18. Mai 2012

Neuregelungen bei Zahnersatz – GKV

Gerade im Bereich der Zahngesundheit zahlt es sich aus, Eigenverantwortung zu übernehmen. Präventionsarbeit lohnt sich hier besonders. In den vergangenen Jahrzehnten konnte durch Aufklärungskampagnen unter anderem an den Schulen die Zahngesundheit in Deutschland massiv verbessert werden. Laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung ist heute bei einem Zwölfjährigen weniger als ein Zahn von Karies befallen, vor 30 Jahren waren es im Schnitt sieben Zähne. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für zwei  Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr. Wenn Sie diese Termine regelmäßig wahrnehmen, fällt der Eigenanteil geringer aus, falls Sie später einmal Zahnersatz benötigen. Grundsätzlich zahlen die gesetzlichen Krankenkassen Zuschüsse für Kronen, Brücken, Prothesen und Reparaturen.

Das zahlt die Krankenkasse

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen für Zahnersatz einen Festzuschuss. Dieser richtet sich nach der Diagnose, dem sogenannten Zahnbefund, und nicht nach der gewählten Therapie. Für jeden Befund gibt es eine festgelegte Standardversorgung, die sogenannte Regelversorgung. Sie wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt, einem Gremium, an dem Vertreter der Krankenkassen, der Ärzteschaft und Vertreter der Patientinnen und Patienten beteiligt sind. Wenn Sie Zahnersatz benötigen und sich für die Regel-versorgung entscheiden, werden die Kosten hälftig aufgeteilt: 50 Prozent trägt der Versicherte, 50 Prozent trägt die Krankenkasse. Das ist der Festzuschuss. Er ist für alle Versicherten einheitlich, unabhängig von ihrer Krankenkasse. Sie können frei entscheiden, welche Versorgung Sie wünschen; der Zuschuss wird immer gezahlt. Für Kinder gelten die gleichen Regelungen wie für Erwachsene. Der Grund, warum ein Zahn ersetzt werden muss, hat keine Auswirkungen auf das Zuschuss-Verfahren. Bei Gewalttaten und unverschuldeten Unfällen kann der Verursacher des Zahnverlustes in Regress genommen werden. Um die Klage muss sich der Versicherte selber kümmern.

Vollständige Kostenübernahme im Härtefall

Um Versicherte vor unzumutbaren finanziellen Belastungen zu schützen, gibt es Härtefallregelungen. Versicherte, die über ein geringes Einkommen verfügen, erhalten die Leistungen der Regelversorgung, ohne eine Eigenbeteiligung zahlen zu müssen. Diese Regelung greift bei Beziehern von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Ausbildungsförderung nach dem SGBIII oder  BaföG. Die Einkommensgrenze für Alleinstehende liegt bei 1.050 Euro brutto. Haben Sie einen Ehepartner oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, darf das gemeinsame Einkommen höchstens 1.443,75 Euro betragen. Für jeden weiteren Angehörigen erhöht sich die Grenze um 262,50 Euro. Für Versicherte, deren Einkommen nahe an den Befreiungsgrenzen liegt, gilt die sogenannte gleitende Härtefallregelung: Die maximale Zuzahlung ist auf das Dreifache des Betrages begrenzt, um den das Bruttoeinkommen die zur vollständigen Zuzahlungsbefreiung maßgebende Einkommensgrenze überschreitet. Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten.

So funktioniert die Bonusregelung bei einer Krone für einen Backenzahn

Ein Backenzahn soll mit einer Krone versorgt werden. Der von Ihrer Krankenkasse bezahlte Festzuschuss beträgt 125,40 Euro. Können Sie den regelmäßigen Zahnarztbesuch über fünf Jahre nachweisen, erhöht sich der Festzuschuss auf 60 Prozent der Regelversorgung. Das heißt, der Zuschuss der Krankenkasse erhöht sich auf 150,48 Euro. Können Sie zehn Jahre belegen, erhöht sich der Zuschuss auf 65 Prozent der Regelversorgung. Sie erhalten dann einen Festzuschuss von 163,02 Euro.

Regelversorgung oder aufwändigere Lösungen

Generell gilt: Wenn Sie eine andere Therapie wählen als die Regelversorgung, geht der Festzuschuss nicht verloren. Aber die Mehrkosten müssen Sie selber zahlen. Das gilt zum Beispiel bei einer Goldlegierung für Kronen und Brücken anstelle eines Materials ohne Edelmetall, oder für eine besondere Verblendung einer Krone, oder für ein Implantat an Stelle einer Prothese. Es gibt allerdings Ausnahmen, so haben Versicherte bei Vorliegen von besonderen Krankheitsbildern (z. B. bei angeborenen Fehlbildungen) Anspruch auf Implantate. Die Situation für Privatversicherte ist vom jeweiligen Tarif abhängig.

