18. Mai 2012

2.PKV-Treff am 09.05.2012

Ich war am gestrigen Tage zu einer größeren ganztägigen Veranstaltung im Marriot Hotel am Potsdamer Platz eingeladen.
Hochkarätige Referenten waren vom PKV-Verband, Vorstände von Gesellschaften,Aktuare,Buchautoren,Motivationstrainer, Chefärzte von Kliniken, niedergelassene Ärzte und Apotheker. Thema waren die derzeitigen Probleme in unserem dualen Gesundheitssystem.
Auf der einen Seite die Probleme der PKV mit den letzten Beitragsanpassungen, die von einigen Gesellschaften (bedingt durch falsche Marktpolitik und Kalkulation) den Durchschnitt aller Gesellschaften ins Negative gedrückt haben. Die durchschnittliche Beitragsanpassung der PKV betrug  eigentlich  3,5 %. Die der GKV 3,2 %. Ca.45% Versicherte in der PKV hatten aber gar keine Beitragsanpassung. Der 10-Jahres Durchschnitt lag somit in der PKV bei 4,5 % und der der GKV bei 3,2 %.Auch das Nichtzahlerproblem belastete beide Systeme. Die PKV mußte das Problem selber lösen, die GKV erhielt 14 Millionnen an Steuerzuschuß !!
Zu den neuerlichen massiv geführten Angriffen auf die PKV (vornehmlich durch die AOK) ist zu sagen, dass diese vermutlich politisch gesteuert sind,wenn wir uns vor Augen halten, dass im Dezember 2011 durch die SPD, Linke und die Grünen eine "Bürgerversicherung" als Wahlpropaganda als wahlstategische Ziel aufgenommen wurden. Man muß dazu wissen, dass unter unserer damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt diverse Abteilungsleiter in diesem Ministerium aus der AOK kamen und eine nachhaltige Zusammenarbeit zwischen der SPD und der AOK nach wie vor besteht.  
Nicht jede private KrankenvolIversicherung ist eine echte Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung ist.Nachwie vor gibt es Billig(Schrott)tarife, die es nicht wert sind, sich der PKV zuordnen zu lassen.Auch die GKV hat durchaus Vorteile  kann z.B. bei der Mutterschaftsvorsorge, dem Mutterschaftsgeld oder der Familienversicherung punkten. Vorsicht ist auf jeden Fall bei PKV-Grundschutztarifen geboten, denn die Leistungseinschränkungen dieser Tarife bietet erhebliches Haftungspotential für den Makler oder Mehrfachagenten. 
Ich möchte hier aber auch die Leistungen der PKV hervorheben, denn nur in diesem System können alle nur denkbaren medizinischen Leistungen erstattet werden zu einem oft sogar günstigeren Beitrag als in der GKV. Da die Leistungen, die die GKV erbringen kann, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen, gibt es immer wieder Beispiele aus der Praxis, die wir hier nicht unerwähnt lassen wollen.
So schreibt mein geschätzter Partner Clemens W. Ressel in seinem Buch: "Todsicher versichert" von seinem blinden Nachbarn, der bei seiner GKV einen Blindenhund beantragt, um im Straßenverkehr besser zurecht zu kommen.
Hier die Antwort seiner gesetzlichen Kasse:
"Zu den vitalen Lebensbedürfnissen gehöre lediglich, dass der Blinde "die alltäglichen Verrichtungen im Nahbereich der Wohnung selbständig erledigen kann. Dafür genügt ein Blindenstock. Ein Hund wäre wegen des Gebotes der Wirtschaftlichkeit nicht zulässig"
 Beispiele für das Maß des Notwendigen überschreitende Leistungen sind auch > Ultraschalluntersuchungen der Gebärmutter/Eierstöcke oder der Brust im Rahmen der Krebsfrüherkennung.
Ein Augenarzt berichtet über das spezielle IGeL-Problem – Grüner Star = Glaukom "Jedem Privatpatienten ab 18 Jahren messe ich in meiner Praxis den Augeninnendruck und schaue mir gena die Pupille am Augenhintergrund an. Warum? Weil ich es so gelernt habe. Weil das die ganzheitliche Augenheilkunde ist. Weil nur dies eine komplette Augenuntersuchung ist.Dagegen ist dieses Thema bei Kassenpatienten eine der Hauptursachen für die Frustration des deutschen Kassenarztes. Alleine der Gedanke, dass das Glaukom immer noch die dritthäufigste Erblindungsursache in Deutschland ist. Die Tatsache, dass aber die Glaukomvorsorge von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt wird, tut uns Augenärzte sehr weh. Wir haben mehr als 10 Jahre dafür gekämpft und im Jahr 2006 endgültig den Kampf verloren. " Durch die Budgetierung wird den Ärzten ein fester finanzieller Rahmen aufgezwungen mit dem die niedergelassenen Ärzte die Versorgung ihrer Patienten realisieren müssen. Sollten Sie ihr Budget nicht einhalten, müssen die Ärzte die Mehrausgaben aus eigener Tasche bezahlen. Diese können schon mal mehrere Tausende Euro ausmachen:
Erst im Januar 2010 beging ein verzweifelter niedersächsischer Arzt Selbstmord, weil er über 660.000 Euro zurückzahlen musste.
Erwähnt sei hier auch noch einmal der §12 SGBV " Die Leistungen(der Ärzte) müssen ausreichen,zweckmäßig und wirtschjaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten".
Im Gegensatz dazu für die PKV: §1 der Gebührenordnung: "Vergütungen darf der Arzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige Versorgung erforderlich sind". 
 

