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Stichwortverzeichnis - Regelhöchstsatz
 
Bezieht sich auf die Gebührenordnung (GOÄ), die abrechenbaren Arzt- oder Zahnarzthonorare. Hiernach kann für persönlich - ärztliche Leistungen bis zum 2,3 fachen Satz abgerechnet werden, für medizinisch-technische Leistungen bis 1,8fach
 
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