Private Krankenversicherung (PKV) - Rechtsstreitigkeiten
Da das Versicherungsverhältnis auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht, sind bei Rechtsstreitigkeiten die Zivilgerichte zuständig.
Bei zivilrechtlichen Prozessen hängen die Gerichtskosten vom Streitwert ab.
Tip:
Grundsatzentscheidungen werden vom Bundesgerichtshof (BGH) als oberstes Zivilgericht getroffen.
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