Erschreckende Einblicke oder Nachbetrachtung

 Ein Gastbeitrag geschrieben von meinem geschätzten Kollegen Markus Kopka.
 
Wie jedes Jahr wieder, so erlebten wir auch in den letzten Dezembertagen  2011 Nachfragen von kurzentschlossenen, wechselwilligen Versicherten in der privaten Krankenversicherung. Die Beitragsanpassungen kamen per Post. Ein anderer Grund, warum sich Interessenten verstärkt bei uns melden war der grundsätzliche Gedanke von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.  
Primär gehörte im vergangenen Jahr die Central Krankenversicherung  zu den Gesellschaften, von der sich die meisten Versicherten trennen wollten. Beitragerhöhungen für einen maroden Versicherungsschutz teilweise über 100 Euro, wollte keiner hinnehmen. Bei den durchgeführten Beratungen fiel immer wieder auf, wie schlecht und völlig unzureichend die Versicherten über ihren eigenen Versicherungsschutz Bescheid wussten. Nachfragen zum Vertrag, Inhalten und versicherten Risiken, zeigten immer wieder, dass der damalige Versicherungsvermittler, und dazu zählen auch Versicherungsmakler, selber überhaupt keine Ahnung von Inhalten, Versicherungsbedingungen im Detail  hatten. Es ergibt sich die Frage: Warum wurde damals an die Central so viel schlechtes Versicherungsgeschäft vermittelt? Nach Aussage der Central ist die Strategie, dass Einsteiger später von dem Tarif V333 in höherwertige Tarife wie V222 oder V111 umsteigen, nicht aufgegangen. Dies ist wohl nicht der alleinige Grund.
Unserer Auffassung nach hat das Preis- / Leistungsverhältnis in den besseren Tarifen von Anfang an nicht gepasst. Der Einsteigertarif war dann möglicherweise eher zu Lasten der besseren Tarife kalkuliert. Zum Anderen war man gierig, mit unterkalkulierten Tarifen viele Kunden zubekommen. Das machte vermutlich die frühere Annahmepolitik möglich. Die letzte Gesundheitsreform und deren Ausgestaltung (Pflicht zur Krankenversicherung) ist sicherlich auch ein wichtiger Faktor. Die Anzahl Nichtzahler in den billigen Tarifen ist statistisch wesentlich höher. Somit könnte der Weg der Central von Beginn an gefährlich und zum Scheitern verurteilt gewesen sein. 
Es gibt Gerüchte, dass eine neuerliche  Selbstbeteiligungsstufe" S4" mit über 2000 € kommen soll. Ob, wie und wann ist doch sehr ungewiss. Sicher gilt hingegen, dass der Vertrieb in Zukunft von der Deutschen Vermögensberatung, der Generali selbst sowie der Volksführsorge betrieben werden soll.
Die private Krankenversicherung ist ein sehr komplexes und ein sehr beratungsintensives Thema. Es ist schon schlimm genug, dass Versicherungsvertreter "ihre" Produkte verkaufen, eigentlich aber wohlwissend, dass die Versicherungsgesellschaft die sie ja vertreten (müssen) und die Tarife die ihnen zur Verfügung stehen nicht im Ansatz das leisten, was eine private  Krankenversicherung leisten muss. Denn eine Krankenversicherung sollte nicht wie ein Produkt angeboten werden, die Krankenversicherung sollte immer den Wunsch des Versicherten zum Ausdruck bringen "wie möchte ich beim Arzt behandelt werden". Primär erschreckt uns aber die Tatsache, dass leider auch sehr viele Maklerkollegen anscheinend keinen tieferen Einblick in die Details zur PKV haben. Dies zeigen zum Beispiel Angebote und Vergleiche von unabhängigen Versicherungsmaklern, die unsere Kunden vor uns beraten haben.
 
