Sinnvoll ist vor allem eine Absicherung in der Wohngebäudeversicherung gegen Feuer-, Sturm und Wasserschäden, durch die am häufigsten Schäden entstehen. Vor allem bei Feuer, durch Kurzschlüsse, Blitzschlag oder auch Brandstiftung ist der Schaden oft ein Totalschaden. Aber auch ein abgedecktes Dach durch einen Sturm oder ein Wasserschaden durch eine geplatzte Leitung können sehr teuer werden und sollten auf jeden Fall vom Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung umfasst sein. Vergleichen Sie hier Preise und Leistungen und sichern Sie sich die beste Wohngebäudeversicherung zu Top-Konditionen. Eine Wohngebäudeversicherung braucht jeder Immobilienbesitzer – bei vermieteten und selbst genutzten Objekten. Denn Brandschäden, aber auch Sturm- oder Elementarschäden können die Immobilie unbewohnbar machen – und ohne Versicherung ist das ein finanzielles Desaster.
Bei einer Eigentümergemeinschaft schließt in aller Regel die Verwaltung einen entsprechenden Vertrag für alle Eigentumswohnungen ab – die folgenden Regeln und Grundsätze gelten jedoch auch dort und sollten vom einzelnen Eigentümer überprüft werden. Wer ein eigenes Haus oder ein Doppel- bzw. Reihenhaus bewohnt, wird sich in aller Regel selbst um den passenden Versicherungsschutz kümmern müssen.
Grundsätzlich entscheidet bei einer Wohngebäudeversicherung die Ursache eines Schadens darüber, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht. Und es kommt natürlich darauf an, welche der versicherbaren Ursachen im individuellen Vertrag auch wirklich versichert worden sind. Bei der Feuerversicherung sind Brände versichert, Blitzschlag und eine Explosion, die das Gebäude beschädigt. Allerdings sind viele mögliche Schäden ausgeschlossen und müssen zusätzlich und gegen Aufpreis versichert werden: Am bekanntesten sind sicherlich Überspannungsschäden, die nach einem Blitzschlag elektronische Bauteile wie die Heizung beschädigen. Hier zahlt die Versicherung nur, wenn solche Überspannungsschäden in den Versicherungsschutz aufgenommen wurden. Hier sollte man in seine Hausratversicherungspolice schauen, ob diese Klausel mit enthalten ist.
Schutz gegen Elementarschäden nicht vergessen
Es besteht zusätzlich noch die Möglichkeit, sich gegen sogenannte Elementarschäden abzusichern: Das sind vor allem Schäden, die durch Überschwemmungen und zurücklaufendes Wasser aus der Kanalisation (Rückstau) entstehen. Daneben sind Versicherte mit einer Elementarschaden-Police auch gegen Erdbeben, Erdrutsche, Schneedruck sowie Vulkanausbrüche und die daraus resultierenden Folgen versichert.
Was wird im Schadensfall ersetzt?
Wenn Ihr Haus oder Ihre Immobilie einen Schaden erlitten hat, dann ist die nächste Frage: Was muss meine Wohngebäudeversicherung zahlen – und was nicht? Grundsätzlich ist bei einem Totalschaden der ortsübliche Neubauwert zu erstatten, wenn das Haus wieder aufgebaut wird. Ansonsten bekommen die Versicherten nur den Zeitwert bei Zerstörung. Bei zerstörten oder abhanden gekommenen Zubehör wird der Neuwert erstattet, bei Beschädigungen die notwendigen Reparaturkosten, wobei je nach Alter eine Wertminderung abgezogen wird. Außerdem werden die Aufräumkosten ersetzt, und bei Unbenutzbarkeit der Wohnräume erhalten die Versicherten einen Ausgleich, wenn sie die Wohnung nicht mehr nutzen oder vermieten können – längstens allerdings für 12 Monate.












