18. Mai 2012

PKV-Verband drängt auf einen Nichtzahler-Tarif

Seit Einführung der Krankenversicherungs-Pflicht entstehen den privaten und gesetzlichen Krankenversicherern Schäden in Millionenhöhe, weil Versicherte ihre Beiträge nicht zahlen können. Die privaten Krankenversicherer appellieren nun an die Politik, einen Nichtzahlertarif von 100 Euro einführen zu dürfen. Der Tarif soll nur die Behandlung in Notfällen abdecken.
550 Millionen Euro – so hoch ist der Schaden, der den privaten Krankenversicherern derzeit durch Nichtzahler entsteht. Doch weder dürfen die Versicherungen ihre säumigen Zahler einfach auf die Straße setzen, noch den Schaden auf die anderen Versicherungsnehmer umlegen – Die Versicherer bleiben auf den Außenständen sitzen. Am Mittwoch befasste sich nun der Gesundheitsausschuss des Bundestages in einer nichtöffentlichen Sitzung mit einem möglichen „Nichtzahlertarif“. Wie der Informationsdienst des Deutschen Bundestages hib mitteilte, waren neben Vertretern der Privatversicherer auch der Verbraucherzentrale Bundesverband sowie Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen geladen.
Der PKV-Verband erörterte in der Sitzung, dass es inzwischen 144.000 Privatversicherte gibt, die seit mindestens drei Monaten keine Beiträge mehr gezahlt haben. Seit Einführung der Versicherungspflicht im Jahr 2009 sei eine Kündigung der Nichtzahler jedoch nicht mehr möglich. Wenn die Zahlung säumiger Beiträge ausbleibt, landen die Versicherten nach einem Jahr im Basistarif: Aufgrund des hohen Beitragssatzes von rund 600 Euro im Monat steigen die Schulden des einzelnen Versicherten dann weiter an. Hier soll der Nichtzahlertarif zukünftig Abhilfe schaffen.
Doch nicht nur die privaten Krankenversicherungen sind betroffen. Das Wissenschaftliche Institut der AOK erläuterte, dass durchaus auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung ein hoher Schaden aufgrund der säumigen Beitragszahler entstehe – im letzten Jahr wurden die Ausfälle für die GKV auf circa eine Milliarde Euro geschätzt. Allerdings sei das Solidarsystem automatisch in der Lage, die Fehlbeträge auszugleichen.
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) bezog vor dem Gesundheitsausschuss Stellung. Grundsätzlich begrüßten die Verbraucherschützer die Idee eines Nichtzahlertarifes für PKV-Versicherte. Jedoch sei damit das zentrale Problem der enormen Beitragsschulden für den einzelnen Versicherungsnehmer nicht in den Griff zu bekommen. Zusätzlich solle darüber nachgedacht werden, nach einer längeren Wohlverhaltensphase den Nichtzahlern eine Entschuldung zu gewähren.
 
Kunden wurden und werden immer noch mit Billigtarifen gelockt
Das Problem der PKV-Nichtzahler ist zum Teil hausgemacht. So boten die Versicherungen, wie Central, DKV und Hanse Merkur zuletzt und teilweise immer noch vermehrt Billigtarife von weniger als hundert Euro Monatsbeitrag an, mit denen auch weniger zahlungskräftige Versicherungsnehmer zum Abschluss einer Police gebracht werden sollten. Viele selbstständige Unternehmer mit kleinem Geldbeutel wurden so angelockt – wenn die Mitgliedsbeiträge dann erhöht werden, teils um bis zu 40 Prozent, können sie viele Versicherte nicht mehr zahlen.
Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist jedoch schwierig. Der Gesetzgeber hat einen Austritt aus der privaten Krankenversicherung nur in Ausnahmefällen vorgesehen, etwa wenn ein Versicherungsnehmer arbeitslos wird oder das Jahresgehalt unter die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 45.900 Euro rutscht. Für Versicherte über 55 Jahre ist eine Rückkehr für gewöhnlich nicht mehr möglich.
Zudem wurden die finanziellen Hürden für einen Wechsel in die PKV zum Jahr 2011 aufgeweicht: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze muss nur noch ein Jahr überschritten sein, um einen PKV-Vertrag abschließen zu können. Zuvor waren drei aufeinanderfolgende Jahre Pflicht.
 