Es ist unglaublich und erschreckend mit welcher Dreistigkeit Tarife und Gesellschaften angeboten werden, die löchrig sind wie Schweizer Käse. Der Kunde wäre im Leistungsfall der Dumme gewesen. Der Verdacht, als ob es nur darum ginge möglichst günstig und billig zu sein, damit der Interessent auf gar keinen Fall bei jemand anderem abschließt lässt sich nicht bestätigen, liegt aber auf der Hand. Dabei ist es gerade in der privaten Krankenversicherung ein Muss dem Kunden genauestens die Bedingungen im Detail zu erklären. Was bietet ihm der Markt, wo lauern Gefahren usw.. Entscheidend ist, mit ihm seine Wünsche, aber vor allem seine als Laie noch nicht bewussten Bedürfnisse durchzusprechen. Wer nicht alles kennt, kann auch nicht objektiv entscheiden. Es wird oft weder darauf hingewiesen, dass der Kunde teilweise unbegrenzte Selbstbeteiligung in seinem Tarif versteckt hat, dass es einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog gibt, noch wird auf die Erstattung nach der Gebührenordnung für Ärzte geachtet. Man soll es kaum glauben, aber es werden auch Tarife ohne bedingungsgemäße Rehabilitationsleistungen verkauft. Solche Tarife sind reine Spendenquittungen an die Versicherungen, denn Leistung erhalten Sie im Fall der Fälle garantiert nicht. 
Leider sind die beschriebenen Tatsachen kein Einzelfall, sondern viel mehr die Regel. Wir können nur jedem Versicherten raten, sich von einem Fachmakler beraten zu lassen und sich intensiv und kritisch mit der privaten Krankenversicherung auseinanderzusetzen. Jedes einzelne Fachgebiet, sei es die Altersvorsorge, die betriebliche Altersvorsorge, die Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch die Sachversicherungen stellt schon im Einzelnen einen ungeheuren Wissensbedarf da.Wir,  die auf die PKV spezialisierten Versicherungsmakler haften für unsere Beratung. Der Versicherungsmakler der glaubt, dass er alle Versicherungsarten von alleine beraten kann, ist unserer Meinung nach nicht in der Lage, die enorme Informationsflut zu verarbeiten und eine saubere und vor allem für den Kunden hundertprozentige Beratung zu leisten. Auch gibt es Internetportale, in denen Versicherungsmakler parallel zur Versicherung Gas, Strom und Telefontarife verkaufen.
Glauben Sie nicht? Dann schauen Sie mal nach! 
 
Die Dankbarkeit der Kunden zeigt sich nach einer umfangreichen und informativen Beratung mit einem Abschluss und im besten Falle mit zahlreichen Empfehlungen oder öffentlichkeitswirksamen Bewertungen im Internet.  Nur so ist es auch möglich den ehemals ehrenwerten Berufsstand des Versicherungsmaklers aus dem Schatten eines verrufenen Versicherungsvermittlers herauszuheben.
 

 

Was tun bei einer Beitragsanpassung

Viele Anfragen zur privaten Krankenversichjerung, die mich derzeit  fast tagtäglich erreichen beinhalten   sinngemäß " Ich würde ja gern in eine andere private KV wechseln, bin aber mehr als… bei der … versichert."Ich verstehe, dass ein neuer Abschluß Risiken mitsichbringt und auch die bisher angesammleten Altersrückstellungen eine Rolle bei diesen Überlegungen spielen.Aus diesem Grunde sollten Sie dann innnerhalb des bestehenden  Unternehmens wechseln. Grundlage für ein solches Wechselrecht ist der § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Dieser besagt :
(1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser
 
1. Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt; soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen; der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart
 
Jedoch wird der Versicherer keinesfalls freiwillig einen solchen Tarifwechsel anbieten und begrüßen. Er erwiedert wird dann oft , der Versicherungsschutz im neuen Tarif wäre um ein vielfaches besser und entspricht dann nicht dem bestehenden alten Tarif.
Bleiben Sie bitte hartnäckig und lassen Sie sich nicht  abwiegeln. Fragen Sie bitte schriftlich an  und setzen einer angemessenen Bearbeitungst. Verweisen Sie ausdrücklich auf den wunschgemäßen Tarifwechsel gemäß §204 VVG und dem Hinweis, eventuelle  Mehrleistungen ausschließen zu wollen um somit  eine Geundheitsprüfung  zuvermeiden.Wenn Sie Hilfe und Unterstützung benötigen, dann kontaktieren Sie mich.Ich helfe Ihnen gern weiter.

