18. Mai 2012

2.PKV-Treff am 09.05.2012

Ich war am gestrigen Tage zu einer größeren ganztägigen Veranstaltung im Marriot Hotel am Potsdamer Platz eingeladen.
Hochkarätige Referenten waren vom PKV-Verband, Vorstände von Gesellschaften,Aktuare,Buchautoren,Motivationstrainer, Chefärzte von Kliniken, niedergelassene Ärzte und Apotheker. Thema waren die derzeitigen Probleme in unserem dualen Gesundheitssystem.
Auf der einen Seite die Probleme der PKV mit den letzten Beitragsanpassungen, die von einigen Gesellschaften (bedingt durch falsche Marktpolitik und Kalkulation) den Durchschnitt aller Gesellschaften ins Negative gedrückt haben. Die durchschnittliche Beitragsanpassung der PKV betrug  eigentlich  3,5 %. Die der GKV 3,2 %. Ca.45% Versicherte in der PKV hatten aber gar keine Beitragsanpassung. Der 10-Jahres Durchschnitt lag somit in der PKV bei 4,5 % und der der GKV bei 3,2 %.Auch das Nichtzahlerproblem belastete beide Systeme. Die PKV mußte das Problem selber lösen, die GKV erhielt 14 Millionnen an Steuerzuschuß !!
Zu den neuerlichen massiv geführten Angriffen auf die PKV (vornehmlich durch die AOK) ist zu sagen, dass diese vermutlich politisch gesteuert sind,wenn wir uns vor Augen halten, dass im Dezember 2011 durch die SPD, Linke und die Grünen eine "Bürgerversicherung" als Wahlpropaganda als wahlstategische Ziel aufgenommen wurden. Man muß dazu wissen, dass unter unserer damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt diverse Abteilungsleiter in diesem Ministerium aus der AOK kamen und eine nachhaltige Zusammenarbeit zwischen der SPD und der AOK nach wie vor besteht.  
Nicht jede private KrankenvolIversicherung ist eine echte Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung ist.Nachwie vor gibt es Billig(Schrott)tarife, die es nicht wert sind, sich der PKV zuordnen zu lassen.Auch die GKV hat durchaus Vorteile  kann z.B. bei der Mutterschaftsvorsorge, dem Mutterschaftsgeld oder der Familienversicherung punkten. Vorsicht ist auf jeden Fall bei PKV-Grundschutztarifen geboten, denn die Leistungseinschränkungen dieser Tarife bietet erhebliches Haftungspotential für den Makler oder Mehrfachagenten. 
Ich möchte hier aber auch die Leistungen der PKV hervorheben, denn nur in diesem System können alle nur denkbaren medizinischen Leistungen erstattet werden zu einem oft sogar günstigeren Beitrag als in der GKV. Da die Leistungen, die die GKV erbringen kann, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen, gibt es immer wieder Beispiele aus der Praxis, die wir hier nicht unerwähnt lassen wollen.
So schreibt mein geschätzter Partner Clemens W. Ressel in seinem Buch: "Todsicher versichert" von seinem blinden Nachbarn, der bei seiner GKV einen Blindenhund beantragt, um im Straßenverkehr besser zurecht zu kommen.
Hier die Antwort seiner gesetzlichen Kasse:
"Zu den vitalen Lebensbedürfnissen gehöre lediglich, dass der Blinde "die alltäglichen Verrichtungen im Nahbereich der Wohnung selbständig erledigen kann. Dafür genügt ein Blindenstock. Ein Hund wäre wegen des Gebotes der Wirtschaftlichkeit nicht zulässig"
 Beispiele für das Maß des Notwendigen überschreitende Leistungen sind auch > Ultraschalluntersuchungen der Gebärmutter/Eierstöcke oder der Brust im Rahmen der Krebsfrüherkennung.
Ein Augenarzt berichtet über das spezielle IGeL-Problem – Grüner Star = Glaukom "Jedem Privatpatienten ab 18 Jahren messe ich in meiner Praxis den Augeninnendruck und schaue mir gena die Pupille am Augenhintergrund an. Warum? Weil ich es so gelernt habe. Weil das die ganzheitliche Augenheilkunde ist. Weil nur dies eine komplette Augenuntersuchung ist.Dagegen ist dieses Thema bei Kassenpatienten eine der Hauptursachen für die Frustration des deutschen Kassenarztes. Alleine der Gedanke, dass das Glaukom immer noch die dritthäufigste Erblindungsursache in Deutschland ist. Die Tatsache, dass aber die Glaukomvorsorge von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt wird, tut uns Augenärzte sehr weh. Wir haben mehr als 10 Jahre dafür gekämpft und im Jahr 2006 endgültig den Kampf verloren. " Durch die Budgetierung wird den Ärzten ein fester finanzieller Rahmen aufgezwungen mit dem die niedergelassenen Ärzte die Versorgung ihrer Patienten realisieren müssen. Sollten Sie ihr Budget nicht einhalten, müssen die Ärzte die Mehrausgaben aus eigener Tasche bezahlen. Diese können schon mal mehrere Tausende Euro ausmachen:
Erst im Januar 2010 beging ein verzweifelter niedersächsischer Arzt Selbstmord, weil er über 660.000 Euro zurückzahlen musste.
Erwähnt sei hier auch noch einmal der §12 SGBV " Die Leistungen(der Ärzte) müssen ausreichen,zweckmäßig und wirtschjaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten".
Im Gegensatz dazu für die PKV: §1 der Gebührenordnung: "Vergütungen darf der Arzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige Versorgung erforderlich sind". 
 

