23. Mai 2013

Die Central drückt Generali

Die Generali Deutschland AG hat 2011 rund 1,1 Milliarden Euro Belastungen aus der Finanzmarktkrise verkraftet, dank Steuereffekte mehr verdient und ist dabei nach Beiträgen auch gewachsen. Bei Ertrag und Neugeschäft sind die Ziele nach den Aussagen von Vorstandschef Dietmar Meister erreicht worden. Das Jahr 2012 wird indes, ebenso wie die Bilanzpressekonferenz selbst, überschattet von der Central Krankenversicherung AG, die sich mit Billigtarifen verkalkuliert hat und nun umgebaut wird.Nachdem die Personenversicherer in den letzten Jahren für kräftiges Wachstum der Generali Deutschland Gruppe gesorgt haben, rechnet der Vorstandsvorsitzende Dietmar Meister nun für 2012 im günstigen Fall mit Stagnation in der Gruppe. Denkbar sei aber auch ein „leichtes Minus“. Brutto nahmen die gebuchten Beiträge 2011 um 1,7 Prozent auf 13,3 Milliarden Euro zu. In der Lebensversicherung leidet die Gruppe unter dem allgemeinen Markttrend, von dem man sich allerdings absetzen will, und in der Krankenversicherung unter der Kündigungswelle bei der Central Krankenversicherung AG(ca. 42000 Kündigungen 2011) und deren Umbau . Dieser könne die Gruppe auch 2013 und 2014 noch belasten.
 
„Wir haben kein Finanzierungs- oder Ergebnisproblem bei der Central, sondern Geschäftsprobleme, möglicherweise auch einen Reputationsverlust“, so Generali-Vorstandschef Dietmar Meister. Meister. Bei den von ihm als „Billigtarife“ bezeichneten Einsteigertarifen „Ecoline“ hätten Leistungen und Prämien nicht in einem vernünftigen Verhältnis gestanden.
Diese Tarife waren Anfang August geschlossen worden. „Das war strategisch nicht haltbar und nicht durchhaltbar“, erklärte der Vorstandsvorsitzende.
Nach Beitragsanpassungen von durchschnittlich 12,9 Prozent über alle Tarife und Verteuerungen von bis zu 30 Prozent bei den Einsteigertarifen kündigten 2011 rund 42.000 Central-Kunden ihre Vollversicherung. Das waren rund viermal soviel wie in früheren Zeiten.
Anfang 2012 habe es weitere Kündigungen gegeben, so Meister. Bezogen auf Ende 2011 sei die Zahl der Vollversicherten um 14.000 auf 494.000 gesunken. Die Zahl der Nicht-Zahler wollte Meister nicht beziffern. Er sagte, dass sie „leicht überproportional“ sei, was auch mit den Einsteigertarifen zusammenhänge.
2011 war das Segment Krankenversicherung noch um 4,3 Prozent auf 2,31 Milliarden Euro Beitrag gewachsen. 85 Prozent des Zuwachses resultierten allerdings aus Verteuerungen – üblich sind hier 50 Prozent.
 
Das Neugeschäft über Makler habe man praktisch eingestellt. Nach überproportionalen Beitragsanpassungen und ohne das Angebot der Einsteigertarife hätte man von diesem Vertriebsweg ohnehin nichts mehr bekommen, meinte Meister.
Man sollte sich fragen, warum. Diese Tarife konnte man ja auch keinem anbieten.
 