Einstieg in die private Krankenversicherung

Hier möchte ich ein paar Antworten auf einige grundsätzliche Fragen geben. Denn wenn man beginnt, sich für eine private Krankenversicherung zu interessieren, benötigt man anfangs einige Informationen. Wer kann eine private Krankenversicherung abschließen? Wie lange verbleibt man in diesem System? Ist ein zurück zur gesetzlichen Krankenkasse möglich? Ich  gebe ihnen erste Antworten auf ein paar wesentliche Fragen, die sich vor dem Abschluss für die private Krankenversicherung stellen.
Wer kann in die private Krankenversicherung wechseln?
Die aktuelle gesetzliche Regelung besagt, dass Arbeitnehmer, die ein Jahr über der jährlich festzusetzenden Jahreseinkommensgrenze verdienen in die private Krankenversicherung wechseln können. Ein Wechsel ist für Beamte, Selbstständige, Unternehmer und studierende ohne Wartezeit jederzeit möglich.
Kann man in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren?
Manchmal ist die Frage zu hören, ob man wieder in die gesetzliche Krankenkasse wechseln könnte, wenn man einmal in die private Krankenversicherung gewechselt sei. Grundsätzlich gilt, dass man einen Wechsel in die private Krankenversicherung langfristig bedenken sollte. Ist man einmal gewechselt, ist der Wechsel zur gesetzlichen Krankenkasse verbaut, zumindest ohne Statuswechsel.
Wer z.B. heiratet und danach eine Familienversicherung wählt, wer Elterngeld bezieht oder ein Studium aufnimmt, kann im Zuge dieses Wechsels auch in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren. Die Möglichkeit eines Statuswechsels besteht aber nur bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres. Aus diesem Grund sollten sie den Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung gründlich und vor allem langfristig bedenken.
Was ist Versicherten einer privaten Krankenversicherung zu raten, wenn sie unzufrieden sind?
Sind sie mit einer abgeschlossenen privaten Krankenversicherung nicht zufrieden, bleibt ihnen in der Regel nur die Möglichkeit eines Wechsels zu einer anderen privaten Krankenversicherung oder ein Tarifwechsel nach §204 VVG  in einen anderen Tarif der gleichen privaten Krankenversicherung. Wechseln sie den Anbieter, ist dies mit finanziellen Einbußen verbunden, denn von ihren Beiträgen werden unter anderem auch die Altersrückstellungen gezahlt. Diesen Verlust kann man verschmerzen, wenn die Altersrückstellungen einiger weniger Jahre verloren gehen, aber nach einer Versicherungszeit von mehreren Jahren können diese Verluste eine deutliche Verteuerung zur Folge haben.
Aus diesen Gründen ist es dringend geraten, vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung so viele Informationen wie möglich einzuholen, da ein solcher Abschluss für jeden Fall individuell bedacht werden sollte. Ein erster Einblick in diese komplexe Thematik kann ein PKV Check oder kostenloser Versicherungsvergleich sein.

Kommt die “Riester-Pflege” ?

Mehr private Vorsorge sowie eine geringe Erhöhung des gesetzlichen Pflegeversicherungsbeitrags – so sieht das neue Konzept der Bundesregierung aus, um die Pflegekassen finanziell besser auszustatten und fit für den demografischen Wandel zu machen. Die deutsche Bevölkerung altert, immer mehr Menschen werden pflegebedürftig – diese Ausgangslage führt dazu, dass die Pflegekosten steigen. Die Bundesregierung hat nun ihren Plan vorgestellt, wie sie die gesetzliche Pflegeversicherung zukünftig reformieren will. Ab 2013 werden demnach die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,1 Prozent auf 2,05 Prozent angehoben. Im nächsten Schritt soll eine kapitalgedeckte Pflegeversicherung im Stile von Riester eingeführt werden, die sogenannte „Bahr-Rente“. Steuerliche Anreize sollen die Bildung einer privaten und kapitalgedeckten Säule der Pflegeversicherung begünstigen. Darauf einigten sich die Koalitionsspitzen am Sonntag im Kanzleramt. Eine Expertenkommission wird in den nächsten Monaten die Eckpunkte eines möglichen Gesetzentwurfs ausarbeiten. Mit den gewonnenen Mitteln aus der Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags will die Bundesregierung in erster Linie die Betreuung Demenzkranker unterstützen. Geschätzt werden Mehreinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sprach von einer vernünftigen Lösung, mit der man schnell und wirksam die Situation für Pflegebedürftige und deren Angehörige verbessern könne. Das Bundesgesundheitsministerium erwartet zudem, dass der Einstieg in die private Zusatzversorgung von der Bevölkerung ähnlich positiv aufgenommen wird wie die Riester-Rente. Bisher wurden 16 Millionen Verträge für die Riester-Rente und 18 Millionen für die betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen.Dagegen werteten Sozialverbände und Opposition die Vorschläge kritisch. “Das System der Pflegeversicherung braucht dringend eine Generalüberholung”, warnte Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbandes Deutschland (SoVD). Eine kapitalgedeckte Pflegeversicherung hält Bauer jedoch für ungeeignet: “Soziale Risiken dürfen nicht privatisiert werden, denn eine kapitalgedeckte private Zusatzvorsorge zur gesetzlichen Pflegeversicherung ist genauso unsicher wie es auch die kapitalgedeckte Altersvorsorge war und ist”. Gerade Geringverdiener und die Bezieher mittlerer Einkommen würden mit zusätzlichen Ausgaben für eine private Vorsorge belastet.Auch wird jetzt schon deutlich, dass die Mehreinnahmen nicht ausreichen werden, um die steigenden Kosten im Gesundheitssystem aufzufangen. Elke Ferner, SPD-Vize-Fraktionsvorsitzende, sprach demnach von einem „peinlichen Pflegereförmchen“. Ähnlich äußerte sich Eugen Brych, Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung. Brych sagte, die Reform sei noch nicht in Kraft, schon teile Bahr mit, das Geld reiche nicht. «Damit führt Bahr die eigenen gestrigen Entscheidungen der Regierungskoalition ad absurdum.»
Wie diese steuerlichen Anreize nun aussehen sollen, unter welchen Vorraussetzungen es die Förderung gibt und ob auch bestehende Pflegeversicherungsverträge förderfähig sind, ist momentan noch nicht geklärt. Auf die Versicherungswirtschaft wird, Dank der Bundesregierung, in den kommenden Monaten ein interessantes Thema zukommen.

