18. Mai 2012

Krankenversicherung bei ALG II / Sozialgeld

Für alle gesetzlich und privat Versicherten bleibt während des Bezugs von Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialgeld der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz erhalten. Dieses Infoblatt gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen. Wichtig zum Verständnis ist die folgende Unterscheidung: ALG II beziehen Sie, wenn Sie erwerbsfähig sind. Sind Sie nicht erwerbsfähig, erhalten Sie Sozialgeld.

 

Gesetzlich kranken- und pflegeversichert bei Bezug von ALG II

Wenn Sie unmittelbar vor dem Bezug von ALG II gesetzlich krankenversichert waren, bleiben Sie auch künftig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Das Jobcenter meldet Sie bei derselben Krankenkasse an, in der Sie bereits zuvor Mitglied waren. Der Gesetzgeber hat in diesem Fall für die Versicherungsbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung Pauschalen festgelegt. Diese werden vom Jobcenter übernommen und direkt an das Bundesversicherungsamt (Gesundheitsfonds) gezahlt. Wenn für Sie eine Familienversicherung über den Ehe- oder Lebenspartner oder über die Eltern möglich ist, werden Sie beim Bezug von ALG II jedoch nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, sondern familienversichert. Das Gleiche gilt für den Bereich der Pflegeversicherung. Wenn Sie ALG II nur als Darlehen beziehen, besteht keine Versicherungspflicht. Ihre Aufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversicherung können Sie dann ebenfalls als Darlehen erhalten, das Sie anschließend zurückzahlen müssen.

Privat krankenversichert bei Bezug von ALG II

Wenn Sie unmittelbar vor dem Bezug von ALG II privat krankenversichert waren, bleiben Sie weiterhin privat krankenversichert. Darüber hinaus müssen Sie sich privat krankenversichern, wenn Sie direkt vor dem Bezug von ALG II weder gesetzlich noch privat krankenversichert und hauptberuflich selbstständig oder versicherungsfrei (beispielsweise Beamter) waren. In der privaten Krankenversicherung können Sie sich auch für den Basistarif entscheiden, den jede Kranken -versicherung anbieten muss. Grundsätzlich gilt, dass der Beitrag zum Basistarif nicht über dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung liegen darf. Bei hilfe-bedürftigen Personen, und dies ist beim Bezug von ALG II der Fall, halbiert sich der Beitrag zum Basistarif. Bis zur Höhe dieses halben Beitrags (2012: maximal 296,44 Euro/ Monat) zahlt das Jobcenter dann einen Zuschuss zu Ihrer privaten Krankenversicherung. Er wird ab dem 1. April 2012 vom Jobcenter direkt an das jeweilige Versicherungsunter-nehmen überwiesen. Die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags müssen Sie mit einem aktuellen Beitragsbescheid nachweisen. Wenn Sie in einem anderen Tarif privat krankenversichert sind, haben Sie als Bezieher von ALG II das Recht zum Wechsel in den Basistarif unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung. Sie können auch einen anderen Tarif als den Basistarif wählen. In diesem Fall übernimmt das Jobcenter Ihren individuellen Versicherungsbeitrag, jedoch maximal bis zur Höhe des halbierten Basistarifs. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass private Krankenversicherungsunternehmen in anderen Tarifen als dem Basistarif z. B. Personen mit Vorerkrankungen ab-lehnen oder Risikozuschläge erheben können.

Ihr privater Krankenversicherer darf die Leistungen weder ruhen lassen noch die Krankenversicherung kündigen, während Sie ALG II oder Sozialgeld beziehen. Darüber hinaus haben sich die privaten Krankenversicherer grundsätzlich bereiterklärt, auf die zwischen dem 1. Januar2009 und dem 31. Januar 2011 allein aufgrund der „Beitragslücke" entstandenen Beitragsschulden zu verzichten („Beitragslücke" bezeichnet die Differenz, die vom 1.1.2009 bis 31.1.2011 zwischen dem vom Jobcenter gezahlten Zuschuss und der tatsächlichen Beitrags-forderung des Versicherungsunternehmens bestand). Sollten Sie in diesem Zeitraum hilfebedürftig gewesen sein und Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht vollständig gezahlt haben, können Sie sich mit der Bitte um Erlass der Altschulden an Ihre Krankenversicherung wenden. Hierfür genügen ein formloser Antrag und der Nachweis der Hilfebedürftigkeit in diesem Zeitraum. Der Bezug von ALG II oder Sozialgeld gilt grundsätzlich als Nachweis der Hilfebedürftigkeit.

