20. Mai 2013

Betriebl. Krankenversicherung

Neue Brille, neue Zähne – anstelle einer Gehaltserhöhung. Machbar mit einer betrieblichen Krankenzusatzversicherung – jetzt auch für kleine Firmen als günstiger Gruppenvertrag. Der Handwerker kann ihn für seine Mitarbeiter abschließen. Der Staat fördert dieses soziale Engagement steuerlich.

„Beiträge zur betrieblichen Krankenzusatzversicherung vom Arbeitgeber können neuerdings steuerlich gefördert werden. Hintergrund ist eine Regelung im Lohnsteuergesetz seit 2011. Die Gesellschaft gehört zu dem schätzungsweise bislang guten Dutzend Krankenversicherern, das solche speziellen Gruppenverträge seit diesem Jahr auch für kleine und mittelständische Firmen anbietet. Anders als bei Einzelverträgen gibt es hier keine Wartezeiten, auch die Gesundheitsprüfung entfällt ganz oder teilweise. Außerdem können auch Angehörige zu den günstigen Konditionen des Gruppenvertrags mitversichert werden.

Einbezogen in den Freibetrag von 44 Euro sind allerdings noch weitere mögliche Sachzuwendungen beispielsweise für Essen oder Fahrtkosten.  Sofern dieser überschritten wird, greift die Pauschalversteuerung von 30 Prozent – dann aber vom ersten Euro an. Auch die vom Arbeitgeber getragene Pauschalsteuer kann grundsätzlich als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Steuerliches Rechenexempel

„Inwieweit sich was jeweils steuerlich rechnet – das wäre dann ein Rechenexempel, das jede für Firma für sich mit dem Steuerberater durchexerzieren muss. Es ist aber auch möglich, dass der Arbeitnehmer, die Zusatzversicherung finanziert.Parallelen zur betrieblichen Altersvorsorge sind unverkennbar. Doch diese kommt bekanntlich erst zum Tragen, wenn der Arbeitnehmer in Rente geht. Bei der betrieblichen Krankenzusatzversicherung sei die Wirkung sofort spürbar, argumentieren die Anbieter.

„Die Angebote sind allerdings – genau wie bei der betrieblichen Altersvorsorge – sehr beratungsintensiv“Im Beratungsgespräch sollte zuerst geklärt werden, Was hat der betreffende Unternehmer für ein Budget? Was könnte er in der Summe letztlich steuerlich geltend machen? „Erst dann kann man sich über die Einzelheiten unterhalten: Was wäre an betrieblichen Krankenzusatzversicherungen möglich?“In der Regel betrifft das – wie beim Einzelabschluss auch – die drei großen Bereiche: ambulante, stationäre und Zahnbehandlung, entweder als Paket oder einzeln.Auch Krankentagegeld oder die Pflegeabsicherung  sind möglich.

Bedarf im Detail prüfen

Hier wäre der Bedarf wiederum jeweils im Detail zu prüfen. Im ambulanten Bereich, zum Beispiel: Sollen Brillen bezahlt werden – und konkret bis zu welcher Summe? Das gilt gleichermaßen für Hörgeräte und Hilfsmittel. Oder sollen Rezeptgebühren übernommen sowie weitere Leistungen, die inzwischen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen wurden beziehungsweise dort bis heute fehlen wie etwa die Behandlung durch Heilpraktiker?

Im stationären Bereich geht es um Zwei- und Einbettzimmer rein als Unterkunft. Darüber hinaus kann die Behandlung bei einem Privatarzt vereinbart werden.  Arbeitgeber können dieses stationäre Paket aber auch ausschließlich für einen möglichen Arbeitsunfall vereinbaren.

Im Dentalbereich stehen  Zahnbehandlung, Zahnersatz und Zahnprophylaxe zur Wahl, auch hier wieder als Paket oder einzeln und mit verschiedenen Leistungsstufen.

Eventuell bestehen noch andere Möglichkeiten wie Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Pflegevorsorge. Auch das ist wieder von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden.

Insbesondere Bereiche wie Zahnersatz, aber auch Sehhilfen im ambulanten Bereich werden

Die Hürde heißt Mitarbeiterzahl

Gruppenvertrag heißt auch immer, es muss eine bestimmte Personenanzahl vorhanden sein. Ab fünf Mitarbeitern  machen das bis jetzt noch nicht sehr viele Gesellschaften möglich,

Einige Anbieter ziehen die untere Grenze bei zehn, zwanzig oder auch fünfzig Mitarbeitern. Teilweise muss mindestens die Hälfte der Belegschaft versichert werden. Manche Gesellschaften versichern dabei Teilzeitkräfte mit, andere nicht.. Leiharbeiter sind in der Regel nicht einbezogen.

In Abhängigkeit von der Mitarbeiterzahl verändern sich außerdem teils bestimmte Konditionen – von wenigen bis gar keine Gesundheitsfragen, Annahmezwang ab zum Beispiel zehn, aber noch nicht bei fünf Mitarbeitern. Auch in der Prämie macht sich das  bemerkbar. Für kleine Belegschaften liegt die Ersparnis im Vergleich zu Einzelverträgen nach seiner bisherigen Erfahrung bei bis zu 25 Prozent. Bei größeren Unternehmen ab 20 Mitarbeitern kann es durchaus schon einmal die Hälfte sein.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der bei der Vertragsgestaltung ins Kalkül zu ziehen ist: Was passiert, wenn Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheiden? – Je nachdem wie der Vertrag gestrickt ist, besteht die Möglichkeit, dass ein anderer Mitarbeiter „einspringen“ kann. Oder der Betreffende übernimmt den Vertrag zu den sonst allgemein üblichen Konditionen.. Außerdem sollte der Vertrag bei Bedarf für neue Mitarbeiter offen sein.

