18. Mai 2012

Alles Riester oder was

Seit zehn Jahren gibt es die geförderte Riester-Rente. Diese Altersvorsorge lohnt sich, wenn Sparer alles richtig machen. Die Riester-Rente wird zehn Jahre alt. Fast 15 Millionen Menschen haben in dieser Form der Altersvorsorge bisher insgesamt knapp 37 Milliarden Euro angespart. Nach Aussage des Bundesarbeitsministeriums “eine Entwicklung, die sehr erfreulich verläuft”. Alle Kinderkrankheiten hat diese staatlich geförderte private Altersvorsorge nach zehn Jahren aber noch nicht hinter sich gelassen.
Die größten Schwachstellen sind das komplizierte Zulagenverfahren, die vielen Vermittler, die Sparern unpassende Produkte verkaufen sowie der Umstand, dass ausgerechnet Geringverdiener bisher kaum von der staatlich geförderten Vorsorge profitieren.
Die Zulagen sind das Herzstück der Riester-Rente: Sie sind das, was der Staat allen Sparern dazugibt. Und sie machen diese Art des Sparens so vorteilhaft im Vergleich zu anderen Formen der Altersvorsorge. 154 Euro gibt es jährlich für jeden Sparer als Grundzulage. Hinzu kommt eine Kinderzulage von 300 Euro im Jahr für Kinder, die ab 2008 geboren sind. Für alle Kinder, die vorher geboren wurden, gibt es 185 Euro im Jahr. Eine Familie mit zwei kleinen Kindern kann so jährlich 908 Euro allein an staatlichen Zulagen fürs Alter sparen. Doch mit dem Zulagenverfahren gibt es immer wieder Probleme. Erst Mitte 2011 hat die staatliche Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ausgezahlte Zulagen im Wert von 490 Millionen Euro wieder zurückgebucht. Viele Sparer hatten die Voraussetzungen nicht erfüllt, um die volle Zulage zu erhalten.
Um die volle Zulage zu erhalten, müssen Sparer jedes Jahr mindestens 4 Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr in ihren Riester-Vertrag einzahlen. Bei 50.000 Euro Einkommen sind das zum Beispiel 2000 Euro. Die Zulagen werden auf die eigenen Einzahlungen angerechnet. Wer weniger spart, bekommt die Zulage nur anteilig. Riester-Sparer müssen also ständig im Auge behalten, wie sich ihr Einkommen entwickelt, und sie müssen ihre Sparleistung anpassen, wenn sie nichts von der Zulage verschenken wollen.
Nicht gekürzt wird die Zulage nur bei Gutverdienern, die zwar weniger als 4 Prozent, aber mindestens 2100 Euro jährlich einzahlen. Denn damit haben sie die Förderhöchstgrenze erreicht. Wer zum Beispiel 60.000 Euro brutto im Jahr verdient und so eigentlich 2400 Euro in seinen Vertrag fließen lassen müsste, bekommt die volle Zulage schon ab 2100 Euro Sparleistung im Jahr. Ist das Gehalt dagegen so niedrig, dass die Zulagen allein schon mehr als 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens ausmachen, muss der Sparer trotzdem einen Sockelbetrag von mindestens 60 Euro im Jahr selbst einzahlen.
Verloren ist die staatliche Förderung für Sparer, die ihr Geld vor Ende der Laufzeit aus dem Riester-Vertrag nehmen. Ausnahme: Für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie dürfen sie die angesparte Summe einsetzen. Auch Riester-Sparer, die ihren Wohnsitz in ein Land verlegen, das nicht zur EU oder zum europäischen Wirtschaftsraum gehört, verlieren ihre Ansprüche und müssen die Förderung zurückzahlen.
Für die Riester-Förderung muss eine Voraussetzung erfüllt sein: Der Sparer selbst oder sein Ehepartner ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Für Beamte gilt eine Ausnahme: Sie sind riesterberechtigt, obwohl sie nicht der gesetzlichen Rentenversicherung angehören. Alle anderen, beispielsweise Freiberufler, können über einen Umweg die Zulagen vom Staat bekommen: Wenn ihr pflichtversicherter Ehepartner riestert, werden sie zu “mittelbar” Förderberechtigten. Sie müssen einen eigenen Vertrag abschließen. Dabei sind sie aber nicht an den Anbieter gebunden, bei dem ihr Ehepartner den Riestervertrag abgeschlossen hat. “Mittelbar” Förderberechtigte bekommen so viel Grundzulage wie ihr Ehepartner. Sie müssen aber nicht wie ihr Partner 4 Prozent ihres Einkommens in ihren Vertrag einzahlen. Ab 2012 gibt es aber einen Mindesteigenbeitrag von 60 Euro jährlich. Die volle Zulage von 154 Euro gibt es nur, wenn der Ehepartner mit dem ursprünglichen Riester-Vertrag 4 Prozent seines Einkommens einzahlt. Ansonsten wird ihm und auch dem Partner die Zulage gekürzt. Im Gegenzug wird die Zulage aus dem zweiten Vertrag auf den Mindestbeitrag für den ursprünglichen Riester-Vertrag angerechnet.

Kommt die “Riester-Pflege” ?

