22. Mai 2013

Betriebl. Krankenversicherung

Neue Brille, neue Zähne – anstelle einer Gehaltserhöhung. Machbar mit einer betrieblichen Krankenzusatzversicherung – jetzt auch für kleine Firmen als günstiger Gruppenvertrag. Der Handwerker kann ihn für seine Mitarbeiter abschließen. Der Staat fördert dieses soziale Engagement steuerlich.

„Beiträge zur betrieblichen Krankenzusatzversicherung vom Arbeitgeber können neuerdings steuerlich gefördert werden. Hintergrund ist eine Regelung im Lohnsteuergesetz seit 2011. Die Gesellschaft gehört zu dem schätzungsweise bislang guten Dutzend Krankenversicherern, das solche speziellen Gruppenverträge seit diesem Jahr auch für kleine und mittelständische Firmen anbietet. Anders als bei Einzelverträgen gibt es hier keine Wartezeiten, auch die Gesundheitsprüfung entfällt ganz oder teilweise. Außerdem können auch Angehörige zu den günstigen Konditionen des Gruppenvertrags mitversichert werden.

Einbezogen in den Freibetrag von 44 Euro sind allerdings noch weitere mögliche Sachzuwendungen beispielsweise für Essen oder Fahrtkosten.  Sofern dieser überschritten wird, greift die Pauschalversteuerung von 30 Prozent – dann aber vom ersten Euro an. Auch die vom Arbeitgeber getragene Pauschalsteuer kann grundsätzlich als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Steuerliches Rechenexempel

„Inwieweit sich was jeweils steuerlich rechnet – das wäre dann ein Rechenexempel, das jede für Firma für sich mit dem Steuerberater durchexerzieren muss. Es ist aber auch möglich, dass der Arbeitnehmer, die Zusatzversicherung finanziert.Parallelen zur betrieblichen Altersvorsorge sind unverkennbar. Doch diese kommt bekanntlich erst zum Tragen, wenn der Arbeitnehmer in Rente geht. Bei der betrieblichen Krankenzusatzversicherung sei die Wirkung sofort spürbar, argumentieren die Anbieter.

„Die Angebote sind allerdings – genau wie bei der betrieblichen Altersvorsorge – sehr beratungsintensiv“Im Beratungsgespräch sollte zuerst geklärt werden, Was hat der betreffende Unternehmer für ein Budget? Was könnte er in der Summe letztlich steuerlich geltend machen? „Erst dann kann man sich über die Einzelheiten unterhalten: Was wäre an betrieblichen Krankenzusatzversicherungen möglich?“In der Regel betrifft das – wie beim Einzelabschluss auch – die drei großen Bereiche: ambulante, stationäre und Zahnbehandlung, entweder als Paket oder einzeln.Auch Krankentagegeld oder die Pflegeabsicherung  sind möglich.

Bedarf im Detail prüfen

Hier wäre der Bedarf wiederum jeweils im Detail zu prüfen. Im ambulanten Bereich, zum Beispiel: Sollen Brillen bezahlt werden – und konkret bis zu welcher Summe? Das gilt gleichermaßen für Hörgeräte und Hilfsmittel. Oder sollen Rezeptgebühren übernommen sowie weitere Leistungen, die inzwischen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen wurden beziehungsweise dort bis heute fehlen wie etwa die Behandlung durch Heilpraktiker?

Im stationären Bereich geht es um Zwei- und Einbettzimmer rein als Unterkunft. Darüber hinaus kann die Behandlung bei einem Privatarzt vereinbart werden.  Arbeitgeber können dieses stationäre Paket aber auch ausschließlich für einen möglichen Arbeitsunfall vereinbaren.

Im Dentalbereich stehen  Zahnbehandlung, Zahnersatz und Zahnprophylaxe zur Wahl, auch hier wieder als Paket oder einzeln und mit verschiedenen Leistungsstufen.

Eventuell bestehen noch andere Möglichkeiten wie Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Pflegevorsorge. Auch das ist wieder von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden.

Insbesondere Bereiche wie Zahnersatz, aber auch Sehhilfen im ambulanten Bereich werden

Die Hürde heißt Mitarbeiterzahl

Gruppenvertrag heißt auch immer, es muss eine bestimmte Personenanzahl vorhanden sein. Ab fünf Mitarbeitern  machen das bis jetzt noch nicht sehr viele Gesellschaften möglich,

Einige Anbieter ziehen die untere Grenze bei zehn, zwanzig oder auch fünfzig Mitarbeitern. Teilweise muss mindestens die Hälfte der Belegschaft versichert werden. Manche Gesellschaften versichern dabei Teilzeitkräfte mit, andere nicht.. Leiharbeiter sind in der Regel nicht einbezogen.

In Abhängigkeit von der Mitarbeiterzahl verändern sich außerdem teils bestimmte Konditionen – von wenigen bis gar keine Gesundheitsfragen, Annahmezwang ab zum Beispiel zehn, aber noch nicht bei fünf Mitarbeitern. Auch in der Prämie macht sich das  bemerkbar. Für kleine Belegschaften liegt die Ersparnis im Vergleich zu Einzelverträgen nach seiner bisherigen Erfahrung bei bis zu 25 Prozent. Bei größeren Unternehmen ab 20 Mitarbeitern kann es durchaus schon einmal die Hälfte sein.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der bei der Vertragsgestaltung ins Kalkül zu ziehen ist: Was passiert, wenn Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheiden? – Je nachdem wie der Vertrag gestrickt ist, besteht die Möglichkeit, dass ein anderer Mitarbeiter „einspringen“ kann. Oder der Betreffende übernimmt den Vertrag zu den sonst allgemein üblichen Konditionen.. Außerdem sollte der Vertrag bei Bedarf für neue Mitarbeiter offen sein.