Den Originalbeitrag im aktuellen Heft 10/2012 "Handwerker-Magazin" können Sie hier lesen

Was sollten Sie bei der Kindernachversicherung beachten

Alle Eltern, die ein Kind erwarten, sollten sich schon vor der Geburt über den Krankenversicherungs-Schutz des Sprösslings informieren. Zum einen gilt es abzuklären, ob das Kind, wenn es geboren wird, automatisch krankenversichert ist oder ob ein eigener Vertrag notwendig wird. Doch auch bei älteren Kindern gibt es einiges zu beachten. Wenn sich zum Beispiel der Berufsstand oder das Einkommen eines Elternteils ändert, kann dies die Wahl des Krankenversicherungs-Trägers beeinflussen.
 
Es hängt von vielen Faktoren ab, ob ein Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kostenlos mitversichert ist oder ob für den Sprössling eine private Krankenvollversicherung (PKV) abgeschlossen werden kann.
 
Ein Elternteil pflichtversichert, der andere Geringverdiener oder ohne Arbeit
 
Sind beispielsweise beide Elternteile in der GKV pflichtversichert oder ist einer pflichtversichert und der andere nicht berufstätig beziehungsweise geringfügig beschäftigt, können das Kind und der nicht pflichtversicherte Ehegatte gesetzlich mitversichert werden. Dies ist für den Ehegatten oder – bei gleichgeschlechtlichen Partnern – für den eingetragenen Lebenspartner und deren Kinder bis zur Volljährigkeit kostenfrei, wenn sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben.
Nur der Pflichtversicherte zahlt eine Prämie entsprechend dem Beitragssatz der GKV und seinem Einkommen. Das Gesamteinkommen, wie regelmäßige Miet- oder Zinseinnahmen des Mitversicherten, darf dabei nicht über 375 € auf den Monat gerechnet liegen. Die Verdienstgrenze für einen geringfügig Beschäftigten liegt bei monatlich 400 € im Jahr 2012.
 
Kostenlose Mitversicherung bis 25 Jahre
 
Kinder bis zum 23. Lebensjahr können ebenfalls kostenfrei in der GKV mitversichert werden, solange sie nicht erwerbstätig sind. Auch eine Mitversicherung des Nachwuchses bis zum 25. Lebensjahr ist möglich, solange er sich in einer Schul- oder Berufsausbildung wie beispielsweise einem Studium befindet oder ein freiwilliges soziales beziehungsweise ökologisches Jahr ableistet.
Selbst über das 25. Lebensjahr kann die Familienversicherung in einigen Fällen bestehen. Sie verlängert sich nämlich um den Zeitraum, für den die Schul- oder Berufsausbildung wegen eines Grundwehr- oder Zivildienstes unterbrochen oder verzögert wurde. Seit dem 1.7.2011 gilt dies auch bei einer Unterbrechung oder Verzögerung für Zeiten eines freiwilligen Wehrdienstes, eines Freiwilligendienstes nach dem Bundesfreiwilligen-Dienstgesetz, dem Jugendfreiwilligen-Dienstegesetz oder eines vergleichbaren anerkannten Freiwilligendienstes. Dies gilt auch für eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer für die Dauer von höchstens zwölf Monaten.
Eine Mitversicherung ohne Altersgrenze besteht für Kinder, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, sofern die Behinderung während der Zeit der bestehenden Familienversicherung eingetreten ist.
 
Studenten über 25 Jahre zahlen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung einen festgelegten Beitrag. Dieser beträgt monatlich 64,77 für die Kranken- und 11,64 € beziehungsweise 13,13 € bei Kinderlosen ab dem 23. Lebensjahr für die Pflegeversicherung. Sie können aber auch eine private Krankenvollversicherung abschließen. Auch hier gibt es für Studenten günstige Tarife.
 
Wenn zwei Krankenversicherungs-Systeme aufeinandertreffen
 
Besonders wenn ein Elternteil einer gesetzlichen und der andere einer privaten Krankenversicherung angehört, ist die Verwirrung oft groß, ob und über wen das Kind krankenversichert ist. Wichtig ist dabei unter anderem die jeweilige Einkommenshöhe der Elternteile. Sind beide Elternteile über eine PKV abgesichert, ist das Kind privat abzusichern.
Ein Wahlrecht besteht, wenn ein Elternteil über die PKV abgesichert ist, sein Einkommen über der Jahresarbeitsentgelt-Grenze – diese beträgt in 21.245.900 € im Jahr – liegt und er mehr verdient als der Elternteil, der Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. In diesem Fall kann das Kind entweder in der PKV oder auch als freiwillig versichertes Mitglied gegen einen eigenen Beitrag in der GKV versichert werden. Eine beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Eine kostenlose Mitversicherung der Kinder in der GKV, aber auch eine kostenpflichtige PKV-Absicherung, ist möglich, wenn ein Elternteil zwar der PKV angehört, dessen Einkommen aber niedriger ist als das des anderen Elternteils, der über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert ist.
Das Gleiche trifft zu, wenn ein Elternteil, beispielsweise ein Selbstständiger, in der PKV versichert ist, sein Einkommen aber unterhalb der Jahresarbeitsentgelt-Grenze liegt und der andere Elternteil Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist.
 
Bester Schutz für das Kind
 
Grundsätzlich kann für die mitversicherten Kinder zum GKV-Schutz auch eine private Krankenzusatz-Versicherung abgeschlossen werden.Somit können auch Leistungen in Anspruch genommen werden, die über die gesetzliche Absicherung hinausgehen, beispielsweise im Bereich Zahnersatz und Kieferorthopädie, beim Heilpraktiker oder bei einem Krankenhausaufenthalt.
 

