21. Mai 2013

Die größten Irrtümer zur Berufsunfähigkeit

 

Ein Versicherer hat in einer Studie untersuchen lassen, warum die eigentlich essenzielle Absicherung gegen das Risiko Berufsunfähigkeit (BU) für viele nicht wichtig scheint. Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, das viele Bürger fälschlicherweise glauben, adäquat gegen den Verlust der Arbeitskraft geschützt zu sein, eine mangelnde persönliche Risikoeinschätzung haben oder auch von falschen Ursachen ausgehen, die zur BU führen.
Obwohl Verbraucherschützer und Versicherer in seltener Einmütigkeit die Wichtigkeit der BU-Absicherung propagieren, ist seit Jahren und nach wie vor nur ein knappes Viertel gegen dieses existenzielle Risiko versichert.
 
Ursachen für die geringe Akzeptanz
 
Ein Lebensversicherer hat vor diesem Hintergrund durch das Meinungsforschungs-Institut TNS Infratest eine nach eigenen Angaben repräsentative Umfrage unter 936 berufstätigen Bundesbürgern zwischen 20 und 60 Jahren durchführen lassen.
Ziel war es, Ursachen für die relativ geringe Akzeptanz der Berufsunfähigkeits-Versicherung zu finden – ob eine private BU-Absicherung etwa für zu teuer oder für überflüssig gehalten wird und wie gut der Einzelne zum Thema BU informiert ist. Gefragt nach ihrer Ausgabebereitschaft würden nur 20 Prozent gar nichts für eine BU-Absicherung bezahlen.
52 Prozent würden ihr Geld jedoch lieber für andere Dinge ausgeben und daher keine Versicherung abschließen, so ein weiterer gewichtiger Grund. Auch wenn nur ein gutes Viertel dem Grund für einen Verzicht auf eine BU-Absicherung zustimmte, dass man schlecht informiert sei, so sind mit 49 Prozent fast doppelt so viele der Ansicht, sie hätten auf andere Art gegen Berufsunfähigkeit vorgesorgt.
 
Fehlerhafte Absicherung
 
Fälschlicherweise denken rund zwei Drittel aller Befragten, dass Sparen, eine Unfallversicherung oder der Erwerb von Immobilien einen adäquaten Schutz im Falle einer BU darstellt. 54 Prozent sind der Meinung, dass die Lebensversicherung, und 42 Prozent, dass eine Krankenzusatz-Versicherung die richtige Absicherung wäre.
Dass die Berufstätigen mehrheitlich jede der genannten Vorsorgeformen für den Fall der Berufsunfähigkeit für geeignet halten, zeigt nach Ansicht der Studienautoren ein großes Maß an Uninformiertheit.
Denn nur in der Lebensversicherung könnte das Risiko einer Berufsunfähigkeit gezielt abgesichert werden, aber auch nur dann, wenn zum Hauptvertrag auch eine BU-Zusatzversicherung, die im Versicherungsfall zum Beispiel eine Rente auszahlt, mit eingeschlossen wird. Die private Berufsunfähigkeits-Versicherung als Einzelpolice, die beste Absicherung bei BU, spielte bei der Studie bezüglich der geeigneten BU-Maßnahmen für die Befragten jedoch keine herausragende Rolle.
 
Unterschätzte Risiken
 
Weitere Fehleinschätzungen zeigen sich auch bei den Ursachen für Berufsunfähigkeit. So wurden von den Befragten am häufigsten Rückenleiden (43 Prozent) und Unfälle (37 Prozent) genannt. Tatsächlich liegt der Anteil der Ursache Rückenleiden jedoch nur bei 17 Prozent – und derjenige der Ursache Unfälle sogar nur bei fünf Prozent.
Letzteres könnte ein Grund dafür sein, warum die Unfallversicherung bei den oben genannten Absicherungsmethoden gegen BU so häufig genannt wird. Leicht unterschätzt wird hingegen die Ursache „psychische Erkrankungen“. Während dies mit 27 Prozent nur ein gutes Viertel der Befragten angab, liegt diese Ursache mit 33 Prozent tatsächlich an der Spitze der BU-Gründe.
Hierdurch entsteht nach Ansicht der Studienautoren folgendes Problem: „Wenn die Bevölkerung die Gründe für Berufsunfähigkeit nicht kennt, schätzt sie auch das Risiko der persönlichen Betroffenheit falsch ein.“
 