 

Landeskrankenhilfe verändert Rückerstattung

Die langjährig schadenfreien Versicherten der Landeskrankenhilfe erhalten ab diesem Jahr erheblich weniger Beitrag zurück.Ab dem Jahr 2012 bekommen langjährig schadenfreie Versicherte von der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. nur noch maximal vier Monatsbeiträge Rückerstattung wegen Nichtinanspruchnahme von Versicherungsleistungen. Für das Jahr 2011 wurden noch bis zu sechs Monatsbeiträge gezahlt, also 50 Prozent mehr. Die Beitrags-Rückerstattung (BRE) bezieht sich in erster Linie auf die klassischen Ambulant-Tarife im Rahmen der Krankheitskosten-Vollversicherung. Für manche Tarife werden nur 70 Prozent des Beitrages zugrunde gelegt.Die Erstattung ist nach der Anzahl der schadenfreien Jahre gestaffelt:

  • vier Monatsbeiträge nach fünf Jahren,
  • drei Monatsbeiträge nach vier Jahren,
  • zwei Monatsbeiträge nach einem bis zu drei Jahren.
Im Vorjahr bekamen Versicherte nach einem Jahr ohne Inanspruchnahme der Versicherung statt zwei Monatsbeiträgen nur einen zurück.Für alle Versicherten, die mindestens für zwei Jahre keine Rechnungen eingereicht haben, wird die BRE in diesem Jahr schlechter.Der Grund ist der Wegfall eines Zuschlages von 50 Prozent auf die Rückzahlung. Dieser Zuschlag gilt für die BRE 2010 und 2011, sofern der Kunde auf die Barauszahlung verzichtet und der Betrag auf das Deckungskapital seines Vertrages gutgeschrieben wird. Damit wird eine entsprechende Beitragssenkung im Alter finanziert.
 
Als Grund für den Wegfall des Bonus nennt das Unternehmen: „Nur zirka ein Prozent unserer Kunden hat sich für die Variante einer Anwartschaft auf spätere Beitragsermäßigung und zusätzlichen Bonus entschieden. Dieser Umstand und die steuerliche Beurteilung durch das Bundesministerium der Finanzen zu Lasten unserer Versicherungsnehmer hat uns dazu bewogen, diese Option zukünftig nicht mehr anzubieten.“
In einem Brief an die Versicherungsnehmer schreibt der Krankenversicherer: „Wir haben unsere Beitragsrückerstattung … nochmals verbessert“. Das betrifft jedoch nur Versicherte, die maximal ein Kalenderjahr die Kasse nicht in Anspruch genommen haben und stellt im Übrigen nur die Regelung wieder her, die zuletzt für 2009 gegolten hatte.
Im Gegensatz dazu bekommen langfristig gesunde Versicherte bis zu einem Drittel weniger von ihren Prämien zurück als sie viele Jahre vorher gewohnt waren. Bis zum Geschäftsjahr 2009 hatte die LKH noch bis zu sechs Monatsbeiträge nach sechs schadenfreien Jahren und fünf Beiträge nach fünf Jahren in bar ausgezahlt.
 
Gründe für den Rückgang nennt das Unternehmen nicht.Nun ist auch noch für wenig Leistung weniger Rückerstattung hinzu gekommen.
 
 

Private Krankenversicherung

Der Begriff private Krankenversicherung (PKV) steht für die Gesamtheit der privatrechtlich organisierten Krankenversicherungsunternehmen, die eine Absicherung gegen Krankheitskosten anbieten. Im Unterschied zu gesetzlichen Krankenkassen versichern private Krankenversicherungsunternehmen nur abhängig Beschäftigte, deren Bruttoeinkommen oberhalb der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze liegt. Darüber hinaus können sich auch Selbständige, Freiberufler und Beamte bei privaten Krankenversicherungsunternehmen versichern.In der privaten Krankenversicherung gibt es verschiedene wichtige Kriterien, auf die Sie achten sollten.Eine Nichtbeachtung führt unweigerlich zu nichtkalkulierbaren Risiken.Fragen Sie also einen auf die private Krankenversicherunmg sprezialisierten Makler.