PKV-Studie

Was wurde nicht in den letzten Monaten mehr oder minder qualifiziert so über die PKV hergezogen.Nun ist auch noch im Juni 2012 eine Studie „GKV/PKV-Systemgrenze: Bestandsaufnahme“ erschienen, die vom Gesundheitsökonom Thomas Drabinski (IfMDA) und dem PremiumCircle in Frankfurt geschrieben wurde. Da wurden  Mindeststandards erwähnt, Makler und Vertriebe die nur an ihre Provision denken sowie von PKV-Tarifen, die eigentlich keine Daseinsberechtigung haben, da diese „Mindestleistungen“ nicht enthalten sind. Richtig wurde auch zu den Strukturvertriebe und deren Gebaren beim Vermitteln der PKV Stellung genommen.Waren es aber auch nicht die Versicherer selber mit ständiger Umsatzsteigerung.War das alles unbekannt ? Haben wir nicht Instrumente und Institutionen wie das Bundesaufsichtsamt(BaFin) usw. ?
Die primäre Frage, die sich mir stellt ist, was sind denn Mindestleistungen in der PKV der GKV gegenüber? Werden diese in der GKV dargestellt ? Kann man diese Leistungen überhaupt vergleichen ? Wir kennen doch aus der Vergangenheit die unzähligen Gesundheitsreformen. Je nach politischem Couleur ,hießen diese Kostendämpfungsgesetze, Gesundheitsstrukurgesetze , GKV-Neuordnungsgesetze,Beitragsicherungsgesetz usw.in deren Folge immer mehr Veränderungen im Leistungskatalog der GKV vorgenommen wurden.Die gesetzlich Versicherten sind Spielball unserer Politik.
Auf der anderen Seite wird jetzt eine weitere Reduzierung der Provision ins Gespräch  gebracht. Aus meiner Sicht sind diese Vorschläge schon nicht mehr sachlich.Der PKV-Verband hat sich zurecht geäußert,"Es kommt auf die Qualifizierung des Vermittlers an". Dem kann ich nur zustimmen.Die bisherige Registrierung von Vermittlern, sowie der Sachkundenachweis kann nur ein Anfang sein. Es ist auch gut, dass es Institutionen gibt, die Marktbeobachtungen durchführen und Analysen erstellen. Trotzdem sollte man das ganze dann aber meiner Meinung nach „Imagebroschüre“ nennen. 

Der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist gerade die persönliche Wahlfreiheit, gewünschte Leistungen ein- oder auszuschließen.Es erfolgte kürzlich ein Hinweis des TK(Techniker Krankenkasse)-Chefs auf Erhalt der PKV und kooperativer Zusammenarbeit und Wettbewerb.
Auf dem 2. PKV-Treff von Experten erklärte der Cefarzt Popken, Chefarzt Urologie im Helios-Klinikum Berlin " Wir brauchgen die PKV um die Standards in der GKV zu erhalten." Im Vordergrund sollte doch der Versicherte stehen. Er sollte sich so versichern,wie es ihm persönlich wichtig ist. Was seinen Vorstellungen, Zielen und Möglichkeite entspricht.

Ob das nun gerade mit einer "Regulierung der Märkte", Aussagen "…der Markt dreht sich" sowie Anprangern von Versicherungsgesellschaften und deren Tarife erreicht wird, das sei  dahingestellt.

Weitere Priorität sollte die Stärkung des Bewusstseins von Maklern, Vermittlern,Vertrieben und auch von Versicherungsgesellschaften, aber in erster Linie des Bewusstseins der Kunden für Leistungsinhalte haben. Dann werden Billigtarife mit elementaren Lücken endlich vom Markt verschwinden, weil sie nicht mehr gewünscht sind. Solange aber den Versicherten nicht klar ist, was im eigenen Tarif oder empfohlenen "59.- Euro- Tarif" enthalten ist- solange werden leider auch diese unsinnigen Tarife weiter Bestand haben und angepriesen.
 

 