Privat pflegeversichert bei Bezug von ALGII

Privat krankenversicherte Personen, die ALG II erhalten, haben auch die Möglichkeit, Zuschüsse für eine angemessene private Pflegeversicherung zu erhalten. Angemessen bedeutet in diesem Fall, dass Ihre private Pflegeversicherung die gleichen Leistungen wie die gesetzliche Pflegeversicherung anbietet. Der Gesetzgeber legt jedes Jahr einen Höchstbeitrag für die gesetzliche Pflegeversicherung fest. Dieser Betrag wird halbiert und dann mit Ihrem individuellen Beitrag für die private Pflegeversicherung verglichen. Der günstigere der beiden Beträge kann als Zuschuss vom Jobcenter übernommen werden. Zuschüsse für Ihre privaten Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge erhalten Sie, wenn Sie neben dem Antrag auf ALG II auch die Anlage SV „Sozialversicherung der Bezieher von Arbeitslosengeld II" ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass der Zuschuss erst ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs-auch rückwirkend- bezahlt wird. Vermeiden Sie versicherungs- und vertragsrechtliche Nachteile und informieren Sie Ihre private Versicherung über den Antrag auf ALG II oder Sozialgeld. Erkundigen Sie sich auch, wie Ihr Versicherungsschutz bis zur Bewilligung sichergestellt werden kann.

Krankenversichert bei Bezug von Sozialgeld

Beziehen Sie Sozialgeld, werden Sie nicht über den Leistungsbezug kranken- und pflegeversichert. Sie sind in diesem Fall jedoch ebenfalls im Krankheitsfall abgesichert. Früher waren die Sozialhilfeträger für Hilfe im Krankheitsfall zuständig und haben die Kosten für notwendige Behandlungen übernommen. Aber seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2007 gilt, dass auch die Bezieher von Sozialgeld grundsätzlich in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung verbleiben bzw. dieser zugeordnet werden, wenn sie vorher nicht versichert waren. Mithilfe von Stichtagen wurde festgelegt, für welche Personen die alte Regelung gilt und in welchen Fällen die neue Regelung greift.

Altfälle: Wenn Sie am 1. April 2007 laufende Leistungen nach dem XII. Buch Sozialgesetzbuch erhielten und seither weiterhin erhalten, ist der Sozialhilfeträger für die Hilfe im Krankheitsfall zuständig. Das gilt auch, wenn die Leistungen in diesem Zeitraum weniger als einen Monat unterbrochen wurden. Die Krankenbehandlung wird in der Regel zunächst von den Krankenkassen übernommen. Der Sozialhilfeträger erstattet den Kassen anschließend die Kosten.

Neuregelung GKV: 

Wenn Sie dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind und Ihr Bezug von Sozialgeld nach dem 1. April 2007 begann bzw. jetzt neu beginnt, sind Sie grundsätzlich versicherungspflichtig in der GKV. Voraussetzung ist, dass Sie keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben. Für die Beiträge können Sie einen Zuschuss des Jobcenters erhalten.

Neuregelung PKV:

Wenn Sie dem Bereich der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind und Ihr Bezug von Sozialgeld nach dem  1.Januar  2009 begann bzw. beginnt, müssen Sie sich privat kranken- und pflegeversichern. Wenn Sie bereits vorher privat kranken- und pflegeversichert waren, bleiben die private Kranken- und Pflegeversicherung bestehen, und Sie erhalten gegebenenfalls einen Zuschuss zu Ihren Versicherungsbeiträgen. Hier gelten dieselben Regelungen für die Hohe der Beiträge wie beim Bezug von ALG II.