Erschreckende Einblicke oder Nachbetrachtung

 Ein Gastbeitrag geschrieben von meinem geschätzten Kollegen Markus Kopka.
 
Wie jedes Jahr wieder, so erlebten wir auch in den letzten Dezembertagen  2011 Nachfragen von kurzentschlossenen, wechselwilligen Versicherten in der privaten Krankenversicherung. Die Beitragsanpassungen kamen per Post. Ein anderer Grund, warum sich Interessenten verstärkt bei uns melden war der grundsätzliche Gedanke von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.  
Primär gehörte im vergangenen Jahr die Central Krankenversicherung  zu den Gesellschaften, von der sich die meisten Versicherten trennen wollten. Beitragerhöhungen für einen maroden Versicherungsschutz teilweise über 100 Euro, wollte keiner hinnehmen. Bei den durchgeführten Beratungen fiel immer wieder auf, wie schlecht und völlig unzureichend die Versicherten über ihren eigenen Versicherungsschutz Bescheid wussten. Nachfragen zum Vertrag, Inhalten und versicherten Risiken, zeigten immer wieder, dass der damalige Versicherungsvermittler, und dazu zählen auch Versicherungsmakler, selber überhaupt keine Ahnung von Inhalten, Versicherungsbedingungen im Detail  hatten. Es ergibt sich die Frage: Warum wurde damals an die Central so viel schlechtes Versicherungsgeschäft vermittelt? Nach Aussage der Central ist die Strategie, dass Einsteiger später von dem Tarif V333 in höherwertige Tarife wie V222 oder V111 umsteigen, nicht aufgegangen. Dies ist wohl nicht der alleinige Grund.
Unserer Auffassung nach hat das Preis- / Leistungsverhältnis in den besseren Tarifen von Anfang an nicht gepasst. Der Einsteigertarif war dann möglicherweise eher zu Lasten der besseren Tarife kalkuliert. Zum Anderen war man gierig, mit unterkalkulierten Tarifen viele Kunden zubekommen. Das machte vermutlich die frühere Annahmepolitik möglich. Die letzte Gesundheitsreform und deren Ausgestaltung (Pflicht zur Krankenversicherung) ist sicherlich auch ein wichtiger Faktor. Die Anzahl Nichtzahler in den billigen Tarifen ist statistisch wesentlich höher. Somit könnte der Weg der Central von Beginn an gefährlich und zum Scheitern verurteilt gewesen sein. 
Es gibt Gerüchte, dass eine neuerliche  Selbstbeteiligungsstufe" S4" mit über 2000 € kommen soll. Ob, wie und wann ist doch sehr ungewiss. Sicher gilt hingegen, dass der Vertrieb in Zukunft von der Deutschen Vermögensberatung, der Generali selbst sowie der Volksführsorge betrieben werden soll.
Die private Krankenversicherung ist ein sehr komplexes und ein sehr beratungsintensives Thema. Es ist schon schlimm genug, dass Versicherungsvertreter "ihre" Produkte verkaufen, eigentlich aber wohlwissend, dass die Versicherungsgesellschaft die sie ja vertreten (müssen) und die Tarife die ihnen zur Verfügung stehen nicht im Ansatz das leisten, was eine private  Krankenversicherung leisten muss. Denn eine Krankenversicherung sollte nicht wie ein Produkt angeboten werden, die Krankenversicherung sollte immer den Wunsch des Versicherten zum Ausdruck bringen "wie möchte ich beim Arzt behandelt werden". Primär erschreckt uns aber die Tatsache, dass leider auch sehr viele Maklerkollegen anscheinend keinen tieferen Einblick in die Details zur PKV haben. Dies zeigen zum Beispiel Angebote und Vergleiche von unabhängigen Versicherungsmaklern, die unsere Kunden vor uns beraten haben.
 