2.PKV-Treff am 09.05.2012

Ich war am gestrigen Tage zu einer größeren ganztägigen Veranstaltung im Marriot Hotel am Potsdamer Platz eingeladen.
Hochkarätige Referenten waren vom PKV-Verband, Vorstände von Gesellschaften,Aktuare,Buchautoren,Motivationstrainer, Chefärzte von Kliniken, niedergelassene Ärzte und Apotheker. Thema waren die derzeitigen Probleme in unserem dualen Gesundheitssystem.
Auf der einen Seite die Probleme der PKV mit den letzten Beitragsanpassungen, die von einigen Gesellschaften (bedingt durch falsche Marktpolitik und Kalkulation) den Durchschnitt aller Gesellschaften ins Negative gedrückt haben. Die durchschnittliche Beitragsanpassung der PKV betrug  eigentlich  3,5 %. Die der GKV 3,2 %. Ca.45% Versicherte in der PKV hatten aber gar keine Beitragsanpassung. Der 10-Jahres Durchschnitt lag somit in der PKV bei 4,5 % und der der GKV bei 3,2 %.Auch das Nichtzahlerproblem belastete beide Systeme. Die PKV mußte das Problem selber lösen, die GKV erhielt 14 Millionnen an Steuerzuschuß !!
Zu den neuerlichen massiv geführten Angriffen auf die PKV (vornehmlich durch die AOK) ist zu sagen, dass diese vermutlich politisch gesteuert sind,wenn wir uns vor Augen halten, dass im Dezember 2011 durch die SPD, Linke und die Grünen eine "Bürgerversicherung" als Wahlpropaganda als wahlstategische Ziel aufgenommen wurden. Man muß dazu wissen, dass unter unserer damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt diverse Abteilungsleiter in diesem Ministerium aus der AOK kamen und eine nachhaltige Zusammenarbeit zwischen der SPD und der AOK nach wie vor besteht.  
Nicht jede private KrankenvolIversicherung ist eine echte Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung ist.Nachwie vor gibt es Billig(Schrott)tarife, die es nicht wert sind, sich der PKV zuordnen zu lassen.Auch die GKV hat durchaus Vorteile  kann z.B. bei der Mutterschaftsvorsorge, dem Mutterschaftsgeld oder der Familienversicherung punkten. Vorsicht ist auf jeden Fall bei PKV-Grundschutztarifen geboten, denn die Leistungseinschränkungen dieser Tarife bietet erhebliches Haftungspotential für den Makler oder Mehrfachagenten. 
Ich möchte hier aber auch die Leistungen der PKV hervorheben, denn nur in diesem System können alle nur denkbaren medizinischen Leistungen erstattet werden zu einem oft sogar günstigeren Beitrag als in der GKV. Da die Leistungen, die die GKV erbringen kann, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen, gibt es immer wieder Beispiele aus der Praxis, die wir hier nicht unerwähnt lassen wollen.
So schreibt mein geschätzter Partner Clemens W. Ressel in seinem Buch: "Todsicher versichert" von seinem blinden Nachbarn, der bei seiner GKV einen Blindenhund beantragt, um im Straßenverkehr besser zurecht zu kommen.
Hier die Antwort seiner gesetzlichen Kasse:
"Zu den vitalen Lebensbedürfnissen gehöre lediglich, dass der Blinde "die alltäglichen Verrichtungen im Nahbereich der Wohnung selbständig erledigen kann. Dafür genügt ein Blindenstock. Ein Hund wäre wegen des Gebotes der Wirtschaftlichkeit nicht zulässig"
 Beispiele für das Maß des Notwendigen überschreitende Leistungen sind auch > Ultraschalluntersuchungen der Gebärmutter/Eierstöcke oder der Brust im Rahmen der Krebsfrüherkennung.
Ein Augenarzt berichtet über das spezielle IGeL-Problem – Grüner Star = Glaukom "Jedem Privatpatienten ab 18 Jahren messe ich in meiner Praxis den Augeninnendruck und schaue mir gena die Pupille am Augenhintergrund an. Warum? Weil ich es so gelernt habe. Weil das die ganzheitliche Augenheilkunde ist. Weil nur dies eine komplette Augenuntersuchung ist.Dagegen ist dieses Thema bei Kassenpatienten eine der Hauptursachen für die Frustration des deutschen Kassenarztes. Alleine der Gedanke, dass das Glaukom immer noch die dritthäufigste Erblindungsursache in Deutschland ist. Die Tatsache, dass aber die Glaukomvorsorge von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt wird, tut uns Augenärzte sehr weh. Wir haben mehr als 10 Jahre dafür gekämpft und im Jahr 2006 endgültig den Kampf verloren. " Durch die Budgetierung wird den Ärzten ein fester finanzieller Rahmen aufgezwungen mit dem die niedergelassenen Ärzte die Versorgung ihrer Patienten realisieren müssen. Sollten Sie ihr Budget nicht einhalten, müssen die Ärzte die Mehrausgaben aus eigener Tasche bezahlen. Diese können schon mal mehrere Tausende Euro ausmachen:
Erst im Januar 2010 beging ein verzweifelter niedersächsischer Arzt Selbstmord, weil er über 660.000 Euro zurückzahlen musste.
Erwähnt sei hier auch noch einmal der §12 SGBV " Die Leistungen(der Ärzte) müssen ausreichen,zweckmäßig und wirtschjaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten".
Im Gegensatz dazu für die PKV: §1 der Gebührenordnung: "Vergütungen darf der Arzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige Versorgung erforderlich sind". 
 

Krankenversicherung bei ALG II / Sozialgeld

Für alle gesetzlich und privat Versicherten bleibt während des Bezugs von Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialgeld der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz erhalten. Dieses Infoblatt gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen. Wichtig zum Verständnis ist die folgende Unterscheidung: ALG II beziehen Sie, wenn Sie erwerbsfähig sind. Sind Sie nicht erwerbsfähig, erhalten Sie Sozialgeld.

 

Gesetzlich kranken- und pflegeversichert bei Bezug von ALG II

Wenn Sie unmittelbar vor dem Bezug von ALG II gesetzlich krankenversichert waren, bleiben Sie auch künftig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Das Jobcenter meldet Sie bei derselben Krankenkasse an, in der Sie bereits zuvor Mitglied waren. Der Gesetzgeber hat in diesem Fall für die Versicherungsbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung Pauschalen festgelegt. Diese werden vom Jobcenter übernommen und direkt an das Bundesversicherungsamt (Gesundheitsfonds) gezahlt. Wenn für Sie eine Familienversicherung über den Ehe- oder Lebenspartner oder über die Eltern möglich ist, werden Sie beim Bezug von ALG II jedoch nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, sondern familienversichert. Das Gleiche gilt für den Bereich der Pflegeversicherung. Wenn Sie ALG II nur als Darlehen beziehen, besteht keine Versicherungspflicht. Ihre Aufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversicherung können Sie dann ebenfalls als Darlehen erhalten, das Sie anschließend zurückzahlen müssen.

Privat krankenversichert bei Bezug von ALG II

Wenn Sie unmittelbar vor dem Bezug von ALG II privat krankenversichert waren, bleiben Sie weiterhin privat krankenversichert. Darüber hinaus müssen Sie sich privat krankenversichern, wenn Sie direkt vor dem Bezug von ALG II weder gesetzlich noch privat krankenversichert und hauptberuflich selbstständig oder versicherungsfrei (beispielsweise Beamter) waren. In der privaten Krankenversicherung können Sie sich auch für den Basistarif entscheiden, den jede Kranken -versicherung anbieten muss. Grundsätzlich gilt, dass der Beitrag zum Basistarif nicht über dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung liegen darf. Bei hilfe-bedürftigen Personen, und dies ist beim Bezug von ALG II der Fall, halbiert sich der Beitrag zum Basistarif. Bis zur Höhe dieses halben Beitrags (2012: maximal 296,44 Euro/ Monat) zahlt das Jobcenter dann einen Zuschuss zu Ihrer privaten Krankenversicherung. Er wird ab dem 1. April 2012 vom Jobcenter direkt an das jeweilige Versicherungsunter-nehmen überwiesen. Die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags müssen Sie mit einem aktuellen Beitragsbescheid nachweisen. Wenn Sie in einem anderen Tarif privat krankenversichert sind, haben Sie als Bezieher von ALG II das Recht zum Wechsel in den Basistarif unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung. Sie können auch einen anderen Tarif als den Basistarif wählen. In diesem Fall übernimmt das Jobcenter Ihren individuellen Versicherungsbeitrag, jedoch maximal bis zur Höhe des halbierten Basistarifs. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass private Krankenversicherungsunternehmen in anderen Tarifen als dem Basistarif z. B. Personen mit Vorerkrankungen ab-lehnen oder Risikozuschläge erheben können.

