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Stichwortverzeichnis - Versicherungsfreiheit
 
Versicherungsfrei sind:
  • Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahres-Arbeitsentgeld über der Beitragsbemessungsgrenze (2003 = 45.900,00 €) jährlich liegt.
  • Beamte und Richter
  • Lehrer an Privatschulen
  • Selbständige
  • Angehörige freier Heilberufe
  • Studenten nach Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. Vollendung des 30. Lebensjahres
Versicherungsgrenze in der Krankenversicherung
Sie beträgt 75 % der Versicherungspflichtgrenze in der Rentenversicherung. Sie hat 3 Funktionen
  • Sie entscheidet über Versicherungspflicht bzw. über Versicherungsfreiheit
  • Sie bestimmt den jeweiligen Höchstbeitrag, der in der GKV freiwillig Versicherten
  • An ihr orientiert sich die max. Höhe des Krankentagegeldes in der GKV
  • Seit 2001 entspricht die Beitragsbemessungsgrenze Ost der Beitragsbemessungsgrenze West (derzeit 3.450,00 €)
 
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