Stichwortverzeichnis - Arbeitslosigkeit Arbeitslose werden automatisch bei der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie können ihren privaten Versicherungsschutz für die Dauer der Arbeitslosigkeit in der Regel für ca. 2 Jahre beitragsfrei ruhen lassen. Seit dem 01.04.98 können sich Arbeitslose auf Antrag auch von der Versicherungspflicht befreien lassen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitslose in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich krankenversichert war. Der Antrag auf Befreiung ist innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht an die zuständige Krankenkasse zu stellen. Die Bundesanstalt für Arbeit übernimmt die Beiträge, die an eine PKV zu zahlen sind, bis zu der Höhe, in der sie ohne Befreiung angefallen wären. |