Es ist unglaublich und erschreckend mit welcher Dreistigkeit Tarife und Gesellschaften angeboten werden, die löchrig sind wie Schweizer Käse. Der Kunde wäre im Leistungsfall der Dumme gewesen. Der Verdacht, als ob es nur darum ginge möglichst günstig und billig zu sein, damit der Interessent auf gar keinen Fall bei jemand anderem abschließt lässt sich nicht bestätigen, liegt aber auf der Hand. Dabei ist es gerade in der privaten Krankenversicherung ein Muss dem Kunden genauestens die Bedingungen im Detail zu erklären. Was bietet ihm der Markt, wo lauern Gefahren usw.. Entscheidend ist, mit ihm seine Wünsche, aber vor allem seine als Laie noch nicht bewussten Bedürfnisse durchzusprechen. Wer nicht alles kennt, kann auch nicht objektiv entscheiden. Es wird oft weder darauf hingewiesen, dass der Kunde teilweise unbegrenzte Selbstbeteiligung in seinem Tarif versteckt hat, dass es einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog gibt, noch wird auf die Erstattung nach der Gebührenordnung für Ärzte geachtet. Man soll es kaum glauben, aber es werden auch Tarife ohne bedingungsgemäße Rehabilitationsleistungen verkauft. Solche Tarife sind reine Spendenquittungen an die Versicherungen, denn Leistung erhalten Sie im Fall der Fälle garantiert nicht. 
Leider sind die beschriebenen Tatsachen kein Einzelfall, sondern viel mehr die Regel. Wir können nur jedem Versicherten raten, sich von einem Fachmakler beraten zu lassen und sich intensiv und kritisch mit der privaten Krankenversicherung auseinanderzusetzen. Jedes einzelne Fachgebiet, sei es die Altersvorsorge, die betriebliche Altersvorsorge, die Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch die Sachversicherungen stellt schon im Einzelnen einen ungeheuren Wissensbedarf da.Wir,  die auf die PKV spezialisierten Versicherungsmakler haften für unsere Beratung. Der Versicherungsmakler der glaubt, dass er alle Versicherungsarten von alleine beraten kann, ist unserer Meinung nach nicht in der Lage, die enorme Informationsflut zu verarbeiten und eine saubere und vor allem für den Kunden hundertprozentige Beratung zu leisten. Auch gibt es Internetportale, in denen Versicherungsmakler parallel zur Versicherung Gas, Strom und Telefontarife verkaufen.
Glauben Sie nicht? Dann schauen Sie mal nach! 
 
