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Wie finde ich die richtige PKV?
 
Legen Sie bei der Wahl der PKV besonderen Wert auf:
  • Wie lange ist die Gesellschaft am Markt tätig?
  • Wie viele Tarifgenerationen gibt es bereits?
  • Gibt es sogenannte Ködertarife, verdächtig günstige Einstiegsmöglichkeiten?
  • Hat die Krankenversicherung Rückstellung in vernünftiger Höhe gebildet?
  • Wie hoch sind die Verwaltungskosten?
Kann mein Beitrag wegen eines neuen Krankheitsbildes erhöht werden?
  • Nein, das ist gesetzlich verboten.
  • Nur Risikozuschläge für bestehende Krankheiten bei Vertragsabschluß sind erlaubt.
Soll ich eine Selbstbeteiligung abschließen?
  • Meist ist dies sinnvoll, weil aufgrund wesentlich verringerte Verwaltungskosten die Versicherung ihren Beitrag überproportional senken wird.
Können Leistungen wie in der GKV gekürzt werden?
  • Nein, schließlich besitzen sie einen rechtsgültigen Vertrag.
Innerhalb welcher Frist kann ich meine PKV kündigen?
  • Jederzeit, in der Regel bedeutet diese, dass Sie 3 Monate zum Ende des Kalender- oder Versicherungsjahres und bei jeder Beitragserhöhung kündigen können. Beim Krankentagegeld gelten andere Regelungen.
Was mache ich als Rentner in der PKV?
  • Wer 65 Jahre, oder älter ist, und mindestens 10 Jahre vollversichert war, kann den seit einiger Zeit existierenden Standardtarif für Rentner wählen. Die Leistung entsprechen denen der gesetzlichen Kassen, aber sie sind trotzdem Privatpatient und haben frei Arztwahl und der Beitrag darf nicht höher angesetzt werden, als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zu dem werden alle Ihre Altersrückstellung voll angerechnet.
Ist die PKV eigentlich sicher?
  • Die private Krankenversicherung ist sehr sicher, denn auch sie unterliegt gesetzlichen Vorgaben und hält sich daran.
  • Das bedeutet vor allem, die Versicherung kann Sie nie kündigen, außer Sie haben bei Vertragsabschluß falsche Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand gemacht.
  • Altersrückstellungen wurden gebildet. Moderate Seniorentarife längst eingeführt. Wer krank wird, zahlt deswegen keine höheren Tarife.
  • Beitragsreduzierungen sind jederzeit möglich (von Wahlleistungen in Regelleistungen, aber Sie sind immer gut versorgt).
 
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