Beratungsrisiko – private Krankenversicherung “Qualität schlägt Billigtarif”

Sind Sie der Meinung privat versichert ist immer gut versichert?
Finden Sie, dass die gesetzliche Krankenversicherung schlechte Leistungen bietet?
Glauben Sie, dass die private Krankenversicherung immer die bessere Lösung ist?
Leider ist es in der Realität so, dass kaum ein Tarif der Privaten Krankenversicherung eine mit der GKV vergleichbare umfängliche Grundabsicherung bietet – und nur in Teilbereichen wirklich besser ist!
Es gilt der Grundsatz (wie in jeder privaten Versicherung):
Der Interessent bekommt nur das, was er versichert hat – und nicht immer das, was er braucht!!
Die Höhe der monatlichen Beiträge sollte also nicht das entscheidende Kriterium bei der Auswahl einer Privaten Krankenversicherung sein. Sinnvoller ist es, die Leistungskataloge miteinander zu vergleichen und beim „Kleingedruckten“ genau hinzusehen. Nur so können Sie einen nachhaltigen und verlässlichen Versicherungsschutz finden. Mittelfristig ist das deutlich kostengünstiger als bei den Monatsbeiträgen zu sparen
Wenn Sie kundenorientierte und realitätsnahe Hilfe, Hinweise und Unterstützung in dem Themenfeld der qualitätsorientierten Tarifauswahl suchen, sind Sie hier bei uns richtig.

Kriterien- Private Krankenversicherung

Kriterien für die Private Krankenversicherung
Oft ist es für den Verbraucher schwierig, im Vorfeld zu klären, welche Kriterien in der privaten Krankenversicherung im Ernstfall entscheidend sind.
Stellen Sie die richtigen Fragen bei der Auswahl der privaten Krankenversicherung
Achten Sie nicht nur darauf, ob Sie Anspruch auf eine Chefarztbehandlung haben, denn im Zweifelsfall spielen die Übernahme von Hilfsmitteln, die Kostenabdeckung bei Folgebehandlungen oder Transportmodalitäten eine viel größere finanzielle Rolle.
Hier finden Sie einige ausgewählte Kriterien in der privaten Krankenversicherung , auf die Sie bei der Auswahl der richtigen privaten Krankenversicherung achten müssen, um im Schadensfall abgesichert zu sein.
Primärarzt oder Hausarzt
Bei dieser Bedingung verpflichten Sie sich, bei der Erstbehandlung zunächst einen Allgemeinmediziner oder einen Praktischen Arzt ohne Facharztbezeichnung aufzusuchen, Sie können den Arzt der Erstbehandlung also nicht frei wählen. Bei einer Verletzung der Vereinbarung werden die Kosten für die Behandlung, Medikamente und Folgebehandlungen nicht vollständig übernommen.
Gemischte Anstalten
Gemischte Anstalten sind Kliniken, in denen nicht nur Heilbehandlungen, sondern auch Kuren, ReHa- und Sanatoriumsbehandlungen durchgeführt werden. Behandlungen und Aufenthalte in solchen Gemischten Anstalten werden nur übernommen, wenn dies vor Behandlungsbeginn vom Versicherer bewilligt wurde.
Krankentransporte
Klären Sie, ob Sie einen Anspruch z.B. auf einen Rettungshubschrauber haben, ob nur der Transport ins „nächstgelegene“ oder auch der ins „nächstgelegene, geeignete“ Krankenhaus abgesichert ist, und ob es Entfernungsbegrenzungen für Krankentransporte gibt.
Versicherung für Ihre Kinder
Wie sieht Ihre private und berufliche Zukunftsplanung aus? Haben Sie Kinder oder planen Sie, welche zu bekommen? Dann sollten Sie zeitig prüfen, inwiefern diese versichert werden können.
Reha-/Kur/Anschlussheilbehandlungen
Die Übernahme der Leistungen zu Rehabilitationszwecken ist nicht in jedem Fall, bei jeder Erkrankung und bei jedem Versicherer gewährleistet. Klären Sie im Vorfeld, unter welchen Voraussetzungen der Versicherer die Kosten übernimmt, damit Sie nicht im Schadensfall vor horrenden Rechnungen stehen.
Hilfsmittel
Als Hilfsmittel werden technische Geräte bezeichnet, die eine Krankheit oder Behinderung lindern oder ausgleichen. Dazu zählen u.a. Prothesen, Rollstühle, Blindenhunde, Hörgeräte oder auch orthopäische Schuhe. Versicherer formulieren in ihren Bedingungen entweder „geschlossene Hilfsmittelkataloge“, d.h. die versicherten Hilfsmittel werden einzeln aufgezählt, oder offen formuliert (z.B. „alle lebenserhaltenden Hilfsmittel“). Die offene Formulierung hat den Vorteil, dass auch durch medizinischen Fortschritt entwickelte neue Verfahren mitversichert sind.
Heilmittel
Unter Heilmittel werden verschiedene Behandlungen zusammengefasst, die von staatlich geprüften Angehörigen der Heilberufe erbracht werden. Dazu zählen u.a. Ergo- und Physiotherapie, Logopädie oder Massagen. Solche Leistungen verursachen meist hohe Kosten, weil sie über einen langen Zeitraum erbracht werden müssen.
Psychotherapie
Psychische Erkrankungen wie Depressionen der Burnout-Syndrom sind in unserer Leistungsgesellschaft längst zur Volkskrankheit geworden. Grund genug zu prüfen, ob die psychologische Unterstützung in der Privaten Krankenversicherung mitversichert wird. Dies gilt auch für psychologische Hilfe bei posttraumatischen Störungen, z.B. nach einem Unfall, Verbrechen oder durch den Verlust eines nahestehenden Menschen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich Ihrer Versicherung ist entscheidend, wenn Ihnen im Ausland etwas zustößt oder Sie während Ihres Urlaubs plötzlich krank werden. Unbedingt zu prüfen ist der Versicherungsschutz bei Aufenthalten im europäischen und außereuropäischen Ausland, die Dauer des Aufenthaltes und die Dauer der Behandlung.
Für einen kostenlosen Vergleich für Ihre private Krankenversicherung, klicken 