Die Dankbarkeit der Kunden zeigt sich nach einer umfangreichen und informativen Beratung mit einem Abschluss und im besten Falle mit zahlreichen Empfehlungen oder öffentlichkeitswirksamen Bewertungen im Internet.  Nur so ist es auch möglich den ehemals ehrenwerten Berufsstand des Versicherungsmaklers aus dem Schatten eines verrufenen Versicherungsvermittlers herauszuheben.
 

 

Private Krankenversicherung

Der Begriff private Krankenversicherung (PKV) steht für die Gesamtheit der privatrechtlich organisierten Krankenversicherungsunternehmen, die eine Absicherung gegen Krankheitskosten anbieten. Im Unterschied zu gesetzlichen Krankenkassen versichern private Krankenversicherungsunternehmen nur abhängig Beschäftigte, deren Bruttoeinkommen oberhalb der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze liegt. Darüber hinaus können sich auch Selbständige, Freiberufler und Beamte bei privaten Krankenversicherungsunternehmen versichern.In der privaten Krankenversicherung gibt es verschiedene wichtige Kriterien, auf die Sie achten sollten.Eine Nichtbeachtung führt unweigerlich zu nichtkalkulierbaren Risiken.Fragen Sie also einen auf die private Krankenversicherunmg sprezialisierten Makler.