Ihr privater Krankenversicherer darf die Leistungen weder ruhen lassen noch die Krankenversicherung kündigen, während Sie ALG II oder Sozialgeld beziehen. Darüber hinaus haben sich die privaten Krankenversicherer grundsätzlich bereiterklärt, auf die zwischen dem 1. Januar2009 und dem 31. Januar 2011 allein aufgrund der „Beitragslücke" entstandenen Beitragsschulden zu verzichten („Beitragslücke" bezeichnet die Differenz, die vom 1.1.2009 bis 31.1.2011 zwischen dem vom Jobcenter gezahlten Zuschuss und der tatsächlichen Beitrags-forderung des Versicherungsunternehmens bestand). Sollten Sie in diesem Zeitraum hilfebedürftig gewesen sein und Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht vollständig gezahlt haben, können Sie sich mit der Bitte um Erlass der Altschulden an Ihre Krankenversicherung wenden. Hierfür genügen ein formloser Antrag und der Nachweis der Hilfebedürftigkeit in diesem Zeitraum. Der Bezug von ALG II oder Sozialgeld gilt grundsätzlich als Nachweis der Hilfebedürftigkeit.

Privat pflegeversichert bei Bezug von ALGII

Privat krankenversicherte Personen, die ALG II erhalten, haben auch die Möglichkeit, Zuschüsse für eine angemessene private Pflegeversicherung zu erhalten. Angemessen bedeutet in diesem Fall, dass Ihre private Pflegeversicherung die gleichen Leistungen wie die gesetzliche Pflegeversicherung anbietet. Der Gesetzgeber legt jedes Jahr einen Höchstbeitrag für die gesetzliche Pflegeversicherung fest. Dieser Betrag wird halbiert und dann mit Ihrem individuellen Beitrag für die private Pflegeversicherung verglichen. Der günstigere der beiden Beträge kann als Zuschuss vom Jobcenter übernommen werden. Zuschüsse für Ihre privaten Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge erhalten Sie, wenn Sie neben dem Antrag auf ALG II auch die Anlage SV „Sozialversicherung der Bezieher von Arbeitslosengeld II" ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass der Zuschuss erst ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs-auch rückwirkend- bezahlt wird. Vermeiden Sie versicherungs- und vertragsrechtliche Nachteile und informieren Sie Ihre private Versicherung über den Antrag auf ALG II oder Sozialgeld. Erkundigen Sie sich auch, wie Ihr Versicherungsschutz bis zur Bewilligung sichergestellt werden kann.

Krankenversichert bei Bezug von Sozialgeld

Beziehen Sie Sozialgeld, werden Sie nicht über den Leistungsbezug kranken- und pflegeversichert. Sie sind in diesem Fall jedoch ebenfalls im Krankheitsfall abgesichert. Früher waren die Sozialhilfeträger für Hilfe im Krankheitsfall zuständig und haben die Kosten für notwendige Behandlungen übernommen. Aber seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2007 gilt, dass auch die Bezieher von Sozialgeld grundsätzlich in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung verbleiben bzw. dieser zugeordnet werden, wenn sie vorher nicht versichert waren. Mithilfe von Stichtagen wurde festgelegt, für welche Personen die alte Regelung gilt und in welchen Fällen die neue Regelung greift.

Altfälle: Wenn Sie am 1. April 2007 laufende Leistungen nach dem XII. Buch Sozialgesetzbuch erhielten und seither weiterhin erhalten, ist der Sozialhilfeträger für die Hilfe im Krankheitsfall zuständig. Das gilt auch, wenn die Leistungen in diesem Zeitraum weniger als einen Monat unterbrochen wurden. Die Krankenbehandlung wird in der Regel zunächst von den Krankenkassen übernommen. Der Sozialhilfeträger erstattet den Kassen anschließend die Kosten.

Neuregelung GKV: 

Wenn Sie dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind und Ihr Bezug von Sozialgeld nach dem 1. April 2007 begann bzw. jetzt neu beginnt, sind Sie grundsätzlich versicherungspflichtig in der GKV. Voraussetzung ist, dass Sie keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben. Für die Beiträge können Sie einen Zuschuss des Jobcenters erhalten.

Neuregelung PKV:

Wenn Sie dem Bereich der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind und Ihr Bezug von Sozialgeld nach dem  1.Januar  2009 begann bzw. beginnt, müssen Sie sich privat kranken- und pflegeversichern. Wenn Sie bereits vorher privat kranken- und pflegeversichert waren, bleiben die private Kranken- und Pflegeversicherung bestehen, und Sie erhalten gegebenenfalls einen Zuschuss zu Ihren Versicherungsbeiträgen. Hier gelten dieselben Regelungen für die Hohe der Beiträge wie beim Bezug von ALG II.

