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Stichwortverzeichnis - Beitragsrückerstattung (BRE)
 
Wenn man leistungsfrei bleibt, d. h. keine Rechnungen oder Rezepte eingereicht hat, erhält man einen gewissen Teil der Beiträge zurück. Dazu muss man mindestens ein Kalenderjahr leistungsfrei sein.
 
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