Mehr private Vorsorge sowie eine geringe Erhöhung des gesetzlichen Pflegeversicherungsbeitrags – so sieht das neue Konzept der Bundesregierung aus, um die Pflegekassen finanziell besser auszustatten und fit für den demografischen Wandel zu machen. Die deutsche Bevölkerung altert, immer mehr Menschen werden pflegebedürftig – diese Ausgangslage führt dazu, dass die Pflegekosten steigen. Die Bundesregierung hat nun ihren Plan vorgestellt, wie sie die gesetzliche Pflegeversicherung zukünftig reformieren will. Ab 2013 werden demnach die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,1 Prozent auf 2,05 Prozent angehoben. Im nächsten Schritt soll eine kapitalgedeckte Pflegeversicherung im Stile von Riester eingeführt werden, die sogenannte „Bahr-Rente“. Steuerliche Anreize sollen die Bildung einer privaten und kapitalgedeckten Säule der Pflegeversicherung begünstigen. Darauf einigten sich die Koalitionsspitzen am Sonntag im Kanzleramt. Eine Expertenkommission wird in den nächsten Monaten die Eckpunkte eines möglichen Gesetzentwurfs ausarbeiten. Mit den gewonnenen Mitteln aus der Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags will die Bundesregierung in erster Linie die Betreuung Demenzkranker unterstützen. Geschätzt werden Mehreinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sprach von einer vernünftigen Lösung, mit der man schnell und wirksam die Situation für Pflegebedürftige und deren Angehörige verbessern könne. Das Bundesgesundheitsministerium erwartet zudem, dass der Einstieg in die private Zusatzversorgung von der Bevölkerung ähnlich positiv aufgenommen wird wie die Riester-Rente. Bisher wurden 16 Millionen Verträge für die Riester-Rente und 18 Millionen für die betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen.Dagegen werteten Sozialverbände und Opposition die Vorschläge kritisch. “Das System der Pflegeversicherung braucht dringend eine Generalüberholung”, warnte Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbandes Deutschland (SoVD). Eine kapitalgedeckte Pflegeversicherung hält Bauer jedoch für ungeeignet: “Soziale Risiken dürfen nicht privatisiert werden, denn eine kapitalgedeckte private Zusatzvorsorge zur gesetzlichen Pflegeversicherung ist genauso unsicher wie es auch die kapitalgedeckte Altersvorsorge war und ist”. Gerade Geringverdiener und die Bezieher mittlerer Einkommen würden mit zusätzlichen Ausgaben für eine private Vorsorge belastet.Auch wird jetzt schon deutlich, dass die Mehreinnahmen nicht ausreichen werden, um die steigenden Kosten im Gesundheitssystem aufzufangen. Elke Ferner, SPD-Vize-Fraktionsvorsitzende, sprach demnach von einem „peinlichen Pflegereförmchen“. Ähnlich äußerte sich Eugen Brych, Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung. Brych sagte, die Reform sei noch nicht in Kraft, schon teile Bahr mit, das Geld reiche nicht. «Damit führt Bahr die eigenen gestrigen Entscheidungen der Regierungskoalition ad absurdum.»
Wie diese steuerlichen Anreize nun aussehen sollen, unter welchen Vorraussetzungen es die Förderung gibt und ob auch bestehende Pflegeversicherungsverträge förderfähig sind, ist momentan noch nicht geklärt. Auf die Versicherungswirtschaft wird, Dank der Bundesregierung, in den kommenden Monaten ein interessantes Thema zukommen.

Beitragsentlastung im Alter ?

Der Aufwärtstrend der Prämien reißt bei den privaten Krankenversicherungen (PKV) aufgrund steigender Gesundheitskosten und demografischen Veränderungen nicht ab. Im Jahr 2011 stiegen die Beiträge um rund 7 Prozent. Auch zum Ende 2011 werden wieder Beitragsanpassungen kommen. Damit im Alter die Kosten für die PKV nicht explodieren, können Beitragsentlastungskomponenten (BEK) helfen. Bei diesen Komponenten zahlt der Versicherte zu den monatlichen Beiträgen einen Mehrbeitrag, der später die Beiträge im Alter reduziert. Dieses Modell ist jedoch sowohl in Sachen Rendite als auch bezüglich der Flexibilität verbesserungswürdig. Im Grunde handelt es sich bei diesen Entlastungen um eine private Rentenvorsorge, die jedoch zur Zahlung der Krankenversicherung genutzt wird. Die Höhe der Beitragsentlastung lässt sich bei den meisten Versicherungen individuell festlegen. So ist auch eine 100 %-Entlastung möglich. Doch auch in diesem Fall bleiben im Alter Kosten bestehen, denn die Prämien für die Beitragsentlastung muss meist lebenslang gezahlt werden. Darüber hinaus bietet auch nicht jeder Tarif die Möglichkeit zur 100 %igen Entlastung an. Und auch Vorerkrankungen können hier zur Stolperfalle werden, denn dann sind auch im Alter höhere Beiträge zu zahlen.
Die Höhe der BEK hängt also stark von individuellen Faktoren ab. Nicht nur das Eintrittsalter, auch der Start der Beitragsreduzierung, das Geschlecht, der PKV-Tarif sowie die Entlastungshöhe spielen eine Rolle. Die Kunden leisten in den meisten Fällen somit eine finanzielle Vorleistung, die oft mehrere Tausend Euro umfasst. Eine wirkliche Ersparnis entsteht für die Versicherten im Alter oft erst Jahre nach Beginn der Beitragsentlastung. Einfacher wird es nur, wenn man als Angestellter eine Beteiligung des Arbeitgebers vereinbart. Allerdings ist auch dies nur möglich, wenn der Arbeitgeber mit seinem Krankenversicherungszuschuss nicht bereits den Höchstbetrag erreicht hat. Da bleibt nur noch die Möglichkeit einen Teil der Beiträge (auch die BEK) steuerlich geltend zu machen.
Ein großes Risiko bleibt jedoch bestehen. Wer seine Versicherung wechselt, kann seine geleisteten BEK-Beiträge nicht mitnehmen. Und auch im Todesfall sind alle Zahlungen hinfällig – Hinterbliebene werden nicht ausgezahlt. Der Abschluss von Beitragsentlastungskomponenten sollte also gut überlegt sein. Fragen Sie einfach, ob es sich für Sie lohnt.