Stichwortverzeichnis - Alkoholklausel Betrifft das Krankentagegeld. In den Allgemeinen geltenden Musterbedingungen des PKV-Verbandes ist vorgesehen, dass es für Arbeitsunfähigkeit, die durch Alkoholeinfluss verursacht wurde, keine Tagegeldleistungen gibt. Dies nennt man Alkoholklausel. Die meisten Versicherer haben in ihren Bedingungen auf diesen Leistungsausschluss verzichtet. |