Alle Eltern, die ein Kind erwarten, sollten sich schon vor der Geburt über den Krankenversicherungs-Schutz des Sprösslings informieren. Zum einen gilt es abzuklären, ob das Kind, wenn es geboren wird, automatisch krankenversichert ist oder ob ein eigener Vertrag notwendig wird. Doch auch bei älteren Kindern gibt es einiges zu beachten. Wenn sich zum Beispiel der Berufsstand oder das Einkommen eines Elternteils ändert, kann dies die Wahl des Krankenversicherungs-Trägers beeinflussen.Was sollten Sie bei der Kindernachversicherung beachten
Alle Eltern, die ein Kind erwarten, sollten sich schon vor der Geburt über den Krankenversicherungs-Schutz des Sprösslings informieren. Zum einen gilt es abzuklären, ob das Kind, wenn es geboren wird, automatisch krankenversichert ist oder ob ein eigener Vertrag notwendig wird. Doch auch bei älteren Kindern gibt es einiges zu beachten. Wenn sich zum Beispiel der Berufsstand oder das Einkommen eines Elternteils ändert, kann dies die Wahl des Krankenversicherungs-Trägers beeinflussen.Die Central drückt Generali
Centralchaos geht weiter
Das Chaos bei der Central Krankenversicherung AG erhöht für Makler das Haftungsrisiko. Hintergrund ist die Übernahme des Vertriebes durch den Strukturvertrieb DVAG.Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) hat zum Jahreswechsel rund 320 Vertreter des Krankenversicherers Central übernommen, der zur Generali gehört. An der DVAG ist die Generali mit knapp 40 Prozent beteiligt. Die Central hat ihren Außendienst mit 600 Vertretern aufgelöst, weil der Konzern keine Zukunft mehr für einen separaten Vertrieb in derprivaten Krankenversicherung sieht. Den eigenen Außendienstlern war teilweise der Wechsel entweder zur DVAG oder zu Vertriebsgesellschaften der Generali nach München angeboten worden. Teilweise weiß die Stammorganisation aber auch noch gar nicht, wie es weitergeht.
Laut DVAG wurden 90 Prozent der Vertriebskraft übernommen. Damit meint sie offenbar die vorhandenen Versicherungsbestände, berichtete die Financial Times Deutschland. Mit der Schließung des Central-Außendienstes reagierte der Generali-Konzern auf die massiven Probleme bei der Central. Der Krankenversicherer war in den vergangenen Jahren vor allem mit Billigtarifen gewachsen, die oft weniger Leistung als die gesetzlichen Kassen boten und meist von Selbstständigen abgeschlossen wurden. Die Strategie ging nicht auf, weil kaum ein Neukunde später in höherwertige Tarife wechselte. Stattdessen stieg die Zahl der Nichtzahler drastisch an, die im Notfall dennoch auf Versicherungsleistungen hoffen durften. Bereits im August hatte die Central den Einsteigertarif „Ecoline“ vom Markt genommen.
Von der Neuausrichtung wurden die Bestandskunden der Central total überrascht. So heißt es in einer „Information zu Ihrer Betreuung“, dass die Vertriebsorganisation zum 1. Januar 2012 in die Allfinanz Deutsche Vermögensberatung AG überführt wird. Der Brief kommt von einem DVAG-Vertreter, der weiter erklärt. „Um Ihre Betreuung durch mich sicherzustellen, beabsichtigt die Central, Ihre Vertragsdaten an die Allfinanz DVAG zu übermitteln.“
Derart aufgeschreckt, will mancher Kunde zu einem anderen Anbieter wechseln. Die Central erschwerte dies, indem bei der Kündigung vom neuen Anbieter eine Versicherungsbescheinigung im Original verlangt wird, was rechtlich nicht haltbar sei (§ 205 Absatz 6 VVG). Zudem will man Kündigungen nach dem 31.12.2011 gar nicht anerkennen. In Wahrheit sind sogar rückwirkende Kündigungen erlaubt, falls der Nachversicherungs-Nachweis erst vorgelegt werden kann, nachdem der Vertrag bei wirksamer Kündigung geendet hätte.
Vom Vertriebs-Chaos sind auch Makler betroffen, die offenbar nur noch in reduziertem Umfang bei der Central erwünscht sind. Viele sahen in den durch Gerüchte durchgesickerten Vertriebsveränderungen sowie den angekündigten drastischen Beitragserhöhungen ab 2012 einen dringen Anlass zur Kundenberatung. Wenn dazu der Stand der Alterungsrückstellung oder sonstige Kundendaten abgefragt wurden, ließ Central die Makler zum Teil zwei Monate warten, ehe Kundenbestandslisten geliefert wurden.
Somit konnte der betroffene Makler aufgrund fehlender Informationen nicht rechtzeitig und sachgerecht beraten, was die Gefahr von Schadenersatzforderungen der Maklerkunden erhöht. Entsprechend Maklerauftrag dürfte jetzt vielfach im Kundenbestand die Überprüfung einer Wechselmöglichkeit zu einem anderen Anbieter geboten sein. Die Central führte „technische Umstellungen“ ins Feld, wollte wohl aber auch die Abwanderung von Kunden erschweren. Weiterer Ärger scheintvorprogrammiert.