In der PKV sind Familienmitglieder nicht automatisch mitversichert, sondern müssen sich jeweils separat – mit zusätzlichen Versicherungsprämien – versichern. Der Versicherte ist in der PKV selbst Vertragspartner des Arztes oder Krankenhauses. Es gilt das Kostenerstattungsprinzip, das heißt der Versicherte erhält eine Rechnung für alle Leistungen, die er in Anspruch nimmt, tritt in Vorleistung und rechnet die angefallenen Kosten mit seiner Krankenversicherung ab.
Die Beiträge (Prämien) der Versicherten in der PKV errechnen sich nach dem Eintrittsalter, Geschlecht, Gesundheitszustand und den gewünschten Versicherungsleistungen. Damit unterscheidet sich die PKV grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diese bietet allen Versicherten unabhängig vom Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und Einkommen die Leistungen, die sie benötigen. Nicht erwerbstätige Familienmitglieder sind in der GKV zudem beitragsfrei mitversichert. Informationen zur privaten Krankenversicherung finden Sie hier.
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde sichergestellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland einen umfassenden Gesundheitsschutz haben. In der PKV gilt für Nichtversicherte, die dem System der PKV zuzuordnen sind, seit dem 1. Januar 2009 die Pflicht zur Versicherung.Der Versicherungspflicht der Versicherungsnehmer steht auf Seiten des Versicherers im Basistarif, den alle Versicherungsunternehmen seit 2009 anbieten müssen, ein Kontrahierungszwang gegenüber. Zudem wurde die Übertragbarkeit von Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens (bei ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossenen Neuverträgen) eingeführt. 
Gesetzliche Krankenkassen können mit privaten Krankenversicherungsunternehmen kooperieren. Für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen bedeutet das: Zu vergleichsweise günstigen Tarifen können sie Zusatzleistungen vereinbaren, die ihnen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ansonsten nicht zur Verfügung stehen.
Wechsel in die private Krankenversicherung
Versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Bruttojahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenzen des laufenden und des folgenden Kalenderjahres überschreitet, scheiden zum Jahresende aus der Versicherungspflicht aus und können in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Die Regelung gilt seit dem 1. Januar 2011. 
Beispiel:
Eine Arbeitnehmerin beziehungsweise ein Arbeitnehmer, die im Jahr 2011 ein Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze erzielt, wird ab dem 1. Januar 2012 versicherungsfrei, wenn auch das Arbeitsentgelt im Jahr 2012 diese Grenze überschreiten wird, und kann in die private Krankenversicherung wechseln.
Selbstständige
Für Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind,
gilt im Jahr 2010 ein Mindestbeitrag von 285 bis 294 Euro (je nach Krankengeldanspruch).
Liegt Bedürftigkeit vor, kann dieser Beitrag auf 190 bis 198 Euro reduziert werden.
Für die Beitragsbemessung werden alle Einnahmen aus der Selbstständigkeit 
sowie sonstige Einnahmen – zum Beispiel Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden),
Vermietung und Verpachtung – berücksichtigt. 
Krankengeld für Selbstständige
Für alle freiwillig versicherten Selbstständigen in dser GKV gilt der einheitliche ermäßigte Beitragssatz 
in Höhe von derzeit 13,4 Prozent. Dazu kommt der mitgliederbezogene Beitragssatzanteil in Höhe von 0,9 Prozent. Der Versicherungsschutz umfasst zunächst keinen Krankengeldanspruch.
Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige können jedoch ihr Verdienstausfallrisiko zusätzlich absichern über einen Krankengeldwahltarif. Die Krankenkassen müssen einen solchen Tarif anbieten, dürfen dafür aber auch
einen Prämienzuschlag verlangen, der von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein kann. 
Gesundheitsprüfungen wie in der privaten Krankenversicherung sind dabei nicht zulässig. 
Alterungsrückstellung
Privatversicherte bilden sogenannte Alterungsrückstellungen, mit denen die typischerweise höheren 
Kosten im Alter "geglättet", das heißt, über den gesamten Lebenszyklus verteilt werden. 
Bisher konnten Versicherte bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens ihre Alterungsrückstellungen nicht übertragen, sondern mussten sie neu aufbauen. Faktisch führte dies in der Vergangenheit dazu, dass ein Wettbewerb um Bestandskunden in der privaten Krankenversicherung nicht statt fand. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde die Übertragbarkeit bereits gebildeter Alterungsrückstellungen für ab 1. Januar 2009 neu abgeschlossene Verträge eingeführt.
Beim Tarifwechsel innerhalb eines Unternehmens können die Alterungsrückstellungen in voller Höhe übertragen werden. Dies gilt sowohl für einen Wechsel in den Basistarif als auch für den Wechsel in andere Tarife des Unternehmens mit gleichartigem Versicherungsschutz .
Bei einem seit dem 1. Januar 2009 geschlossenen Vertrag ist ein Wechsel in den Basistarif  desselben oder eines anderen Versicherers dauerhaft unter Mitnahme der Alterungsrückstellung möglich. Auch der Wechsel in einen anderen Tarif bei einem anderen Versicherungsunternehmen  ist seither unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen möglich; allerdings besteht dann kein 
Kontrahierungszwang für das Versicherungsunternehmen. Das alte Unternehmen ist zur Mitgaben der angesparten Alterungsrückstellung im Umfang des Basistarifs verpflichtet, auch wenn der Versicherte in einen sonstigen Tarif wechselt. Beim Wechsel innerhalb des Unternehmens wird die Alterungsrückstellung weiterhin in voller Höhe übertragen.
Personen mit einem vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossenen Vertrag haben das Recht, in den Basistarif desselben Unternehmens zu wechseln, wenn sie ihr 55. Lebensjahr vollendet haben, eine Rente oder Beamtenpension beziehen oder aber finanziell hilfebedürftig sind. Sie können die Alterungsrückstellung in voller Höhe in den neuen Vertrag übertragen.
 
