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Brancheneinheitlicher Standardtarif
Zugangsvoraussetzungen
Privat Krankenversicherte haben die Möglichkeit in den Standardtarif zu wechseln, wenn sie:
- das 65. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 10 Jahren ununterbrochen in der Vollversicherung (Vorversicherungszeit) versichert sind
- das 55. Lebensjahr vollendet haben und über die o.g. Vorversicherungszeit und ein Gesamteinkommen unterhalb der JAEGverfügen
Folgende Personen können sich auch vor Vollendung des 55. Lebensjahres für den Standardtarif entscheiden, sofern sie die o.g. Vorversicherungszeit und Einkommensgrenze erfüllen:
- Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)
- Ruhegehaltsempfänger nach beamtenrechtlichen o.ä. Vorschriften
- Familienangehörige, die bei Versicherungspflicht des Versicherungsnehmers in der GKV familienversichert wären
Leistungen
Die Leistungen des Standardtarifs entsprechen im wesentlichen denen der GKV.
! Wichtig zu wissen:
Seit 1. Januar 2000 ist der Steigerungssatz für Arzt- und Zahnarzthonorare gesetzlich auf das 1,7-fache der GOÄ bzw. GOZ begrenzt.
Die einzelnen Leistungen sowie deren Voraussetzungen und etwaige Einschränkungen können den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Standardtarif
sowie den entsprechenden Tarifbedingungen entnommen werden.
Beitrag
Einzelpersonen
Der Beitrag für den Standardtarif ist bei Einzelpersonen auf
die Höhe des durchschnittlichen Höchstbeitrags der GKV begrenzt.
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner zahlen insgesamt max. 150 % des durchschnittlichen Höchstbeitrags der GKV,
sofern ihr gemeinsames jährliches Gesamteinkommen die JAEG nicht übersteigt.
Tip:
Je länger eine Krankheitskostenvollversicherung vor dem Wechsel
in den Standardtarif bestanden hat, desto deutlicher wird der Höchstbeitrag
unterschritten, da die zum Zeitpunkt der Umstufung vorhandenen Alterungsrückstellungen
voll angerechnet werden.
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