Den Originalbeitrag im aktuellen Heft 10/2012 "Handwerker-Magazin" können Sie hier lesen

Das Eigenheim gegen alle Gefahren schützen

Wenn es stürmt, blitzt und hagelt, kann die Natur an der eigenen Immobilie riesige finanzielle Schäden anrichten, die schnell in die Tausender gehen und den finanziellen Ruin bedeuten können. Der Schutz der eigenen vier Wände gegen alle Arten von Schäden ist also ein absolutes Muss.
Sinnvoll ist vor allem eine Absicherung in der Wohngebäudeversicherung gegen Feuer-, Sturm und Wasserschäden, durch die am häufigsten Schäden entstehen. Vor allem bei Feuer, durch Kurzschlüsse, Blitzschlag oder auch Brandstiftung ist der Schaden oft ein Totalschaden. Aber auch ein abgedecktes Dach durch einen Sturm oder ein Wasserschaden durch eine geplatzte Leitung können sehr teuer werden und sollten auf jeden Fall vom Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung umfasst sein. Vergleichen Sie hier Preise und Leistungen und sichern Sie sich die beste Wohngebäudeversicherung zu Top-Konditionen. Eine Wohngebäudeversicherung braucht jeder Immobilienbesitzer – bei vermieteten und selbst genutzten Objekten. Denn Brandschäden, aber auch Sturm- oder Elementarschäden können die Immobilie unbewohnbar machen – und ohne Versicherung ist das ein finanzielles Desaster.
 Bei einer Eigentümergemeinschaft schließt in aller Regel die Verwaltung einen entsprechenden Vertrag für alle Eigentumswohnungen ab – die folgenden Regeln und Grundsätze gelten jedoch auch dort und sollten vom einzelnen Eigentümer überprüft werden. Wer ein eigenes Haus oder ein Doppel- bzw. Reihenhaus bewohnt, wird sich in aller Regel selbst um den passenden Versicherungsschutz kümmern müssen.
Welche Schäden sind versichert?
Grundsätzlich entscheidet bei einer Wohngebäudeversicherung die Ursache eines Schadens darüber, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht. Und es kommt natürlich darauf an, welche der versicherbaren Ursachen im individuellen Vertrag auch wirklich versichert worden sind. Bei der Feuerversicherung sind Brände versichert, Blitzschlag und eine Explosion, die das Gebäude beschädigt. Allerdings sind viele mögliche Schäden ausgeschlossen und müssen zusätzlich und gegen Aufpreis versichert werden: Am bekanntesten sind sicherlich Überspannungsschäden, die nach einem Blitzschlag elektronische Bauteile wie die Heizung beschädigen. Hier zahlt die Versicherung nur, wenn solche Überspannungsschäden in den Versicherungsschutz aufgenommen wurden. Hier sollte man in seine Hausratversicherungspolice schauen, ob diese Klausel mit enthalten ist.
Die Sturmversicherung schützt gegen Sturm- und Hagelschäden – nicht zahlen wird die Versicherung jedoch, wenn Sturm und Hagel an nicht richtig geschlossenen Türen und Fenstern für Schäden sorgen. Die Leitungswasserversicherung umfasst Schäden, die durch "bestimmungswidrig ausgetretenes" Leitungswasser entstehen. Damit sind Rohrbrüche versichert, Schäden durch ein seit Jahren undichtes Dach jedoch nicht. Ebenfalls versichert sind Frostschäden und alle Folgen eines Rohrbruchs. Alle drei Elemente der Wohngebäudeversicherung lassen sich einzeln abschließen, in der Regel werden sie aber als Paket angeboten. Da die Leistungen sehr umfangreich sind, sollte auf jeden Fall ein Experte den Vertrag vor der Unterschrift prüfen, damit alle in Frage kommenden Schäden auch wirklich abgedeckt sind.
Schutz gegen Elementarschäden nicht vergessen
Es besteht zusätzlich noch die Möglichkeit, sich gegen sogenannte Elementarschäden abzusichern: Das sind vor allem Schäden, die durch Überschwemmungen und zurücklaufendes Wasser aus der Kanalisation (Rückstau) entstehen. Daneben sind Versicherte mit einer Elementarschaden-Police auch gegen Erdbeben, Erdrutsche, Schneedruck sowie Vulkanausbrüche und die daraus resultierenden Folgen versichert.
Welche Gegenstände sind versichert?
Wenn ein versicherter Schaden vorliegt, stellt sich natürlich die Frage, was denn eigentlich von der Wohngebäudeversicherung versichert ist. Im Grundsatz gilt: Alles, was zum Haus gehört, ist durch die Wohngebäudeversicherung auch geschützt. Dazu gehört natürlich das Gebäude selbst, dazu gehören aber auch Gebäudezubehör und Nebengebäude, wenn diese auf dem gleichen Grundstück liegen, in der Police aufgeführt sind und bei der Versicherungssumme berücksichtigt wurden. Leider gibt es allerdings ziemlich viele Grenzfälle, bei denen sehr fraglich ist, ob die betreffenden Objekte noch zum Haus zählen oder nicht. So sind z. B. Zäune in der Regel nicht versichert, auch Gebäudeteile, die ein Mieter selbst eingebaut hat (Einbauküche), sind nicht versichert. Wenn Ihnen etwas an Ihrem Haus besonders am Herzen liegt und Sie unsicher sind, ob es mitversichert ist oder nicht, hilft nur die Nachfrage beim Versicher und die Aufnahme des Gegenstandes in den Vertrag.
Was wird im Schadensfall ersetzt?
Wenn Ihr Haus oder Ihre Immobilie einen Schaden erlitten hat, dann ist die nächste Frage: Was muss meine Wohngebäudeversicherung zahlen – und was nicht? Grundsätzlich ist bei einem Totalschaden der ortsübliche Neubauwert zu erstatten, wenn das Haus wieder aufgebaut wird. Ansonsten bekommen die Versicherten nur den Zeitwert bei Zerstörung. Bei zerstörten oder abhanden gekommenen Zubehör wird der Neuwert erstattet, bei Beschädigungen die notwendigen Reparaturkosten, wobei je nach Alter eine Wertminderung abgezogen wird. Außerdem werden die Aufräumkosten ersetzt, und bei Unbenutzbarkeit der Wohnräume erhalten die Versicherten einen Ausgleich, wenn sie die Wohnung nicht mehr nutzen oder vermieten können – längstens allerdings für 12 Monate.
 

