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Auswirkungen der Gesundheitsreformen im Überblick
1977 Kostendämpfungsgesetz
1989 Gesundheitsreformgesetz (GRG)
1993 Gesundheitsstrukturgesetz (GSG)
1997 3. Stufe der Gesundheitsreform: Januar '97 Beitragsentlastungsgesetz
Juli 1997  1. und 2. GKV Neuordnungsgesetz
2000 Gesundheitsreform 2000
2001 Wegfall des Arzneimittelbudgets
01.01.2003    Beitragssatz-Sicherungsgesetz
2003/2004 Neue Reform?

 
Leistungsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung von 1989 bis 1997
 
Leistungsbereich
der GKV
Gesundheits-
reformgesetz
1989
Gesundheits-
strukturgesetz
1993
Beitrags-
entlastungs-
gesetz 1997
  1. Stufe der
Gesundheits-
reform
2. Stufe der
Gesundheits-
reform
3. Stufe der
Gesundheits-
reform
Arzneimittel: Einführung von Festbeträgen für Arzneimittel; Einführung einer nach Packungsgröße gestaffelten Zuzahlung (auch für Medikamente mit Festbetrag): Erhöhungen der Zuzahlungen auf:
  Erhöhung der Selbstbeteiligung
von 2 DM auf 3 DM für Medikamente ohne Festbetrag
3 DM für kleine Packung (N1)

5 DM für mittlere Packung (N2)

7 DM für große Packung (N3)
4 DM für N1


6 DM für N2


8 DM für N3
Heilmittel (Bäder, Massagen etc.): Erhöhung der Zuzahlung auf 10% der Kosten pro Anwendung -- --
Brillen
Kontaktlinsen:
Nur noch 20 DM Zuschuß für
Brillengestelle und Festbeträge für Gläser; erneuter Anspruch auf eine Brille nur noch ab Änderung der
Sehschärfe um mind. 0,5 Dioptrien; Kontaktlinsen nur noch in Ausnahmefällen
-- Zuschuß zum Brillengestell von
20 DM entfällt
Sonstige Hilfsmittel (orthopädisches Schuhwerk etc.): -- -- --
Krankenhausbhdlg: Erhöhung der Zuzahlung im Kranken- haus auf 10 DM pro Tag für bis zu 14 Tage innerhalb eines Kalenderjahres Erhöhung der Zuzahlung im Krankenhaus auf 11 DM
(8 DM*) pro Tag; ab
1.1.1994 Erhöhung auf 12 DM
(9 DM*)
--
Zahnersatz (einf. Ausführung): Minderung der Leistungen für Zahnersatz auf 50 % plus 10 % Bonus (Bonusheft) Keine Leistung mehr für große Brücken zum Ersatz von mehr als 4 Zähnen je Kiefer oder mehr als 3 fehlenden Zähnen je Seitenzahngebiet Generelle Streichung von Zahnersatz für nach dem 31.12.1978 Geborene
Kieferorthopädie: -- Bei Erwachsenen werden die Kosten für kiefer- orthopädische Behandlung nicht mehr erstattet --
Kur: Einführung einer Zuzahlung für stationäre Kuren von 10 DM pro Tag Erhöhung der Zuzahlung für stationäre Kuren auf 11 DM (8 DM*) täglich; ab 1.1.1994 Erhöhung auf 12 DM (9 DM*) täglich Erhöhung der Zuzahlung für stationäre Kuren auf 25 DM (20 DM*) täglich;
      Kürzung der Regeldauer auf 3 Wochen;
      frühestmögliche Wiederholung der Kur nach 4 Jahren
Fahrkosten: Kosten für Fahrten zu ambulanten Behandlungen werden nur noch in Ausnahmefällen übernommen; Einführung eines Eigenanteils von 20 DM pro einfache Fahrt zur stationären Behandlung, bei Krankentransporten und Rettungsfahrten -- --
Krankengeld: -- -- Reduzierung des Krankengeldes auf 70 % des Bruttogehaltes bis zur BBG der GKV; maximal 90 % des Nettoeinkommens
Ausland: Versicherungsschutz nur noch in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungs-
abkommen besteht, generell kein Rücktransport aus dem Ausland
-- --

 
 
Leistungsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung von 1997 bis 1999
 
Leistungsbereich der GKV 1. und 2. GKV-Neuordnungs- gesetz 1997 Solidaritäts- stärkungsgesetz 1999
Arzneimittel: Erhöhungen der Zuzahlungen auf:
9 DM für N1
11 DM für N2
13 DM für N3
Senkung der Zuzahlungen
auf:
8 DM für N1
9 DM für N2
10 DM für N3
Heilmittel (Bäder, Massagen etc.): Erhöhung der Zuzahlung auf 15 % der Kosten --
Brillen
Kontaktlinsen:
-- --
Sonstige Hilfsmittel (orthopädisches Schuhwerk etc.): Einführung einer Zuzahlung von 20 % der Kosten für Einlagen, Bandagen und Kompressionsstrümpfe --
Krankenhausbhdlg: Erhöhung der Zuzahlung auf 17 DM (14 DM*) pro Tag; Einführung eines Krankenhausnotopfers von 20 DM p.a. für die Jahre 1997, 1998 und 1999 Das Krankenhausnotopfer von 20 DM ist ab 1998 auf Dauer gestrichen
Zahnersatz (einf. Ausführung): Minderung der Leistungen für Zahnersatz auf 45 % plus 10 % Bonus; ab 1998 nur noch Festzuschüsse für den Zahnersatz Leistungsausschluß für nach dem 31.12.1978 Geborene wird aufgehoben Die prozentuale Bezuschussung (statt Festzuschuß) wird wieder eingeführt: 50 % Zuschuß plus 10 % bzw. 15 % Bonus
Kieferorthopädie: -- --
Kur: -- --
Fahrkosten: Erhöhung des Eigenanteils auf 25 DM je einfache Fahrt --
Krankengeld: -- --
Ausland: -- --

 
 
Leistungsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2000
 
Leistungsbereich der GKV Gesetz zur Reform der gesetzlichen
Krankenversicherung ab dem Jahr 2000
Arzneimittel: Ab 1. Oktober 2001 Einführung einer Liste der verordnungsfähigen Arzneimittel (Positivliste)
Heilmittel (Bäder, Massagen etc.): --
Brillen
Kontaktlinsen:
--
Sonstige Hilfsmittel (orthopädisches Schuhwerk etc.): --
Krankenhausbhdlg: --
Zahnersatz (einf. Ausführung): --
Kieferorthopädie: --
Kur: Senkung der Zuzahlungen für stationäre Kuren auf 17 DM (14 DM*) täglich; Verlängerung der 3-wöchigen Regeldauer aus dringenden medizinischen Gründen
Fahrkosten: --
Krankengeld:  
Ausland: --
 
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