PKV-Verband drängt auf einen Nichtzahler-Tarif
Landeskrankenhilfe verändert Rückerstattung
Die langjährig schadenfreien Versicherten der Landeskrankenhilfe erhalten ab diesem Jahr erheblich weniger Beitrag zurück.Ab dem Jahr 2012 bekommen langjährig schadenfreie Versicherte von der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. nur noch maximal vier Monatsbeiträge Rückerstattung wegen Nichtinanspruchnahme von Versicherungsleistungen. Für das Jahr 2011 wurden noch bis zu sechs Monatsbeiträge gezahlt, also 50 Prozent mehr. Die Beitrags-Rückerstattung (BRE) bezieht sich in erster Linie auf die klassischen Ambulant-Tarife im Rahmen der Krankheitskosten-Vollversicherung. Für manche Tarife werden nur 70 Prozent des Beitrages zugrunde gelegt.Die Erstattung ist nach der Anzahl der schadenfreien Jahre gestaffelt:
- vier Monatsbeiträge nach fünf Jahren,
- drei Monatsbeiträge nach vier Jahren,
- zwei Monatsbeiträge nach einem bis zu drei Jahren.
Private Krankenversicherung
Der Begriff private Krankenversicherung (PKV) steht für die Gesamtheit der privatrechtlich organisierten Krankenversicherungsunternehmen, die eine Absicherung gegen Krankheitskosten anbieten. Im Unterschied zu gesetzlichen Krankenkassen versichern private Krankenversicherungsunternehmen nur abhängig Beschäftigte, deren Bruttoeinkommen oberhalb der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze liegt. Darüber hinaus können sich auch Selbständige, Freiberufler und Beamte bei privaten Krankenversicherungsunternehmen versichern.In der privaten Krankenversicherung gibt es verschiedene wichtige Kriterien, auf die Sie achten sollten.Eine Nichtbeachtung führt unweigerlich zu nichtkalkulierbaren Risiken.Fragen Sie also einen auf die private Krankenversicherunmg sprezialisierten Makler.
Unsinnige und verwirrende Testreihen
Wieder einmal geht ein Versicherer mit einem ominösen Test von FocusMoney hausieren und erhofft sich Kundenfang. Vor nicht all zu langer Zeit kam bereits die Central(2008),als selbst ernannter "Bester Maklerversiecherer"…. , was ist daraus geworden ?
In 2009 ging die Central mit "Beste Krankenversicherung im Klassik-Schutz" hausieren…, was ist daraus geworden. Richtig, die Central hat die betreffenden Tarife geschlossen und zieht sich aus dem Maklervertrieb zurück.
Beitragsanpassungen 2011
Einige Versicherte werden diese Jahr doppelt erstaunt sein, wenn die Post der Privaten Krankenversicherung eintrifft. So wird es nicht nur eine (teilweise deutliche) Anhebung der Beiträge geben, sondern zudem noch eine Anpassung der Selbstbeteiligung. Gerade die Kunden der Central Krankenversicherung,(gott sei Dank ich hab kaum welche) sind davon betroffen.- Allianz KW 46+47
- AOL ab KW 47
- ARAG ab KW 47
- AXA ab KW 47
- Barmenia ab den 14.November
- Consal ab den 14.November
- Central ab KW 48
- Conti ab KW 48
- Deutscher Ring ab KW 48
- DKV seit 09.11.2011
- Gothaer Ende KW 47 / Anfang KW 48
- Hallesche ab den 14.November
- Hanse Merkur Ende KW 45 / Anfang KW 46
- Inter ab KW 47
- LKH ab KW 47
- Münchener Verein am 15.11.2011
- Nürnberger ab KW 47
- R + V ab KW 47
- SDK ab KW 47
- Signal ab KW 47
- Universa bis Ende November
Ob es Sie betrifft, kann ich Ihnen auf Nachfrage beantworten. Die betroffenen Gesellschaften und Tarife liegen bereits vor.
Die Einkaufstour der Versicherer geht weiter
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Die Continentale Krankenversicherung a.G. will die Mannheimer AG Holding kaufen, wurde heute mitgeteilt. Es würde bereits eine Absichtserklärung geben, die auch vom derzeitigen Inhaber , der österreichischen Uniqa, abgesegnet worden sei.
