Die größten Irrtümer zur Berufsunfähigkeit
Nachprüfungsrecht des Versicherers ist rechtens
Das OLG Bremen 12.09.2011 – 3 U 12/11) hat entschieden, dass das in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) geregelte Recht des Versicherers, zur Nachprüfung des Fortbestehens der Berufsunfähigkeit einmal jährlich umfassende ärztliche Untersuchungen des Versicherungsnehmers verlangen zu können, keine unangemessene Benachteiligung darstellt.Das Nachprüfungsrecht des Versicherers und die damit korrespondierende Mitwirkungsobliegenheit des Versicherungsnehmers rechtfertigt sich daraus, dass der Versicherer aufgrund einer bloßen Prognose über die Fortdauer gesundheitlicher Beeinträchtigungen für die gesamte Zukunft bis zum vereinbarten Ende der Laufzeit Leistungen erbringen muss. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Nachprüfung es lediglich erlaubt, neue gesundheitliche oder leistungsrelevante Entwicklungen bei dem Versicherungsnehmer zu prüfen.Der Versicherungsnehmer ist auch deshalb gegenüber dem eine Sachprüfung verlangenden Versicherer nicht schutzlos, weil zu seinen Gunsten § 31 Absatz 1 Satz 1 VVG gilt. Hiernach kann der Versicherer nach dem Eintritt des Versicherungsfalls Auskünfte vom Versicherungsnehmer nur insoweit verlangen, als dies zur Feststellung des Umfangs der Leistungspflicht erforderlich ist.
Wenn aber feststeht, dass die bisherigen Untersuchungsergebnisse, die eine Berufsunfähigkeit bestätigen, nach wie vor Bestand haben (weil z.B. die Erkrankung nach derzeitigem medizinischem Kenntnisstand nicht heilbar ist), kann es an dem Merkmal der Erforderlichkeit fehlen. Infolgedessen kann der Versicherer in einem solchen Fall nicht verlangen, dass Nachuntersuchungen durchgeführt werden.
Hinweise zum Abschluss einer BU
Die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden und diese auch zum Abschluss zu bringen, kann schwieriger werden als gedacht. Wenn die eigenen gesundheitlichen Probleme über gelegentliche „Zipperlein“ hinweg gehen, neigen die Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen häufig dazu, den Abschluss abzulehnen, da für Sie das Versicherungsrisiko damit zu hoch werde. Absolute KO-Kriterien sind unter anderem psychotherapeutische Behandlungen oder Beratungen, Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems und auch Rückenprobleme können rasch zu einem Leistungsausschluss führen. Der Grund dafür ist, dass diese Erkrankungen häufig zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit führen können.Berufsunfähigkeit: Ein Muss für Auszubildende
Wer gerade ins Berufsleben einsteigt, hat in den meisten Fällen andere Dinge im Kopf, als sich Gedanken um eine drohende Berufsunfähigkeit zu machen. Und genau da liegt Experten zufolge das Problem, das vielen gerade jungen Arbeitnehmern zum finanziellen Verhängnis werden könnte. Dabei ist die Gefahr, berufsunfähig zu werden, verhältnismäßig groß: Statistiken zufolge ist ca. jeder Dritte in gewerblichen oder technischen Berufen und jeder fünfte Büroarbeiter betroffen. Davon sind knappe 10 % nicht mehr in der Lage, ihren Beruf auszuüben, bevor sie das vierzigste Lebensjahr erreicht haben. Die Gründe können ganz unterschiedlich sein. Das Ergebnis für die Betroffenen ist aber immer dasselbe, wenn keine entsprechende Absicherung vorliegt: Finanzielle Einbußen bis an den Rand der Armutsgrenze sind keine Seltenheit. Wer noch keine fünf Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat, hat keinen Anspruch auf eine Rentenzahlung. Ein Grund für die Zurückhaltung besonders junger Arbeitnehmer könnte die verhältnismäßig hohen Versicherungsbeiträge sein.Berufsunfähigkeitsversicherung und Gesundheitsfragen
Um das Risiko der Berufsunfähigkeit ausreichend abzusichern, empfiehlt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Da hierbei ein essenzielles Risiko abgesichert wird und die Beiträge für eine solche Versicherung nicht unerheblich sind, sollten Sie darauf achten, dass ein solcher Vertrag auf einer soliden Grundlage abgeschlossen wird und nicht im Versicherungsfall aufgrund falscher Angaben bei den Gesundheitsfragen die Zahlung verweigert wird.
Es dürfte zwar weitgehend bekannt sein, dass falsche Angaben beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung den Versicherungsschutz kosten können. Dies gilt aber auch, wenn die Vorerkrankung nichts mit der später eingetretenen Berufsunfähigkeit zu tun hat. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (Az.: 7 U 90/09). Die Richter des OLG entschieden, dass eine Versicherungsnehmerin arglistig gehandelt hat, weil sie einen so genannten “Skidaumen” – eine langwierige Verletzung in der Hand – bei den Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung verschwiegen hat.
Da es sich um eine langwierige und schmerzhafte Erkrankung handelt, hat die Versicherungsnehmerin arglistig gehandelt und die Versicherungsgesellschaft absichtlich getäuscht. Der Vertrag konnte deshalb vonseiten der Berufsunfähigkeitsversicherung gekündigt werden, obwohl die Verletzung nichts mit der später eingetretenen Berufsunfähigkeit zu tun hatte. Daher sollten Sie sich vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung um besondere Sorgfalt bemühen. Ansonsten gefährden auch gelegentliche Heuschnupfenattacken den Versicherungsschutz, wenn Sie nicht bei den Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung kenntlich gemacht werden.
