Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Formen der privaten Absicherung. Nachdem der Gesetzgeber vor elf Jahren allen nach Januar 1961 Geborenen die Leistungen aus der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung gestrichen hat, beschränkt sich der gesetzliche Versicherungsschutz auf die heute 52-Jährigen und Älteren.
Berufsunfähigkeit – ein unterschätzte Risiko
Die größten Irrtümer zur Berufsunfähigkeit
Nachprüfungsrecht des Versicherers ist rechtens
Das OLG Bremen 12.09.2011 – 3 U 12/11) hat entschieden, dass das in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) geregelte Recht des Versicherers, zur Nachprüfung des Fortbestehens der Berufsunfähigkeit einmal jährlich umfassende ärztliche Untersuchungen des Versicherungsnehmers verlangen zu können, keine unangemessene Benachteiligung darstellt.Das Nachprüfungsrecht des Versicherers und die damit korrespondierende Mitwirkungsobliegenheit des Versicherungsnehmers rechtfertigt sich daraus, dass der Versicherer aufgrund einer bloßen Prognose über die Fortdauer gesundheitlicher Beeinträchtigungen für die gesamte Zukunft bis zum vereinbarten Ende der Laufzeit Leistungen erbringen muss. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Nachprüfung es lediglich erlaubt, neue gesundheitliche oder leistungsrelevante Entwicklungen bei dem Versicherungsnehmer zu prüfen.Der Versicherungsnehmer ist auch deshalb gegenüber dem eine Sachprüfung verlangenden Versicherer nicht schutzlos, weil zu seinen Gunsten § 31 Absatz 1 Satz 1 VVG gilt. Hiernach kann der Versicherer nach dem Eintritt des Versicherungsfalls Auskünfte vom Versicherungsnehmer nur insoweit verlangen, als dies zur Feststellung des Umfangs der Leistungspflicht erforderlich ist.
Wenn aber feststeht, dass die bisherigen Untersuchungsergebnisse, die eine Berufsunfähigkeit bestätigen, nach wie vor Bestand haben (weil z.B. die Erkrankung nach derzeitigem medizinischem Kenntnisstand nicht heilbar ist), kann es an dem Merkmal der Erforderlichkeit fehlen. Infolgedessen kann der Versicherer in einem solchen Fall nicht verlangen, dass Nachuntersuchungen durchgeführt werden.
Hinweise zum Abschluss einer BU
Die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden und diese auch zum Abschluss zu bringen, kann schwieriger werden als gedacht. Wenn die eigenen gesundheitlichen Probleme über gelegentliche „Zipperlein“ hinweg gehen, neigen die Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen häufig dazu, den Abschluss abzulehnen, da für Sie das Versicherungsrisiko damit zu hoch werde. Absolute KO-Kriterien sind unter anderem psychotherapeutische Behandlungen oder Beratungen, Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems und auch Rückenprobleme können rasch zu einem Leistungsausschluss führen. Der Grund dafür ist, dass diese Erkrankungen häufig zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit führen können.Angst vor vorzeitiger Pensionierung
Fast jeder fünfte Lehrer glaubt nicht, dass er seinen Beruf bis zur Rente ausüben kann und aufgrund der angeschlagenen Gesundheit früher in Pension gehen muss. Das geht aus einer Studie der DAK hervor. Für die Studie wurden 1.293 Lehrer von neun Haupt-, Real- und Regionalen Schulen, drei Gesamtschulen, sieben Gymnasien und sechs Berufsschulen im Alter zwischen 24 und 65 Jahren über drei Jahre hinweg befragt. Demnach kommen 16 Prozent der Lehrer zu der Einschätzung, dass ihre Kraft und Gesundheit nicht ausreichen wird, um den Beruf bis zum gesetzlichen Pensionsalter ausüben zu können. Weitere 44 Prozent sind sich nicht sicher, ob sie so lange arbeiten können. Nur 41 Prozent der Befragten glauben, dass ihr Gesundheitszustand ausreichen wird. Lehrerinnen schätzen die Aussichten, bis zur Pensionierung arbeiten zu können, deutlich kritischer ein als ihre männlichen Kollegen.Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes erreichten im Jahr 2009 rund 40 Prozent der Lehrkräfte die Regelaltersgrenze von 65 Jahren. Elf Prozent stellten einen Antrag auf Frühpensionierung mit dem 60. Lebensjahr. 