|  | | |  | Stichwortverzeichnis - Versicherungsfreiheit Versicherungsfrei sind:- Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahres-Arbeitsentgeld über der Beitragsbemessungsgrenze (2003 = 45.900,00 €) jährlich liegt.
- Beamte und Richter
- Lehrer an Privatschulen
- Selbständige
- Angehörige freier Heilberufe
- Studenten nach Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. Vollendung des 30. Lebensjahres
Versicherungsgrenze in der Krankenversicherung Sie beträgt 75 % der Versicherungspflichtgrenze in der Rentenversicherung. Sie hat 3 Funktionen- Sie entscheidet über Versicherungspflicht bzw. über Versicherungsfreiheit
- Sie bestimmt den jeweiligen Höchstbeitrag, der in der GKV freiwillig Versicherten
- An ihr orientiert sich die max. Höhe des Krankentagegeldes in der GKV
- Seit 2001 entspricht die Beitragsbemessungsgrenze Ost der Beitragsbemessungsgrenze West (derzeit 3.450,00 €)
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