Annahmerichtliniender AXA im Jahresendgeschäft verschärftDie "Axa-Krankenversicherung" hat zum Ende des Jahres ihre Bedingungen für die Annahme von potentiellen Versicherungsnehmern zugespitzt.Bereits seit September 2011 bietet Axa für Saisonarbeiter, Erntehelfer, Trockenbauern sowie Kraftfahrzeugführer keine Krankenversicherung mehr an. Ab Mitte November sind hiervon nun zusätzliche Berufsgruppen betroffen: Personen aus dem Bauhilfs- sowie Baunebengewerbe, Bautenisolierer, Bodenleger, Maler und Fuger sowie Gebäudereniger werden künftig nicht mehr angenommen. Diese Einschränkungen gibt es gleichsam für die gastronomische Branche: Auch Gastwirte, Hotelbesitzer, Köche sowie Imbiss- und Kioskbesitzer können sich bei Axa nicht mehr krankenversichern lassen.Der Tarif Vision 4500 ist nur noch für „echte“ Freiberufler abschließbar.
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Für Personen ab Eintrittsalter 55 (Antragsteller und/oder mitzuversichernde Personen) ist zusätzlich zum Antrag, ab sofort ein ärztliches Attest mit Angabe der im Attest geforderten Laborwerte gemäß Vordruck 2696 erforderlich (siehe Anlage, ohne Zahnstatus). Die Kosten für das ärztliche Attest inklusive der Kosten für die Laboruntersuchungen trägt der Antragssteller.
Kinderalleinversicherungen in der Krankenkosten-Vollversicherung Anträge auf eine Krankheitskosten-Vollversicherung für „alleinversicherte Kinder und Jugendliche“ (0 – 20 Jahre), also ohne ein mitzuversicherndes Elternteil, die ebenfalls krankheitskostenvollversichert ist, werden abgelehnt. Es sei denn, das ein Jugendlicher (17-20 Jahre) aus seinem Berufsstatus heraus, eine Krankheitskosten-Vollversicherung beantragen kann. Bei allen Selbstständigen, die noch keine 2 Jahre selbstständig sind wird eine Gewerbeanmeldung benötigt. Im Einzelfall behält sich die Conti die Anforderung eines Gehaltsnachweises, BWA, Business-Plan etc. vor. |
DKV kündigt Verträge mit FirmenkundenDie "Deutsche Krankenversicherung" (DKV) kündigt rund 150 deutschen Firmen die Zusatzversicherungsverträge für Krankheitskosten bei Auslandsaufenthalten. Diese Zusatzversicherung für Manager und andere Mitarbeiter deckt bei Auslandsaufenthalten Krankheitskosten ab und ist vor allem von größeren Unternehmen genutzt worden.