22 Prozent der Lehrkräfte waren dauerhaft dienstunfähig und wurden zum „Versorgungsfall“. Insgesamt ging die Zahl der Frühpensionierungen in den vergangenen Jahren zurück.Nach den Ergebnissen der DAK-Studie leiden Lehrkräfte am stärksten unter sogenannter kognitiver Beanspruchung. 45 Prozent aller Befragten geben an, sie könnten nach der Arbeit schlecht abschalten und müssten oft an Schwierigkeiten in der Schule denken. Jeder dritte Lehrer ist zudem emotional hoch beansprucht. Sie fühlten sich gelegentlich „wie ein Nervenbündel“ und reagierten ungewollt gereizt. Die Zahl der Betroffenen war bei Lehrerinnen größer als bei männlichen Kollegen.„Emotionale Beanspruchungen treten häufiger an Schulen auf, an denen die Schulleitung weniger mitarbeiterorientiert ist und es Unstimmigkeiten oder Streit im Kollegium gibt“, erklärt Projektleiter Prof. Dr. Lutz Schumacher von der Leuphana Universität Lüneburg. Es gebe zentrale Schutzfaktoren, die helfen, mit Belastungen umzugehen und die Gesundheit zu stärken. Im Lehrerberuf stellten neben sozialer Unterstützung durch die Familie auch die Zusammenarbeit im Team wichtige Schutzfaktoren dar. Auf persönlicher Ebene reduzierten die Fähigkeit, abzuschalten sowie ein aktiver und offener Umgang mit Problemen die empfundenen Belastungen.
Berufsunfähigkeit: Ein Muss für Auszubildende
Wer gerade ins Berufsleben einsteigt, hat in den meisten Fällen andere Dinge im Kopf, als sich Gedanken um eine drohende Berufsunfähigkeit zu machen. Und genau da liegt Experten zufolge das Problem, das vielen gerade jungen Arbeitnehmern zum finanziellen Verhängnis werden könnte. Dabei ist die Gefahr, berufsunfähig zu werden, verhältnismäßig groß: Statistiken zufolge ist ca. jeder Dritte in gewerblichen oder technischen Berufen und jeder fünfte Büroarbeiter betroffen. Davon sind knappe 10 % nicht mehr in der Lage, ihren Beruf auszuüben, bevor sie das vierzigste Lebensjahr erreicht haben. Die Gründe können ganz unterschiedlich sein. Das Ergebnis für die Betroffenen ist aber immer dasselbe, wenn keine entsprechende Absicherung vorliegt: Finanzielle Einbußen bis an den Rand der Armutsgrenze sind keine Seltenheit. Wer noch keine fünf Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat, hat keinen Anspruch auf eine Rentenzahlung. Ein Grund für die Zurückhaltung besonders junger Arbeitnehmer könnte die verhältnismäßig hohen Versicherungsbeiträge sein.Lieber eine KFZ-Versicherung als an die eigene Absicherung gedacht
Den Deutschen ist der Schutz ihres Autos wichtiger als die Absicherung der eigenen Arbeitskraft 77 Prozent der Deutschen fühlen sich gegen Schäden, die dem eigenen Auto drohen, gut abgesichert.Die für Deutschland typische hohe Wertschätzung des eigenen Pkw allein kann den sehr unterschiedlichen Absicherungsgrad aber nicht erklären. Viel mehr scheinen die Bundesbürger das Risiko, berufsunfähig zu werden, so stark zu unterschätzen, dass sie glauben, diese Lücke im Versicherungsschutz sehenden Auges riskieren zu können. Und in der Tat schätzen 86 Prozent der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland die Wahrscheinlichkeit, nach einem Unfall oder durch Erkrankung dauerhaft nicht mehr arbeiten zu können, falsch ein. Unter den Teilzeitbeschäftigen gelingt sogar nur jedem zehnten die richtige Prognose: Durchschnittlich 20 bis 30 Prozent werden im Laufe ihres Arbeitslebens dauernd oder vorübergehend Erwerbsunfähig. So haben sich psychische Krankheiten wie Depression und Burnout-Syndrom in den vergangenen zehn Jahren zum Hauptgrund für Berufsunfähigkeit entwickelt. 2010 waren das immerhin 39,3 Prozent der etwa 181 000 Fälle von verminderter Erwerbsfähigkeit. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl von 64.500 auf fast 71.000 Männer und Frauen. An zweiter Stelle stehen Schwierigkeiten mit Skelett und Muskeln, gefolgt von Herz- und KreislauferkrankungenDer Zeitpunkt für einen gesundheitsbedingten Ausstieg aus dem Berufsleben wird dabei immer früher. Während 1980 das Durchschnittsalter für alle erwerbs- und berufsunfähigen Neurentner bei 56 Jahren lag. Sind es heute ca. 50 Jahre. Das Alter derer mit psychischen Problemen liegt mit 48,3 Jahren noch ein mal deutlich darunter.