Mangelnde persönliche Risikoeinschätzung
 
Dies wird durch ein weiteres Studienergebnis belegt: Ganze fünf Prozent der Befragten halten die Wahrscheinlichkeit, persönlich von Berufsunfähigkeit betroffen zu werden, für „sehr groß“, weitere acht Prozent für „groß“. Zusammengefasst halten sich also lediglich 13 Prozent für gefährdet.
Mehr als ein Drittel gab hingegen „weniger groß“ an – und die Mehrheit von 49 Prozent hält das Risiko für sich selbst nur für „gering“. Tatsächlich müsste aber rund jeder fünfte Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden, stellen die Studienautoren heraus.
Bei den 20- bis 29-Jährigen und bei den Frauen liegt das Gefährdungsbewusstsein („groß“ und „sehr groß“) mit zusammen acht Prozent deutlich geringer. Mit neun Prozent ebenfalls unterdurchschnittlich ausgeprägt ist der Wert bei „den sonst überdurchschnittlich gut informierten Befragten mit Abitur oder einem höheren Bildungsabschluss“.
 
Tätigkeitsbezogene Gefahr?
 
Mehr als doppelt so hoch (20 Prozent) ist der Wert hingegen bei den Befragten mit Hauptschulabschluss. Die Auftraggeber der Studie vermuten hier einen wahrscheinlichen „Zusammenhang zwischen der angesichts des Bildungsabschlusses üblicherweise ausgeübten Tätigkeit und der persönlichen Risikoeinschätzung“.
In Verknüpfung mit den oben genannten vermuteten wichtigsten BU-Ursachen ergibt sich für die Studienautoren „ein eindeutiges Bild: (…) Wer berufsunfähig ist, ist nach Meinung vieler Befragter offenbar dauerhaft körperlich behindert und sitzt im Rollstuhl“.
Auf dieser Basis gelangten die Befragten dann auch zu der Fehleinschätzung ihres persönlichen Risikos. Wer sich für nicht unfallgefährdet halte und auch keinen körperlich anstrengenden Tätigkeiten nachgehe, sehe für sich auch nur ein geringes BU-Risiko. Tatsächlich sind jedoch psychische Störungen die Hauptursachen für eine BU.
 
Irrtümer zum Thema Berufsunfähigkeits-Versicherung
 
Weitere Wissenslücken zeigen sich auch bei verschiedenen Aussagen zur BU-Versicherung, denen die Befragten entweder zustimmen oder die sie ablehnen konnten. Zwar wissen drei Viertel der Bevölkerung, dass die staatlichen Leistungen nicht ausreichen – aber lediglich 22 Prozent stimmten der Aussage zu, dass die Leistungen über den gesetzlichen Schutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit ausreichten und eine private Absicherung nicht erforderlich sei.
Auf der anderen Seite hielt ein gutes Drittel die falsche Aussage, dass Leistungen aus einer privaten BU-Versicherung mit der gesetzlichen Absicherung verrechnet werden und der Staat entsprechend weniger zahle, wenn die private Versicherung leiste, für zutreffend.
Die korrekte Aussage, dass es bei der Absicherung durch den Gesetzgeber nur darum gehe, ob man noch irgendeine berufliche Tätigkeit ausüben könne und der derzeit ausgeübte Beruf folglich keine Rolle spiele, hielten ebenfalls ein gutes Drittel für unwahr. Und sogar mehr als vier von zehn Befragten glaubten fälschlicherweise sogar, dass die private BU-Versicherung bei selbst verschuldeten Unfällen nicht zahle.
 