Hausratversicherung

In den eigenen vier Wänden will man sich ja wohl fühlen. Dafür hat man sich je nach Geschmack und Geldbeutel Möbel, Kleidung, Bücher, Haushaltstechnik, Computer, Fernseher, Bilder und vieles mehr angeschafft. Im Keller werden die Skiausrüstung, Fahrräder, Koffer und Getränkevorräte aufbewahrt; auf Reisen wird Gepäck von zu Hause mitgenommen.
Niemand führt genau Buch, welche Werte sich in seinem Hausrat (alles, was man beim Umzug mitnehmen würde) angesammelt haben. Eine Haushaltversicherung sichert das Hab und Gut finanziell ab. Darüber hinaus übernimmt die Versicherung auch noch weitere Kosten, wenn z.B. nach einem Wohnungsbrand der Brandschutt weggeräumt oder nach einem Rohrbruch die Wohnung getrocknet werden muss. Die Hausratversicherung schützt Ihre gesamte Einrichtung: Möbel, Teppiche, Elektrogeräte und Kleidung. Zahlen muss die Versicherung bei Schäden, die durch Brand, Leitungswasser, bei Einbrüchen oder einem Raub, durch Vandalismus, Explosionen oder Sturm ab Windstärke 8 entstehen. Der Preis für den Schutz einer Hausratversicherung hängt von der Versicherungssumme, dem Umfang der Versicherung und vom Wohnort ab. 
Wie ermittle ich nun die richtige Versicherungssumme
Wenn Sie nach einem Schaden Ersatz vom Versicherer für Ihren zerstörten oder gestohlenen Hausrat bekommen, richtet sich die Höhe nach der Versicherungssumme. Die meisten Versicherer schlagen bei der Hausratversicherung pro Quadratmeter Wohnfläche eine Versicherungssumme von 650 bis 700 Euro vor. In manchen Fällen ist diese Summe jedoch viel zu hoch – sinnvoller ist es, den Wert des eigenen Hausrats selbst zu überschlagen und sich entsprechend zu versichern. Aber Vorsicht: In diesem Fall muss die Versicherungssumme der Hausratversicherung bei teuren Neuanschaffungen nach oben angehoben werden – sonst droht Unterversicherung, die dagegen bei einer Versicherungssumme von 650 oder 700 Euro pro Quadratmeter meist ausgeschlossen ist. 
Auf teuren (Zusatz)Schnickschmack verzichten
Die Prämie der Hausratversicherung nach oben treiben auch teure Zusatzversicherungen. So ist eine Glasversicherung in aller Regel sinnlos und viel zu teuer – nur bei großen Glasflächen wie z. B. bei einem Wintergarten macht es Sinn, diesen Zusatzschutz zu wählen, weil bei einem Schaden hohe Kosten entstehen. Ob eine Fahrradversicherung im Rahmen der Hausratversicherung Sinn macht, hängt vom Rad und dem Standort ab: Bei billigen Fahrrädern ist der Schutz im Verhältnis zum Wert des Rades oft zu teuer. Und wer sein Fahrrad nachts auf der Straße stehenlassen muss, der muss mit hohen Prämien für den Diebstahlsschutz rechnen. Die Fahrradversicherung als Zusatzschutz zur Hausratversicherung sollte also vor dem Abschluss gut überlegt sein – zumal es vor allem für teure Räder auch Spezialpolicen gibt. 
Um die Prämie für die Hausratversicherung günstig zu halten, bieten manche Versicherer auch Tarife mit Selbstbeteiligung an. Oft steht die mögliche Selbstbeteiligung jedoch in keinem Verhältnis zur eingesparten Prämie: Für einen Nachlass von ein paar Euro im Jahr im Schadensfall einen Selbstbehalt von 500 oder gar 1.000 Euro zu riskieren, lohnt sich schlichtweg nicht. Freiberufler müssen beim Preisvergleich besonders vorsichtig sein, bei Ihnen geht’s nicht nur um den Preis: Denn Sachen in ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzten Bereichen sind normalerweise nicht in einer Hausratversicherung mitversichert – Freiberufler brauchen also beispielsweise einen spezielle Versicherung für Ihr Home-Office oder müssen die bestehende Hausratversicherung entsprechend erweitern. 
Leistungsumfang genau überprüfen
Denken Sie daran, dass eine Hausratversicherung kein Rundumschutz ist. So gelten Entschädigungsgrenzen für Bargeld, Schmuck, Antiquitäten und andere Wertsachen, die meist bei 20 % der Versicherungssumme liegen. Bei 60.000 Euro Versicherungssumme sind das gerade einmal 12.000 Euro – wenig für die eigenen Wertsachen. Auch andere Schäden sind nicht automatisch mitversichert – Beispiel Überspannungsschäden. Die sind in der Regel nur bis zu 5 % der Versicherungssumme mitversichert. Wer jedoch viele Elektrogeräte im Haushalt hat, sollte vielleicht den Basisschutz erweitern. Sinnvoll kann es auch für Vielreisende sein, die Rückreisekosten erstattet zu bekommen, wenn ein hausratschaden festgestellt wurde. Und auch die Außenversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung: So wird der Hausrat z.B. im Hotelzimmer oder Ferienhaus geschützt, wenn Einbrüche polizeilich dokumentiert werden.
Laufzeit richtig wählen
Hausratversicherungen sind typische 1-Jahres-Verträge – und zwar ohne wenn und aber! Natürlich sind Verträge mit einer Laufzeit von 5 Jahren auf den 1. Blick lukrativ, weil die meisten Versicherer 5 bis 10 % Rabatt gewähren. Allerdings ketten Sie sich auch für 5 Jahre an einen Anbieter, der vielleicht schon nach 12 Monaten zu teuer ist oder dessen Leistungen schlechter sind als bei vergleichbaren Policen. Ein günstiger Anbieter ohne Rabatt und mit 1 Jahr Vertragslaufzeit kann um einiges günstiger sein als ein Anbieter, der für eine Laufzeit von mehreren Jahren bis zu 10 % Rabatt bietet. Vergleichen Sie die Grundpreise bei einem Ein-Jahresvertrag! Ganz wichtig jedoch: Zahlen Sie den Beitrag immer jährlich, sonst werden happige Aufschläge fällig. 
Elementar-Schutz vereinbaren
Heikel ist bei einer Hausratversicherung ebenfalls der Schutz bei Elementarschäden. Das sind Schäden durch bestimmt Naturereignisse wie Lawinen, Hochwasser oder Erdbeben. Sie sollten in den entsprechenden Regionen immer mitversichert werden, allerdings ist Hochwasserschutz in oft betroffenen Gebieten kaum zu bekommen – oder schlägt mit einem saftigen Zuschlag zu Buche. Verzichten Sie nicht auf den Schutz, auch wenn die Zuschläge bei der Hausratversicherung im Vergleich happig sind. Sie bekommen sonst im Ernstfall nicht einen Cent Schadensersatz, wenn z. B. bei einem Hochwasser Ihre Einrichtung auf der Strecke bleibt. 
 