Das Wechselkarussel an der Spitze des Vorstands der Continentale Versicherungen steht nun wieder in einem ganz anderen Licht: Helmut Posch war bis zum Frühjahr Chef der Mannheimer und wechselte zum 1. September zur Conti, um dort den Vorstandschef Rolf Bauer zu beerben .
Heute früh teilte die Continentale mit, dass sie beabsichtigt, der österreichischen Uniqa-Gruppe deren 92-prozentigen Anteil an der Mannheimer Krankenversicherung abzukaufen. Beide Unternehmen hätten wohl eine gemeinsame Absichterklärung unterzeichnet.
Continentale-Chef Bauer: „Wir erhoffen uns von diesem Schritt eine wesentliche strategische Ergänzung, insbesondere in der Sachversicherung, und eine nachhaltige Stärkung unseres Verbundes wie auch der Mannheimer im Versicherungsmarkt.“
Die Mannheimer KV ist für die Continentale längst kein unbekannter Partner. Von 2003 bis 2005 war die Conti bereits an der Mannheimer Krankenversicherung AG beteiligt . „Wir haben die damalige Partnerschaft in ausgesprochen guter Erinnerung und sehen sie als Basis einer für alle Beteiligten positiven Zusammenarbeit in der Zukunft“, so Bauer. Die Mannheimer war zunächst im Bereich der Lebensversicherung und später auch mit der Krankenversicherung in Schieflage geraten. Die Bestände des Lebensversicherers mussten als erster und bisher einziger Fall von der eigens dafür gegründeten Auffanggesellschaft Protektor übernommen werden . Der Krankenversicherer konnte dagegen in der Folge konsolidiert werden.
Sollte es so kommen, hätte die Conti endlich mit der Mannheimer Tarife in der Krankenversicherung, die preislich im oberen Bereich anzusiedeln sind, aber von den allg. Versicherungsbedingungen zu den “Top-Five” gehören.
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Veränderung der Annahmerichtlinien beim Deutschen Ring
Nachdem viele Gesellschaften bereits Veränderungen in ihrer Annahmepolitik vorgenommen haben, reagierte auch der Deutsche Ring.
- eine Vertragsdauer unter drei Jahren zu erwarten ist oder
- kein Vertrauen in die wirtschaftliche Standfestigkeit des Antragstellers vorliegt.
Die bisherigen Regelungen haben weiterhin Bestand. Aufgrund der aktuellen Marktentwicklungen und den veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen werden die aktuellen Annahmerichtlinien ab dem 15.10.2011 jedoch wie folgt konkretisiert:
- Vorversicherungszeit von mindestens 24 Monaten in einer deutschen Krankenversicherung Annahmefähig sind generell Personen, die unmittelbar vor Versicherungsbeginn mindestens 24 Monate in einer deutschen Krankenversicherung (GKV oder PKV) versichert waren. Dieser Zeitraum muss sich aus den Angaben im Antrag ergeben. In Einzelfällen können entsprechende Nachweise angefordert werden. Diese Regelung gilt nicht für Anträge von Beamten und höher verdienenden Arbeitnehmer (ohne GKV Pflicht).
- Regelmäßige Beitragszahlung Bei Anträgen von PKV-Wechslern (Ausnahme: Beamte) ist zukünftig vom Versicherungsnehmer zu bestätigen, dass beim Vorversicherer kein Beitragsrückstand von mehr als einem Monatsbeitrag besteht.
Bei Selbstständigen – insbesondere Berufseinsteigern und Existenzgründern – behält sich der DR eine gesonderte Prüfung vor. Diese bezieht sich auf die Tragfähigkeit der zukünftigen beruflichen Tätigkeit.
Wichtiger Hinweis:
Falschangaben zu den zuvor genannten Punkten werden im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht geprüft. Eine Verletzung kann den Versicherer berechtigen (je nach Verschulden) vom Vertrag zurückzutreten, ihn zu kündigen oder
anzupassen, was zu einer Leistungsfreiheit des Versicherers (auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle) führen kann.