Die richtige Absicherung
 
Was viele nicht wissen: Kann jemand aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben, hat er nur einen Anspruch auf eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn er gesetzlich rentenversichert ist und vor dem 2.1.1961 geboren wurde. Alle Jüngeren bekommen nämlich nur dann eine Leistung, wenn sie nicht in der Lage sind, sechs oder mehr Stunden am Tag irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben.
Grundsätzlich müssen zudem bestimmte Versicherungs- und Beitragszeiten erfüllt sein. Doch selbst wer eine gesetzliche Berufsunfähigkeits- oder eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten würde, müsste mit einer gravierenden Einkommenslücke im Vergleich zum bisherigen Verdienst rechnen. Eine volle Erwerbsminderungsrente erhält im Übrigen nur derjenige, der aufgrund seiner gesundheitlichen Verfassung weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.
Gesetzlich nicht Rentenversicherte oder nicht über ein Versorgungswerk abgesicherte Selbstständige erhalten im Falle einer Berufs- oder Erwerbsminderung gar keine Leistung. Daher empfiehlt es sich für Berufstätige, eine passende private Berufsunfähigkeits-Versicherung sowie für Kinder und Personen ohne Berufstätigkeit eine Erwerbsunfähigkeits-Police abzuschließen. Diese leistet, egal ob die gesundheitlichen Einschränkungen infolge eines Unfalles oder auch einer Krankheit begründet liegen. Ein Versicherungsfachmann hilft Ihnen dabei, eine individuell passende Absicherung zu finden.
 
 

Nachprüfungsrecht des Versicherers ist rechtens

Das OLG Bremen 12.09.2011 – 3 U 12/11) hat entschieden, dass das in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) geregelte Recht des Versicherers, zur Nachprüfung des Fortbestehens der Berufsunfähigkeit einmal jährlich umfassende ärztliche Untersuchungen des Versicherungsnehmers verlangen zu können, keine unangemessene Benachteiligung darstellt.Das Nachprüfungsrecht des Versicherers und die damit korrespondierende Mitwirkungsobliegenheit des Versicherungsnehmers rechtfertigt sich daraus, dass der Versicherer aufgrund einer bloßen Prognose über die Fortdauer gesundheitlicher Beeinträchtigungen für die gesamte Zukunft bis zum vereinbarten Ende der Laufzeit Leistungen erbringen muss. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Nachprüfung es lediglich erlaubt, neue gesundheitliche oder leistungsrelevante Entwicklungen bei dem Versicherungsnehmer zu prüfen.Der Versicherungsnehmer ist auch deshalb gegenüber dem eine Sachprüfung verlangenden Versicherer nicht schutzlos, weil zu seinen Gunsten § 31 Absatz 1 Satz 1 VVG gilt. Hiernach kann der Versicherer nach dem Eintritt des Versicherungsfalls Auskünfte vom Versicherungsnehmer nur insoweit verlangen, als dies zur Feststellung des Umfangs der Leistungspflicht erforderlich ist.

Wenn aber feststeht, dass die bisherigen Untersuchungsergebnisse, die eine Berufsunfähigkeit bestätigen, nach wie vor Bestand haben (weil z.B. die Erkrankung nach derzeitigem medizinischem Kenntnisstand nicht heilbar ist), kann es an dem Merkmal der Erforderlichkeit fehlen. Infolgedessen kann der Versicherer in einem solchen Fall nicht verlangen, dass Nachuntersuchungen durchgeführt werden.