 

Refresh der Internetseite

Auf Grund von Kundenwünschen habe ich meine andere Internetseite   überarbeit. da diese doch im Laufe der Zeit in die Jahre gekommen ist. Ich möchte doch auch zu Sachversicherungen Hinweise , Informationen und Unterstützung geben. Gern komme ich diesen Wünschen nach. Aus diesem Grunde habe ich die Domain www.versicherungsvergleiche-pkvberlin.de neu gestaltet. Aber diese ist noch nicht ganz fertig, wird aber weiter mit Inhalten gefüllt.

Anregungen, Wünsche  und Kritik nehme ich gern entgegen. Die Onlinerechner für Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz , Unfallversicherunjg und Wohngebäudeversicherung sind nun wieder online und Sie können diese wie gewohnt anonym benutzen und bei Bedarf auch OInlineabschlüsse machen.

Natürlich, und das ist mir wichtig, sollen Sie auch in diesen Bereichen, weiterhin kompetent beraten und betreut werden. Langjährige Partnerschaften, ermöglichen es mir Sie auch in Fragen der gewerblichen und privaten Sachversicherung zu unterstützen. 

Die größten Irrtümer zur Berufsunfähigkeit

 

Ein Versicherer hat in einer Studie untersuchen lassen, warum die eigentlich essenzielle Absicherung gegen das Risiko Berufsunfähigkeit (BU) für viele nicht wichtig scheint. Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, das viele Bürger fälschlicherweise glauben, adäquat gegen den Verlust der Arbeitskraft geschützt zu sein, eine mangelnde persönliche Risikoeinschätzung haben oder auch von falschen Ursachen ausgehen, die zur BU führen.
Obwohl Verbraucherschützer und Versicherer in seltener Einmütigkeit die Wichtigkeit der BU-Absicherung propagieren, ist seit Jahren und nach wie vor nur ein knappes Viertel gegen dieses existenzielle Risiko versichert.
 
Ursachen für die geringe Akzeptanz
 
Ein Lebensversicherer hat vor diesem Hintergrund durch das Meinungsforschungs-Institut TNS Infratest eine nach eigenen Angaben repräsentative Umfrage unter 936 berufstätigen Bundesbürgern zwischen 20 und 60 Jahren durchführen lassen.
Ziel war es, Ursachen für die relativ geringe Akzeptanz der Berufsunfähigkeits-Versicherung zu finden – ob eine private BU-Absicherung etwa für zu teuer oder für überflüssig gehalten wird und wie gut der Einzelne zum Thema BU informiert ist. Gefragt nach ihrer Ausgabebereitschaft würden nur 20 Prozent gar nichts für eine BU-Absicherung bezahlen.
52 Prozent würden ihr Geld jedoch lieber für andere Dinge ausgeben und daher keine Versicherung abschließen, so ein weiterer gewichtiger Grund. Auch wenn nur ein gutes Viertel dem Grund für einen Verzicht auf eine BU-Absicherung zustimmte, dass man schlecht informiert sei, so sind mit 49 Prozent fast doppelt so viele der Ansicht, sie hätten auf andere Art gegen Berufsunfähigkeit vorgesorgt.
 