Dokumentieren Sie Ihre Zahnarztbesuche mit dem Bonusheft

Das Bonusheft erhalten Sie kostenlos in der Zahnarztpraxis. Nehmen Sie das Heft zu jeder Untersuchung mit und lassen Sie es abstempeln. Wenn Sie später einmal Zahnersatz benötigen, wird dies mit höheren Zuschüssen von Ihrer Krankenkasse belohnt. Wenn Kontrolluntersuchungen über fünf Jahre dokumentiert sind, erhöht sich der Festzuschuss der Krankenkasse von 50 auf 60 Prozent der Regelversorgung. Sind Kontrolluntersuchungen über zehn Jahre belegt, erhöht sich der Festzuschuss der Krankenkassen auf 65 Prozent.

Lassen Sie sich vor umfangreichen Behandlungen beraten

Der Zahnarzt muss einen Heil- und Kostenplan erstellen, der den Befund, die Regelversorgung und die tatsächlich geplante Versorgung beinhaltet. Es sind auch Angaben zum Herstellungsort bzw. -land des Zahnersatzes zu machen. Da die Preise gerade für umfangreiche Behandlungen stark variieren können, sollten Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten lassen, bevor Sie unterschreiben. Alternativ können Patientenberatungsstellen eine Einschätzung geben. Wer sich für die Regelversorgung entscheidet, erhält generell eine gute zahnmedizinische Versorgung.

Wahltarife und Zahnzusatzversicherungen

Einige Kassen bieten einen Wahltarif für Zahnersatz an. Versicherte, die dieses Angebot nutzen, bekommen zusätzlich zum normalen Festzuschuss weitere Zuschüsse für Zahnersatz. Familienversicherte müssen ebenfalls zahlen, wenn sie vom Wahltarif profitieren wollen. Gesetzlich Krankenversicherte können auch entweder direkt bei einem privaten Versicherer eine Zusatzpolice abschließen, oder sie bekommen solche Privatpolicen von ihrer gesetzlichen Kasse vermittelt. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie teuren Ersatz wie Implantate wollen. Bei einer privaten Zusatzversicherung gibt es nach Vertragsunterzeichnung allerdings Wartezeiten, erst danach hat man Anspruch auf Leistungen.

Kommt die “Riester-Pflege” ?

Mehr private Vorsorge sowie eine geringe Erhöhung des gesetzlichen Pflegeversicherungsbeitrags – so sieht das neue Konzept der Bundesregierung aus, um die Pflegekassen finanziell besser auszustatten und fit für den demografischen Wandel zu machen. Die deutsche Bevölkerung altert, immer mehr Menschen werden pflegebedürftig – diese Ausgangslage führt dazu, dass die Pflegekosten steigen. Die Bundesregierung hat nun ihren Plan vorgestellt, wie sie die gesetzliche Pflegeversicherung zukünftig reformieren will. Ab 2013 werden demnach die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,1 Prozent auf 2,05 Prozent angehoben. Im nächsten Schritt soll eine kapitalgedeckte Pflegeversicherung im Stile von Riester eingeführt werden, die sogenannte „Bahr-Rente“. Steuerliche Anreize sollen die Bildung einer privaten und kapitalgedeckten Säule der Pflegeversicherung begünstigen. Darauf einigten sich die Koalitionsspitzen am Sonntag im Kanzleramt. Eine Expertenkommission wird in den nächsten Monaten die Eckpunkte eines möglichen Gesetzentwurfs ausarbeiten. Mit den gewonnenen Mitteln aus der Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags will die Bundesregierung in erster Linie die Betreuung Demenzkranker unterstützen. Geschätzt werden Mehreinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sprach von einer vernünftigen Lösung, mit der man schnell und wirksam die Situation für Pflegebedürftige und deren Angehörige verbessern könne. Das Bundesgesundheitsministerium erwartet zudem, dass der Einstieg in die private Zusatzversorgung von der Bevölkerung ähnlich positiv aufgenommen wird wie die Riester-Rente. Bisher wurden 16 Millionen Verträge für die Riester-Rente und 18 Millionen für die betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen.Dagegen werteten Sozialverbände und Opposition die Vorschläge kritisch. “Das System der Pflegeversicherung braucht dringend eine Generalüberholung”, warnte Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbandes Deutschland (SoVD). Eine kapitalgedeckte Pflegeversicherung hält Bauer jedoch für ungeeignet: “Soziale Risiken dürfen nicht privatisiert werden, denn eine kapitalgedeckte private Zusatzvorsorge zur gesetzlichen Pflegeversicherung ist genauso unsicher wie es auch die kapitalgedeckte Altersvorsorge war und ist”. Gerade Geringverdiener und die Bezieher mittlerer Einkommen würden mit zusätzlichen Ausgaben für eine private Vorsorge belastet.Auch wird jetzt schon deutlich, dass die Mehreinnahmen nicht ausreichen werden, um die steigenden Kosten im Gesundheitssystem aufzufangen. Elke Ferner, SPD-Vize-Fraktionsvorsitzende, sprach demnach von einem „peinlichen Pflegereförmchen“. Ähnlich äußerte sich Eugen Brych, Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung. Brych sagte, die Reform sei noch nicht in Kraft, schon teile Bahr mit, das Geld reiche nicht. «Damit führt Bahr die eigenen gestrigen Entscheidungen der Regierungskoalition ad absurdum.»
Wie diese steuerlichen Anreize nun aussehen sollen, unter welchen Vorraussetzungen es die Förderung gibt und ob auch bestehende Pflegeversicherungsverträge förderfähig sind, ist momentan noch nicht geklärt. Auf die Versicherungswirtschaft wird, Dank der Bundesregierung, in den kommenden Monaten ein interessantes Thema zukommen.