 

 

Die Central drückt Generali

Die Generali Deutschland AG hat 2011 rund 1,1 Milliarden Euro Belastungen aus der Finanzmarktkrise verkraftet, dank Steuereffekte mehr verdient und ist dabei nach Beiträgen auch gewachsen. Bei Ertrag und Neugeschäft sind die Ziele nach den Aussagen von Vorstandschef Dietmar Meister erreicht worden. Das Jahr 2012 wird indes, ebenso wie die Bilanzpressekonferenz selbst, überschattet von der Central Krankenversicherung AG, die sich mit Billigtarifen verkalkuliert hat und nun umgebaut wird.Nachdem die Personenversicherer in den letzten Jahren für kräftiges Wachstum der Generali Deutschland Gruppe gesorgt haben, rechnet der Vorstandsvorsitzende Dietmar Meister nun für 2012 im günstigen Fall mit Stagnation in der Gruppe. Denkbar sei aber auch ein „leichtes Minus“. Brutto nahmen die gebuchten Beiträge 2011 um 1,7 Prozent auf 13,3 Milliarden Euro zu. In der Lebensversicherung leidet die Gruppe unter dem allgemeinen Markttrend, von dem man sich allerdings absetzen will, und in der Krankenversicherung unter der Kündigungswelle bei der Central Krankenversicherung AG(ca. 42000 Kündigungen 2011) und deren Umbau . Dieser könne die Gruppe auch 2013 und 2014 noch belasten.
 
„Wir haben kein Finanzierungs- oder Ergebnisproblem bei der Central, sondern Geschäftsprobleme, möglicherweise auch einen Reputationsverlust“, so Generali-Vorstandschef Dietmar Meister. Meister. Bei den von ihm als „Billigtarife“ bezeichneten Einsteigertarifen „Ecoline“ hätten Leistungen und Prämien nicht in einem vernünftigen Verhältnis gestanden.
Diese Tarife waren Anfang August geschlossen worden. „Das war strategisch nicht haltbar und nicht durchhaltbar“, erklärte der Vorstandsvorsitzende.
Nach Beitragsanpassungen von durchschnittlich 12,9 Prozent über alle Tarife und Verteuerungen von bis zu 30 Prozent bei den Einsteigertarifen kündigten 2011 rund 42.000 Central-Kunden ihre Vollversicherung. Das waren rund viermal soviel wie in früheren Zeiten.
Anfang 2012 habe es weitere Kündigungen gegeben, so Meister. Bezogen auf Ende 2011 sei die Zahl der Vollversicherten um 14.000 auf 494.000 gesunken. Die Zahl der Nicht-Zahler wollte Meister nicht beziffern. Er sagte, dass sie „leicht überproportional“ sei, was auch mit den Einsteigertarifen zusammenhänge.
2011 war das Segment Krankenversicherung noch um 4,3 Prozent auf 2,31 Milliarden Euro Beitrag gewachsen. 85 Prozent des Zuwachses resultierten allerdings aus Verteuerungen – üblich sind hier 50 Prozent.
 
Das Neugeschäft über Makler habe man praktisch eingestellt. Nach überproportionalen Beitragsanpassungen und ohne das Angebot der Einsteigertarife hätte man von diesem Vertriebsweg ohnehin nichts mehr bekommen, meinte Meister.
Man sollte sich fragen, warum. Diese Tarife konnte man ja auch keinem anbieten.
 

Erschreckende Einblicke oder Nachbetrachtung

 Ein Gastbeitrag geschrieben von meinem geschätzten Kollegen Markus Kopka.
 