Fehlerhafte Absicherung
 
Fälschlicherweise denken rund zwei Drittel aller Befragten, dass Sparen, eine Unfallversicherung oder der Erwerb von Immobilien einen adäquaten Schutz im Falle einer BU darstellt. 54 Prozent sind der Meinung, dass die Lebensversicherung, und 42 Prozent, dass eine Krankenzusatz-Versicherung die richtige Absicherung wäre.
Dass die Berufstätigen mehrheitlich jede der genannten Vorsorgeformen für den Fall der Berufsunfähigkeit für geeignet halten, zeigt nach Ansicht der Studienautoren ein großes Maß an Uninformiertheit.
Denn nur in der Lebensversicherung könnte das Risiko einer Berufsunfähigkeit gezielt abgesichert werden, aber auch nur dann, wenn zum Hauptvertrag auch eine BU-Zusatzversicherung, die im Versicherungsfall zum Beispiel eine Rente auszahlt, mit eingeschlossen wird. Die private Berufsunfähigkeits-Versicherung als Einzelpolice, die beste Absicherung bei BU, spielte bei der Studie bezüglich der geeigneten BU-Maßnahmen für die Befragten jedoch keine herausragende Rolle.
 
Unterschätzte Risiken
 
Weitere Fehleinschätzungen zeigen sich auch bei den Ursachen für Berufsunfähigkeit. So wurden von den Befragten am häufigsten Rückenleiden (43 Prozent) und Unfälle (37 Prozent) genannt. Tatsächlich liegt der Anteil der Ursache Rückenleiden jedoch nur bei 17 Prozent – und derjenige der Ursache Unfälle sogar nur bei fünf Prozent.
Letzteres könnte ein Grund dafür sein, warum die Unfallversicherung bei den oben genannten Absicherungsmethoden gegen BU so häufig genannt wird. Leicht unterschätzt wird hingegen die Ursache „psychische Erkrankungen“. Während dies mit 27 Prozent nur ein gutes Viertel der Befragten angab, liegt diese Ursache mit 33 Prozent tatsächlich an der Spitze der BU-Gründe.
Hierdurch entsteht nach Ansicht der Studienautoren folgendes Problem: „Wenn die Bevölkerung die Gründe für Berufsunfähigkeit nicht kennt, schätzt sie auch das Risiko der persönlichen Betroffenheit falsch ein.“
 
Mangelnde persönliche Risikoeinschätzung
 
Dies wird durch ein weiteres Studienergebnis belegt: Ganze fünf Prozent der Befragten halten die Wahrscheinlichkeit, persönlich von Berufsunfähigkeit betroffen zu werden, für „sehr groß“, weitere acht Prozent für „groß“. Zusammengefasst halten sich also lediglich 13 Prozent für gefährdet.
Mehr als ein Drittel gab hingegen „weniger groß“ an – und die Mehrheit von 49 Prozent hält das Risiko für sich selbst nur für „gering“. Tatsächlich müsste aber rund jeder fünfte Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden, stellen die Studienautoren heraus.
Bei den 20- bis 29-Jährigen und bei den Frauen liegt das Gefährdungsbewusstsein („groß“ und „sehr groß“) mit zusammen acht Prozent deutlich geringer. Mit neun Prozent ebenfalls unterdurchschnittlich ausgeprägt ist der Wert bei „den sonst überdurchschnittlich gut informierten Befragten mit Abitur oder einem höheren Bildungsabschluss“.
 
Tätigkeitsbezogene Gefahr?
 
Mehr als doppelt so hoch (20 Prozent) ist der Wert hingegen bei den Befragten mit Hauptschulabschluss. Die Auftraggeber der Studie vermuten hier einen wahrscheinlichen „Zusammenhang zwischen der angesichts des Bildungsabschlusses üblicherweise ausgeübten Tätigkeit und der persönlichen Risikoeinschätzung“.
In Verknüpfung mit den oben genannten vermuteten wichtigsten BU-Ursachen ergibt sich für die Studienautoren „ein eindeutiges Bild: (…) Wer berufsunfähig ist, ist nach Meinung vieler Befragter offenbar dauerhaft körperlich behindert und sitzt im Rollstuhl“.
Auf dieser Basis gelangten die Befragten dann auch zu der Fehleinschätzung ihres persönlichen Risikos. Wer sich für nicht unfallgefährdet halte und auch keinen körperlich anstrengenden Tätigkeiten nachgehe, sehe für sich auch nur ein geringes BU-Risiko. Tatsächlich sind jedoch psychische Störungen die Hauptursachen für eine BU.
 
Irrtümer zum Thema Berufsunfähigkeits-Versicherung
 
Weitere Wissenslücken zeigen sich auch bei verschiedenen Aussagen zur BU-Versicherung, denen die Befragten entweder zustimmen oder die sie ablehnen konnten. Zwar wissen drei Viertel der Bevölkerung, dass die staatlichen Leistungen nicht ausreichen – aber lediglich 22 Prozent stimmten der Aussage zu, dass die Leistungen über den gesetzlichen Schutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit ausreichten und eine private Absicherung nicht erforderlich sei.
Auf der anderen Seite hielt ein gutes Drittel die falsche Aussage, dass Leistungen aus einer privaten BU-Versicherung mit der gesetzlichen Absicherung verrechnet werden und der Staat entsprechend weniger zahle, wenn die private Versicherung leiste, für zutreffend.
Die korrekte Aussage, dass es bei der Absicherung durch den Gesetzgeber nur darum gehe, ob man noch irgendeine berufliche Tätigkeit ausüben könne und der derzeit ausgeübte Beruf folglich keine Rolle spiele, hielten ebenfalls ein gutes Drittel für unwahr. Und sogar mehr als vier von zehn Befragten glaubten fälschlicherweise sogar, dass die private BU-Versicherung bei selbst verschuldeten Unfällen nicht zahle.
 