Stationäre Krankenzusatzversicherung als Alternative

Die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenkassen sehen bei stationären Krankenhausaufenthalten eine Basisversorgung vor. Die Unterbringung erfolgt in standardmäßig ausgerüsteten Zimmern. Allerdings belegen viele Krankenhäuser älterer Bauart noch Drei- und Mehrbettzimmer. Auch hinsichtlich der Behandlung lassen viele Kliniken zu wünschen übrig. Das zeigt der aktuelle Krankenhausreport 2011, den ein wissenschaftliches Institut gemeinsam mit den Universitäten Witten-Herdecke und Duisburg-Essen jährlich herausgibt. Wer sich eine bessere Unterbringung mit mehr Ruhe und Komfort für seinen stationären Krankenhausaufenthalt wünscht, kann dies durch eine private Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung erreichen. Da sich aber auch auf dem privaten Versicherungsmarkt die Angebote häufig sehr deutlich voneinander entscheiden, ist ein Preis- und Leistungsvergleich der Anbieter durchaus sinnvoll. Nicht alle Versicherungen, die private Zusatzpolicen für die stationäre Behandlung anbieten, leisten auch für alle möglichen medizinischen Maßnahmen.
Die Versicherungsbedingungen sollten also vor dem Abschluss eines Vertrages in jedem Fall genau überprüft werden. Generell sieht die private Krankenhauszusatzversicherung vor, dass der Patient Wahlleistungen in Anspruch nehmen kann. Er wird also behandelt wie ein Privatpatient. Je nach Ausstattung der entsprechenden Klinik steht ihm die Unterbringung in einem Einzel- oder einem Zweibettzimmer zu. Die anfallenden Mehrkosten übernimmt die private Krankenzusatzversicherung. Wenn das Krankenhaus kein entsprechendes Zimmer zur Verfügung stellen kann, sehen die meisten Krankenhauszusatzversicherungen eine Entschädigung in Form eines Krankenhaustagegeldes vor. Patienten mit einer solchen Zusatzversicherung haben Anspruch auf die Behandlung durch den Chefarzt. Auch dies ist unter Umständen ein nicht zu unterschätzender Vorteil.
Ein ganz wesentlicher Bestandteil des Leistungskataloges der privaten Krankenhauszusatzversicherung ist die freie Krankenhauswahl. Während der gesetzlich versicherte Patient das nächstgelegene Krankenhaus aufsuchen muss, kann sich ein Patient mit Zusatzversicherung die Klinik aussuchen. Auch, wenn der Tagessatz für die Unterbringung deutlich höher liegt, übernimmt die private Zusatzversicherung die Mehrkosten. Dass Ruhe während des Krankenhausaufenthaltes und eine angemessene fachärztliche Behandlung den Genesungsprozess erheblich beschleunigen, sollte Grund genug für die private Krankenhauszusatzversicherung sein.