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Private Krankenversicherung (PKV) - Aufsichtsbehörde
Die privaten Krankenversicherungsunternehmen unterstehen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin).
Tip:
Seit dem 01.10.2001 gibt es für die private Kranken- und Pflegeversicherung einen Ombudsmann, der Streitigkeiten zwischen Versicherungsunternehmen
und ihren Versicherten klärt. Er verkörpert eine Einigungs- und Schlichtungsfunktion und ist unabhängig von Weisungen Dritter.
Seine Aufgabe ist die streitschlichtende Abgabe von Empfehlungen.
Zudem wird die Beschwerdebearbeitung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) fortgesetzt und sogar intensiviert.
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