Centralchaos geht weiter

Das Chaos bei der Central Krankenversicherung AG erhöht für Makler das Haftungsrisiko. Hintergrund ist die Übernahme des Vertriebes durch den Strukturvertrieb DVAG.Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) hat zum Jahreswechsel rund 320 Vertreter des Krankenversicherers Central übernommen, der zur Generali gehört. An der DVAG ist die Generali mit knapp 40 Prozent beteiligt. Die Central hat ihren Außendienst mit 600 Vertretern aufgelöst, weil der Konzern keine Zukunft mehr für einen separaten Vertrieb in derprivaten Krankenversicherung sieht. Den eigenen Außendienstlern war teilweise der Wechsel entweder zur DVAG oder zu Vertriebsgesellschaften der Generali nach München angeboten worden. Teilweise weiß die Stammorganisation aber auch noch gar nicht, wie es weitergeht.
Laut DVAG wurden 90 Prozent der Vertriebskraft übernommen. Damit meint sie offenbar die vorhandenen Versicherungsbestände, berichtete die Financial Times Deutschland. Mit der Schließung des Central-Außendienstes reagierte der Generali-Konzern auf die massiven Probleme bei der Central. Der Krankenversicherer war in den vergangenen Jahren vor allem mit Billigtarifen gewachsen, die oft weniger Leistung als die gesetzlichen Kassen boten und meist von Selbstständigen abgeschlossen wurden. Die Strategie ging nicht auf, weil kaum ein Neukunde später in höherwertige Tarife wechselte. Stattdessen stieg die Zahl der Nichtzahler drastisch an, die im Notfall dennoch auf Versicherungsleistungen hoffen durften. Bereits im August hatte die Central den Einsteigertarif „Ecoline“ vom Markt genommen.
Von der Neuausrichtung wurden die Bestandskunden der Central total überrascht. So heißt es in einer „Information zu Ihrer Betreuung“, dass die Vertriebsorganisation zum 1. Januar 2012 in die Allfinanz Deutsche Vermögensberatung AG überführt wird. Der Brief kommt von einem DVAG-Vertreter, der weiter erklärt. „Um Ihre Betreuung durch mich sicherzustellen, beabsichtigt die Central, Ihre Vertragsdaten an die Allfinanz DVAG zu übermitteln.“
Derart aufgeschreckt, will mancher Kunde zu einem anderen Anbieter wechseln. Die Central erschwerte dies, indem bei der Kündigung vom neuen Anbieter eine Versicherungsbescheinigung im Original verlangt wird, was rechtlich nicht haltbar sei (§ 205 Absatz 6 VVG). Zudem will man Kündigungen nach dem 31.12.2011 gar nicht anerkennen. In Wahrheit sind sogar rückwirkende Kündigungen erlaubt, falls der Nachversicherungs-Nachweis erst vorgelegt werden kann, nachdem der Vertrag bei wirksamer Kündigung geendet hätte.
Vom Vertriebs-Chaos sind auch Makler betroffen, die offenbar nur noch in reduziertem Umfang bei der Central erwünscht sind. Viele sahen in den durch Gerüchte durchgesickerten Vertriebsveränderungen sowie den angekündigten drastischen Beitragserhöhungen ab 2012 einen dringen Anlass zur Kundenberatung. Wenn dazu der Stand der Alterungsrückstellung oder sonstige Kundendaten abgefragt wurden, ließ Central die Makler zum Teil zwei Monate warten, ehe Kundenbestandslisten geliefert wurden.
Somit konnte der betroffene Makler aufgrund fehlender Informationen nicht rechtzeitig und sachgerecht beraten, was die Gefahr von Schadenersatzforderungen der Maklerkunden erhöht. Entsprechend Maklerauftrag dürfte jetzt vielfach im Kundenbestand die Überprüfung einer Wechselmöglichkeit zu einem anderen Anbieter geboten sein. Die Central führte „technische Umstellungen“ ins Feld, wollte wohl aber auch die Abwanderung von Kunden erschweren. Weiterer Ärger scheintvorprogrammiert.