In der PKV sind Familienmitglieder nicht automatisch mitversichert, sondern müssen sich jeweils separat – mit zusätzlichen Versicherungsprämien – versichern. Der Versicherte ist in der PKV selbst Vertragspartner des Arztes oder Krankenhauses. Es gilt das Kostenerstattungsprinzip, das heißt der Versicherte erhält eine Rechnung für alle Leistungen, die er in Anspruch nimmt, tritt in Vorleistung und rechnet die angefallenen Kosten mit seiner Krankenversicherung ab.
Die Beiträge (Prämien) der Versicherten in der PKV errechnen sich nach dem Eintrittsalter, Geschlecht, Gesundheitszustand und den gewünschten Versicherungsleistungen. Damit unterscheidet sich die PKV grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diese bietet allen Versicherten unabhängig vom Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und Einkommen die Leistungen, die sie benötigen. Nicht erwerbstätige Familienmitglieder sind in der GKV zudem beitragsfrei mitversichert. Informationen zur privaten Krankenversicherung finden Sie hier.
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde sichergestellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland einen umfassenden Gesundheitsschutz haben. In der PKV gilt für Nichtversicherte, die dem System der PKV zuzuordnen sind, seit dem 1. Januar 2009 die Pflicht zur Versicherung.Der Versicherungspflicht der Versicherungsnehmer steht auf Seiten des Versicherers im Basistarif, den alle Versicherungsunternehmen seit 2009 anbieten müssen, ein Kontrahierungszwang gegenüber. Zudem wurde die Übertragbarkeit von Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens (bei ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossenen Neuverträgen) eingeführt. 
Gesetzliche Krankenkassen können mit privaten Krankenversicherungsunternehmen kooperieren. Für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen bedeutet das: Zu vergleichsweise günstigen Tarifen können sie Zusatzleistungen vereinbaren, die ihnen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ansonsten nicht zur Verfügung stehen.
Wechsel in die private Krankenversicherung
Versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Bruttojahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenzen des laufenden und des folgenden Kalenderjahres überschreitet, scheiden zum Jahresende aus der Versicherungspflicht aus und können in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Die Regelung gilt seit dem 1. Januar 2011. 
Beispiel:
Eine Arbeitnehmerin beziehungsweise ein Arbeitnehmer, die im Jahr 2011 ein Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze erzielt, wird ab dem 1. Januar 2012 versicherungsfrei, wenn auch das Arbeitsentgelt im Jahr 2012 diese Grenze überschreiten wird, und kann in die private Krankenversicherung wechseln.
Selbstständige
Für Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind,
gilt im Jahr 2010 ein Mindestbeitrag von 285 bis 294 Euro (je nach Krankengeldanspruch).
Liegt Bedürftigkeit vor, kann dieser Beitrag auf 190 bis 198 Euro reduziert werden.
Für die Beitragsbemessung werden alle Einnahmen aus der Selbstständigkeit 
sowie sonstige Einnahmen – zum Beispiel Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden),
Vermietung und Verpachtung – berücksichtigt. 
Krankengeld für Selbstständige
Für alle freiwillig versicherten Selbstständigen in dser GKV gilt der einheitliche ermäßigte Beitragssatz 
in Höhe von derzeit 13,4 Prozent. Dazu kommt der mitgliederbezogene Beitragssatzanteil in Höhe von 0,9 Prozent. Der Versicherungsschutz umfasst zunächst keinen Krankengeldanspruch.
Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige können jedoch ihr Verdienstausfallrisiko zusätzlich absichern über einen Krankengeldwahltarif. Die Krankenkassen müssen einen solchen Tarif anbieten, dürfen dafür aber auch
einen Prämienzuschlag verlangen, der von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein kann. 
Gesundheitsprüfungen wie in der privaten Krankenversicherung sind dabei nicht zulässig. 
Alterungsrückstellung
Privatversicherte bilden sogenannte Alterungsrückstellungen, mit denen die typischerweise höheren 
Kosten im Alter "geglättet", das heißt, über den gesamten Lebenszyklus verteilt werden. 
Bisher konnten Versicherte bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens ihre Alterungsrückstellungen nicht übertragen, sondern mussten sie neu aufbauen. Faktisch führte dies in der Vergangenheit dazu, dass ein Wettbewerb um Bestandskunden in der privaten Krankenversicherung nicht statt fand. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde die Übertragbarkeit bereits gebildeter Alterungsrückstellungen für ab 1. Januar 2009 neu abgeschlossene Verträge eingeführt.
Beim Tarifwechsel innerhalb eines Unternehmens können die Alterungsrückstellungen in voller Höhe übertragen werden. Dies gilt sowohl für einen Wechsel in den Basistarif als auch für den Wechsel in andere Tarife des Unternehmens mit gleichartigem Versicherungsschutz .
Bei einem seit dem 1. Januar 2009 geschlossenen Vertrag ist ein Wechsel in den Basistarif  desselben oder eines anderen Versicherers dauerhaft unter Mitnahme der Alterungsrückstellung möglich. Auch der Wechsel in einen anderen Tarif bei einem anderen Versicherungsunternehmen  ist seither unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen möglich; allerdings besteht dann kein 
Kontrahierungszwang für das Versicherungsunternehmen. Das alte Unternehmen ist zur Mitgaben der angesparten Alterungsrückstellung im Umfang des Basistarifs verpflichtet, auch wenn der Versicherte in einen sonstigen Tarif wechselt. Beim Wechsel innerhalb des Unternehmens wird die Alterungsrückstellung weiterhin in voller Höhe übertragen.
Personen mit einem vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossenen Vertrag haben das Recht, in den Basistarif desselben Unternehmens zu wechseln, wenn sie ihr 55. Lebensjahr vollendet haben, eine Rente oder Beamtenpension beziehen oder aber finanziell hilfebedürftig sind. Sie können die Alterungsrückstellung in voller Höhe in den neuen Vertrag übertragen.
 
 

 