Ab 01. Juli 2011 Bedingungsverbesserungen beim Deutschen Ring

Mit Wirksamkeit zum 01.07.2011 verändert der Deutsche Ring die Bedingungen in der Krankenversicherung.Was ändert sich genau ? Ich stelle Ihnen hier bisherige Fassungen der Bedingungen den neuen Bedingungen gegenüber, damit Sie die Unterschiede erkennen.

Rehabilitationsmaßnahmen

In § 4 Abs. 4 MB/KK 2009 Teil II der AVB für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung der  RingSchutz-Tarife wird verdeutlicht, dass eine medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung (Wiederherstellung der
Gesundheit) auch dann vorliegen kann, wenn sie im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme (Wiederherstellung der
Arbeitsfähigkeit) erfolgt.Dieses  Manko, auch wenn laut Auskunft des Versicherers dieser  schon immer geleistet hat , war bisher die Leistungspflicht bei Reha Maßnahmen. Gerade bei diversen  schweren Erkrankungen (z.Bsp.  Schlaganfall) musste man beim Versicherer vorher anfragen und sich diese Maßnahme genehmigen lassen.

Bisherige Fassung
(§ 4 Abs. 4 MB/KK 2009 Teil II)
§ 4 Umfang der Leistungspflicht  Nr. 15
Eine medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung liegt dann vor, wenn die Behandlung einer Krankheit nur in einem Krankenhaus durchgeführt werden kann und der stationäre Aufenthalt nicht anderen Gründen als der Heilbehandlung dient.

Neue Fassung
(§ 4 Abs. 4 MB/KK 2009 Teil II)
§ 4 Umfang der Leistungspfl icht Nr. 15
Eine medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung liegt dann vor, wenn die Behandlung einer Krankheit nur in einem Krankenhaus durchgeführt werden kann und der stationäre Aufenthalt nicht anderen Gründen als der Heilbehandlung dient. Dies gilt auch dann, wenn die medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung
im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme erfolgt.

Hilfsmittel
Ein wichtiger Punkt, der in der Vergangenheit trotz Abgabe einer Erklärung immer wieder zu Ungereimtheiten geführt hat, ist die Versorgung und Versicherungsleistung inbezug auf Hilfsmittel.Die vorherige Eingrenzung hinsichtlich der Qualität und Ausführung sowie der Versorgungsform von Hilfsmitteln wurde mit dieser Formulierung klarer beschrieben.
Bisherige Fassung
Leistungsbeschreibungen (AVB Teil III) in den Produktlinien der Tarife Classic, Esprit und Comfort Abschnitt „3.1 Ambulante Behandlung“ Erstattungsfähig gemäß Ziffer 1.1c) sind … die Kosten für … *Wurde keine vorherige Leistungszusage vom Deutschen Ring eingeholt, werden höchstens die Kosten übernommen, die im Rahmen einer möglichen alternativen und kostengünstigeren Versorgungsform oder bei Bezug des Hilfsmittels über einen Kooperationspartner des Deutschen Rings angefallen wären.

Neue Fassung
Leistungsbeschreibungen (AVB Teil III) in den Produktlinien der Tarife Classic, Esprit
und Comfort Abschnitt „3.1 Ambulante Behandlung“
Erstattungsfähig gemäß Ziffer 1.1c) sind … die Kosten für …
*Wurde keine vorherige Leistungszusage vom Deutschen Ring eingeholt, werden die Kosten übernommen, die in gleicher Qualität und Ausführung im Rahmen einer möglichen alternativen und kostengünstigeren Versorgungsform (Miete,
Leasing, Kauf) oder bei Bezug des Hilfsmittels über einen Kooperationspartner des Deutschen Rings angefallen wären.