Beitragsanpassungen zu 2012

Die fünfgrößte private Krankenversicherung erhöht den Monatssollbeitrag um durchschnittlich 12,9 Prozent. Betroffen davon sind mehr als eine halbe Million Versicherte. Im Schnitt erhöhen private Krankenversicherungen ihre Beiträge jährlich um drei bis sieben Prozent. Die Teuerungen der Central Krankenversicherung liegen daher deutlich über dem Durchschnitt. In einigen Tarifen erwarten Kunden gar Steigerungen von mehr als 20 Prozent, teilweise gibt es Anpassungen von 30 bis 40 Prozent. 
Die drastischen Beitragserhöhungen sind das Resultat der verfehlten Strategie der Billigtarife. Diese hatten sich in den vergangenen Jahren als „faule Eier“ erwiesen und die Central Krankenversicherung in arge Bedrängnis gebracht. Mit billigsten Preisen waren massiv Kunden geworben worden. Doch der rasante Zuwachs an Neugeschäft brachte eine Menge Risikopotenzial mit sich. So war die Zahl der Beitragsschuldner und Erkrankten in dieser Sparte vergleichsweise sehr hoch.
Die Central kündigte bereits Ende August an, daraus Konsequenzen zu ziehen. Der Vertrieb der Billigtarife wurde mittlerweile eingestellt. Weiterhin beendet die Central Krankenversicherung zum 31. März 2012 ihr Maklergeschäft und übergibt die Vermittlung von neuen Tarifen komplett zur Deutschen Vermögensberatung (DVAG). Auch eine Konzentration auf das Geschäft mit Krankenzusatzversicherungen wurde diskutiert. 
Die Leidtragenden sind die Versicherten der Central Krankenversicherung. Sie müssen nun für eine verfehlte Tarifpolitik gerade stehen. Mit den enormen Beitragsanpassungen wird auf die Generali-Tochter in den nächsten Wochen eine Welle von Kündigungen zukommen. Mit hohen Einstiegspreisen statt der Billigtarife wird es nun schwer neues Geschäft zu generieren – und damit würde ein weiteres Loch in die Kassen gerissen. Sollte sich dieses Szenario bewahrheiten, könnten der Central schwere Zeiten bevorstehen. Dann wären weitere Schließungen von Tarifen und erneute Beitragsanpassungen in zweistelliger Höhe fast unausweichlich. 
 

Beitrasanpassung Central oder wenn Mogelpackungen platzen !

Wieder wie jedes (oder fast) Jahr werden Versicherte erstaunt sein, wenn sie unerfreuliche Post von ihrer Privaten Krankenversicherung bekommen. So wird es teilweise nicht nur eine Beitragsanpassung geben, sondern eventuelle Anpassung der ursprünglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Gerade Centralkunden  sind davon betroffen.
Wurden doch in der Vergangenheit viele Versicherte von  Vertrieben in den sogenannten "Billigtarifen"  versichert.
Öffentlichkeitswirksame Zeitungsartikel , wie "der beste Klassikschutz" taten ihr übriges.
Doch nun kommt das dicke Ende. Die Beitragsanpassung.
Über 100 Euro für Leistungen,die teilweise schlechter als gesetzlich versichert sind. In diesem Tarif (V333S2P), der eine Pauschalleistung bei Leistungsfreiheit beinhaltete, wurde ja immer mit hohen Rückerstattungen geworben.
Getreu dem Motto : "Der Tarif , der zu Jedem passt" oder "Der Tarif, der viel kostet".

Interessenten fragen nach : Central CVP 500

In den letzten Tagen häuften sich Interessentenfragen zum "super " Tarif der Central  CVP 500.Ich möchte nun hiermit allen Interessierten Hilfe anbieten.Was ist dran an dem Tarif. Dran ( an der Central)einiges,  aber in deren Tarifen  kaum etwas.
Natürlich kann der Tarif so für den Einzelnen, aber Gesunden, gepasst haben.
Bei diesem Tarif ist eine  Pauschalleistung garantiert , also eine vertraglich vereinbarte Beitragsrückerstattung versprochen. Der Betrag ist vertraglich vereinbart und wird bei Leistungsfreiheit ausgezahlt. Es lockten fast 6 Monatsbeiträge  Rückerstattung. Aber wehe, man wurde krank,  Angeboten wurde der Tarif mit dem Slogan "Unser Tarif CVP passt immer und für jeden!” und wurde wie geschnittenes Brot angeboten.
Schauen wir uns mal den Tarif genauer an :
Also erstattet werden sollen :

Ambulant

100 % bei Einhaltung des Primärarztprinzips bzw. 80 % bei Nichteinhaltung des Primärarztprinzips der Aufwendungen für ärztliche Leistungen (einschl. Psychotherapie, Sitzungsanzahl begrenzt), Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel (gemäß Hilfsmittelkatalog, summenmäßige Begrenzung für Sehhilfen), Transport und Unterbringung bei ambulanten Operationen (summenmäßige Begrenzung).100 % der Aufwendungen für Hebammenleistungen;80 % der Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen;

Stationär

100 % der Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen, Unterbringung im Zweibettzimmer, chefärztliche/belegärztliche Leistungen, Hebammenleistungen und Transport zum/vom Krankenhaus; Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Zweibettzimmer oder/und gesondert berechnete ärztliche Leistungen;

Sie dazu AVB und die Tarifbeschreibung CVP500

In den allg.Versicherungsbedingungen steht :

§ 4  Umfang der Leistungspflicht ( Teil I)

(1) Art und Höhe der Versicherungsleistungen ergeben sich aus dem Tarif, diesen Rahmenbedingungen und den Tarifbedingungen.