Berufsunfähigkeitsversicherung und Gesundheitsfragen
Um das Risiko der Berufsunfähigkeit ausreichend abzusichern, empfiehlt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Da hierbei ein essenzielles Risiko abgesichert wird und die Beiträge für eine solche Versicherung nicht unerheblich sind, sollten Sie darauf achten, dass ein solcher Vertrag auf einer soliden Grundlage abgeschlossen wird und nicht im Versicherungsfall aufgrund falscher Angaben bei den Gesundheitsfragen die Zahlung verweigert wird.
Es dürfte zwar weitgehend bekannt sein, dass falsche Angaben beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung den Versicherungsschutz kosten können. Dies gilt aber auch, wenn die Vorerkrankung nichts mit der später eingetretenen Berufsunfähigkeit zu tun hat. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (Az.: 7 U 90/09). Die Richter des OLG entschieden, dass eine Versicherungsnehmerin arglistig gehandelt hat, weil sie einen so genannten “Skidaumen” – eine langwierige Verletzung in der Hand – bei den Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung verschwiegen hat.
Da es sich um eine langwierige und schmerzhafte Erkrankung handelt, hat die Versicherungsnehmerin arglistig gehandelt und die Versicherungsgesellschaft absichtlich getäuscht. Der Vertrag konnte deshalb vonseiten der Berufsunfähigkeitsversicherung gekündigt werden, obwohl die Verletzung nichts mit der später eingetretenen Berufsunfähigkeit zu tun hatte. Daher sollten Sie sich vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung um besondere Sorgfalt bemühen. Ansonsten gefährden auch gelegentliche Heuschnupfenattacken den Versicherungsschutz, wenn Sie nicht bei den Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung kenntlich gemacht werden.
Für Interessenten stellt sich die Frage, welche Vorkehrungen kann man treffen, damit einem so etwas nicht selbst passiert. Wichtig ist zunächst, dass sie vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung darauf achten, dass die Versicherungsgesellschaft klare Fragen stellt, welche Vorerkrankungen angegeben werden müssen. Ein wichtiges Qualitätsmerkmal ist, dass die Versicherungsgesellschaft nur die Erkrankungen der letzten zehn Jahre erfragt und das möglichst konkret, z.B. ob und wenn ja welche Medikamente verschrieben wurden, lag eine stationäre Behandlung vor und kam es zu einer Operation?
Worauf sollten Sie beim Abschluss einer BU achten ?
In vielen Verträgen findet sich Kleingedrucktes, das einem im Zweifelsfall um den Versicherungsschutz bringen kann, wenn es darauf ankommt. Ich zeige Ihnen einige wesentlichen Fallstricke beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch wenn viele qualitativ hochwertige Versicherungen auf diese Klauseln im Kleingedruckten verzichten, sollten Sie vor der Unterschrift darauf achten, dass die Versicherungsgesellschaft auf einige Regelungen explizit verzichtet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Verzicht auf die abstrakte Verweisung
Im Fall einer Berufsunfähigkeit kann die Versicherungsgesellschaft auf weitere Tätigkeiten verweisen, die zur Sicherung des Lebensunterhaltes dienen können. Also eine Tätigkeit, die auch deutlich unter dem Niveau Ihrer bisherigen Tätigkeit liegt. Das bedeutet, ein Arzt kann im Fall einer Berufsunfähigkeit noch als Vertreter für Medikamente arbeiten etc. Dies ist die abstrakte Verweisung. Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sollten Sie darauf achten, dass die Versicherungsgesellschaft auf diese Klausel verzichtet.