 

 

Beitragsanpassungen zu 2012

Die fünfgrößte private Krankenversicherung erhöht den Monatssollbeitrag um durchschnittlich 12,9 Prozent. Betroffen davon sind mehr als eine halbe Million Versicherte. Im Schnitt erhöhen private Krankenversicherungen ihre Beiträge jährlich um drei bis sieben Prozent. Die Teuerungen der Central Krankenversicherung liegen daher deutlich über dem Durchschnitt. In einigen Tarifen erwarten Kunden gar Steigerungen von mehr als 20 Prozent, teilweise gibt es Anpassungen von 30 bis 40 Prozent. 
Die drastischen Beitragserhöhungen sind das Resultat der verfehlten Strategie der Billigtarife. Diese hatten sich in den vergangenen Jahren als „faule Eier“ erwiesen und die Central Krankenversicherung in arge Bedrängnis gebracht. Mit billigsten Preisen waren massiv Kunden geworben worden. Doch der rasante Zuwachs an Neugeschäft brachte eine Menge Risikopotenzial mit sich. So war die Zahl der Beitragsschuldner und Erkrankten in dieser Sparte vergleichsweise sehr hoch.
Die Central kündigte bereits Ende August an, daraus Konsequenzen zu ziehen. Der Vertrieb der Billigtarife wurde mittlerweile eingestellt. Weiterhin beendet die Central Krankenversicherung zum 31. März 2012 ihr Maklergeschäft und übergibt die Vermittlung von neuen Tarifen komplett zur Deutschen Vermögensberatung (DVAG). Auch eine Konzentration auf das Geschäft mit Krankenzusatzversicherungen wurde diskutiert. 
Die Leidtragenden sind die Versicherten der Central Krankenversicherung. Sie müssen nun für eine verfehlte Tarifpolitik gerade stehen. Mit den enormen Beitragsanpassungen wird auf die Generali-Tochter in den nächsten Wochen eine Welle von Kündigungen zukommen. Mit hohen Einstiegspreisen statt der Billigtarife wird es nun schwer neues Geschäft zu generieren – und damit würde ein weiteres Loch in die Kassen gerissen. Sollte sich dieses Szenario bewahrheiten, könnten der Central schwere Zeiten bevorstehen. Dann wären weitere Schließungen von Tarifen und erneute Beitragsanpassungen in zweistelliger Höhe fast unausweichlich. 
 