(2) Der versicherten Person steht die Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten frei. Soweit der Tarif oder die Tarifbedingungen nichts anderes bestimmen, dürfen Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes in Anspruch genommen werden.

(3) Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel müssen von den in Abs. 2 genannten Behandlern verordnet, Arzneimittel außerdem aus der Apotheke bezogen werden. 

Teil II der AVB zu § 4 (3) RB/KK 2008 Heilmittel

Als Heilmittel gelten die im Gebührenverzeichnis der geltenden Gebührenordnung für Ärzte unter Abschnitt E "Physikalisch-medizinische Leistungen" aufgeführten Leistungen, soweit sie von einem der unter § 4 (2) RB/KK 2008 aufgeführten Therapeuten oder von einem staatlich geprüften Masseur oder von einem staatlich geprüften medizinischen Bademeister erbracht werden.

Teil II der AVB zu § 4 (3) RB/KK 2008 Hilfsmittel

Erstattungsfähig sind bei medizinischer Notwendigkeit ausschließlich

  •  die Aufwendungen für Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden, Kunstaugen, künstliche Kehlköpfe, orthopädische Stützapparate, orthopädische Einlagen, Gummistrümpfe, Beinprothesen, Armprothesen, Insulinpumpen, Unterarmgehstützen, Gehstöcke, StomaVersorgungsartikel, Hörgeräte und handbetriebene Standardkrankenfahrstühle,
  •  unter Beachtung von summenmäßigen Begrenzungen die Aufwendungen für Sehhilfen (Augengläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) in tariflichem Umfang,
  •  die Mehraufwendungen für orthopädische Schuhe gegenüber normalem Lederschuhwerk einmal im Kalenderjahr (der jeweils gültige Betrag für "normales Lederschuhwerk" wird in der Jahresmitteilung bekanntgegeben). Zusätzlich sind bei medizinischer Notwendigkeit ausschließlich die Aufwendungen für folgende Hilfsmittel erstattungsfähig, sofern sie nach vorheriger Abstimmung mit der Central über das Hilfsmittelmanagement der Central bezogen werden: Heimmonitore zur Überwachung der Atmungs- und/oder Herztätigkeit von Kleinstkindern zur Vorbeugung gegen plötzlichen Kindstod (SIDS). Sauerstoffgeräte, Ernährungspumpen, Wechseldruckmatratzen/-systeme, Krankenbetten in funktionaler Standardausführung, Schmerzmittelpumpen, Beatmungsgeräte, Schlafapnoegeräte, Motor-Bewegungsschienen und Heimdialysegeräte.

(4) Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung hat die versicherte Person freie Wahl unter den öffentlichen und privaten Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen.

 (5) Für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung in Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlung durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, im übrigen aber die Voraussetzungen von Abs.4 erfüllen, werden die tariflichen Leistungen nur dann gewährt, wenn der Versicherer diese vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagt hat.

Also ergibt sich für den Versicherten: Nichts mit 100% Heil-und Hilfsmittel, da keine Ergo-und Logopadie lt. AVB abgesichgert, künstliche Ernährung nicht erwähnt, unzureichende Hilfsmittel für Blinde……
Einen stationären Aufenthalt in einer gemischten Anstalt muß ich melden, bin auf eine Genehmigung angewiesen. Wenn ich nun aber nach einem VU schwerverletzt bin, mein Handy kaputt ist, ich allein stehend bin. Wer soll um Genehmigung bitten(betteln?)  oder melden? Es gibt aber an dem Aufenthaltsort kein anderes Krankenhaus ?
Andere Details, wie Anschlußheilbehandlung , Fahrten und Transport oder Psychotherapie  usw.sind genauso ungenügend dargestellt.