Wie jedes Jahr wieder, so erlebten wir auch in den letzten Dezembertagen  2011 Nachfragen von kurzentschlossenen, wechselwilligen Versicherten in der privaten Krankenversicherung. Die Beitragsanpassungen kamen per Post. Ein anderer Grund, warum sich Interessenten verstärkt bei uns melden war der grundsätzliche Gedanke von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.  
Primär gehörte im vergangenen Jahr die Central Krankenversicherung  zu den Gesellschaften, von der sich die meisten Versicherten trennen wollten. Beitragerhöhungen für einen maroden Versicherungsschutz teilweise über 100 Euro, wollte keiner hinnehmen. Bei den durchgeführten Beratungen fiel immer wieder auf, wie schlecht und völlig unzureichend die Versicherten über ihren eigenen Versicherungsschutz Bescheid wussten. Nachfragen zum Vertrag, Inhalten und versicherten Risiken, zeigten immer wieder, dass der damalige Versicherungsvermittler, und dazu zählen auch Versicherungsmakler, selber überhaupt keine Ahnung von Inhalten, Versicherungsbedingungen im Detail  hatten. Es ergibt sich die Frage: Warum wurde damals an die Central so viel schlechtes Versicherungsgeschäft vermittelt? Nach Aussage der Central ist die Strategie, dass Einsteiger später von dem Tarif V333 in höherwertige Tarife wie V222 oder V111 umsteigen, nicht aufgegangen. Dies ist wohl nicht der alleinige Grund.
Unserer Auffassung nach hat das Preis- / Leistungsverhältnis in den besseren Tarifen von Anfang an nicht gepasst. Der Einsteigertarif war dann möglicherweise eher zu Lasten der besseren Tarife kalkuliert. Zum Anderen war man gierig, mit unterkalkulierten Tarifen viele Kunden zubekommen. Das machte vermutlich die frühere Annahmepolitik möglich. Die letzte Gesundheitsreform und deren Ausgestaltung (Pflicht zur Krankenversicherung) ist sicherlich auch ein wichtiger Faktor. Die Anzahl Nichtzahler in den billigen Tarifen ist statistisch wesentlich höher. Somit könnte der Weg der Central von Beginn an gefährlich und zum Scheitern verurteilt gewesen sein. 
Es gibt Gerüchte, dass eine neuerliche  Selbstbeteiligungsstufe" S4" mit über 2000 € kommen soll. Ob, wie und wann ist doch sehr ungewiss. Sicher gilt hingegen, dass der Vertrieb in Zukunft von der Deutschen Vermögensberatung, der Generali selbst sowie der Volksführsorge betrieben werden soll.
Die private Krankenversicherung ist ein sehr komplexes und ein sehr beratungsintensives Thema. Es ist schon schlimm genug, dass Versicherungsvertreter "ihre" Produkte verkaufen, eigentlich aber wohlwissend, dass die Versicherungsgesellschaft die sie ja vertreten (müssen) und die Tarife die ihnen zur Verfügung stehen nicht im Ansatz das leisten, was eine private  Krankenversicherung leisten muss. Denn eine Krankenversicherung sollte nicht wie ein Produkt angeboten werden, die Krankenversicherung sollte immer den Wunsch des Versicherten zum Ausdruck bringen "wie möchte ich beim Arzt behandelt werden". Primär erschreckt uns aber die Tatsache, dass leider auch sehr viele Maklerkollegen anscheinend keinen tieferen Einblick in die Details zur PKV haben. Dies zeigen zum Beispiel Angebote und Vergleiche von unabhängigen Versicherungsmaklern, die unsere Kunden vor uns beraten haben.
 
Es ist unglaublich und erschreckend mit welcher Dreistigkeit Tarife und Gesellschaften angeboten werden, die löchrig sind wie Schweizer Käse. Der Kunde wäre im Leistungsfall der Dumme gewesen. Der Verdacht, als ob es nur darum ginge möglichst günstig und billig zu sein, damit der Interessent auf gar keinen Fall bei jemand anderem abschließt lässt sich nicht bestätigen, liegt aber auf der Hand. Dabei ist es gerade in der privaten Krankenversicherung ein Muss dem Kunden genauestens die Bedingungen im Detail zu erklären. Was bietet ihm der Markt, wo lauern Gefahren usw.. Entscheidend ist, mit ihm seine Wünsche, aber vor allem seine als Laie noch nicht bewussten Bedürfnisse durchzusprechen. Wer nicht alles kennt, kann auch nicht objektiv entscheiden. Es wird oft weder darauf hingewiesen, dass der Kunde teilweise unbegrenzte Selbstbeteiligung in seinem Tarif versteckt hat, dass es einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog gibt, noch wird auf die Erstattung nach der Gebührenordnung für Ärzte geachtet. Man soll es kaum glauben, aber es werden auch Tarife ohne bedingungsgemäße Rehabilitationsleistungen verkauft. Solche Tarife sind reine Spendenquittungen an die Versicherungen, denn Leistung erhalten Sie im Fall der Fälle garantiert nicht. 
Leider sind die beschriebenen Tatsachen kein Einzelfall, sondern viel mehr die Regel. Wir können nur jedem Versicherten raten, sich von einem Fachmakler beraten zu lassen und sich intensiv und kritisch mit der privaten Krankenversicherung auseinanderzusetzen. Jedes einzelne Fachgebiet, sei es die Altersvorsorge, die betriebliche Altersvorsorge, die Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch die Sachversicherungen stellt schon im Einzelnen einen ungeheuren Wissensbedarf da.Wir,  die auf die PKV spezialisierten Versicherungsmakler haften für unsere Beratung. Der Versicherungsmakler der glaubt, dass er alle Versicherungsarten von alleine beraten kann, ist unserer Meinung nach nicht in der Lage, die enorme Informationsflut zu verarbeiten und eine saubere und vor allem für den Kunden hundertprozentige Beratung zu leisten. Auch gibt es Internetportale, in denen Versicherungsmakler parallel zur Versicherung Gas, Strom und Telefontarife verkaufen.
Glauben Sie nicht? Dann schauen Sie mal nach! 
 