Was tun bei einer Beitragsanpassung
(1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser1. Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt; soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen; der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart
Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter
Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter – die Unterschiede zwischen diesen sind den meisten Kunden nicht klar. Die meisten Interessenten denken doch immer gleich, der will mir doch nur was verkaufen.Gerade in der letzten Zeit ist dieses Problem aufgetaucht. Der Hintergrund, ein Mitarbeiter(Gebundener Versicherungsvertreter) von einem sogenannten" großen Vertrieb" kam auf Empfehlung auf mich zu und fragte mich nach einer Zusammenarbeit. Gleich zu Beginn des Gespräches bemerkte ich aber eine gewisse Zurückhaltung, Vorbehalte und eine große (ihm vermutlich eingeimpfte) Überheblichkeit. Nachdem ich bei ihm mit Sachlichkeit, Bestimmtheit und Fachwissen , Bedenken hinsichtlich seiner im Bereich Krankenversicherung vermittelten Verträge hervorgerufen habe, war er ganz schnell auf dem Boden der Realität. Er sah ein, dass es weitaus mehr als nur Beitragsrückerstattung gibt. Denn so wurden seine Policen an den Mann ober an die Frau gebracht. Auf Leistung wurde in der Regel nicht geachtet. Hauptsache billig. Auch diese Verhaltensweise wurde jetzt teilweise nicht abgelegt, denn er wollte für seine Kunden Alternativen zu dem Monatsbeitrag, bevor die Beitragsanpassung gelten wird. Bei den durchgeführten Kundengesprächen kam aber trotzdem immer wieder die Befürchtung zum Ausdruck, "Oh… ein Versicherungsmakler, soll das jetzt übernehmen? ".Frei nach dem Motto.."Sie sind ja einer, vor dem mich meine Eltern immer gewarnt haben". Ich spürte gewisse Vorbehalte, vermutlich wurde früher bereits von dem Vertrieb den Kunden immer wieder suggeriert "Nur wir sind die Besten, trauen Sie keinem anderen, traue schon gar keinem Makler, der schließt einfach Verträge ab, kündigt diese und macht wieder neue Verträge. Ich sage mal , alles gefährliches Halbwissen.Es mag aber auch solche Makler geben.Wer "grottenschlechte" Verträge abschließt, kann ja nächstes Jahr kündigen, und wieder Verträge machen. Bei Verträgen mit Leistungen und Inhalten geht das leider nicht.Vor allem der Slogan" Wir sind die Besten",den kenne ich irgendwo her. Es gibt auch andere , die für sich beanspruchen … "nur wir arbeiten gut und sauber",aber mit einem Blick hinter die Kulissen, stellt sich vieles anders dar.
Stück für Stück konnte ich jedoch nachweisen, dass wir Makler nicht "beißen" und die Kunden an Leistungen in der privaten Krankenversicherung heranführen.Es dauerte nicht lange, ich erfuhr die Wünsche und Vorstellungen der "Versicherten" und zeigte Ihnen erst einmal, welchen maroden Versicherungsschutz Sie seit Jahren hatten. Nach kurzer Zeit erhielt ich dann die Schweigepflichtentbindung gegenüber den behandelnden Ärzten und Behandlungsunterlagen trudelten bei mir ein. Der ordentliche Wechsel (mit Schweißperlen auf der Stirn) konnte beginnen. Aus diesem Grunde möchte ich an dieser Stelle noch einmal die einzelnen Beratertypen(wenn ich sie so bezeichnen kann) mit ihren Unterschieden darstellen.
Der Versicherungsvertreter
Versicherungsvertreter sind gemäß Versicherungsvertragsgesetz streng von Maklern abgegrenzt. Weitere Bezeichnungen sind: Agent, Exklusivvertrieb, Agenturvertrieb, Ausschließlichkeitsagent, Außendienst der Versicherungsgesellschaft. Es handelt sich hierbei immer um Versicherungsvertreter, die im Auftrag einer oder mehrerer (Mehrfachagent) Versicherungsgesellschaft/-en Geschäfte anbahnen und die Kunden beraten.Der Versicherungsvertreter sollte eigentlich seine Produkte genau kennen. Durch die eigentlich begrenzte Anzahl der Tarife sollte der Vertreter alle Fragen zum Produkt und den passenden Bedingungen beantworten können.Er kann dem Kunden eben nur die Produkte des eigenen Unternehmens anbieten .Rechtlich gesehen steht der Versicherungsvertreter auf der Seite des Versicherers (siehe auch §84 HGB)
Der Versicherungsmakler
Versicherungsmakler vermitteln Versicherungsverträge zwischen zwei Parteien, zumeist Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Sie sind Kaufleute nach dem Handelsrecht gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. 7 HGB und nach § 93 HGB bestimmt als Handelsmakler.Versicherungsmakler sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern stehen als "treuhänderähnliche Sachwalter" der Interessen des Versicherungsnehmers auf dessen Seite(vgl. BGH, NJW 1985, 2595).