Für Interessenten stellt sich die Frage, welche Vorkehrungen kann man treffen, damit einem so etwas nicht selbst passiert. Wichtig ist zunächst, dass sie vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung darauf achten, dass die Versicherungsgesellschaft klare Fragen stellt, welche Vorerkrankungen angegeben werden müssen. Ein wichtiges Qualitätsmerkmal ist, dass die Versicherungsgesellschaft nur die Erkrankungen der letzten zehn Jahre erfragt und das möglichst konkret, z.B. ob und wenn ja welche Medikamente verschrieben wurden, lag eine stationäre Behandlung vor und kam es zu einer Operation?
Worauf sollten Sie beim Abschluss einer BU achten ?
In vielen Verträgen findet sich Kleingedrucktes, das einem im Zweifelsfall um den Versicherungsschutz bringen kann, wenn es darauf ankommt. Ich zeige Ihnen einige wesentlichen Fallstricke beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch wenn viele qualitativ hochwertige Versicherungen auf diese Klauseln im Kleingedruckten verzichten, sollten Sie vor der Unterschrift darauf achten, dass die Versicherungsgesellschaft auf einige Regelungen explizit verzichtet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Verzicht auf die abstrakte Verweisung
Im Fall einer Berufsunfähigkeit kann die Versicherungsgesellschaft auf weitere Tätigkeiten verweisen, die zur Sicherung des Lebensunterhaltes dienen können. Also eine Tätigkeit, die auch deutlich unter dem Niveau Ihrer bisherigen Tätigkeit liegt. Das bedeutet, ein Arzt kann im Fall einer Berufsunfähigkeit noch als Vertreter für Medikamente arbeiten etc. Dies ist die abstrakte Verweisung. Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sollten Sie darauf achten, dass die Versicherungsgesellschaft auf diese Klausel verzichtet.
Bewilligung der Versicherungsleistung innerhalb von sechs Monaten
Wie lange eine Erkrankung dauern wird, ist oft schwer zu sagen. Deshalb sollte der Zeitraum, in dem ein Arzt eine Berufsunfähigkeit aussprechen muss, nicht zu umfangreich bemessen werden. Wenn die Versicherungsgesellschaft einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt, in dem nach ärztlicher Diagnose keine Erwerbsarbeit erfolgen kann, ist das eine realistische Forderung. Je länger der Zeitraum in die Zukunft verlegt wird, umso unwahrscheinlicher ist es, dass ein Arzt eine Berufsunfähigkeit ausspricht. Und umso unwahrscheinlicher ist es, dass Sie eine Leistung von Ihrer Versicherung erhalten.
Mitwirkungspflichten
In einem Versicherungsvertrag hat der Versicherungsnehmer grundsätzlich eine Mitwirkungspflicht, z.B. sollten die obligatorischen Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen werden. Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie darauf achten, dass diese Pflichten ausreichend spezifiziert sind, sonst können Sie im Nachhinein eine böse Überraschung erleben.
Verzicht auf Paragraph 41 VVG
Wenn vor dem Abschluss der Versicherung bereits ein erhöhtes Risiko vorliegt, das keiner der Parteien bekannt war, kann die Versicherung einen höheren Beitrag fordern oder gar die Versicherung kündigen. Viele Versicherungen verzichten jedoch auf diese Regel. Auch das ist ein wesentliches Qualitätskriterium. Am besten ist es, einen kompetenten Versicherungsexperten zu Rate zu ziehen, der Ihnen möglicherweise unklare Passagen in dem Versicherungsvertrag erklärt. Erste Informationen gibt es mithilfe eines kostenlosen Versicherungsvergleichs.
Gesundheitsfragen und Berufsunfähigkeitsversicherung – machen sie bitte wahrheitsgemäße Angaben. Um den Versicherungsantrag wahrheitsgemäß ausfüllen zu können, sind keine detaillierten Angaben über die Diagnose notwendig, es reicht aus, dass die Versicherungsgesellschaft z.B. über ärztliche Behandlungen im Fall von Rückenbeschwerden informiert ist. So entschied das Landgericht Coburg. In dem Fall hatte die Versicherungsnehmerin vor Gericht ausgesagt, dass sie die detaillierten Diagnosen nicht kannte und deshalb keine präzisen Angaben machen konnte. Das Gericht hat diese Erklärung nicht anerkannt, denn der Fragebogen fragt nach den Beschwerden und nicht nach den Diagnosen (AZ 13 O 260/10). In der Begründung wurde auch auf eine vormals ergangene höchstrichterliche Entscheidung berücksichtigt, dass es nicht darum ginge, ob der Patient seine Beschwerden für ernst hält oder nicht. Auch die Erkrankungen, die möglicherweise als harmlos und belanglos empfunden werden, können dennoch relevant sein, wie der oben zitierte Fall der Beamtin, die an Gastritis litt und diese nicht angegeben hat.
Bei einem Versicherungsantrag – das gilt auch für Lebensversicherungen und private Krankenversicherungen – sollten Sie auf jeden Fall wahrheitsgemäße Angaben darüber machen, mit welchen Beschwerden sie einen Arzt aufgesucht haben und auch welche Medikamente sie in den letzten zehn Jahren eingenommen haben. Wer es hier versäumt, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, riskiert seinen Versicherungsschutz
