Ihr kompetenter Partner für individuelle Versicherungsvergleiche
 
 
 
Private Krankenversicherung (PKV) - Aufsichtsbehörde
 
Die privaten Krankenversicherungsunternehmen unterstehen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin).
 

 
Tip:
Seit dem 01.10.2001 gibt es für die private Kranken- und Pflegeversicherung einen Ombudsmann, der Streitigkeiten zwischen Versicherungsunternehmen und ihren Versicherten klärt. Er verkörpert eine Einigungs- und Schlichtungsfunktion und ist unabhängig von Weisungen Dritter. Seine Aufgabe ist die streitschlichtende Abgabe von Empfehlungen.
Zudem wird die Beschwerdebearbeitung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) fortgesetzt und sogar intensiviert.
 
< zurück zum Lexikon
 
Servicetelefon:

030-98 63 70 80
Servicemail:

info@pkvberlin.de

Impressum | © 2006 by pkvberlin