 

Hinweise zum Abschluss einer BU

Die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden und diese auch zum Abschluss zu bringen, kann schwieriger werden als gedacht. Wenn die eigenen gesundheitlichen Probleme über gelegentliche  „Zipperlein“ hinweg gehen, neigen die Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen häufig dazu, den Abschluss abzulehnen, da für Sie das Versicherungsrisiko damit zu hoch werde. Absolute KO-Kriterien sind unter anderem psychotherapeutische Behandlungen oder Beratungen, Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems und auch Rückenprobleme können rasch zu einem Leistungsausschluss führen. Der Grund dafür ist, dass diese Erkrankungen häufig zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit führen können.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob eine bereits bestehende Erkrankung den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung verhindern kann, ist es empfehlenswert, das Angebot von verschiedenen Anbietern zeitgleich einzuholen. So vermeiden Sie, dass sie bei einem zukünftigen Vertragsabschluss angeben müssen, schon von einer oder mehreren Versicherungsgesellschaften abgelehnt worden zu sein. Dieses Problem vieler Interessenten mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht unbeobachtet geblieben. Es haben sich seit einiger Zeit manche Anbieter auf den Markt etabliert, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung bewerben. So etwas kann es grundsätzlich nicht geben, vielmehr sollte man bei diesen Angeboten von einer vereinfachten Gesundheitsprüfung sprechen, die einige wenige Fragen stellt, etwa ob man in den letzten fünf Jahren in stationärer Behandlung war.
Der Haken bei der Sache ist, dass diese Art von Versicherungen sich zum einen an junge Interessenten wendet, die sich kaum Sorgen um ihren Gesundheitszustand machen müssen. Andererseits sind diese Angebote oft teurer als vergleichbare Produkte. Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt sich daher ein kostenloser Versicherungsvergleich, um einen ersten Überblick über das allgemeine Angebot zu bekommen. Dieser Vergleich ersetzt zwar keine fachkundige Beratung, aber der Interessent erhält einen groben Überblick. Vor allem sollten sich die Vertragsbedingungen peinlich genau angesehen werden.Die Arbeit von Vermittlern ist in aller Regel kostenlos, da seine Beratung mit dem Abschluss honoriert wird und er von der Versicherungsgesellschaft dafür eine Courtage bekommt.. Doch gibt es auch Angebote, die für exorbitant hohe Gebühren eine Berufsunfähigkeitsversicherung an den Mann bringen wollen. Zu bedenken ist hier, dass diese Berater Ihnen nicht andere Versicherungen vermitteln können, als jeder andere unabhängige Versicherungsexperte. Daher sollten Sie daran denken, dass nicht nur seriöse Anbieter auf dem Markt unterwegs sind und manchen Angeboten mit der nötigen Skepsis gegenübertreten, da Vertriebe häufig nur Masse statt Klasse verkaufen wollen..

Berufsunfähigkeit: Ein Muss für Auszubildende

Wer gerade ins Berufsleben einsteigt, hat in den meisten Fällen andere Dinge im Kopf, als sich Gedanken um eine drohende Berufsunfähigkeit zu machen. Und genau da liegt Experten zufolge das Problem, das vielen gerade jungen Arbeitnehmern zum finanziellen Verhängnis werden könnte. Dabei ist die Gefahr, berufsunfähig zu werden, verhältnismäßig groß: Statistiken zufolge ist ca. jeder Dritte in gewerblichen oder technischen Berufen und jeder fünfte Büroarbeiter betroffen. Davon sind knappe 10 % nicht mehr in der Lage, ihren Beruf auszuüben, bevor sie das vierzigste Lebensjahr erreicht haben. Die Gründe können ganz unterschiedlich sein. Das Ergebnis für die Betroffenen ist aber immer dasselbe, wenn keine entsprechende Absicherung vorliegt: Finanzielle Einbußen bis an den Rand der Armutsgrenze sind keine Seltenheit. Wer noch keine fünf Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat, hat keinen Anspruch auf eine Rentenzahlung. Ein Grund für die Zurückhaltung besonders junger Arbeitnehmer könnte die verhältnismäßig hohen Versicherungsbeiträge sein.
Mindestens 20 Euro monatlich müssen gezahlt werden, damit man eine Rente in Höhe von ca. 500 Euro im Monat erhält. Allerdings variieren die Beiträge auch entsprechend des gewählten Berufs und des damit verbundenen Risikos. Einen weiteren Grund sehe ich im mangelnden Wissen um die Flexibilität der Versicherungspolicen. Diese können sich der Lebenssituation des Versicherten anpassen: So ist ein Berufswechsel oder ein deutlicher Karrieresprung meist innerhalb der bestehenden Versicherungspolice kein Problem. Entscheidet man sich für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, sollte man die auf dem Markt existenten Angebote gut miteinander vergleichen.
Besonders die Prognose der Berufsunfähigkeit und die abstrakte Verweisung sollten beachtet werden. Erstere legt fest, ab welcher Dauer der Berufsunfähigkeit gezahlt wird. Letztere beinhaltet die Option für die Versicherung, den Versicherungsnehmer anstatt einer Zahlung auf einen anderen Berufszweig zu verweisen, sofern dieser den Fähigkeiten und Interessen entspricht. Übrigens: Hat die Versicherung einmal auf das Verweisungsrecht verzichtet, kann sie zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr Gebrauch davon machen.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Gesundheitsfragen