 

 

PKV-Verband drängt auf einen Nichtzahler-Tarif

Seit Einführung der Krankenversicherungs-Pflicht entstehen den privaten und gesetzlichen Krankenversicherern Schäden in Millionenhöhe, weil Versicherte ihre Beiträge nicht zahlen können. Die privaten Krankenversicherer appellieren nun an die Politik, einen Nichtzahlertarif von 100 Euro einführen zu dürfen. Der Tarif soll nur die Behandlung in Notfällen abdecken.
550 Millionen Euro – so hoch ist der Schaden, der den privaten Krankenversicherern derzeit durch Nichtzahler entsteht. Doch weder dürfen die Versicherungen ihre säumigen Zahler einfach auf die Straße setzen, noch den Schaden auf die anderen Versicherungsnehmer umlegen – Die Versicherer bleiben auf den Außenständen sitzen. Am Mittwoch befasste sich nun der Gesundheitsausschuss des Bundestages in einer nichtöffentlichen Sitzung mit einem möglichen „Nichtzahlertarif“. Wie der Informationsdienst des Deutschen Bundestages hib mitteilte, waren neben Vertretern der Privatversicherer auch der Verbraucherzentrale Bundesverband sowie Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen geladen.
Der PKV-Verband erörterte in der Sitzung, dass es inzwischen 144.000 Privatversicherte gibt, die seit mindestens drei Monaten keine Beiträge mehr gezahlt haben. Seit Einführung der Versicherungspflicht im Jahr 2009 sei eine Kündigung der Nichtzahler jedoch nicht mehr möglich. Wenn die Zahlung säumiger Beiträge ausbleibt, landen die Versicherten nach einem Jahr im Basistarif: Aufgrund des hohen Beitragssatzes von rund 600 Euro im Monat steigen die Schulden des einzelnen Versicherten dann weiter an. Hier soll der Nichtzahlertarif zukünftig Abhilfe schaffen.
Doch nicht nur die privaten Krankenversicherungen sind betroffen. Das Wissenschaftliche Institut der AOK erläuterte, dass durchaus auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung ein hoher Schaden aufgrund der säumigen Beitragszahler entstehe – im letzten Jahr wurden die Ausfälle für die GKV auf circa eine Milliarde Euro geschätzt. Allerdings sei das Solidarsystem automatisch in der Lage, die Fehlbeträge auszugleichen.
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) bezog vor dem Gesundheitsausschuss Stellung. Grundsätzlich begrüßten die Verbraucherschützer die Idee eines Nichtzahlertarifes für PKV-Versicherte. Jedoch sei damit das zentrale Problem der enormen Beitragsschulden für den einzelnen Versicherungsnehmer nicht in den Griff zu bekommen. Zusätzlich solle darüber nachgedacht werden, nach einer längeren Wohlverhaltensphase den Nichtzahlern eine Entschuldung zu gewähren.
 
Kunden wurden und werden immer noch mit Billigtarifen gelockt
Das Problem der PKV-Nichtzahler ist zum Teil hausgemacht. So boten die Versicherungen, wie Central, DKV und Hanse Merkur zuletzt und teilweise immer noch vermehrt Billigtarife von weniger als hundert Euro Monatsbeitrag an, mit denen auch weniger zahlungskräftige Versicherungsnehmer zum Abschluss einer Police gebracht werden sollten. Viele selbstständige Unternehmer mit kleinem Geldbeutel wurden so angelockt – wenn die Mitgliedsbeiträge dann erhöht werden, teils um bis zu 40 Prozent, können sie viele Versicherte nicht mehr zahlen.
Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist jedoch schwierig. Der Gesetzgeber hat einen Austritt aus der privaten Krankenversicherung nur in Ausnahmefällen vorgesehen, etwa wenn ein Versicherungsnehmer arbeitslos wird oder das Jahresgehalt unter die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 45.900 Euro rutscht. Für Versicherte über 55 Jahre ist eine Rückkehr für gewöhnlich nicht mehr möglich.
Zudem wurden die finanziellen Hürden für einen Wechsel in die PKV zum Jahr 2011 aufgeweicht: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze muss nur noch ein Jahr überschritten sein, um einen PKV-Vertrag abschließen zu können. Zuvor waren drei aufeinanderfolgende Jahre Pflicht.
 
 

Erschreckende Einblicke oder Nachbetrachtung

 Ein Gastbeitrag geschrieben von meinem geschätzten Kollegen Markus Kopka.
 
Wie jedes Jahr wieder, so erlebten wir auch in den letzten Dezembertagen  2011 Nachfragen von kurzentschlossenen, wechselwilligen Versicherten in der privaten Krankenversicherung. Die Beitragsanpassungen kamen per Post. Ein anderer Grund, warum sich Interessenten verstärkt bei uns melden war der grundsätzliche Gedanke von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.  
Primär gehörte im vergangenen Jahr die Central Krankenversicherung  zu den Gesellschaften, von der sich die meisten Versicherten trennen wollten. Beitragerhöhungen für einen maroden Versicherungsschutz teilweise über 100 Euro, wollte keiner hinnehmen. Bei den durchgeführten Beratungen fiel immer wieder auf, wie schlecht und völlig unzureichend die Versicherten über ihren eigenen Versicherungsschutz Bescheid wussten. Nachfragen zum Vertrag, Inhalten und versicherten Risiken, zeigten immer wieder, dass der damalige Versicherungsvermittler, und dazu zählen auch Versicherungsmakler, selber überhaupt keine Ahnung von Inhalten, Versicherungsbedingungen im Detail  hatten. Es ergibt sich die Frage: Warum wurde damals an die Central so viel schlechtes Versicherungsgeschäft vermittelt? Nach Aussage der Central ist die Strategie, dass Einsteiger später von dem Tarif V333 in höherwertige Tarife wie V222 oder V111 umsteigen, nicht aufgegangen. Dies ist wohl nicht der alleinige Grund.
Unserer Auffassung nach hat das Preis- / Leistungsverhältnis in den besseren Tarifen von Anfang an nicht gepasst. Der Einsteigertarif war dann möglicherweise eher zu Lasten der besseren Tarife kalkuliert. Zum Anderen war man gierig, mit unterkalkulierten Tarifen viele Kunden zubekommen. Das machte vermutlich die frühere Annahmepolitik möglich. Die letzte Gesundheitsreform und deren Ausgestaltung (Pflicht zur Krankenversicherung) ist sicherlich auch ein wichtiger Faktor. Die Anzahl Nichtzahler in den billigen Tarifen ist statistisch wesentlich höher. Somit könnte der Weg der Central von Beginn an gefährlich und zum Scheitern verurteilt gewesen sein. 
Es gibt Gerüchte, dass eine neuerliche  Selbstbeteiligungsstufe" S4" mit über 2000 € kommen soll. Ob, wie und wann ist doch sehr ungewiss. Sicher gilt hingegen, dass der Vertrieb in Zukunft von der Deutschen Vermögensberatung, der Generali selbst sowie der Volksführsorge betrieben werden soll.
Die private Krankenversicherung ist ein sehr komplexes und ein sehr beratungsintensives Thema. Es ist schon schlimm genug, dass Versicherungsvertreter "ihre" Produkte verkaufen, eigentlich aber wohlwissend, dass die Versicherungsgesellschaft die sie ja vertreten (müssen) und die Tarife die ihnen zur Verfügung stehen nicht im Ansatz das leisten, was eine private  Krankenversicherung leisten muss. Denn eine Krankenversicherung sollte nicht wie ein Produkt angeboten werden, die Krankenversicherung sollte immer den Wunsch des Versicherten zum Ausdruck bringen "wie möchte ich beim Arzt behandelt werden". Primär erschreckt uns aber die Tatsache, dass leider auch sehr viele Maklerkollegen anscheinend keinen tieferen Einblick in die Details zur PKV haben. Dies zeigen zum Beispiel Angebote und Vergleiche von unabhängigen Versicherungsmaklern, die unsere Kunden vor uns beraten haben.
 