Unsinnige und verwirrende Testreihen

Wieder einmal geht ein Versicherer mit einem ominösen Test von FocusMoney hausieren und erhofft sich Kundenfang.  Vor nicht all zu langer Zeit kam bereits die Central(2008),als selbst ernannter "Bester Maklerversiecherer"…. , was ist daraus geworden ?

In 2009 ging die Central mit "Beste Krankenversicherung im Klassik-Schutz" hausieren…, was ist daraus geworden. Richtig, die Central hat die betreffenden Tarife geschlossen und zieht sich aus dem Maklervertrieb zurück.

Mit diesen ewigen Testreihen, wird dem Interessenten nur suggeriert, es gäbe eine Aufstellung der mit Top Tarifen.Der Kunde list es und geht zu einem Vermittler und sagt" Ich will das !"  Wer sich nur diese Testaufzählungen  verlässt, seine persönlichen Wünsche, Vorstellungen, seine Sutuation usw.nicht  festlegt und sich die  Vor- und Nachteile der einzelnen Tarimodelle erklärenlässt, wird mit Problemen konfrontiert.
In der Privaten Krankenversicherung (PKV) ist die Absicherung und der Bedarf so unterschiedlich, so dass eine Auswahl  nach Testsiegen nur falsch sein kann. Was hat vor allem die Servicequalität von Unternehmen auch nur  ansatzweise mit Leistung der einzelnen Tarife zu tun. Wurde das Telefonieren der Servicemitarbeiter, deren Sitzhaltung oderdie Schnelligkeit vom Abheben des Telefonhöhrer bewertet ? Also, machen Sie nicht den Fehler und glauben diesen Testreihen.  Wenn Sie sich für einen bestimmten Tarif einer Gesellschaft entschieden haben, hinterfragen Sie diesen, was stecken für Leistungen dahinter. Lesen Sie die allg. Versicherungsbedingungen. Was ist versichert und was nicht. Oder wenden Sie sich an einen auf die PKV spezialisierten Makler. 

Beitragsanpassungen 2011

Einige Versicherte werden diese Jahr doppelt erstaunt sein, wenn die Post der Privaten Krankenversicherung eintrifft. So wird es nicht nur eine (teilweise deutliche) Anhebung der Beiträge geben, sondern zudem noch eine Anpassung der Selbstbeteiligung. Gerade die Kunden der Central Krankenversicherung,(gott sei Dank ich hab kaum welche) sind davon betroffen.
Vieles zur Central, werden Sie bestimmt bereits gelesen haben.
Anbei schicke ich Ihnen die Information, wann die unter Umständen Sie betreffenden  Beitragsanpassungen verschickt werden .
  •  Allianz                                 KW 46+47
  • AOL                                       ab KW 47
  • ARAG                                   ab KW 47
  • AXA                                      ab KW 47                           
  • Barmenia                           ab den 14.November
  • Consal                                 ab den 14.November
  • Central                                ab KW 48
  • Conti                                    ab KW 48
  • Deutscher Ring                ab KW 48
  • DKV                                      seit 09.11.2011
  • Gothaer                              Ende KW 47 / Anfang KW 48
  • Hallesche                           ab den 14.November
  • Hanse Merkur                  Ende KW 45 / Anfang KW 46
  • Inter                                     ab KW 47
  • LKH                                       ab KW 47
  • Münchener Verein         am 15.11.2011
  • Nürnberger                       ab KW 47
  • R + V                                    ab KW 47
  • SDK                                      ab KW 47
  • Signal                                  ab KW 47
  • Universa                            bis Ende November

 Ob es Sie betrifft, kann ich Ihnen auf Nachfrage beantworten. Die betroffenen Gesellschaften und Tarife liegen bereits vor.