Die richtige Absicherung
 
Was viele nicht wissen: Kann jemand aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben, hat er nur einen Anspruch auf eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn er gesetzlich rentenversichert ist und vor dem 2.1.1961 geboren wurde. Alle Jüngeren bekommen nämlich nur dann eine Leistung, wenn sie nicht in der Lage sind, sechs oder mehr Stunden am Tag irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben.
Grundsätzlich müssen zudem bestimmte Versicherungs- und Beitragszeiten erfüllt sein. Doch selbst wer eine gesetzliche Berufsunfähigkeits- oder eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten würde, müsste mit einer gravierenden Einkommenslücke im Vergleich zum bisherigen Verdienst rechnen. Eine volle Erwerbsminderungsrente erhält im Übrigen nur derjenige, der aufgrund seiner gesundheitlichen Verfassung weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.
Gesetzlich nicht Rentenversicherte oder nicht über ein Versorgungswerk abgesicherte Selbstständige erhalten im Falle einer Berufs- oder Erwerbsminderung gar keine Leistung. Daher empfiehlt es sich für Berufstätige, eine passende private Berufsunfähigkeits-Versicherung sowie für Kinder und Personen ohne Berufstätigkeit eine Erwerbsunfähigkeits-Police abzuschließen. Diese leistet, egal ob die gesundheitlichen Einschränkungen infolge eines Unfalles oder auch einer Krankheit begründet liegen. Ein Versicherungsfachmann hilft Ihnen dabei, eine individuell passende Absicherung zu finden.
 
 

Landeskrankenhilfe verändert Rückerstattung

Die langjährig schadenfreien Versicherten der Landeskrankenhilfe erhalten ab diesem Jahr erheblich weniger Beitrag zurück.Ab dem Jahr 2012 bekommen langjährig schadenfreie Versicherte von der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. nur noch maximal vier Monatsbeiträge Rückerstattung wegen Nichtinanspruchnahme von Versicherungsleistungen. Für das Jahr 2011 wurden noch bis zu sechs Monatsbeiträge gezahlt, also 50 Prozent mehr. Die Beitrags-Rückerstattung (BRE) bezieht sich in erster Linie auf die klassischen Ambulant-Tarife im Rahmen der Krankheitskosten-Vollversicherung. Für manche Tarife werden nur 70 Prozent des Beitrages zugrunde gelegt.Die Erstattung ist nach der Anzahl der schadenfreien Jahre gestaffelt:

  • vier Monatsbeiträge nach fünf Jahren,
  • drei Monatsbeiträge nach vier Jahren,
  • zwei Monatsbeiträge nach einem bis zu drei Jahren.
Im Vorjahr bekamen Versicherte nach einem Jahr ohne Inanspruchnahme der Versicherung statt zwei Monatsbeiträgen nur einen zurück.Für alle Versicherten, die mindestens für zwei Jahre keine Rechnungen eingereicht haben, wird die BRE in diesem Jahr schlechter.Der Grund ist der Wegfall eines Zuschlages von 50 Prozent auf die Rückzahlung. Dieser Zuschlag gilt für die BRE 2010 und 2011, sofern der Kunde auf die Barauszahlung verzichtet und der Betrag auf das Deckungskapital seines Vertrages gutgeschrieben wird. Damit wird eine entsprechende Beitragssenkung im Alter finanziert.
 
Als Grund für den Wegfall des Bonus nennt das Unternehmen: „Nur zirka ein Prozent unserer Kunden hat sich für die Variante einer Anwartschaft auf spätere Beitragsermäßigung und zusätzlichen Bonus entschieden. Dieser Umstand und die steuerliche Beurteilung durch das Bundesministerium der Finanzen zu Lasten unserer Versicherungsnehmer hat uns dazu bewogen, diese Option zukünftig nicht mehr anzubieten.“
In einem Brief an die Versicherungsnehmer schreibt der Krankenversicherer: „Wir haben unsere Beitragsrückerstattung … nochmals verbessert“. Das betrifft jedoch nur Versicherte, die maximal ein Kalenderjahr die Kasse nicht in Anspruch genommen haben und stellt im Übrigen nur die Regelung wieder her, die zuletzt für 2009 gegolten hatte.
Im Gegensatz dazu bekommen langfristig gesunde Versicherte bis zu einem Drittel weniger von ihren Prämien zurück als sie viele Jahre vorher gewohnt waren. Bis zum Geschäftsjahr 2009 hatte die LKH noch bis zu sechs Monatsbeiträge nach sechs schadenfreien Jahren und fünf Beiträge nach fünf Jahren in bar ausgezahlt.
 
Gründe für den Rückgang nennt das Unternehmen nicht.Nun ist auch noch für wenig Leistung weniger Rückerstattung hinzu gekommen.
 
 

Private Krankenversicherung

Der Begriff private Krankenversicherung (PKV) steht für die Gesamtheit der privatrechtlich organisierten Krankenversicherungsunternehmen, die eine Absicherung gegen Krankheitskosten anbieten. Im Unterschied zu gesetzlichen Krankenkassen versichern private Krankenversicherungsunternehmen nur abhängig Beschäftigte, deren Bruttoeinkommen oberhalb der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze liegt. Darüber hinaus können sich auch Selbständige, Freiberufler und Beamte bei privaten Krankenversicherungsunternehmen versichern.In der privaten Krankenversicherung gibt es verschiedene wichtige Kriterien, auf die Sie achten sollten.Eine Nichtbeachtung führt unweigerlich zu nichtkalkulierbaren Risiken.Fragen Sie also einen auf die private Krankenversicherunmg sprezialisierten Makler.