Um das Risiko der Berufsunfähigkeit ausreichend abzusichern, empfiehlt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Da hierbei ein essenzielles Risiko abgesichert wird und die Beiträge für eine solche Versicherung nicht unerheblich sind, sollten Sie darauf achten, dass ein solcher Vertrag auf einer soliden Grundlage abgeschlossen wird und nicht im Versicherungsfall aufgrund falscher Angaben bei den Gesundheitsfragen die Zahlung verweigert wird.

Es dürfte zwar weitgehend bekannt sein, dass falsche Angaben beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung den Versicherungsschutz kosten können. Dies gilt aber auch, wenn die Vorerkrankung nichts mit der später eingetretenen Berufsunfähigkeit zu tun hat. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (Az.: 7 U 90/09). Die Richter des OLG entschieden, dass eine Versicherungsnehmerin arglistig gehandelt hat, weil sie einen so genannten “Skidaumen” – eine langwierige Verletzung in der Hand – bei den Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung verschwiegen hat.

Da es sich um eine langwierige und schmerzhafte Erkrankung handelt, hat die Versicherungsnehmerin arglistig gehandelt und die Versicherungsgesellschaft absichtlich getäuscht. Der Vertrag konnte deshalb vonseiten der Berufsunfähigkeitsversicherung gekündigt werden, obwohl die Verletzung nichts mit der später eingetretenen Berufsunfähigkeit zu tun hatte. Daher sollten Sie sich vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung um besondere Sorgfalt bemühen. Ansonsten gefährden auch gelegentliche Heuschnupfenattacken den Versicherungsschutz, wenn Sie nicht bei den Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung kenntlich gemacht werden.

Für Interessenten stellt sich die Frage, welche Vorkehrungen kann man treffen, damit einem so etwas nicht selbst passiert. Wichtig ist zunächst, dass sie vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung darauf achten, dass die Versicherungsgesellschaft klare Fragen stellt, welche Vorerkrankungen angegeben werden müssen. Ein wichtiges Qualitätsmerkmal ist, dass die Versicherungsgesellschaft nur die Erkrankungen der letzten zehn Jahre erfragt und das möglichst konkret, z.B. ob und wenn ja welche Medikamente verschrieben wurden, lag eine stationäre Behandlung vor und kam es zu einer Operation?

Worauf sollten Sie beim Abschluss einer BU achten ?

In vielen Verträgen findet sich Kleingedrucktes, das einem im Zweifelsfall um den Versicherungsschutz bringen kann, wenn es darauf ankommt. Ich zeige Ihnen einige wesentlichen Fallstricke beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch wenn viele qualitativ hochwertige Versicherungen auf diese Klauseln im Kleingedruckten verzichten, sollten Sie vor der Unterschrift darauf achten, dass die Versicherungsgesellschaft auf einige Regelungen explizit verzichtet. Weitere Informationen  erhalten Sie hier.