 Klicken Sie hier um Alternativen zu bekommen…

Die Einkaufstour der Versicherer geht weiter

Die Continentale Krankenversicherung a.G. will die Mannheimer AG Holding kaufen, wurde heute mitgeteilt. Es würde bereits eine Absichtserklärung geben, die auch vom derzeitigen Inhaber , der österreichischen Uniqa, abgesegnet worden sei.
Das Wechselkarussel an der Spitze des Vorstands der Continentale Versicherungen steht nun wieder in einem ganz anderen Licht: Helmut Posch war bis zum Frühjahr Chef der Mannheimer und wechselte zum 1. September zur Conti, um dort den Vorstandschef Rolf Bauer zu beerben .
Heute früh teilte die Continentale mit, dass sie beabsichtigt, der österreichischen Uniqa-Gruppe deren 92-prozentigen Anteil an der Mannheimer Krankenversicherung abzukaufen. Beide Unternehmen hätten wohl eine gemeinsame Absichterklärung unterzeichnet.
Continentale-Chef Bauer: „Wir erhoffen uns von diesem Schritt eine wesentliche strategische Ergänzung, insbesondere in der Sachversicherung, und eine nachhaltige Stärkung unseres Verbundes wie auch der Mannheimer im Versicherungsmarkt.“
Die Mannheimer KV ist für die Continentale längst kein unbekannter Partner. Von 2003 bis 2005 war die Conti bereits an der Mannheimer Krankenversicherung AG beteiligt . „Wir haben die damalige Partnerschaft in ausgesprochen guter Erinnerung und sehen sie als Basis einer für alle Beteiligten positiven Zusammenarbeit in der Zukunft“, so Bauer.
Die Mannheimer war zunächst im Bereich der Lebensversicherung und später auch mit der Krankenversicherung in Schieflage geraten. Die Bestände des Lebensversicherers mussten als erster und bisher einziger Fall von der eigens dafür gegründeten Auffanggesellschaft Protektor übernommen werden . Der Krankenversicherer konnte dagegen in der Folge konsolidiert werden.
Sollte es so kommen, hätte die Conti endlich mit der Mannheimer Tarife in der Krankenversicherung, die preislich im oberen Bereich anzusiedeln sind, aber von den allg. Versicherungsbedingungen zu den “Top-Five” gehören.

Veränderung der Annahmerichtlinien beim Deutschen Ring

Nachdem viele Gesellschaften bereits  Veränderungen in ihrer Annahmepolitik vorgenommen haben, reagierte auch der Deutsche Ring.

Nach den nun geltenden Annahmerichtlinien für die Krankenversicherung sind grundsätzlich Anträge von Personen nicht annahmefähig, bei denen

  •  eine Vertragsdauer unter drei Jahren zu erwarten ist oder
  •  kein Vertrauen in die wirtschaftliche Standfestigkeit des Antragstellers vorliegt.

Die bisherigen Regelungen haben weiterhin Bestand. Aufgrund der aktuellen Marktentwicklungen und den veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen werden  die aktuellen Annahmerichtlinien ab dem 15.10.2011 jedoch wie folgt konkretisiert:

  • Vorversicherungszeit von mindestens 24 Monaten in einer deutschen Krankenversicherung Annahmefähig sind generell Personen, die unmittelbar vor Versicherungsbeginn mindestens 24 Monate in einer deutschen  Krankenversicherung (GKV oder PKV) versichert waren. Dieser Zeitraum muss sich aus den Angaben im Antrag ergeben. In Einzelfällen können entsprechende Nachweise angefordert werden. Diese Regelung gilt nicht für Anträge von Beamten und höher verdienenden Arbeitnehmer (ohne GKV Pflicht).
  • Regelmäßige Beitragszahlung Bei Anträgen von PKV-Wechslern (Ausnahme: Beamte) ist zukünftig vom Versicherungsnehmer zu bestätigen, dass beim Vorversicherer kein Beitragsrückstand von mehr als einem Monatsbeitrag besteht.
Hinweis zur Versicherung von Selbstständigen
Eine Beendigung von Verträgen mit Beitragsrückstand ist nicht mehr möglich. Trotzdem besteht Versicherungsschutz für Notfallleistungen. Damit drohen jeder Krankenversicherungsgesellschaft und damit deren Versicherten erhebliche Schäden, wenn zu viele Nichtzahler im Bestand sind.
Bei Selbstständigen – insbesondere Berufseinsteigern und Existenzgründern – behält sich der DR  eine gesonderte Prüfung vor. Diese bezieht sich auf die Tragfähigkeit der zukünftigen beruflichen Tätigkeit.
Wichtiger Hinweis:
Falschangaben zu den zuvor genannten Punkten werden im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht geprüft. Eine Verletzung kann den Versicherer berechtigen (je nach Verschulden) vom Vertrag zurückzutreten, ihn zu kündigen oder
anzupassen, was zu einer Leistungsfreiheit des Versicherers (auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle) führen kann.

Einstieg in die private Krankenversicherung

Hier möchte ich ein paar Antworten auf einige grundsätzliche Fragen geben. Denn wenn man beginnt, sich für eine private Krankenversicherung zu interessieren, benötigt man anfangs einige Informationen. Wer kann eine private Krankenversicherung abschließen? Wie lange verbleibt man in diesem System? Ist ein zurück zur gesetzlichen Krankenkasse möglich? Ich  gebe ihnen erste Antworten auf ein paar wesentliche Fragen, die sich vor dem Abschluss für die private Krankenversicherung stellen.
Wer kann in die private Krankenversicherung wechseln?
Die aktuelle gesetzliche Regelung besagt, dass Arbeitnehmer, die ein Jahr über der jährlich festzusetzenden Jahreseinkommensgrenze verdienen in die private Krankenversicherung wechseln können. Ein Wechsel ist für Beamte, Selbstständige, Unternehmer und studierende ohne Wartezeit jederzeit möglich.
Kann man in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren?
Manchmal ist die Frage zu hören, ob man wieder in die gesetzliche Krankenkasse wechseln könnte, wenn man einmal in die private Krankenversicherung gewechselt sei. Grundsätzlich gilt, dass man einen Wechsel in die private Krankenversicherung langfristig bedenken sollte. Ist man einmal gewechselt, ist der Wechsel zur gesetzlichen Krankenkasse verbaut, zumindest ohne Statuswechsel.
Wer z.B. heiratet und danach eine Familienversicherung wählt, wer Elterngeld bezieht oder ein Studium aufnimmt, kann im Zuge dieses Wechsels auch in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren. Die Möglichkeit eines Statuswechsels besteht aber nur bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres. Aus diesem Grund sollten sie den Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung gründlich und vor allem langfristig bedenken.
Was ist Versicherten einer privaten Krankenversicherung zu raten, wenn sie unzufrieden sind?
Sind sie mit einer abgeschlossenen privaten Krankenversicherung nicht zufrieden, bleibt ihnen in der Regel nur die Möglichkeit eines Wechsels zu einer anderen privaten Krankenversicherung oder ein Tarifwechsel nach §204 VVG  in einen anderen Tarif der gleichen privaten Krankenversicherung. Wechseln sie den Anbieter, ist dies mit finanziellen Einbußen verbunden, denn von ihren Beiträgen werden unter anderem auch die Altersrückstellungen gezahlt. Diesen Verlust kann man verschmerzen, wenn die Altersrückstellungen einiger weniger Jahre verloren gehen, aber nach einer Versicherungszeit von mehreren Jahren können diese Verluste eine deutliche Verteuerung zur Folge haben.
Aus diesen Gründen ist es dringend geraten, vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung so viele Informationen wie möglich einzuholen, da ein solcher Abschluss für jeden Fall individuell bedacht werden sollte. Ein erster Einblick in diese komplexe Thematik kann ein PKV Check oder kostenloser Versicherungsvergleich sein.