Künstliche Ernährung
Ein weiterer Unterschied der Tarife vom Deutschen Ring und auch anderer  zu anderen Unternehmen war der Einschluss der paenteralen Ernährung. Da Nährmittel nicht als Arzneimittel gelten, sind solche Präparate ebend nicht versichert. Jedoch gibt es Krankheiten, die eine enterale oder parenterale Ernährung zwingend notwendig machen.
bisherie Fassung
(§ 4 Abs. 3 MB/KK 2009 Teil II) § 4 Umfang der Leistungspflicht Nr. 13
Nähr- und Stärkungsmittel, Mineralwasser, kosmetische und hygienische Mittel gelten nicht als Arzneimittel. Präparate oder Mittel zur künstlichen Ernährung bei liegender Sonde (enterale Ernährung) sind erstattungsfähig.
Neue Fassung
(§ 4 Abs. 3 MB/KK 2009 Teil II) § 4 Umfang der Leistungspflicht Nr. 13
Nähr- und Stärkungsmittel, Mineralwasser, kosmetische und hygienische Mittel gelten nicht als Arzneimittel. Präparate oder Mittel zur künstlichen Ernährung bei liegender Sonde (parenterale und enterale Ernährung) werden im tarifl ichen Umfang erstattet.
Terroranschläge und deren Leistungsausschluss
Ausgeschlossen sind in den Versicherungsbedingungen, besonders geregelt im §5 der Musterbedingungen der Krankenversicherung (MB/KK) und auch im Bereich des Krankentagegeldes (MB/KT) Leistungen, welche aufgrund von Kriegsereignissen entstehen. Aufgrund der Zunahme der Terroranschläge in den letzten Jahren hat sich auch hier der Deutsche Ring entschlossen, entsprechende Klarstellungen zu veröffentlichen.
Bisherige Fassung
(§ 5 Abs. 1a MB/KK 2009 Teil II) § 5 Einschränkung der Leistungspflicht
Nr. 19
Die Leistungseinschränkung für durch Kriegsereignisse verursachte Krankheiten
einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle entfällt,
wenn die versicherte Person außerhalb Deutschlands vom Eintritt eines solchen
Ereignisses überrascht wird und objektiv aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat,
am Verlassen des betroffenen Gebietes gehindert ist.

Neue Fassung
(§ 5 Abs. 1a MB/KK 2009 Teil II) § 5 Einschränkung der Leistungspflicht
Nr. 19
Die Leistungseinschränkung für durch Kriegsereignisse verursachte Krankheiten
einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle entfällt, wenn
die versicherte Person außerhalb Deutschlands vom Eintritt eines solchen Ereignisses
überrascht wird und objektiv aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, am Verlassen
des betroffenen Gebietes gehindert ist.
Nr. 20
Terroristische Anschläge zählen nicht zu den Kriegsereignissen im Sinne des § 5 Abs. 1a MB/KK 2009

Krankenhausambulanzen
Anders als bisher werden nun die Leistungen für so genannte Krankenhausambulanzen ausdrücklich erwähnt.In § 4 Abs. 2 MB/KK 2009 Teil II der AVB für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung der Tarife wird verdeutlicht, dass auch ärztliche Untersuchungen in Krankenhausambulanzen erstattungsfähig sind, sofern ein Tarif Versicherungsschutz für ambulante Leistungen vorsieht. Damit besteht ein Rechtsanspruch auch bei Behandlung durch einen angestellten Arzt im Krankenhaus.
Bisherige Fassung
(§ 4 Abs. 2 MB/KK 2009 Teil II) § 4 Umfang der Leistungspflicht
Nr. 11
Für ambulante ärztliche Untersuchungen und Behandlungen (einschließlich Vorsorgeuntersuchungen) in Diagnose- Zentren bzw. -Kliniken, in Ambulatorien und in ähnlichen Einrichtungen leistet der Deutsche Ring, wenn und soweit er dies vorher schriftlich zugesagt hat.

Neue Fassung
(§ 4 Abs. 2 MB/KK 2009 Teil II) § 4 Umfang der Leistungspflicht Nr. 11
Für ambulante ärztliche Untersuchungen und Behandlungen (einschließlich Vorsorgeuntersuchungen)
in Diagnose-Zentren bzw. -Kliniken, in Ambulatorien und in ähnlichen Einrichtungen leistet der
Deutsche Ring, wenn und soweit er dies vorher schriftlich zugesagt hat. Darüber hinaus werden die Kosten für ärztliche Untersuchungen in Krankenhausambulanzen im tarifl ichen Umfang erstattet, sofern ein Tarif Versicherungsschutz für ambulante Leistungen vorsieht.

Mit diesen Änderungen passt sich der Versicherer nicht nur der Marktentwicklung an, sondern wiederspiegelt nun auch rechtskräftig bisherige kulante Leistungserstattung. Nur Kulanz war gestern oder auch heute. Aber was ist mit der Kulanz morgen ? Wenn jetzt der DR noch die summenmäßige Erstattung von 225 Euro  pro Kalenderjahr für Heilmittel im Tarif Classic ändern würde…. !!???

