23. Mai 2013

Versicherer ändern die Annahmerichtlinien

Annahmerichtliniender AXA im Jahresendgeschäft verschärft
Die "Axa-Krankenversicherung" hat zum Ende des Jahres ihre Bedingungen für die Annahme von potentiellen Versicherungsnehmern zugespitzt.Bereits seit September 2011 bietet Axa für Saisonarbeiter, Erntehelfer, Trockenbauern sowie Kraftfahrzeugführer keine Krankenversicherung mehr an. Ab Mitte November sind hiervon nun zusätzliche Berufsgruppen betroffen: Personen aus dem Bauhilfs- sowie Baunebengewerbe, Bautenisolierer, Bodenleger, Maler und Fuger sowie Gebäudereniger werden künftig nicht mehr angenommen. Diese Einschränkungen gibt es gleichsam für die gastronomische Branche: Auch Gastwirte, Hotelbesitzer, Köche sowie Imbiss- und Kioskbesitzer können sich bei Axa nicht mehr krankenversichern lassen.Der Tarif Vision 4500 ist nur noch für „echte“ Freiberufler abschließbar.
Nach Informationen, die vorliegen, gründet Axa die Verschärfung ihrer Versichertenauswahl darauf, langfristig die Beitragsstabilität für ihre Bestands- und Neukunden gewährleisten zu wollen.
 
Conti ändert Ihre Annahmerichtlinien zum 18.11.2011
Für Personen ab Eintrittsalter 55 (Antragsteller und/oder mitzuversichernde Personen) ist zusätzlich zum Antrag, ab sofort ein ärztliches Attest mit Angabe der im Attest geforderten Laborwerte gemäß Vordruck 2696 erforderlich (siehe Anlage, ohne Zahnstatus). Die Kosten für das ärztliche Attest inklusive der Kosten für die Laboruntersuchungen trägt der Antragssteller.
Kinderalleinversicherungen in der Krankenkosten-Vollversicherung Anträge auf eine Krankheitskosten-Vollversicherung für „alleinversicherte Kinder und Jugendliche“ (0 – 20 Jahre), also ohne ein mitzuversicherndes Elternteil, die ebenfalls  krankheitskostenvollversichert ist, werden abgelehnt. Es sei denn, das ein Jugendlicher (17-20 Jahre) aus seinem Berufsstatus heraus, eine Krankheitskosten-Vollversicherung beantragen kann.
Bei allen Selbstständigen, die noch keine 2 Jahre selbstständig sind wird eine Gewerbeanmeldung benötigt. Im Einzelfall behält sich die Conti die Anforderung eines Gehaltsnachweises, BWA, Business-Plan etc. vor.
DKV kündigt Verträge mit Firmenkunden
Die "Deutsche Krankenversicherung" (DKV) kündigt rund 150 deutschen Firmen die Zusatzversicherungsverträge für Krankheitskosten bei Auslandsaufenthalten. Diese Zusatzversicherung für Manager und andere Mitarbeiter deckt bei Auslandsaufenthalten Krankheitskosten ab und ist vor allem von größeren Unternehmen genutzt worden.
Insgesamt waren ca. 14.000 Arbeitnehmer über die DKV versichert. Bei den Unternehmen stößt die Kündigung auf Unverständnis. Doch für die umsatzstärkste deutsche Krankenversicherung ist dieser Schritt nicht ganz freiwillig.Wie berichtet, will die Muttergesellschaft, die Munich Re, dieses Geschäftsfeld  komplett auf die DKV Globality in Luxemburg übertragen. Diese ist Teil des Konzernbereichs Munich Health.  Noch in diesem Jahr sollen die DKV-Gesellschaften in Spanien und weiteren Ländern nach dem gleichen  Prinzip umstrukturiert werden.Damit verliert die Deutsche Krankenversicherung (DKV) ein wichtiges Geschäftsfeld und einen attraktiven Zukunftsmarkt für die private Krankenversicherung. Das Inlandsgeschäft mit Firmenkunden bleibt der DKV erhalten.
Quelle: Financial Times Deutschland

 

Newsletter von ERGO

Die neueste Ausgabe vom ERGO-Newsletter erreichte mich gestern abend.Unter anderen Beiträgen, stand dort “TOP Ratings für Tarife ” der DKVFocus Der Focus Money hat in seinen Ausgaben vom 5.10. und vom 19.10. zwei F&B-Ratings veröffentlicht, bei denen DKV-Tarife Spitzenplätze belegen. Die Vollversicherungstarife BestMed 4 und BestMed 5 sind bei 30 getesteten PKV-Tarifen jeweils auf Platz 4 gelandet. Nun weiß ich ja, das nicht nur der Focus in der letzten Zeit unsinnige Bewertungen vorgenommen hat.

Viele Interessenten sind mit Begriffen wie Hilfsmittelkatalog, Geltungsbereich, Wohnsitzverlegung oder gemischten Anstalten,GOÄ heillos überfordert. Daher bedienen sich Interessenten daher Test in Zeitschriften oder aus Online Vergleichen.Was da steht, sollte doch eigentlich stimmen.

In diesem Fall wird ein angeblicher Top-Schutz in Aussicht gestellt, auf gravierende Leistungslücken aber nicht eingegangen. Der Interessent der diesem Test vertraut und einen der dort genannten PKV-Tarife ohne nähere Prüfung abschließt, setzt sich teilweise unkalkulierbaren Belastungen aus.

Doch schauen wir uns mal die Inhalte von den angeblichen Top-Tarifen der DKV(BestMed BM4) an, laut den allg. Versicherungsbedingungen (AVB):

  • Honorarerstattung für ärztliche Leistungen max. 3,5fache Satz
  • Aufenthalt in gemischten Anstalten  nicht konkret genug dargestellt
  • Anschlußheilbehandlung grundsätzlich nicht abgesichert
  • Wechseloptionen ungenügend  dargestellt
  • Präparate oder Mittel zur künstlichen Ernährung nicht dargestellt
  • Ergotherapie nicht dargestellt
  • Psychotherapie ambulant als auch stationär ungenügend dargestellt

Soweit also zu einem Top-Tarif. Aber mit dem Namen “BestMed” wird dem Kunden beste medizinische Versorgung versprochen. Es wäre schön, wenn die DKV (gehört ja zum Ergo-Konzern), als großer Krankenversicherer nachbessern würde.

Siehe dazu : Heilmittelverzeichnis der DKV  sowie   AVB BM4