Versicherer ändern die Annahmerichtlinien

Annahmerichtliniender AXA im Jahresendgeschäft verschärft
Die "Axa-Krankenversicherung" hat zum Ende des Jahres ihre Bedingungen für die Annahme von potentiellen Versicherungsnehmern zugespitzt.Bereits seit September 2011 bietet Axa für Saisonarbeiter, Erntehelfer, Trockenbauern sowie Kraftfahrzeugführer keine Krankenversicherung mehr an. Ab Mitte November sind hiervon nun zusätzliche Berufsgruppen betroffen: Personen aus dem Bauhilfs- sowie Baunebengewerbe, Bautenisolierer, Bodenleger, Maler und Fuger sowie Gebäudereniger werden künftig nicht mehr angenommen. Diese Einschränkungen gibt es gleichsam für die gastronomische Branche: Auch Gastwirte, Hotelbesitzer, Köche sowie Imbiss- und Kioskbesitzer können sich bei Axa nicht mehr krankenversichern lassen.Der Tarif Vision 4500 ist nur noch für „echte“ Freiberufler abschließbar.
Nach Informationen, die vorliegen, gründet Axa die Verschärfung ihrer Versichertenauswahl darauf, langfristig die Beitragsstabilität für ihre Bestands- und Neukunden gewährleisten zu wollen.
 
Conti ändert Ihre Annahmerichtlinien zum 18.11.2011
Für Personen ab Eintrittsalter 55 (Antragsteller und/oder mitzuversichernde Personen) ist zusätzlich zum Antrag, ab sofort ein ärztliches Attest mit Angabe der im Attest geforderten Laborwerte gemäß Vordruck 2696 erforderlich (siehe Anlage, ohne Zahnstatus). Die Kosten für das ärztliche Attest inklusive der Kosten für die Laboruntersuchungen trägt der Antragssteller.
Kinderalleinversicherungen in der Krankenkosten-Vollversicherung Anträge auf eine Krankheitskosten-Vollversicherung für „alleinversicherte Kinder und Jugendliche“ (0 – 20 Jahre), also ohne ein mitzuversicherndes Elternteil, die ebenfalls  krankheitskostenvollversichert ist, werden abgelehnt. Es sei denn, das ein Jugendlicher (17-20 Jahre) aus seinem Berufsstatus heraus, eine Krankheitskosten-Vollversicherung beantragen kann.
Bei allen Selbstständigen, die noch keine 2 Jahre selbstständig sind wird eine Gewerbeanmeldung benötigt. Im Einzelfall behält sich die Conti die Anforderung eines Gehaltsnachweises, BWA, Business-Plan etc. vor.
DKV kündigt Verträge mit Firmenkunden
Die "Deutsche Krankenversicherung" (DKV) kündigt rund 150 deutschen Firmen die Zusatzversicherungsverträge für Krankheitskosten bei Auslandsaufenthalten. Diese Zusatzversicherung für Manager und andere Mitarbeiter deckt bei Auslandsaufenthalten Krankheitskosten ab und ist vor allem von größeren Unternehmen genutzt worden.
Insgesamt waren ca. 14.000 Arbeitnehmer über die DKV versichert. Bei den Unternehmen stößt die Kündigung auf Unverständnis. Doch für die umsatzstärkste deutsche Krankenversicherung ist dieser Schritt nicht ganz freiwillig.Wie berichtet, will die Muttergesellschaft, die Munich Re, dieses Geschäftsfeld  komplett auf die DKV Globality in Luxemburg übertragen. Diese ist Teil des Konzernbereichs Munich Health.  Noch in diesem Jahr sollen die DKV-Gesellschaften in Spanien und weiteren Ländern nach dem gleichen  Prinzip umstrukturiert werden.Damit verliert die Deutsche Krankenversicherung (DKV) ein wichtiges Geschäftsfeld und einen attraktiven Zukunftsmarkt für die private Krankenversicherung. Das Inlandsgeschäft mit Firmenkunden bleibt der DKV erhalten.
Quelle: Financial Times Deutschland