Es ist unglaublich und erschreckend mit welcher Dreistigkeit Tarife und Gesellschaften angeboten werden, die löchrig sind wie Schweizer Käse. Der Kunde wäre im Leistungsfall der Dumme gewesen. Der Verdacht, als ob es nur darum ginge möglichst günstig und billig zu sein, damit der Interessent auf gar keinen Fall bei jemand anderem abschließt lässt sich nicht bestätigen, liegt aber auf der Hand. Dabei ist es gerade in der privaten Krankenversicherung ein Muss dem Kunden genauestens die Bedingungen im Detail zu erklären. Was bietet ihm der Markt, wo lauern Gefahren usw.. Entscheidend ist, mit ihm seine Wünsche, aber vor allem seine als Laie noch nicht bewussten Bedürfnisse durchzusprechen. Wer nicht alles kennt, kann auch nicht objektiv entscheiden. Es wird oft weder darauf hingewiesen, dass der Kunde teilweise unbegrenzte Selbstbeteiligung in seinem Tarif versteckt hat, dass es einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog gibt, noch wird auf die Erstattung nach der Gebührenordnung für Ärzte geachtet. Man soll es kaum glauben, aber es werden auch Tarife ohne bedingungsgemäße Rehabilitationsleistungen verkauft. Solche Tarife sind reine Spendenquittungen an die Versicherungen, denn Leistung erhalten Sie im Fall der Fälle garantiert nicht. 
Leider sind die beschriebenen Tatsachen kein Einzelfall, sondern viel mehr die Regel. Wir können nur jedem Versicherten raten, sich von einem Fachmakler beraten zu lassen und sich intensiv und kritisch mit der privaten Krankenversicherung auseinanderzusetzen. Jedes einzelne Fachgebiet, sei es die Altersvorsorge, die betriebliche Altersvorsorge, die Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch die Sachversicherungen stellt schon im Einzelnen einen ungeheuren Wissensbedarf da.Wir,  die auf die PKV spezialisierten Versicherungsmakler haften für unsere Beratung. Der Versicherungsmakler der glaubt, dass er alle Versicherungsarten von alleine beraten kann, ist unserer Meinung nach nicht in der Lage, die enorme Informationsflut zu verarbeiten und eine saubere und vor allem für den Kunden hundertprozentige Beratung zu leisten. Auch gibt es Internetportale, in denen Versicherungsmakler parallel zur Versicherung Gas, Strom und Telefontarife verkaufen.
Glauben Sie nicht? Dann schauen Sie mal nach! 
 
Die Dankbarkeit der Kunden zeigt sich nach einer umfangreichen und informativen Beratung mit einem Abschluss und im besten Falle mit zahlreichen Empfehlungen oder öffentlichkeitswirksamen Bewertungen im Internet.  Nur so ist es auch möglich den ehemals ehrenwerten Berufsstand des Versicherungsmaklers aus dem Schatten eines verrufenen Versicherungsvermittlers herauszuheben.
 

 

Beitragsanpassungen zu 2012

Die fünfgrößte private Krankenversicherung erhöht den Monatssollbeitrag um durchschnittlich 12,9 Prozent. Betroffen davon sind mehr als eine halbe Million Versicherte. Im Schnitt erhöhen private Krankenversicherungen ihre Beiträge jährlich um drei bis sieben Prozent. Die Teuerungen der Central Krankenversicherung liegen daher deutlich über dem Durchschnitt. In einigen Tarifen erwarten Kunden gar Steigerungen von mehr als 20 Prozent, teilweise gibt es Anpassungen von 30 bis 40 Prozent. 
Die drastischen Beitragserhöhungen sind das Resultat der verfehlten Strategie der Billigtarife. Diese hatten sich in den vergangenen Jahren als „faule Eier“ erwiesen und die Central Krankenversicherung in arge Bedrängnis gebracht. Mit billigsten Preisen waren massiv Kunden geworben worden. Doch der rasante Zuwachs an Neugeschäft brachte eine Menge Risikopotenzial mit sich. So war die Zahl der Beitragsschuldner und Erkrankten in dieser Sparte vergleichsweise sehr hoch.
Die Central kündigte bereits Ende August an, daraus Konsequenzen zu ziehen. Der Vertrieb der Billigtarife wurde mittlerweile eingestellt. Weiterhin beendet die Central Krankenversicherung zum 31. März 2012 ihr Maklergeschäft und übergibt die Vermittlung von neuen Tarifen komplett zur Deutschen Vermögensberatung (DVAG). Auch eine Konzentration auf das Geschäft mit Krankenzusatzversicherungen wurde diskutiert. 
Die Leidtragenden sind die Versicherten der Central Krankenversicherung. Sie müssen nun für eine verfehlte Tarifpolitik gerade stehen. Mit den enormen Beitragsanpassungen wird auf die Generali-Tochter in den nächsten Wochen eine Welle von Kündigungen zukommen. Mit hohen Einstiegspreisen statt der Billigtarife wird es nun schwer neues Geschäft zu generieren – und damit würde ein weiteres Loch in die Kassen gerissen. Sollte sich dieses Szenario bewahrheiten, könnten der Central schwere Zeiten bevorstehen. Dann wären weitere Schließungen von Tarifen und erneute Beitragsanpassungen in zweistelliger Höhe fast unausweichlich. 
 