Einstieg in die private Krankenversicherung
Hier möchte ich ein paar Antworten auf einige grundsätzliche Fragen geben. Denn wenn man beginnt, sich für eine private Krankenversicherung zu interessieren, benötigt man anfangs einige Informationen. Wer kann eine private Krankenversicherung abschließen? Wie lange verbleibt man in diesem System? Ist ein zurück zur gesetzlichen Krankenkasse möglich? Ich gebe ihnen erste Antworten auf ein paar wesentliche Fragen, die sich vor dem Abschluss für die private Krankenversicherung stellen.Die aktuelle gesetzliche Regelung besagt, dass Arbeitnehmer, die ein Jahr über der jährlich festzusetzenden Jahreseinkommensgrenze verdienen in die private Krankenversicherung wechseln können. Ein Wechsel ist für Beamte, Selbstständige, Unternehmer und studierende ohne Wartezeit jederzeit möglich.
Manchmal ist die Frage zu hören, ob man wieder in die gesetzliche Krankenkasse wechseln könnte, wenn man einmal in die private Krankenversicherung gewechselt sei. Grundsätzlich gilt, dass man einen Wechsel in die private Krankenversicherung langfristig bedenken sollte. Ist man einmal gewechselt, ist der Wechsel zur gesetzlichen Krankenkasse verbaut, zumindest ohne Statuswechsel.
Versicherer ändern die Annahmerichtlinien
Annahmerichtliniender AXA im Jahresendgeschäft verschärftDie "Axa-Krankenversicherung" hat zum Ende des Jahres ihre Bedingungen für die Annahme von potentiellen Versicherungsnehmern zugespitzt.Bereits seit September 2011 bietet Axa für Saisonarbeiter, Erntehelfer, Trockenbauern sowie Kraftfahrzeugführer keine Krankenversicherung mehr an. Ab Mitte November sind hiervon nun zusätzliche Berufsgruppen betroffen: Personen aus dem Bauhilfs- sowie Baunebengewerbe, Bautenisolierer, Bodenleger, Maler und Fuger sowie Gebäudereniger werden künftig nicht mehr angenommen. Diese Einschränkungen gibt es gleichsam für die gastronomische Branche: Auch Gastwirte, Hotelbesitzer, Köche sowie Imbiss- und Kioskbesitzer können sich bei Axa nicht mehr krankenversichern lassen.Der Tarif Vision 4500 ist nur noch für „echte“ Freiberufler abschließbar.
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Für Personen ab Eintrittsalter 55 (Antragsteller und/oder mitzuversichernde Personen) ist zusätzlich zum Antrag, ab sofort ein ärztliches Attest mit Angabe der im Attest geforderten Laborwerte gemäß Vordruck 2696 erforderlich (siehe Anlage, ohne Zahnstatus). Die Kosten für das ärztliche Attest inklusive der Kosten für die Laboruntersuchungen trägt der Antragssteller.
Kinderalleinversicherungen in der Krankenkosten-Vollversicherung Anträge auf eine Krankheitskosten-Vollversicherung für „alleinversicherte Kinder und Jugendliche“ (0 – 20 Jahre), also ohne ein mitzuversicherndes Elternteil, die ebenfalls krankheitskostenvollversichert ist, werden abgelehnt. Es sei denn, das ein Jugendlicher (17-20 Jahre) aus seinem Berufsstatus heraus, eine Krankheitskosten-Vollversicherung beantragen kann. Bei allen Selbstständigen, die noch keine 2 Jahre selbstständig sind wird eine Gewerbeanmeldung benötigt. Im Einzelfall behält sich die Conti die Anforderung eines Gehaltsnachweises, BWA, Business-Plan etc. vor. |
DKV kündigt Verträge mit FirmenkundenDie "Deutsche Krankenversicherung" (DKV) kündigt rund 150 deutschen Firmen die Zusatzversicherungsverträge für Krankheitskosten bei Auslandsaufenthalten. Diese Zusatzversicherung für Manager und andere Mitarbeiter deckt bei Auslandsaufenthalten Krankheitskosten ab und ist vor allem von größeren Unternehmen genutzt worden.