Bewilligung der Versicherungsleistung innerhalb von sechs Monaten
Wie lange eine Erkrankung dauern wird, ist oft schwer zu sagen. Deshalb sollte der Zeitraum, in dem ein Arzt eine Berufsunfähigkeit aussprechen muss, nicht zu umfangreich bemessen werden. Wenn die Versicherungsgesellschaft einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt, in dem nach ärztlicher Diagnose keine Erwerbsarbeit erfolgen kann, ist das eine realistische Forderung. Je länger der Zeitraum in die Zukunft verlegt wird, umso unwahrscheinlicher ist es, dass ein Arzt eine Berufsunfähigkeit ausspricht. Und umso unwahrscheinlicher ist es, dass Sie eine Leistung von Ihrer Versicherung erhalten.
Mitwirkungspflichten
In einem Versicherungsvertrag hat der Versicherungsnehmer grundsätzlich eine Mitwirkungspflicht, z.B. sollten die obligatorischen Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen werden. Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie darauf achten, dass diese Pflichten ausreichend spezifiziert sind, sonst können Sie im Nachhinein eine böse Überraschung erleben.
Verzicht auf Paragraph 41 VVG
Wenn vor dem Abschluss der Versicherung bereits ein erhöhtes Risiko vorliegt, das keiner der Parteien bekannt war, kann die Versicherung einen höheren Beitrag fordern oder gar die Versicherung kündigen. Viele Versicherungen verzichten jedoch auf diese Regel. Auch das ist ein wesentliches Qualitätskriterium. Am besten ist es, einen kompetenten Versicherungsexperten zu Rate zu ziehen, der Ihnen möglicherweise unklare Passagen in dem Versicherungsvertrag erklärt. Erste Informationen gibt es mithilfe eines kostenlosen Versicherungsvergleichs.
Gesundheitsfragen und Berufsunfähigkeitsversicherung – machen sie bitte wahrheitsgemäße Angaben. Um den Versicherungsantrag wahrheitsgemäß ausfüllen zu können, sind keine detaillierten Angaben über die Diagnose notwendig, es reicht aus, dass die Versicherungsgesellschaft z.B. über ärztliche Behandlungen im Fall von Rückenbeschwerden informiert ist. So entschied das Landgericht Coburg. In dem Fall hatte die Versicherungsnehmerin vor Gericht ausgesagt, dass sie die detaillierten Diagnosen nicht kannte und deshalb keine präzisen Angaben machen konnte. Das Gericht hat diese Erklärung nicht anerkannt, denn der Fragebogen fragt nach den Beschwerden und nicht nach den Diagnosen (AZ 13 O 260/10). In der Begründung wurde auch auf eine vormals ergangene höchstrichterliche Entscheidung berücksichtigt, dass es nicht darum ginge, ob der Patient seine Beschwerden für ernst hält oder nicht. Auch die Erkrankungen, die möglicherweise als harmlos und belanglos empfunden werden, können dennoch relevant sein, wie der oben zitierte Fall der Beamtin, die an Gastritis litt und diese nicht angegeben hat.
Bei einem Versicherungsantrag – das gilt auch für Lebensversicherungen und private Krankenversicherungen – sollten Sie auf jeden Fall wahrheitsgemäße Angaben darüber machen, mit welchen Beschwerden sie einen Arzt aufgesucht haben und auch welche Medikamente sie in den letzten zehn Jahren eingenommen haben. Wer es hier versäumt, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, riskiert seinen Versicherungsschutz
Die BU
Für die meisten Menschen ist ein regelmäßiges Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit wesentlich, um den Lebensstandard aufrecht-zuerhalten. Bei Berufsunfähigkeit fällt das Gehalt weg – und das führt in der Regel zu drastischen Veränderungen des Alltags. Es gibt keinen Beruf ohne Risiko.
Die Berufsfähigkeit ist also der Garant für die Möglichkeit, Einkommen im erlernten oder ausgeübten Beruf zu erzielen. Fehlen diese regelmäßigen Einnahmen plötzlich, muss auf vorhandene finanzielle Rücklagen zurückgegriffen werden. Damit kann die Lage meist nur vorübergehend überbrückt werden, zumal sich aus der Situation heraus oft Mehrausgaben – beispielsweise für medizinische Versorgung oder Betreuung – ergeben. Gerade junge Menschen verfügen häufig nur über geringe oder gar keine Finanzpolster. Besonders schwer wiegend ist das, wenn es in einer Familie nur einen Einkommensbezieher gibt. Da die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich reduziert wurden, ist eine solide und ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung heute unverzichtbar. Weitere Hinweise zur Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie hier.