Unsinnige und verwirrende Testreihen

Wieder einmal geht ein Versicherer mit einem ominösen Test von FocusMoney hausieren und erhofft sich Kundenfang.  Vor nicht all zu langer Zeit kam bereits die Central(2008),als selbst ernannter "Bester Maklerversiecherer"…. , was ist daraus geworden ?

In 2009 ging die Central mit "Beste Krankenversicherung im Klassik-Schutz" hausieren…, was ist daraus geworden. Richtig, die Central hat die betreffenden Tarife geschlossen und zieht sich aus dem Maklervertrieb zurück.

Mit diesen ewigen Testreihen, wird dem Interessenten nur suggeriert, es gäbe eine Aufstellung der mit Top Tarifen.Der Kunde list es und geht zu einem Vermittler und sagt" Ich will das !"  Wer sich nur diese Testaufzählungen  verlässt, seine persönlichen Wünsche, Vorstellungen, seine Sutuation usw.nicht  festlegt und sich die  Vor- und Nachteile der einzelnen Tarimodelle erklärenlässt, wird mit Problemen konfrontiert.
In der Privaten Krankenversicherung (PKV) ist die Absicherung und der Bedarf so unterschiedlich, so dass eine Auswahl  nach Testsiegen nur falsch sein kann. Was hat vor allem die Servicequalität von Unternehmen auch nur  ansatzweise mit Leistung der einzelnen Tarife zu tun. Wurde das Telefonieren der Servicemitarbeiter, deren Sitzhaltung oderdie Schnelligkeit vom Abheben des Telefonhöhrer bewertet ? Also, machen Sie nicht den Fehler und glauben diesen Testreihen.  Wenn Sie sich für einen bestimmten Tarif einer Gesellschaft entschieden haben, hinterfragen Sie diesen, was stecken für Leistungen dahinter. Lesen Sie die allg. Versicherungsbedingungen. Was ist versichert und was nicht. Oder wenden Sie sich an einen auf die PKV spezialisierten Makler. 

Einstieg in die private Krankenversicherung

Hier möchte ich ein paar Antworten auf einige grundsätzliche Fragen geben. Denn wenn man beginnt, sich für eine private Krankenversicherung zu interessieren, benötigt man anfangs einige Informationen. Wer kann eine private Krankenversicherung abschließen? Wie lange verbleibt man in diesem System? Ist ein zurück zur gesetzlichen Krankenkasse möglich? Ich  gebe ihnen erste Antworten auf ein paar wesentliche Fragen, die sich vor dem Abschluss für die private Krankenversicherung stellen.
Wer kann in die private Krankenversicherung wechseln?
Die aktuelle gesetzliche Regelung besagt, dass Arbeitnehmer, die ein Jahr über der jährlich festzusetzenden Jahreseinkommensgrenze verdienen in die private Krankenversicherung wechseln können. Ein Wechsel ist für Beamte, Selbstständige, Unternehmer und studierende ohne Wartezeit jederzeit möglich.
Kann man in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren?
Manchmal ist die Frage zu hören, ob man wieder in die gesetzliche Krankenkasse wechseln könnte, wenn man einmal in die private Krankenversicherung gewechselt sei. Grundsätzlich gilt, dass man einen Wechsel in die private Krankenversicherung langfristig bedenken sollte. Ist man einmal gewechselt, ist der Wechsel zur gesetzlichen Krankenkasse verbaut, zumindest ohne Statuswechsel.
Wer z.B. heiratet und danach eine Familienversicherung wählt, wer Elterngeld bezieht oder ein Studium aufnimmt, kann im Zuge dieses Wechsels auch in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren. Die Möglichkeit eines Statuswechsels besteht aber nur bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres. Aus diesem Grund sollten sie den Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung gründlich und vor allem langfristig bedenken.
Was ist Versicherten einer privaten Krankenversicherung zu raten, wenn sie unzufrieden sind?
Sind sie mit einer abgeschlossenen privaten Krankenversicherung nicht zufrieden, bleibt ihnen in der Regel nur die Möglichkeit eines Wechsels zu einer anderen privaten Krankenversicherung oder ein Tarifwechsel nach §204 VVG  in einen anderen Tarif der gleichen privaten Krankenversicherung. Wechseln sie den Anbieter, ist dies mit finanziellen Einbußen verbunden, denn von ihren Beiträgen werden unter anderem auch die Altersrückstellungen gezahlt. Diesen Verlust kann man verschmerzen, wenn die Altersrückstellungen einiger weniger Jahre verloren gehen, aber nach einer Versicherungszeit von mehreren Jahren können diese Verluste eine deutliche Verteuerung zur Folge haben.
Aus diesen Gründen ist es dringend geraten, vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung so viele Informationen wie möglich einzuholen, da ein solcher Abschluss für jeden Fall individuell bedacht werden sollte. Ein erster Einblick in diese komplexe Thematik kann ein PKV Check oder kostenloser Versicherungsvergleich sein.