Hallesche verbessert die Bedingungen

Nachdem einige privaten Krankenversicherer bereits im letzten Jahr, oder zum 01. Januar Ihre Versicherungsbedingungen verbessert  hatten, folgt nun auch die Hallesche Krankenversicherung. Bisher gab es (wie überall) einige Schwachstellen in den Bedingungen. Zum 28.3.2011 verbessert wiederum die Hallesche die Allgemeinen Versicherungsbedingungen dahin gehend, dass
  • die bisher nicht vorhandene Kriegsklausel (Ausbruch von Kriegshandlungen im Reiseland) und damit verbundene eventuelle Behandlungskosten versichert sind,
  • die Verbesserung der Bestimmungen hinsichtlich der Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes außerhalb des europäischen Währungsraumes (EWR)
  • Der Umfang der Kostenerstattung von Schutzimpfungen generell auf alle Schutzimpfungen nach Vorgaben der STIKO( Ständige Impfkommision) erweitert wird,
  • die Anschlussheilbehandlung(AHB) nach stationärem Aufenthalt generell versichert ist, und nicht mehr auf andere Kostenträger verwiesen wird
Desweiteren bietet die Hallesche einen Zusatzbaustein “Unfallheilkosten” an, der alle im Zusammenhang mit einem Unfall entstehenden Kranheitskosten trägt.Dieser Baustein hätte dann keine Auswirkungen auf eine Beitragsrückerstattung aus dem normalen Tarif.
Es gilt natürlich weiterhin, dass ein Tarif speziell auf den Kundenbedarf passen sollte. Gerade deshalb sind sorgfältige Beratung und die Berücksichtigung von Auswahlkriterien in der Privaten Krankenversicherung (PKV) so wichtig. Doch schauen wir uns die Änderungen einmal genauer an:
Auslandsaufenthalte:
Vorrübergehende Auslandsaufenthalte ,also mit Rückkehr, sind auch als „vorrübergehend anzusehen“. Diese Regelung gilt für Auslandsaufenthalte bis zu einem Zeitraum von 6 Monaten. Bei Wegzug in einen anderen Staat der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz besteht für die Hallesche eine Verpflichtung, eine Vereinbarung zur Fortsetzung des Vertrages zu treffen. Diese Verpflichtung gilt nur dann, wenn diese innerhalb von 6 Monaten beantragt wird.
In den Bedingungen heißt es (§ 1 Teil II MB/KK Hallesche, Fassung 2011):
„Ein Aufenthalt (…) mit einer Dauer von maximal 6 Monaten gilt nicht als Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes.“
und weiter heißt es: „Für die Berechnung der Dauer eines Aufenthaltes, werden vorrübergehende Unterbrechnungen mit eingerechnet.“
Kriegsereignisse:
Auch die Aussage zu den Kriegsereignissen wurde definiert bzw. verändert. So gilt der Leistungsausschluss für Kriegsereignisse im Ausland ab sofort nicht mehr, wenn es für das Land keine Reisewarnung gab, oder diese erst nachträglich ausgesprochen wurde.
Auch hier die Aussage in den Bedingungen Teil II, §5, Abs. 1 a,b
„Leistungseinschränkung (…) gilt nicht, wenn a.) für das Aufenthaltsland keine Reisewarnung durch das auswärtige Amt besteht oder „… eine Reisewarnung erst während des  Aufenthaltes ausgesprochen wurde und die Versicherte Person aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, an der Ausreise gehindert war.“
weiterhin heißt es zu den Terroranschlägen:
„Terroristische Anschläge und deren Folgen zählen nicht zu den Kriegsereignissen“ (Anm. und sind somit per se nicht ausgeschlossen, sondern versichert)
Anschlußheilbehandlung (AHB)
Völlig neu und meines Erachtes eine sehr wichtige Aussage in den Bedingungen, sind die Leistungsaussagen zur Anschlussheilbehandlung. Nach wie vor ist dies bestimmt  nicht die beste Lösung am Markt. So wird die Anschlußheilbehandlung AHB in den Bedingungen genannt und es heißt genau:
„für die ersten 3 Wochen einer medizinisch notwendigen Anschlussheilbehandlung (AHB), welche innerhalb von 28 Tagen nach einer stationären Akutbehandlung beginnt und in einer Einrichtung erfolgt, welche von einem gesetzlichen Rehabilitationsträger  für die jeweilige zugelassen ist.“
Anders oder  besser zu lösen gewesen wäre die Aussage : „Weitere Voraussetzung ist, dass ein Antrag auf Leistungen bei einem gesetzlichen Rehaträger, sofern dieser im Grunde nach leistungspflichtig ist, vor Beginn der AHB gestellt und beschieden wurde.“
Noch eine andere Änderung ist interessant und betrifft die der Krankentagegeldversicherung (MB/KT). In den meisten Tarifen am Markt (bei der Halleschen auch bisher) war/ ist definiert, dass ein Leistungsanspruch auf Krankentagegeld nur dann besteht, wenn sich der Versicherte zu Hause (also an wo er wohnt) aufhält. Dieses ist ja generell auch wünschenswert, denn der Versicherte soll nicht umherreisen, sondern eben gesund werden. Gerade bei Asthmapatienten zum Beispiel, kann es aber der Heilung durchaus dienlich sein, wenn sich der Patient zum Beispiel an einen Kurort zwecks Heilung begibt.
Zeigt der Versicherte der Halleschen nun in Textform an, dass dieser sich woanders innerhalb Deutschlands aufhält und gibt vorher auch den  Zeitraum an, so besteht auch hier Anspruch auf Krankentagegeld.