Die Dankbarkeit der Kunden zeigt sich nach einer umfangreichen und informativen Beratung mit einem Abschluss und im besten Falle mit zahlreichen Empfehlungen oder öffentlichkeitswirksamen Bewertungen im Internet.  Nur so ist es auch möglich den ehemals ehrenwerten Berufsstand des Versicherungsmaklers aus dem Schatten eines verrufenen Versicherungsvermittlers herauszuheben.
 

 

Beitrasanpassung Central oder wenn Mogelpackungen platzen !

Wieder wie jedes (oder fast) Jahr werden Versicherte erstaunt sein, wenn sie unerfreuliche Post von ihrer Privaten Krankenversicherung bekommen. So wird es teilweise nicht nur eine Beitragsanpassung geben, sondern eventuelle Anpassung der ursprünglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Gerade Centralkunden  sind davon betroffen.
Wurden doch in der Vergangenheit viele Versicherte von  Vertrieben in den sogenannten "Billigtarifen"  versichert.
Öffentlichkeitswirksame Zeitungsartikel , wie "der beste Klassikschutz" taten ihr übriges.
Doch nun kommt das dicke Ende. Die Beitragsanpassung.
Über 100 Euro für Leistungen,die teilweise schlechter als gesetzlich versichert sind. In diesem Tarif (V333S2P), der eine Pauschalleistung bei Leistungsfreiheit beinhaltete, wurde ja immer mit hohen Rückerstattungen geworben.
Getreu dem Motto : "Der Tarif , der zu Jedem passt" oder "Der Tarif, der viel kostet".

Privat versichert- immer gut versichert oder wenn Mogelpackungen platzen !