In der PKV sind Familienmitglieder nicht automatisch mitversichert, sondern müssen sich jeweils separat – mit zusätzlichen Versicherungsprämien – versichern. Der Versicherte ist in der PKV selbst Vertragspartner des Arztes oder Krankenhauses. Es gilt das Kostenerstattungsprinzip, das heißt der Versicherte erhält eine Rechnung für alle Leistungen, die er in Anspruch nimmt, tritt in Vorleistung und rechnet die angefallenen Kosten mit seiner Krankenversicherung ab.
Die Beiträge (Prämien) der Versicherten in der PKV errechnen sich nach dem Eintrittsalter, Geschlecht, Gesundheitszustand und den gewünschten Versicherungsleistungen. Damit unterscheidet sich die PKV grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diese bietet allen Versicherten unabhängig vom Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und Einkommen die Leistungen, die sie benötigen. Nicht erwerbstätige Familienmitglieder sind in der GKV zudem beitragsfrei mitversichert. Informationen zur privaten Krankenversicherung finden Sie hier.
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde sichergestellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland einen umfassenden Gesundheitsschutz haben. In der PKV gilt für Nichtversicherte, die dem System der PKV zuzuordnen sind, seit dem 1. Januar 2009 die Pflicht zur Versicherung.Der Versicherungspflicht der Versicherungsnehmer steht auf Seiten des Versicherers im Basistarif, den alle Versicherungsunternehmen seit 2009 anbieten müssen, ein Kontrahierungszwang gegenüber. Zudem wurde die Übertragbarkeit von Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens (bei ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossenen Neuverträgen) eingeführt. 
Gesetzliche Krankenkassen können mit privaten Krankenversicherungsunternehmen kooperieren. Für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen bedeutet das: Zu vergleichsweise günstigen Tarifen können sie Zusatzleistungen vereinbaren, die ihnen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ansonsten nicht zur Verfügung stehen.
Wechsel in die private Krankenversicherung
Versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Bruttojahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenzen des laufenden und des folgenden Kalenderjahres überschreitet, scheiden zum Jahresende aus der Versicherungspflicht aus und können in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Die Regelung gilt seit dem 1. Januar 2011. 
Beispiel:
Eine Arbeitnehmerin beziehungsweise ein Arbeitnehmer, die im Jahr 2011 ein Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze erzielt, wird ab dem 1. Januar 2012 versicherungsfrei, wenn auch das Arbeitsentgelt im Jahr 2012 diese Grenze überschreiten wird, und kann in die private Krankenversicherung wechseln.
Selbstständige
Für Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind,
gilt im Jahr 2010 ein Mindestbeitrag von 285 bis 294 Euro (je nach Krankengeldanspruch).
Liegt Bedürftigkeit vor, kann dieser Beitrag auf 190 bis 198 Euro reduziert werden.
Für die Beitragsbemessung werden alle Einnahmen aus der Selbstständigkeit 
sowie sonstige Einnahmen – zum Beispiel Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden),
Vermietung und Verpachtung – berücksichtigt. 
Krankengeld für Selbstständige
Für alle freiwillig versicherten Selbstständigen in dser GKV gilt der einheitliche ermäßigte Beitragssatz 
in Höhe von derzeit 13,4 Prozent. Dazu kommt der mitgliederbezogene Beitragssatzanteil in Höhe von 0,9 Prozent. Der Versicherungsschutz umfasst zunächst keinen Krankengeldanspruch.
Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige können jedoch ihr Verdienstausfallrisiko zusätzlich absichern über einen Krankengeldwahltarif. Die Krankenkassen müssen einen solchen Tarif anbieten, dürfen dafür aber auch
einen Prämienzuschlag verlangen, der von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein kann. 
Gesundheitsprüfungen wie in der privaten Krankenversicherung sind dabei nicht zulässig. 
Alterungsrückstellung
Privatversicherte bilden sogenannte Alterungsrückstellungen, mit denen die typischerweise höheren 
Kosten im Alter "geglättet", das heißt, über den gesamten Lebenszyklus verteilt werden. 
Bisher konnten Versicherte bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens ihre Alterungsrückstellungen nicht übertragen, sondern mussten sie neu aufbauen. Faktisch führte dies in der Vergangenheit dazu, dass ein Wettbewerb um Bestandskunden in der privaten Krankenversicherung nicht statt fand. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde die Übertragbarkeit bereits gebildeter Alterungsrückstellungen für ab 1. Januar 2009 neu abgeschlossene Verträge eingeführt.
Beim Tarifwechsel innerhalb eines Unternehmens können die Alterungsrückstellungen in voller Höhe übertragen werden. Dies gilt sowohl für einen Wechsel in den Basistarif als auch für den Wechsel in andere Tarife des Unternehmens mit gleichartigem Versicherungsschutz .
Bei einem seit dem 1. Januar 2009 geschlossenen Vertrag ist ein Wechsel in den Basistarif  desselben oder eines anderen Versicherers dauerhaft unter Mitnahme der Alterungsrückstellung möglich. Auch der Wechsel in einen anderen Tarif bei einem anderen Versicherungsunternehmen  ist seither unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen möglich; allerdings besteht dann kein 
Kontrahierungszwang für das Versicherungsunternehmen. Das alte Unternehmen ist zur Mitgaben der angesparten Alterungsrückstellung im Umfang des Basistarifs verpflichtet, auch wenn der Versicherte in einen sonstigen Tarif wechselt. Beim Wechsel innerhalb des Unternehmens wird die Alterungsrückstellung weiterhin in voller Höhe übertragen.
Personen mit einem vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossenen Vertrag haben das Recht, in den Basistarif desselben Unternehmens zu wechseln, wenn sie ihr 55. Lebensjahr vollendet haben, eine Rente oder Beamtenpension beziehen oder aber finanziell hilfebedürftig sind. Sie können die Alterungsrückstellung in voller Höhe in den neuen Vertrag übertragen.
 
