Stichwortverzeichnis - Wartezeiten Wartezeiten schränken ggf. die Leistungen in den ersten Monaten ein. Diese fallen jedoch nur an, wenn man zuletzt nicht mehr lückenlos versichert war. War man bis zuletzt entweder gesetzlich oder privat versichert und hat dabei mindestens den Zeitraum von 3 bzw. 8 Monaten erfüllt, entfallen die Wartezeiten. Allgemeine Wartezeiten betragen 3 Monate. Sie gilt für die normale ärztliche Behandlung incl. Krankenhaus. Die besonderen Wartezeiten betragen 8 Monate, sie beziehen sich auf alle Zahnleistungen, Schwangerschaft und Psychotherapie. Innerhalb der Wartezeiten gibt es nur Leistungen bei Unfall. |