Stichwortverzeichnis - Regelhöchstsatz Bezieht sich auf die Gebührenordnung (GOÄ), die abrechenbaren Arzt- oder Zahnarzthonorare. Hiernach kann für persönlich - ärztliche Leistungen bis zum 2,3 fachen Satz abgerechnet werden, für medizinisch-technische Leistungen bis 1,8fach |