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Private Krankenversicherung (PKV) - Versicherungsschutz
 
Beginn
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluß des Versicherungsvertrages und nicht vor Ablauf der Wartezeiten.
 
Allgemeine Wartezeiten
Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate und entfällt lediglich bei:
  • Unfällen
  • Für den Ehegatten einer versicherte Person, wenn ihr privater Versicherungsschutz seit mindestens 3 Monaten besteht und ein gleichartiger Versicherungsschutz innerhalb von 2 Monaten beantragt wird.
Besondere Wartezeiten
Die besonderen Wartezeiten betragen 8 Monate.
 
Anrechnung / Erlass
Wartezeiten entfallen, wenn ein nahtloser Übergang von einer gesetzlichen, oder privaten Krankenkasse zu einer neuen privaten Krankenkasse nachgewiesen werden kann, oder wenn eine ärztliche Untersuchung beigefügt wird.
 
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