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Private Krankenversicherung (PKV) - Verbraucherinformation
 
Informationsblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
Dem Versicherungsnehmer wird mit dem Versicherungsschein ein amtliches Informationsblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) übersandt, das die verschiedenen Prinzipien der privaten sowie der gesetzlichen Krankenversicherung erklärt.
 
Verbraucherinformationen im Antrag
Ferner sind nachstehende Verbraucherinformationen im Antrag gesetzlich vorgeschrieben:
  • Angaben über die Auswirkungen steigender Krankheitskosten auf die zukünftige Beitragsentwicklung
  • Hinweise auf Möglichkeiten zur Beitragsreduzierung im Alter
  • Hinweis, daß eine Versicherung in der GKV in fortgeschrittenem Alter in der Regel ausgeschlossen ist, selbst für Vollversicherte, die nach dem 55. Lebensjahr einen Versicherungspflicht-Tatbestand erfüllen
Außerdem hat der Versicherer die Versicherten bei jeder Beitragsanpassung über das Tarifwechselrecht zu informieren.
 
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