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Stichwortverzeichnis - Alkoholklausel
 
Betrifft das Krankentagegeld. In den Allgemeinen geltenden Musterbedingungen des PKV-Verbandes ist vorgesehen, dass es für Arbeitsunfähigkeit, die durch Alkoholeinfluss verursacht wurde, keine Tagegeldleistungen gibt. Dies nennt man Alkoholklausel. Die meisten Versicherer haben in ihren Bedingungen auf diesen Leistungsausschluss verzichtet.
 
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