Verzicht auf die abstrakte Verweisung

Im Fall einer Berufsunfähigkeit kann die Versicherungsgesellschaft auf weitere Tätigkeiten verweisen, die zur Sicherung des Lebensunterhaltes dienen können. Also eine Tätigkeit, die auch deutlich unter dem Niveau Ihrer bisherigen Tätigkeit liegt. Das bedeutet, ein Arzt kann im Fall einer Berufsunfähigkeit noch als Vertreter für Medikamente arbeiten etc. Dies ist die abstrakte Verweisung. Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sollten Sie darauf achten, dass die Versicherungsgesellschaft auf diese Klausel verzichtet.

Bewilligung der Versicherungsleistung innerhalb von sechs Monaten

Wie lange eine Erkrankung dauern wird, ist oft schwer zu sagen. Deshalb sollte der Zeitraum, in dem ein Arzt eine Berufsunfähigkeit aussprechen muss, nicht zu umfangreich bemessen werden. Wenn die Versicherungsgesellschaft einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt, in dem nach ärztlicher Diagnose keine Erwerbsarbeit erfolgen kann, ist das eine realistische Forderung. Je länger der Zeitraum in die Zukunft verlegt wird, umso unwahrscheinlicher ist es, dass ein Arzt eine Berufsunfähigkeit ausspricht. Und umso unwahrscheinlicher ist es, dass Sie eine Leistung von Ihrer Versicherung erhalten.

Mitwirkungspflichten

In einem Versicherungsvertrag hat der Versicherungsnehmer grundsätzlich eine Mitwirkungspflicht, z.B. sollten die obligatorischen Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen werden. Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie darauf achten, dass diese Pflichten ausreichend spezifiziert sind, sonst können Sie im Nachhinein eine böse Überraschung erleben.

Verzicht auf Paragraph 41 VVG

Wenn vor dem Abschluss der Versicherung bereits ein erhöhtes Risiko vorliegt, das keiner der Parteien bekannt war, kann die Versicherung einen höheren Beitrag fordern oder gar die Versicherung kündigen. Viele Versicherungen verzichten jedoch auf diese Regel. Auch das ist ein wesentliches Qualitätskriterium. Am besten ist es, einen kompetenten Versicherungsexperten zu Rate zu ziehen, der Ihnen möglicherweise unklare Passagen in dem Versicherungsvertrag erklärt. Erste Informationen gibt es mithilfe eines kostenlosen Versicherungsvergleichs.

Gesundheitsfragen und Berufsunfähigkeitsversicherung – machen sie bitte wahrheitsgemäße Angaben. Um den Versicherungsantrag wahrheitsgemäß ausfüllen zu können, sind keine detaillierten Angaben über die Diagnose notwendig, es reicht aus, dass die Versicherungsgesellschaft z.B. über ärztliche Behandlungen im Fall von Rückenbeschwerden informiert ist. So entschied das Landgericht Coburg. In dem Fall hatte die Versicherungsnehmerin vor Gericht ausgesagt, dass sie die detaillierten Diagnosen nicht kannte und deshalb keine präzisen Angaben machen konnte. Das Gericht hat diese Erklärung nicht anerkannt, denn der Fragebogen fragt nach den Beschwerden und nicht nach den Diagnosen (AZ 13 O 260/10). In der Begründung wurde auch auf eine vormals ergangene höchstrichterliche Entscheidung berücksichtigt, dass es nicht darum ginge, ob der Patient seine Beschwerden für ernst hält oder nicht. Auch die Erkrankungen, die möglicherweise als harmlos und belanglos empfunden werden, können dennoch relevant sein, wie der oben zitierte Fall der Beamtin, die an Gastritis litt und diese nicht angegeben hat.

Bei einem Versicherungsantrag – das gilt auch für Lebensversicherungen und private Krankenversicherungen – sollten Sie auf jeden Fall wahrheitsgemäße Angaben darüber machen, mit welchen Beschwerden sie einen Arzt aufgesucht haben und auch welche Medikamente sie in den letzten zehn Jahren eingenommen haben. Wer es hier versäumt, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, riskiert seinen Versicherungsschutz