 

 

Beitragsanpassungen zu 2012

Die fünfgrößte private Krankenversicherung erhöht den Monatssollbeitrag um durchschnittlich 12,9 Prozent. Betroffen davon sind mehr als eine halbe Million Versicherte. Im Schnitt erhöhen private Krankenversicherungen ihre Beiträge jährlich um drei bis sieben Prozent. Die Teuerungen der Central Krankenversicherung liegen daher deutlich über dem Durchschnitt. In einigen Tarifen erwarten Kunden gar Steigerungen von mehr als 20 Prozent, teilweise gibt es Anpassungen von 30 bis 40 Prozent. 
Die drastischen Beitragserhöhungen sind das Resultat der verfehlten Strategie der Billigtarife. Diese hatten sich in den vergangenen Jahren als „faule Eier“ erwiesen und die Central Krankenversicherung in arge Bedrängnis gebracht. Mit billigsten Preisen waren massiv Kunden geworben worden. Doch der rasante Zuwachs an Neugeschäft brachte eine Menge Risikopotenzial mit sich. So war die Zahl der Beitragsschuldner und Erkrankten in dieser Sparte vergleichsweise sehr hoch.
Die Central kündigte bereits Ende August an, daraus Konsequenzen zu ziehen. Der Vertrieb der Billigtarife wurde mittlerweile eingestellt. Weiterhin beendet die Central Krankenversicherung zum 31. März 2012 ihr Maklergeschäft und übergibt die Vermittlung von neuen Tarifen komplett zur Deutschen Vermögensberatung (DVAG). Auch eine Konzentration auf das Geschäft mit Krankenzusatzversicherungen wurde diskutiert. 
Die Leidtragenden sind die Versicherten der Central Krankenversicherung. Sie müssen nun für eine verfehlte Tarifpolitik gerade stehen. Mit den enormen Beitragsanpassungen wird auf die Generali-Tochter in den nächsten Wochen eine Welle von Kündigungen zukommen. Mit hohen Einstiegspreisen statt der Billigtarife wird es nun schwer neues Geschäft zu generieren – und damit würde ein weiteres Loch in die Kassen gerissen. Sollte sich dieses Szenario bewahrheiten, könnten der Central schwere Zeiten bevorstehen. Dann wären weitere Schließungen von Tarifen und erneute Beitragsanpassungen in zweistelliger Höhe fast unausweichlich. 
 

Unsinnige und verwirrende Testreihen

Wieder einmal geht ein Versicherer mit einem ominösen Test von FocusMoney hausieren und erhofft sich Kundenfang.  Vor nicht all zu langer Zeit kam bereits die Central(2008),als selbst ernannter "Bester Maklerversiecherer"…. , was ist daraus geworden ?

In 2009 ging die Central mit "Beste Krankenversicherung im Klassik-Schutz" hausieren…, was ist daraus geworden. Richtig, die Central hat die betreffenden Tarife geschlossen und zieht sich aus dem Maklervertrieb zurück.

Mit diesen ewigen Testreihen, wird dem Interessenten nur suggeriert, es gäbe eine Aufstellung der mit Top Tarifen.Der Kunde list es und geht zu einem Vermittler und sagt" Ich will das !"  Wer sich nur diese Testaufzählungen  verlässt, seine persönlichen Wünsche, Vorstellungen, seine Sutuation usw.nicht  festlegt und sich die  Vor- und Nachteile der einzelnen Tarimodelle erklärenlässt, wird mit Problemen konfrontiert.
In der Privaten Krankenversicherung (PKV) ist die Absicherung und der Bedarf so unterschiedlich, so dass eine Auswahl  nach Testsiegen nur falsch sein kann. Was hat vor allem die Servicequalität von Unternehmen auch nur  ansatzweise mit Leistung der einzelnen Tarife zu tun. Wurde das Telefonieren der Servicemitarbeiter, deren Sitzhaltung oderdie Schnelligkeit vom Abheben des Telefonhöhrer bewertet ? Also, machen Sie nicht den Fehler und glauben diesen Testreihen.  Wenn Sie sich für einen bestimmten Tarif einer Gesellschaft entschieden haben, hinterfragen Sie diesen, was stecken für Leistungen dahinter. Lesen Sie die allg. Versicherungsbedingungen. Was ist versichert und was nicht. Oder wenden Sie sich an einen auf die PKV spezialisierten Makler. 

Beitragsanpassungen 2011

Einige Versicherte werden diese Jahr doppelt erstaunt sein, wenn die Post der Privaten Krankenversicherung eintrifft. So wird es nicht nur eine (teilweise deutliche) Anhebung der Beiträge geben, sondern zudem noch eine Anpassung der Selbstbeteiligung. Gerade die Kunden der Central Krankenversicherung,(gott sei Dank ich hab kaum welche) sind davon betroffen.
Vieles zur Central, werden Sie bestimmt bereits gelesen haben.
Anbei schicke ich Ihnen die Information, wann die unter Umständen Sie betreffenden  Beitragsanpassungen verschickt werden .
  •  Allianz                                 KW 46+47
  • AOL                                       ab KW 47
  • ARAG                                   ab KW 47
  • AXA                                      ab KW 47                           
  • Barmenia                           ab den 14.November
  • Consal                                 ab den 14.November
  • Central                                ab KW 48
  • Conti                                    ab KW 48
  • Deutscher Ring                ab KW 48
  • DKV                                      seit 09.11.2011
  • Gothaer                              Ende KW 47 / Anfang KW 48
  • Hallesche                           ab den 14.November
  • Hanse Merkur                  Ende KW 45 / Anfang KW 46
  • Inter                                     ab KW 47
  • LKH                                       ab KW 47
  • Münchener Verein         am 15.11.2011
  • Nürnberger                       ab KW 47
  • R + V                                    ab KW 47
  • SDK                                      ab KW 47
  • Signal                                  ab KW 47
  • Universa                            bis Ende November

 Ob es Sie betrifft, kann ich Ihnen auf Nachfrage beantworten. Die betroffenen Gesellschaften und Tarife liegen bereits vor.

 Klicken Sie hier um Alternativen zu bekommen…