungen hoffen durften. Bereits im August hatte die Central den Einsteigertarif „Ecoline“ vom Markt genommen.
Von der Neuausrichtung wurden die Bestandskunden der Central total überrascht. So heißt es in einer „Information zu Ihrer Betreuung“, dass die Vertriebsorganisation zum 1. Januar 2012 in die Allfinanz Deutsche Vermögensberatung AG überführt wird. Der Brief kommt von einem DVAG-Vertreter, der weiter erklärt. „Um Ihre Betreuung durch mich sicherzustellen, beabsichtigt die Central, Ihre Vertragsdaten an die Allfinanz DVAG zu übermitteln.“
Derart aufgeschreckt, will mancher Kunde zu einem anderen Anbieter wechseln. Die Central erschwerte dies, indem bei der Kündigung vom neuen Anbieter eine Versicherungsbescheinigung im Original verlangt wird, was rechtlich nicht haltbar sei (§ 205 Absatz 6 VVG). Zudem will man Kündigungen nach dem 31.12.2011 gar nicht anerkennen. In Wahrheit sind sogar rückwirkende Kündigungen erlaubt, falls der Nachversicherungs-Nachweis erst vorgelegt werden kann, nachdem der Vertrag bei wirksamer Kündigung geendet hätte.
Vom Vertriebs-Chaos sind auch Makler betroffen, die offenbar nur noch in reduziertem Umfang bei der Central erwünscht sind. Viele sahen in den durch Gerüchte durchgesickerten Vertriebsveränderungen sowie den angekündigten drastischen Beitragserhöhungen ab 2012 einen dringen Anlass zur Kundenberatung. Wenn dazu der Stand der Alterungsrückstellung oder sonstige Kundendaten abgefragt wurden, ließ Central die Makler zum Teil zwei Monate warten, ehe Kundenbestandslisten geliefert wurden.
Somit konnte der betroffene Makler aufgrund fehlender Informationen nicht rechtzeitig und sachgerecht beraten, was die Gefahr von Schadenersatzforderungen der Maklerkunden erhöht. Entsprechend Maklerauftrag dürfte jetzt vielfach im Kundenbestand die Überprüfung einer Wechselmöglichkeit zu einem anderen Anbieter geboten sein. Die Central führte „technische Umstellungen“ ins Feld, wollte wohl aber auch die Abwanderung von Kunden erschweren. Weiterer Ärger scheintvorprogrammiert.