Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) - Träger
Die GKV ist der älteste Bereich der Sozialversicherung. Zusammen mit den anderen Zweigen (gesetzliche Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)
bildet sie einen Eckpfeiler des Sozialstaates. Fast 90% der bundesdeutschen Bevölkerung sind gesetzlich krankenversichert. Sie erhalten innerhalb gesetzlich
festgelegter Grenzen Krankenversicherungsschutz durch die Träger der GKV.
Träger
Die Träger der GKV sind die 597 gesetzlichen Krankenkassen. Dazu gehören die:
- Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), wie z. B. die AOK Hessen
- Betriebskrankenkassen, wie z. B. die BKK Braunschweig
- Ersatzkrankenkassen, wie z. B. die Barmer Ersatzkasse (BEK)
- Innungskrankenkassen, wie z. B. die IKK Hamburg
- Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), wie z. B. die Landwirte-Krankenversicherung
- Seekrankenkasse (See-Kasse, Hamburg)
- Bundesknappschaft (Bochum)
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