Kriterien- Private Krankenversicherung

Kriterien für die Private Krankenversicherung
Oft ist es für den Verbraucher schwierig, im Vorfeld zu klären, welche Kriterien in der privaten Krankenversicherung im Ernstfall entscheidend sind.
Stellen Sie die richtigen Fragen bei der Auswahl der privaten Krankenversicherung
Achten Sie nicht nur darauf, ob Sie Anspruch auf eine Chefarztbehandlung haben, denn im Zweifelsfall spielen die Übernahme von Hilfsmitteln, die Kostenabdeckung bei Folgebehandlungen oder Transportmodalitäten eine viel größere finanzielle Rolle.
Hier finden Sie einige ausgewählte Kriterien in der privaten Krankenversicherung , auf die Sie bei der Auswahl der richtigen privaten Krankenversicherung achten müssen, um im Schadensfall abgesichert zu sein.
Primärarzt oder Hausarzt
Bei dieser Bedingung verpflichten Sie sich, bei der Erstbehandlung zunächst einen Allgemeinmediziner oder einen Praktischen Arzt ohne Facharztbezeichnung aufzusuchen, Sie können den Arzt der Erstbehandlung also nicht frei wählen. Bei einer Verletzung der Vereinbarung werden die Kosten für die Behandlung, Medikamente und Folgebehandlungen nicht vollständig übernommen.
Gemischte Anstalten
Gemischte Anstalten sind Kliniken, in denen nicht nur Heilbehandlungen, sondern auch Kuren, ReHa- und Sanatoriumsbehandlungen durchgeführt werden. Behandlungen und Aufenthalte in solchen Gemischten Anstalten werden nur übernommen, wenn dies vor Behandlungsbeginn vom Versicherer bewilligt wurde.
Krankentransporte
Klären Sie, ob Sie einen Anspruch z.B. auf einen Rettungshubschrauber haben, ob nur der Transport ins „nächstgelegene“ oder auch der ins „nächstgelegene, geeignete“ Krankenhaus abgesichert ist, und ob es Entfernungsbegrenzungen für Krankentransporte gibt.
Versicherung für Ihre Kinder
Wie sieht Ihre private und berufliche Zukunftsplanung aus? Haben Sie Kinder oder planen Sie, welche zu bekommen? Dann sollten Sie zeitig prüfen, inwiefern diese versichert werden können.
Reha-/Kur/Anschlussheilbehandlungen
Die Übernahme der Leistungen zu Rehabilitationszwecken ist nicht in jedem Fall, bei jeder Erkrankung und bei jedem Versicherer gewährleistet. Klären Sie im Vorfeld, unter welchen Voraussetzungen der Versicherer die Kosten übernimmt, damit Sie nicht im Schadensfall vor horrenden Rechnungen stehen.
Hilfsmittel
Als Hilfsmittel werden technische Geräte bezeichnet, die eine Krankheit oder Behinderung lindern oder ausgleichen. Dazu zählen u.a. Prothesen, Rollstühle, Blindenhunde, Hörgeräte oder auch orthopäische Schuhe. Versicherer formulieren in ihren Bedingungen entweder „geschlossene Hilfsmittelkataloge“, d.h. die versicherten Hilfsmittel werden einzeln aufgezählt, oder offen formuliert (z.B. „alle lebenserhaltenden Hilfsmittel“). Die offene Formulierung hat den Vorteil, dass auch durch medizinischen Fortschritt entwickelte neue Verfahren mitversichert sind.
Heilmittel
Unter Heilmittel werden verschiedene Behandlungen zusammengefasst, die von staatlich geprüften Angehörigen der Heilberufe erbracht werden. Dazu zählen u.a. Ergo- und Physiotherapie, Logopädie oder Massagen. Solche Leistungen verursachen meist hohe Kosten, weil sie über einen langen Zeitraum erbracht werden müssen.
Psychotherapie
Psychische Erkrankungen wie Depressionen der Burnout-Syndrom sind in unserer Leistungsgesellschaft längst zur Volkskrankheit geworden. Grund genug zu prüfen, ob die psychologische Unterstützung in der Privaten Krankenversicherung mitversichert wird. Dies gilt auch für psychologische Hilfe bei posttraumatischen Störungen, z.B. nach einem Unfall, Verbrechen oder durch den Verlust eines nahestehenden Menschen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich Ihrer Versicherung ist entscheidend, wenn Ihnen im Ausland etwas zustößt oder Sie während Ihres Urlaubs plötzlich krank werden. Unbedingt zu prüfen ist der Versicherungsschutz bei Aufenthalten im europäischen und außereuropäischen Ausland, die Dauer des Aufenthaltes und die Dauer der Behandlung.
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