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Stichwortverzeichnis - 10prozentige Altersrückstellung
 
Pflichtregelung für eine zusätzliche Altersrückstellung, bezieht sich auf den seit 1.1.2000 gesetzlichen Mehrbeitrag von 10% auf die Kostentarife (ambulant, stationär und Zahnbereich). Diese werden für Rückstellungen verwendet, die verhindern sollen, dass ab 65 noch Beitragserhöhungen anfallen, wird nur von Erwachsenen erhoben bis zum 59. Lebensjahr.
 
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