Diese Aussage ist der größte Unfug seit der Annahme, dass die Erde eine Scheibe ist! Leider ist bei fast vielen Privatversicherten noch die Hoffnung sehr ausgeprägt, dass sie im Fall der Fälle besser abgesichert sind als der GKV-Patient und sich auf Ihre private Krankenversicherung verlassen können.Das wird (sicherlich völlig ohne Absicht?? oder?) natürlich insbesondere von Anbietern und Vermittlern eher schwacher Leistungspakete (sog. Einsteigertarife) unter Zuhilfenahme einiger kreativer Tarif- und Verkaufstexten verstärkt.Formulierungen wie „die günstige Alternative zur GKV“ oder „PKV-Testsieger zu günstigen Beiträgen“ die dem potentiellen Kunden klar suggerieren „hier ist alles gut und günstig – du musst nur zugreifen“ . Klar, bei dem Monatsbeitrag für für 50Euro im Internet…Diese Tatsache führt unweigerlich auf ziemlich direktem Weg zu zwei wesentlichen Fragen
1. Warum machen die Unternehmen oder die Vertrieb so etwas?
2. Warum merkt der Kunde das nicht ?
Das ist schnell beantwortet. Hier geht es um eine Kombination aus Verzweiflung, Umsatzdruck, Gier und Gleichgültigkeit.
Natürlich ist der Markt mittlerweile zweigeteilt. Zum einen in den Bereich derjenigen, die qualitativ hochwertige Produkte anbieten (die aber nicht der Geiz ist geil-Mentalität / PKV für59 Euro entsprechen) und diejenigen, die im „preissensitiven Segment“ (schöne Beschreibung für das muss auf jeden Fall eins sein – BILLIG!!“) anbieten, also die Strukki-Vertriebe. Masse statt Klasse.
Sollte irgendjemand noch der Meinung sein, es gibt gleiche Leistungen für deutlich unterschiedliche Prämien, der glaubt auch an den Weihnachtsmann! Und die teilweise abstrusen Ansätze, Preisunterschiede mit Dingen wie „geringeren Verwaltungskosten“, „strenger Risikoprüfung“ oder ähnlichem Unfug zu begründen, machen auch mehr Angst als Mut.
Dazu nur soviel: Wer ernsthaft glaubt, das eine um 3 – 4 % geringere Verwaltungskostenquote einen Prämienunterschied von 80 – 90 Euro im Monat ausmacht oder das die „strenge“ Risikoprüfung heute erkennen kann, wer in 5 Jahren schwer erkrankt, sollte noch einmal – gern mit professioneller Hilfe – genau nachdenken…Der einzige Grund für deutliche Preisunterschiede sind deutliche Leistungsunterschiede.Die Antwort auf die Frage , warum der Kunde so etwas macht, ist etwas komplexer. Ich glaube ja, der Kunde entscheidet hier im Regelfall völlig realitätsfern – im Glauben, das es nicht schlechter geht als in der GKV…was natürlich im Segment der „TÜV-zertifizierten Testsieger für 59 Euro“ leider fast immer falsch ist…
Bei vielen ist die Ausgangsmeinung noch aus den frühen 90er Jahren:Privat versichert ist besser versichert als gesetzlich – es geht nur darum, wie viel besser! Oder doch schlechter ?
Es geht kein Mensch davon aus, dass er schlechter versichert ist als der gemeine GKV-Patient – was aber leider häufig der Fall ist. Glauben Sie nicht? Dann schauen Sie doch mal in Ihrem Krankenversicherungvertrag, in den allgemeinen Versicherungsbedingungen, nach. Was steht dort an garantierten Leistungen, was ist nicht versichert ?
Es geht kein Mensch davon aus, dass er sich mit dem Übertritt von der GKV in die PKV verschlechtert.Woher soll er es auch wissen.
Hier siegt dann auch die Hoffnung, ein Schnäppchen zu machen vor dem gesunden Menschenverstand – denn: Es ist in allen Bereichen so, dass schlechte oder wenig Leistungen immer weniger kosten als gute oder üppige Leistungen (Ausnahme sicherlich der Tatbestand des Betruges) – das gilt natürlich auch für die PKV und deren Angebote. Es gibt nichts umsonst – es muss für jede Leistung bezahlt werden. Das begründet sich aus dem Marktverständnis der PKV-Anbieter, die alle nicht im karitativen Bereich anzusiedeln sind. Leider hat sich in den letzten Jahren der Ansatz, die Unkenntnis des Kunden (und teilweise auch der Vermittler) dahingehend auszunutzen, dass Produkte an den Markt gebracht werden, die aus Preiswettbewerbsgründen immer weiter von Leistungen befreit werden, immer weiter verbreitet.
Aber schauen Sie einfach mal selbst nach, ob z. B. Leistungen wie ambulante und stationäre Psychotherapie, alle Hilfsmittel in ausreichender Ausführung, Ergotherapeuten und Logopäden, Kostenübernahme für med. notwendige stationäre Heilbehandlung , gemischte Anstalten so abgesichert sind, wie in der GKV – nämlich in dem Maß, das medizinisch ausreichend ist.
Bestandslisten der Einsteigertarife sind aus meiner Sicht, Listen des latenten Elends – zumindest aus dem Blickwinkel der finanziellen Auswirkungen auf das Versicherten-portemonnaie im Leistungsfall.Sollten Sie immer noch zweifeln, nutzen Sie doch einfach einmal alle Informationen, die zur Verfügung stehen und googlen einfach, was von privaten Versicherungen so alles abgelehnt wird.
Dazu kommt zu allem bisherigen Übel noch die Tatsache, dass es in den Einsteigertarifen vermehrt zu Zahlungsausfällen kommt, die die Versicherer abschreiben müssen und so das Versichertenkollektiv mit steigenden Beiträgen beglücken müssen – auch und gerade in den Einsteigertarifen. Hier wirdbei den Unternehmen also kaum Geld verdient – es lauert aber Ärger…Sie müssen aber Leistungen erbingen.
Dies wird wohl auch der Hauptgrund sein, warum die DKV oder die Central den Verkaufsstop ihrer Einsteigertarife bekannt gegeben hat – und nicht das schlechte Gewissen gegenüber den Kunden…so gern ich das auch glauben möchte…Fazit:
Insgesamt lauern im Bereich vieler der Tarife aus meiner Sicht einige Sprengfallen – es gibt also viel zu tun.
Ich helfe Ihnen gerne .
M.Krolinski