Die Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers gegenüber dem ihn beauftragenden Versicherungsnehmer hängen vom Maklervertrag ab. Zusätzliche Rechte und Pflichten sind im Gesetz über den Versicherungsvertrag definiert. Der Umfang der Pflichten betrifft regelmäßig nicht nur die Ermittlung eines ausreichenden Versicherungsschutzes und die Vermittlung entsprechender, für den Versicherungsnehmer günstiger Verträge, sondern auch die Verwaltung, Betreuung und Aktualisierung dieser Versicherungsverhältnisse.Der Versicherungsmakler steht also immer rechtlich auf der Seite des Kunden und ist nur diesem verpflichtet. Er ist “Sachwalter” des Kunden und setzt sich für den Kunden ein, notfalls auch gegen eine Versicherung. Der Makler wählt aus den Tarifen und Angeboten des Marktes den passenden Schutz für den Kunden aus. Er ist nicht an irgendein Unternehmen gebunden.
Seit der Einführung der EU-Vermittlerrichtlinie zum 22.5.2007 müssen Versicherungsmakler, genau wie alle selbstständig gewerbetreibenden Versicherungsvermittler, gesetzlichen Anforderungen entsprechen, die von der zuständigen IHK kontrolliert werden.
Hier können Sie im Versicherungsvermittlerregister Einsicht nehmen und sich so erkundigen.
Beitragsanpassungen 2011
Einige Versicherte werden diese Jahr doppelt erstaunt sein, wenn die Post der Privaten Krankenversicherung eintrifft. So wird es nicht nur eine (teilweise deutliche) Anhebung der Beiträge geben, sondern zudem noch eine Anpassung der Selbstbeteiligung. Gerade die Kunden der Central Krankenversicherung,(gott sei Dank ich hab kaum welche) sind davon betroffen.- Allianz KW 46+47
- AOL ab KW 47
- ARAG ab KW 47
- AXA ab KW 47
- Barmenia ab den 14.November
- Consal ab den 14.November
- Central ab KW 48
- Conti ab KW 48
- Deutscher Ring ab KW 48
- DKV seit 09.11.2011
- Gothaer Ende KW 47 / Anfang KW 48
- Hallesche ab den 14.November
- Hanse Merkur Ende KW 45 / Anfang KW 46
- Inter ab KW 47
- LKH ab KW 47
- Münchener Verein am 15.11.2011
- Nürnberger ab KW 47
- R + V ab KW 47
- SDK ab KW 47
- Signal ab KW 47
- Universa bis Ende November
Ob es Sie betrifft, kann ich Ihnen auf Nachfrage beantworten. Die betroffenen Gesellschaften und Tarife liegen bereits vor.
Einstieg in die private Krankenversicherung
Hier möchte ich ein paar Antworten auf einige grundsätzliche Fragen geben. Denn wenn man beginnt, sich für eine private Krankenversicherung zu interessieren, benötigt man anfangs einige Informationen. Wer kann eine private Krankenversicherung abschließen? Wie lange verbleibt man in diesem System? Ist ein zurück zur gesetzlichen Krankenkasse möglich? Ich gebe ihnen erste Antworten auf ein paar wesentliche Fragen, die sich vor dem Abschluss für die private Krankenversicherung stellen.Die aktuelle gesetzliche Regelung besagt, dass Arbeitnehmer, die ein Jahr über der jährlich festzusetzenden Jahreseinkommensgrenze verdienen in die private Krankenversicherung wechseln können. Ein Wechsel ist für Beamte, Selbstständige, Unternehmer und studierende ohne Wartezeit jederzeit möglich.
Manchmal ist die Frage zu hören, ob man wieder in die gesetzliche Krankenkasse wechseln könnte, wenn man einmal in die private Krankenversicherung gewechselt sei. Grundsätzlich gilt, dass man einen Wechsel in die private Krankenversicherung langfristig bedenken sollte. Ist man einmal gewechselt, ist der Wechsel zur gesetzlichen Krankenkasse verbaut, zumindest ohne Statuswechsel.
Beratungsqualität entscheidet – Tipps zum Tarifwechsel in der PKV
Jahresende, Rechnungszeit. Viele Versicherte werden sich demnächst wieder verwundert die Augen reiben, wenn Sie von ihren PKV-Versicherungen die Beitragsrechnungen für das kommende Jahr erhalten.
Saftige Erhöhungen bei evtl. reduzierten Leistungen. Was die wenigsten Versicherten wissen: Auch in der PKV ist ein Tarifwechsel möglich. Der Paragraph 204 (VVG) sagt zusammengefasst aus, dass die Versicherten das gesetzlich verbriefte Recht haben, innerhalb der Gesellschaft in alle gleichartigen Tarife unter Mitnahme ihrer vollen Alterungsrückstellung zu wechseln. Bietet der Zieltarif jedoch Mehrleistungen als der bestehende Tarif, so kann der Versicherer für diese eine erneute Gesundheitsprüfung und ggf. einen Risikozuschlag verlangen. Verzichtet der Versicherte auf diese Mehrleistung, bleibt er diesbezüglich auf dem bisherigen Niveau.


